News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaGleichzeitig in JF und in FF19 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
 
AutorTim-8Oli8ver8 B.8, Lindewitt / Schleswig - Holstein546082
Datum01.03.2009 21:148026 x gelesen
Moin Moin Kameraden,

ich bin Jugendwart einer Gemeindejugendfeuerwehr. 2 Meiner Jugendlichen sind dieses Jahr übergetretten in die FF. Sie sind beide ende letzten Jahres 16 geworden. Die beiden sind aber auch noch in der JF. Nach unser alten Satzung durften Sie auch zweigleisig fahren. Nach den neuen Satzungen des Landes Schleswig-Holstein dürfen Sie es nicht mehr.
Aber ich bin der Meinung, wenn die Jugendlichen es wollen dann sollte es auch so beibehalten werden.

Was haltet ihr davon???


MKG aus dem hohen Norden Schleswig-Holsteins


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg546083
Datum01.03.2009 21:175670 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Tim-Oliver BöwesNach den neuen Satzungen des Landes Schleswig-Holstein dürfen Sie es nicht mehr.

meinst du jetzt "Satzung" oder das Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG Schleswig-Holstein)?


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg546084
Datum01.03.2009 21:195190 x gelesen
Hallo Tim-Oliver,
ab wann man bei euch in die aktivität eintreten darf, kann ich nicht sagen. Bei uns in Baden ist es ab 18. Unsere Jugend kommt ab 16 auch zu den Proben der aktiven aber bleiben Jugend bis 18.
Christian


Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.

WICHTIGER HINWEIS!
Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTim-8Oli8ver8 B.8, Lindewitt / Schleswig - Holstein546086
Datum01.03.2009 21:335323 x gelesen
Ich meine die neuen Mustersatzungen des Landes Schleswig-Holstein.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTim-8Oli8ver8 B.8, Lindewitt / Schleswig - Holstein546087
Datum01.03.2009 21:355087 x gelesen
Bei ins SH darf man mit Vollendung des 16. Lebensjahres in die Freiwillige Feuerwehr Eintreten.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein546089
Datum01.03.2009 21:385069 x gelesen
Hallo,

meinst Du die neue Mustersatzung (Bestimmungen) für Jugendfeuerwehren (siehe hier)?
Nach § 12 (7) wird doch gerade empfohlen, dass Jugendfeuerwehrmitglieder ab 16 auch am Ausbildungsdienst der Aktiven teilnehmen sollen. Lediglich Einsätze dürfen sie nach §12 (3) nicht mitfahren, bis sie tatsächlich übergetreten - und nicht mehr JF-Mitglied - sind.

Gruß
Kevin


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTim-8Oli8ver8 B.8, Lindewitt / Schleswig - Holstein546092
Datum01.03.2009 21:534940 x gelesen
Ja genau die meine ich. Aber nach §4 (3. durch Übertritt in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr, in der Regel mit Vollendung des 18. Lebensjahres). Daraus kann man aber auch lesen, das sie ja auch schon früher übertreten können.

Wenn ich das den richtig verstehe, dann ist das ein wiederspruch in der Mustersatzung.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg546093
Datum01.03.2009 21:565299 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Tim-Oliver BöwesIch meine die neuen Mustersatzungen des Landes Schleswig-Holstein.

wie der Name schon sagt ist das ein Muster.

Ich gehe davon aus Eure Satzung solange gilt bis eine neue beschlossen wird.

Gibt es einen Zwang die Mustersatzung zu übernehmen und damit die alte Satzung ausser Kraft zu setzen?


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTim 8 N.8, Lkr. Aschaffenburg + Lkr.Milte / Bayern546094
Datum01.03.2009 21:564842 x gelesen
Also wie das in SH ist weis ich net bei uns in Bayern ist es so da ist man von 12 bis 18 Jahre Mitglied der Jugendfeuerwehr und ab 16 Jahren darf man auch bei den Übungen der aktiven mitmachen bzw. auch Lehrgänge wie Truppführer und Sprechfunker werden zum bsp. in der zeit von 16 bis 18 auch gemacht, desweiteren dürfen die Feuerwehranwärter auch an Einsätzen auserhalb des Gefahrenbereichs unter aufsicht eines aktiven teilnehmen, das heißt bei Alarm kommen auch die Jugendlichen ab 16 Jahren bei uns, aber Mitglied in der Jugendfeuerwehr sind sie bis 18 Jahre, den erst mit 18 Jahren sind sie vollwertiges aktives Mitglied in der Einsatzabteilung.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein546096
Datum01.03.2009 21:574914 x gelesen
Hallo Tim !
Also wenn ich das richtig gelesen habe handhabt ihr das so wie bei uns.
Das heisst, ab 16 Jahren können die JFler am Dienstbetrieb der Einsatzabteilung teilnehmen.
An Einsätzen natürlich nicht.
Das nennt sich bei uns "Übertrittsprogramm" und dient dazu die Jugendlichen nahtlos in die Einsatzabteilung zu
übernehmen.
Sie behalten ihre Uniform (JF) und schnuppern halt mal rein. So ist der Schritt nachher zu den "Großen" nicht so
schwer.
Sobald sie übergetreten sind gelten natürlich die gleichen Rechte/Pflichten die laut Satzung und BSchG SH vorgesehen sind.
Inklusive Einsätzen.

Und nach Paragraph 12 " Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr…."
"(7) Im Sinne einer funktionierenden Integration sollten Jugendfeuerwehr-Mitglieder ab 16 Jahren parallel am Ausbildungsdienst der Einsatzabteilung teilnehmen."

Etwas gegenteiliges in der neuen Mustersatzung konnte ich grade nicht finden.

Gruß Henning


Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD
Flensburg..gaaanz oben im Norden :D

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTim-8Oli8ver8 B.8, Lindewitt / Schleswig - Holstein546097
Datum01.03.2009 22:005044 x gelesen
Nein, einen zwang diese Satzung so zu übernehmen gibt es nicht, aber es gibt den Zwang bis März 2010 eine Satzungsänderung auf Bezug zur Mustersatzung abzuschließen. Wenn man mit der Mustersatzung nicht einverstanden ist, dann kann man sie ändern, aber es muss dann vom Innministerium des Landes SH abgesgnet werden.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein546098
Datum01.03.2009 22:044851 x gelesen
Hallo !
Nein kein Widerspruch.

"§ 3 Aktive Mitglieder

(2) Der Eintritt in den aktiven Dienst ist mit Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres ist ein Übertritt in die Reserveabteilung zulässig2. Dies gilt ebenfalls für Angehörige der Feuerwehr, die die Eignung für den Feuerwehrdienst teilweise verloren haben und deshalb im entsprechenden Umfang vom Feuerwehrdienst zu entbinden sind2. Der aktive Dienst endet durch Übertritt in die Ehrenabteilung nach § 5. "

Spätestens mit 18 ist dann Übertritt in die Einsatzabteilung angesagt.

Was ich auch noch nicht gelesen hatte:

Bestimmungen Jugendabteilung
"§ 4 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr endet

..
4. in Sonderfällen ist ein Verbleib in der Jugendfeuerwehr bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich."

Gruß Henning


Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD
Flensburg..gaaanz oben im Norden :D

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTim-8Oli8ver8 B.8, Lindewitt / Schleswig - Holstein546099
Datum01.03.2009 22:084782 x gelesen
Danke an Euch alle, damit wurde ich in meiner Meinung bestätigt. Mein stellv. Gemeindewehrführer der hatte mich da halt ein wenig ins Grübeln gebracht.

www.jf-lindewitt.de


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern546105
Datum01.03.2009 22:324820 x gelesen
Geschrieben von Henning RolappAn Einsätzen natürlich nicht.
Doch.
In Bayern können 16jährige unter Einschränkungen mit auf Einsatz.
Aber darüber wurde ja schon genug diskutiert.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen546134
Datum02.03.2009 07:224772 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Tim-Oliver Böwes2 Meiner Jugendlichen sind dieses Jahr übergetretten in die FF. Sie sind beide ende letzten Jahres 16 geworden. Die beiden sind aber auch noch in der JF. Nach unser alten Satzung durften Sie auch zweigleisig fahren.
Ich seh da überhaupt kein Problem. Ich bin mit 17 ... 18 auch zweigleisig gefahren. Einerseits war ich schon im Einsatzdienst, andererseits hab ich die JF verstärkt, damit wir eine vollständige Gruppe hatten und die Leistungsspange absolvieren konnten.


Gruß
Markus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein546162
Datum02.03.2009 11:054702 x gelesen
ja, gut bei uns dürfen sie es theoretisch auch bis zum Gefahrenbereich, aber in unserer Wehr wird es nicht gemacht.
Ausser man ist auf Übung und es kommt Alarm.


Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD
Flensburg..gaaanz oben im Norden :D

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenr8ik 8B., Herleshausen / Hessen554008
Datum16.04.2009 19:194553 x gelesen
Hallo Schleswig-Holstein
das ist schade, dass die Satzung bei euch geändert wurde.
bei uns geht das noch.


Grüße aus dem Herzen Deutschlands: Hessen


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerd8 W.8, Ihlow / Niedersachsen559347
Datum19.05.2009 17:544527 x gelesen
Jo bei uns auch so....


Alle von mir verfassten Kommentare kommen ausschließlich von mir...
Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 ;-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 G.8, Meeder / bayern561128
Datum01.06.2009 01:174307 x gelesen
Jop bei uns in Bayern ist das auch noch aktiv ich selbst bin mit 17 in die Jugendfeuerwehr eingetreten durfte auch mit zu einsätzen ect. ( halt nur außerhalb des gefahrenbereichs) und is scho schad das die das geändert haben so kann es evtl sein das die jugend die lust verliert Feuerwehrmänner zu werden.

MkG

Andreas G.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 01.03.2009 21:14 Tim-7Oli7ver7 B.7, Lindewitt
 01.03.2009 21:17 Jürg7en 7M., Weinstadt
 01.03.2009 21:33 Tim-7Oli7ver7 B.7, Lindewitt
 01.03.2009 21:56 Jürg7en 7M., Weinstadt
 01.03.2009 22:00 Tim-7Oli7ver7 B.7, Lindewitt
 01.03.2009 21:19 Chri7sti7an 7H., Karlsruhe
 01.03.2009 21:35 Tim-7Oli7ver7 B.7, Lindewitt
 19.05.2009 17:54 Gerd7 W.7, Ihlow
 01.03.2009 21:38 Kevi7n M7., Kronshagen
 01.03.2009 21:53 Tim-7Oli7ver7 B.7, Lindewitt
 01.03.2009 22:04 Henn7ing7 R.7, Flensburg
 01.03.2009 21:56 Tim 7 N.7, Lkr. Aschaffenburg + Lkr.Milte
 01.03.2009 21:57 Henn7ing7 R.7, Flensburg
 01.03.2009 22:32 Adol7f H7., Rosenheim
 02.03.2009 11:05 Henn7ing7 R.7, Flensburg
 01.03.2009 22:08 Tim-7Oli7ver7 B.7, Lindewitt
 02.03.2009 07:22 ., Bockenheim
 16.04.2009 19:19 Henr7ik 7B., Herleshausen
 01.06.2009 01:17 Andr7eas7 G.7, Meeder
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt