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ThemaOhne Grundwehrdienst zur BF?10 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorMax 8M., Regensburg / Bayern543986
Datum17.02.2009 11:365690 x gelesen
Hallo Forum!

Ich hab mal ne Frage:
Ich habe vor meinen Grundwehrdienst zu verweigern, und anstelle dessen zu einer Einrichtung des Katastrophenschutzes zu gehen.
Beispielsweiße einen ABC-Zug, bzw. einer UG-ÖEL!

Kann mir das deshalb negativ bei einer Bewerbung zum Berufsfeuerwehrmann angerechnet werden? Das die BF dann zum Beispiel sagt: Nein, wir nehmen dich nicht, da du deinen Wehrdienst verweigert hast...!

Vielleicht kann mir ja wer weiterhelfen...


MfG


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds543987
Datum17.02.2009 11:383679 x gelesen
Geschrieben von Max MeierKann mir das deshalb negativ bei einer Bewerbung zum Berufsfeuerwehrmann angerechnet werden? Das die BF dann zum Beispiel sagt: Nein, wir nehmen dich nicht, da du deinen Wehrdienst verweigert hast...!

Vielleicht kann mir ja wer weiterhelfen...


Hallo

klares NEIN, das wird keine BF machen.

Ersatzdienst ist gleichwertig und wird nicht negativ beurteilt

Gruß
Klaus


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AutorMax 8M., Regensburg / Bayern543988
Datum17.02.2009 11:403467 x gelesen
Dankeschön!

MfG

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AutorChri8sti8an 8W., Vienenburg / Niedersachsen543990
Datum17.02.2009 11:413396 x gelesen
Kann dem Klaus nur zustimmen ;)


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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW543991
Datum17.02.2009 11:413399 x gelesen
Geschrieben von Klaus Bethge
klares NEIN, das wird keine BF machen.


Sagen wir mal zumindest nicht offiziell. Es gibt aber die ein oder andere Feuerwehr, wo das Dienen sehr von Vorteil ist. Ausschusskriterium ist es aber grundsätzlich nicht.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW543993
Datum17.02.2009 11:433423 x gelesen
Hallo,

das was du anführst sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Geschrieben von Max MeierIch habe vor meinen Grundwehrdienst zu verweigern
Verweigerung = Kriegsdienstverweigerer - Zivildienst (hier wäre Kat-Schutz auch möglich)

Geschrieben von Max Meierund anstelle dessen zu einer Einrichtung des Katastrophenschutzes zu gehen.
Beispielsweiße einen ABC-Zug, bzw. einer UG-ÖEL

Ersatzdienst = Katatstrophenschutz (ist keine Verweigerung), man ist aber noch "Wehrpflichtiger"

mfG
Hilmar


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen543998
Datum17.02.2009 11:503301 x gelesen
Geschrieben von Max MeierIch habe vor meinen Grundwehrdienst zu verweigern, und anstelle dessen zu einer Einrichtung des Katastrophenschutzes zu gehen.
Beispielsweiße einen ABC-Zug, bzw. einer UG-ÖEL!


Fragt sich jedoch ob man realistisch aktiv im KatS mitwirken und zugleich bei der BF seinen Dienst tun kann. Könnte mitunter in einem Widerstreit der Interessen enden.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz544003
Datum17.02.2009 11:573367 x gelesen
Schau mal da ->FAQ

Grundsätzlich kann und darf! dir das keiner negativ auslegen. Meist wollen AG das nur wissen damit sie dich nicht noch freistellen müssen, falls du noch keinen Dienst geleistet hast.

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorJens8 B.8, Weilrod / Hessen544015
Datum17.02.2009 12:383215 x gelesen
Hallo,

ich weis von einem Kameraden, der für Katastrophenschutz freigestellt war, der bei der BF angefangen hat und dann vom Dienst im Kat-Schutz freigestellt wurde. Selbiges bei einem angehenden Polizisten.


Gruß Jens

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg544018
Datum17.02.2009 12:473180 x gelesen
Geschrieben von Jens BeckerSelbiges bei einem angehenden Polizisten.

Dafür gibt es auch eine eindeutuge Rechtsgrundlage, wohingegen das

Geschrieben von Jens Becker...der bei der BF angefangen hat und dann vom Dienst im Kat-Schutz freigestellt wurde.

vom Wohlwollen und vom Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters abhängig ist.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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 17.02.2009 11:36 Max 7M., Regensburg
 17.02.2009 11:38 Klau7s B7., Isernhagen
 17.02.2009 11:40 Max 7M., Regensburg
 17.02.2009 11:41 Chri7sti7an 7W., Vienenburg
 17.02.2009 11:41 Lutz7 W.7, Düren
 17.02.2009 11:43 Hilm7ar 7K., Köln
 17.02.2009 11:57 Stef7an 7J., Birlenbach
 17.02.2009 11:50 ., Bad Hersfeld
 17.02.2009 12:38 Jens7 B.7, Weilrod
 17.02.2009 12:47 Chri7sti7an 7F., Wernau
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