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Thema | Gleichzeitig in JF und in FF | 19 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Autor | Tim-8Oli8ver8 B.8, Lindewitt / Schleswig - Holstein | 546082 | |||
Datum | 01.03.2009 21:14 | 8026 x gelesen | |||
Moin Moin Kameraden, ich bin Jugendwart einer Gemeindejugendfeuerwehr. 2 Meiner Jugendlichen sind dieses Jahr übergetretten in die FF. Sie sind beide ende letzten Jahres 16 geworden. Die beiden sind aber auch noch in der JF. Nach unser alten Satzung durften Sie auch zweigleisig fahren. Nach den neuen Satzungen des Landes Schleswig-Holstein dürfen Sie es nicht mehr. Aber ich bin der Meinung, wenn die Jugendlichen es wollen dann sollte es auch so beibehalten werden. Was haltet ihr davon??? MKG aus dem hohen Norden Schleswig-Holsteins | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 546083 | |||
Datum | 01.03.2009 21:17 | 5670 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Tim-Oliver Böwes Nach den neuen Satzungen des Landes Schleswig-Holstein dürfen Sie es nicht mehr. meinst du jetzt "Satzung" oder das Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG Schleswig-Holstein)? MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg | 546084 | |||
Datum | 01.03.2009 21:19 | 5190 x gelesen | |||
Hallo Tim-Oliver, ab wann man bei euch in die aktivität eintreten darf, kann ich nicht sagen. Bei uns in Baden ist es ab 18. Unsere Jugend kommt ab 16 auch zu den Proben der aktiven aber bleiben Jugend bis 18. Christian Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird. WICHTIGER HINWEIS! Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung. | |||||
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Autor | Tim-8Oli8ver8 B.8, Lindewitt / Schleswig - Holstein | 546086 | |||
Datum | 01.03.2009 21:33 | 5323 x gelesen | |||
Ich meine die neuen Mustersatzungen des Landes Schleswig-Holstein. | |||||
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Autor | Tim-8Oli8ver8 B.8, Lindewitt / Schleswig - Holstein | 546087 | |||
Datum | 01.03.2009 21:35 | 5087 x gelesen | |||
Bei ins SH darf man mit Vollendung des 16. Lebensjahres in die Freiwillige Feuerwehr Eintreten. | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 546089 | |||
Datum | 01.03.2009 21:38 | 5069 x gelesen | |||
Hallo, meinst Du die neue Mustersatzung (Bestimmungen) für Jugendfeuerwehren (siehe hier)? Nach § 12 (7) wird doch gerade empfohlen, dass Jugendfeuerwehrmitglieder ab 16 auch am Ausbildungsdienst der Aktiven teilnehmen sollen. Lediglich Einsätze dürfen sie nach §12 (3) nicht mitfahren, bis sie tatsächlich übergetreten - und nicht mehr JF-Mitglied - sind. Gruß Kevin | |||||
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Autor | Tim-8Oli8ver8 B.8, Lindewitt / Schleswig - Holstein | 546092 | |||
Datum | 01.03.2009 21:53 | 4940 x gelesen | |||
Ja genau die meine ich. Aber nach §4 (3. durch Übertritt in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr, in der Regel mit Vollendung des 18. Lebensjahres). Daraus kann man aber auch lesen, das sie ja auch schon früher übertreten können. Wenn ich das den richtig verstehe, dann ist das ein wiederspruch in der Mustersatzung. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 546093 | |||
Datum | 01.03.2009 21:56 | 5299 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Tim-Oliver Böwes Ich meine die neuen Mustersatzungen des Landes Schleswig-Holstein. wie der Name schon sagt ist das ein Muster. Ich gehe davon aus Eure Satzung solange gilt bis eine neue beschlossen wird. Gibt es einen Zwang die Mustersatzung zu übernehmen und damit die alte Satzung ausser Kraft zu setzen? MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Tim 8 N.8, Lkr. Aschaffenburg + Lkr.Milte / Bayern | 546094 | |||
Datum | 01.03.2009 21:56 | 4842 x gelesen | |||
Also wie das in SH ist weis ich net bei uns in Bayern ist es so da ist man von 12 bis 18 Jahre Mitglied der Jugendfeuerwehr und ab 16 Jahren darf man auch bei den Übungen der aktiven mitmachen bzw. auch Lehrgänge wie Truppführer und Sprechfunker werden zum bsp. in der zeit von 16 bis 18 auch gemacht, desweiteren dürfen die Feuerwehranwärter auch an Einsätzen auserhalb des Gefahrenbereichs unter aufsicht eines aktiven teilnehmen, das heißt bei Alarm kommen auch die Jugendlichen ab 16 Jahren bei uns, aber Mitglied in der Jugendfeuerwehr sind sie bis 18 Jahre, den erst mit 18 Jahren sind sie vollwertiges aktives Mitglied in der Einsatzabteilung. | |||||
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Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 546096 | |||
Datum | 01.03.2009 21:57 | 4914 x gelesen | |||
Hallo Tim ! Also wenn ich das richtig gelesen habe handhabt ihr das so wie bei uns. Das heisst, ab 16 Jahren können die JFler am Dienstbetrieb der Einsatzabteilung teilnehmen. An Einsätzen natürlich nicht. Das nennt sich bei uns "Übertrittsprogramm" und dient dazu die Jugendlichen nahtlos in die Einsatzabteilung zu übernehmen. Sie behalten ihre Uniform (JF) und schnuppern halt mal rein. So ist der Schritt nachher zu den "Großen" nicht so schwer. Sobald sie übergetreten sind gelten natürlich die gleichen Rechte/Pflichten die laut Satzung und BSchG SH vorgesehen sind. Inklusive Einsätzen. Und nach Paragraph 12 " Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr…." "(7) Im Sinne einer funktionierenden Integration sollten Jugendfeuerwehr-Mitglieder ab 16 Jahren parallel am Ausbildungsdienst der Einsatzabteilung teilnehmen." Etwas gegenteiliges in der neuen Mustersatzung konnte ich grade nicht finden. Gruß Henning Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | |||||
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Autor | Tim-8Oli8ver8 B.8, Lindewitt / Schleswig - Holstein | 546097 | |||
Datum | 01.03.2009 22:00 | 5044 x gelesen | |||
Nein, einen zwang diese Satzung so zu übernehmen gibt es nicht, aber es gibt den Zwang bis März 2010 eine Satzungsänderung auf Bezug zur Mustersatzung abzuschließen. Wenn man mit der Mustersatzung nicht einverstanden ist, dann kann man sie ändern, aber es muss dann vom Innministerium des Landes SH abgesgnet werden. | |||||
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Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 546098 | |||
Datum | 01.03.2009 22:04 | 4851 x gelesen | |||
Hallo ! Nein kein Widerspruch. "§ 3 Aktive Mitglieder (2) Der Eintritt in den aktiven Dienst ist mit Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres ist ein Übertritt in die Reserveabteilung zulässig2. Dies gilt ebenfalls für Angehörige der Feuerwehr, die die Eignung für den Feuerwehrdienst teilweise verloren haben und deshalb im entsprechenden Umfang vom Feuerwehrdienst zu entbinden sind2. Der aktive Dienst endet durch Übertritt in die Ehrenabteilung nach § 5. " Spätestens mit 18 ist dann Übertritt in die Einsatzabteilung angesagt. Was ich auch noch nicht gelesen hatte: Bestimmungen Jugendabteilung "§ 4 Ende der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr endet .. 4. in Sonderfällen ist ein Verbleib in der Jugendfeuerwehr bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich." Gruß Henning Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | |||||
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Autor | Tim-8Oli8ver8 B.8, Lindewitt / Schleswig - Holstein | 546099 | |||
Datum | 01.03.2009 22:08 | 4782 x gelesen | |||
Danke an Euch alle, damit wurde ich in meiner Meinung bestätigt. Mein stellv. Gemeindewehrführer der hatte mich da halt ein wenig ins Grübeln gebracht. www.jf-lindewitt.de | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 546105 | |||
Datum | 01.03.2009 22:32 | 4820 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning RolappAn Einsätzen natürlich nicht. Doch. In Bayern können 16jährige unter Einschränkungen mit auf Einsatz. Aber darüber wurde ja schon genug diskutiert. | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 546134 | |||
Datum | 02.03.2009 07:22 | 4772 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Tim-Oliver Böwes 2 Meiner Jugendlichen sind dieses Jahr übergetretten in die FF. Sie sind beide ende letzten Jahres 16 geworden. Die beiden sind aber auch noch in der JF. Nach unser alten Satzung durften Sie auch zweigleisig fahren. Ich seh da überhaupt kein Problem. Ich bin mit 17 ... 18 auch zweigleisig gefahren. Einerseits war ich schon im Einsatzdienst, andererseits hab ich die JF verstärkt, damit wir eine vollständige Gruppe hatten und die Leistungsspange absolvieren konnten. Gruß Markus | |||||
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Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 546162 | |||
Datum | 02.03.2009 11:05 | 4702 x gelesen | |||
ja, gut bei uns dürfen sie es theoretisch auch bis zum Gefahrenbereich, aber in unserer Wehr wird es nicht gemacht. Ausser man ist auf Übung und es kommt Alarm. Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | |||||
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Autor | Henr8ik 8B., Herleshausen / Hessen | 554008 | |||
Datum | 16.04.2009 19:19 | 4553 x gelesen | |||
Hallo Schleswig-Holstein das ist schade, dass die Satzung bei euch geändert wurde. bei uns geht das noch. Grüße aus dem Herzen Deutschlands: Hessen | |||||
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Autor | Gerd8 W.8, Ihlow / Niedersachsen | 559347 | |||
Datum | 19.05.2009 17:54 | 4527 x gelesen | |||
Jo bei uns auch so.... Alle von mir verfassten Kommentare kommen ausschließlich von mir... Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 ;-) | |||||
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Autor | Andr8eas8 G.8, Meeder / bayern | 561128 | |||
Datum | 01.06.2009 01:17 | 4307 x gelesen | |||
Jop bei uns in Bayern ist das auch noch aktiv ich selbst bin mit 17 in die Jugendfeuerwehr eingetreten durfte auch mit zu einsätzen ect. ( halt nur außerhalb des gefahrenbereichs) und is scho schad das die das geändert haben so kann es evtl sein das die jugend die lust verliert Feuerwehrmänner zu werden. MkG Andreas G. | |||||
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