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Thema | Beantragung eines 4m Kanals Wechselsprechen//2m Kanäle | 3 Beträge | |||
Rubrik | Kommunikationstechnik | ||||
Autor | Andr8eas8 M.8, Germing / | 542406 | |||
Datum | 11.02.2009 13:15 | 3542 x gelesen | |||
Hallo Forum, über die kontraproduktive Verwendung von Festfunkstellen im 2m Bereich wurde ja schon ausführlichst diskutiert. Fakt ist ja, dass zumindest in Bayern, der Kanal 55WO von Festfunkstellen verwendet und geschalten werden darf. In einem der Letzen Threads wurde desweiteren darauf hingewiesen, dass ein sinnvolleres Beheben der Kanalproblematik, die Schaltung eines 4m Kanals im Wechselsprech-Verkehr sei. V.a. bei großflächigen Schadenslagen wie Hochwasser, Sturm usw. Wie sieht es praktisch mit der Nutzung und Beantragung von 4m Kanälen OHNE Relaisbetrieb im Wechselverkehr-Modus aus? Über wen und an wen müssen die Beantragungen adressiert werden? Das bayerische STMI hat in einer Veröffentlichung (http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/kommunikation/bos_grundsatz_ims_07_03_07.pdf) die Verwendung der 2m Kanäle geregelt. -- > was ergibt sich praktisch für die Feuerwehr daraus? Welche Kanäle im 2m Band kann ich, um eine sinnvolle Kanaltrennung zu realisieren, verwenden ohne vom Vorsatz, legal, illegal sch+++ gebrauch machen zu müssen`? Kann ich die Kanäle die u.a. die BF München verwendet als Ausweichkanal verwenden? Es soll in Bayern LRA geben, die die Nutzung weiterer Kanäle, außer 55WU, ausdrücklich nicht gestattten. In wieweit hat das LRA trotz der Regelung und Vorgabe durch das STMI eine Berechtigung, die Nutzung zu untersagen? Durch die geringe Reichweite der 2m HANDfunkgeräte, wäre eine Störung anderer Frequenznutzer auch bei einer willkürlichen Wahl eines 2m Kanals seeehr unwahrscheinlich. Wie gestaltet sich dieser Sachverhalt rechtlich, und nutzt jmd. von euch Kanäle die nicht ausdrücklich für die Feuerwehr vorgesehen sind? So, das Thema driftet schon etwas ab in Richtung Recht und Juristerei, aber es lässt sich leider nicht genauer trennen. Vielen Dank für eure Antworten... Andreas | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 542409 | |||
Datum | 11.02.2009 13:26 | 1881 x gelesen | |||
hallo, zwar keine direkte Antwort auf deine Frage aber dennoch sicherlich ein interessanter Blick in deine Nachbarschaft: Hier in BaWü wurden schon vor Jahren vier 4m-Kanäle im 3xx-Bereich den Landkreisen als Abschnitts- bzw. Lokalkanäle zugeteilt: Thread: 'Kosten für Funkausstattung im Gerätehaus' von Jürgen M@yer MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Matt8hia8s H8., Burgheim - Straß / Bayern | 542467 | |||
Datum | 11.02.2009 16:47 | 1710 x gelesen | |||
Hallo Andreas, um zu recherchieren, welche Frequenzen Du derzeit nutzen kannst, solltest Du mal bei Deiner Stadt- / Gemeindeverwaltung anfragen. Dort muss eine Urkunde über die Frequenzzuteilung vorhanden sein. Nur die auf dieser Urkunde genannten Frequenzen darfst Du regulär nutzen. (Steht auch ausdrücklich im Vollzug zur BOS-Richtlinie unter Nr 4 Satz 1 , zweiter Halbsatz.) Vielleicht hat Eure Verwaltung diese Urkunden auch an Euch weitergegeben. Du darfst andere Kanäle zur Zusammenarbeit in der BOS zwar kurzfristig auch schalten, aber nicht regulär nutzen. (Beispiel Kanal 31 WU) Um zusätzliche Frequenzen zu beantragen muss Eure Kommune diesen Antrag über das Landratsamt / Regierung einreichen. Gruß Matthias Alles meine Meinung! | |||||
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