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ThemaUrteil zur Haftung nach Umfallen einer Trage mit Patient3 Beträge
RubrikRettungsdienst
Infos:
  • 5 U 267/06 - Oberlandesgericht Köln
  •  
    AutorKatj8a R8., Köln / NRW545384
    Datum25.02.2009 13:084789 x gelesen
    Hallo zusammen,

    bin auf ein interessantes Urteil des OLG Köln, Az: 5 U 267/06 gestoßen. Das Gericht bejaht den Sorgfaltspflichtverstoß der Sanitäter, denen die Trage mit dem Patienten umgefallen war. Letztlich hat das Berufungsgericht die Klage dennoch abgewiesen, da nicht festgestellt werden konnte, dass die Schädelverletzungen von dem Sturz von der Trage stammten oder bereits vorher vorhanden waren.

    Leider klappt das mit dem Verlinken nicht. Suchmaschine der Justiz NRW
    Daher in der Suchmaske das Gericht und das Aktenzeichen eingeben.

    Gruß
    Katja


    "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorDenn8is 8B., Nahe / Schleswig-Holstein545488
    Datum25.02.2009 20:092249 x gelesen
    Ich weiß zwar nicht wieso du ein Problem mit dem verlinken hast, aber hier ist der Link: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2007/5_U_267_06urteil20070822.html


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    AutorHara8ld 8S., Leinfelden-Echterdingen / BW545532
    Datum26.02.2009 07:472123 x gelesen
    Hi,

    was ist an dem Urteil interessant? Wenn ich einen Patient auf einer Trage zum RTW fahre, und mir kippt die Trage um, dann ist dass ja nicht die Schuld des Patienten?
    Oder liege ich da falsch?
    Somit liegt es im Verantwortungsbereich des RA/RS...

    MkG
    Harry


    Errare humanum est

    Das geschriebene stellt meine eigene Meinung dar. Es besteht kein Recht auf Vollständigkeit...

    Wer einen Schreibfehler findet, darf ihn behalten :-)

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     25.02.2009 13:08 Katj7a R7., Köln
     25.02.2009 20:09 Denn7is 7B., Nahe
     26.02.2009 07:47 Hara7ld 7S., Leinfelden-Echterdingen
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