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Thema | Ohne Grundwehrdienst zur BF? | 10 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Max 8M., Regensburg / Bayern | 543986 | |||
Datum | 17.02.2009 11:36 | 5690 x gelesen | |||
Hallo Forum! Ich hab mal ne Frage: Ich habe vor meinen Grundwehrdienst zu verweigern, und anstelle dessen zu einer Einrichtung des Katastrophenschutzes zu gehen. Beispielsweiße einen ABC-Zug, bzw. einer UG-ÖEL! Kann mir das deshalb negativ bei einer Bewerbung zum Berufsfeuerwehrmann angerechnet werden? Das die BF dann zum Beispiel sagt: Nein, wir nehmen dich nicht, da du deinen Wehrdienst verweigert hast...! Vielleicht kann mir ja wer weiterhelfen... MfG | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 543987 | |||
Datum | 17.02.2009 11:38 | 3679 x gelesen | |||
Geschrieben von Max MeierKann mir das deshalb negativ bei einer Bewerbung zum Berufsfeuerwehrmann angerechnet werden? Das die BF dann zum Beispiel sagt: Nein, wir nehmen dich nicht, da du deinen Wehrdienst verweigert hast...! Hallo klares NEIN, das wird keine BF machen. Ersatzdienst ist gleichwertig und wird nicht negativ beurteilt Gruß Klaus | |||||
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Autor | Max 8M., Regensburg / Bayern | 543988 | |||
Datum | 17.02.2009 11:40 | 3467 x gelesen | |||
Dankeschön! MfG | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Vienenburg / Niedersachsen | 543990 | |||
Datum | 17.02.2009 11:41 | 3396 x gelesen | |||
Kann dem Klaus nur zustimmen ;) | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 543991 | |||
Datum | 17.02.2009 11:41 | 3399 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus Bethge
Sagen wir mal zumindest nicht offiziell. Es gibt aber die ein oder andere Feuerwehr, wo das Dienen sehr von Vorteil ist. Ausschusskriterium ist es aber grundsätzlich nicht. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Hilm8ar 8K., Köln / NRW | 543993 | |||
Datum | 17.02.2009 11:43 | 3423 x gelesen | |||
Hallo, das was du anführst sind zwei verschiedene paar Schuhe. Geschrieben von Max Meier Ich habe vor meinen Grundwehrdienst zu verweigern Verweigerung = Kriegsdienstverweigerer - Zivildienst (hier wäre Kat-Schutz auch möglich) Geschrieben von Max Meier und anstelle dessen zu einer Einrichtung des Katastrophenschutzes zu gehen. Ersatzdienst = Katatstrophenschutz (ist keine Verweigerung), man ist aber noch "Wehrpflichtiger" mfG Hilmar | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 543998 | |||
Datum | 17.02.2009 11:50 | 3301 x gelesen | |||
Geschrieben von Max MeierIch habe vor meinen Grundwehrdienst zu verweigern, und anstelle dessen zu einer Einrichtung des Katastrophenschutzes zu gehen. Fragt sich jedoch ob man realistisch aktiv im KatS mitwirken und zugleich bei der BF seinen Dienst tun kann. Könnte mitunter in einem Widerstreit der Interessen enden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 544003 | |||
Datum | 17.02.2009 11:57 | 3367 x gelesen | |||
Schau mal da ->FAQ Grundsätzlich kann und darf! dir das keiner negativ auslegen. Meist wollen AG das nur wissen damit sie dich nicht noch freistellen müssen, falls du noch keinen Dienst geleistet hast. Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Jens8 B.8, Weilrod / Hessen | 544015 | |||
Datum | 17.02.2009 12:38 | 3215 x gelesen | |||
Hallo, ich weis von einem Kameraden, der für Katastrophenschutz freigestellt war, der bei der BF angefangen hat und dann vom Dienst im Kat-Schutz freigestellt wurde. Selbiges bei einem angehenden Polizisten. Gruß Jens | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 544018 | |||
Datum | 17.02.2009 12:47 | 3180 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens BeckerSelbiges bei einem angehenden Polizisten. Dafür gibt es auch eine eindeutuge Rechtsgrundlage, wohingegen das Geschrieben von Jens Becker ...der bei der BF angefangen hat und dann vom Dienst im Kat-Schutz freigestellt wurde. vom Wohlwollen und vom Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters abhängig ist. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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