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Thema | Verbeamtung tzrotz Skoliose? | 10 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | ole 8k., Hilden / nrw | 548052 | |||
Datum | 13.03.2009 21:37 | 13429 x gelesen | |||
Hallo, ich habe eine dringende Frage,die mich seit Tagen beschäftigt. Leider konnte ich im Internet nicht wirklich hilfreiches Material zu diesem Thema finden. Ich habe bereits die Einstellungstest für die mitllere Laufbahn hinter mir.Allerdings geht es in 3Monaten zum Amtsazrt,vor dem ich wirklich Angst habe. Ich habe eine leichte Skoliose und nun die Frage,ob ich damit überhaupt verbematet werden kann.Selbst wenn mir mein Orthopäde atestieren sollte,dass ich dadurch keinerlei Beinträchtigung hätte. Ein Freund von mir hat 2007 den Amtsarzt überwunden,obwohl seine linkes Bein kürzer ist und er damit einen Beckenschiefstand besitzt. Gibt es irgendetwas,was mir helfen kann oder jemand der mit soetwas Erfahrung hat? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Vienenburg / Niedersachsen | 548055 | |||
Datum | 13.03.2009 21:41 | 8850 x gelesen | |||
Klärt man sowas denn nicht im Vorfeld ab, bevor man den Weg zur BF einschlägt? Man kann doch wunderbar vorher mit den Beamten Telen und Informationen einholen... Gruß Christian | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 548103 | |||
Datum | 14.03.2009 04:50 | 8383 x gelesen | |||
Wie schon gesagt, hätte man schon im Vorfeld klären können. Deine Angst kann Dir nur der zuständige Amtsarzt nehmen, der Deine Begutachtung macht. ![]() | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 548109 | |||
Datum | 14.03.2009 07:06 | 8667 x gelesen | |||
Nein! So etwas kann man leider nicht vorher abklären, weil diese Dinge zu 110% im Ermessen des Amtsarztes liegen. Und die werden sich hüten, vorher mal am Telefon eine Einschätzung abzugeben. Da hilft leider nur "Try and Error". Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 548110 | |||
Datum | 14.03.2009 07:11 | 8302 x gelesen | |||
Geschrieben von Bach RüdigerWie schon gesagt, hätte man schon im Vorfeld klären können. Wie schon geantwortet: NEIN Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 548119 | |||
Datum | 14.03.2009 08:59 | 8191 x gelesen | |||
Ich hab auch ne leichte Skoliose und bei mir hats auch geklappt. Die Mehrheit der Deutschen hat eine Verkrümmung. Es kommt einfach drauf an wieviel Grad die Skoliose hat. Bei der Polizei hab ich mal gelesen, daß sie bis 12 Grad durchgehen lassen. Im Ende bleibt es aber immer eine Einzelfallentscheidung des Arztes. | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 548145 | |||
Datum | 14.03.2009 14:20 | 8723 x gelesen | |||
bei der einfachen einseitigen konvexen Skoliose: Eine Beinlängenverkürzung oder -Verlängerung führt ohne Schuhausgleich ja Zwangsläufig zum Beckenschiefstand und damit zur Skoliose. Und der Kollege hat damit den Amtsarzt überwunden - also scheint dieses möglich zu sein. Der Grad der Skoliose (Cobb Winkel) ist mitentscheidend - die Bestimmung leider auch mit Strahlenbelastung verbunden. Also zum guten Orthopäden / Physiotherapeuten gehen - Beinlängen bestimmen, dann eine so gerade Haltung wie möglich antrainieren. In der späteren Untersuchung (falls der Amtsarzt röntgen will, wenn er die Geräte hat) schön gerade stehen und evtl. sieht der Arzt in der LWS ap Aufnahme sogar einen gerade Rücken. Das wäre nicht das erste Mal - so manch krummer Rücken wird nach konservativer Therapie gerade. | |||||
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Autor | Anne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen | 548172 | |||
Datum | 14.03.2009 18:12 | 8059 x gelesen | |||
Wie viel Grad sind "leicht"? Bei mir sinds irgendwo um die zehn, aber Probleme hab ich eigentlich nicht. Bei mir kommt es auch durch ein verkürztes Bein. Ist man denn generell verpflichtet, alle Krankheiten anzugeben, wenn man verbeamtet wird? Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem... | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 548183 | |||
Datum | 14.03.2009 19:10 | 7992 x gelesen | |||
Geschrieben von Annette StollIst man denn generell verpflichtet, alle Krankheiten anzugeben, wenn man verbeamtet wird? nein, nicht unbedingt aber BEVOR man verbeamtet wird ;-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | ole 8k., Hilden / nrw | 548294 | |||
Datum | 15.03.2009 13:41 | 7740 x gelesen | |||
Danke für die schnellen Antworten zu diesem Thema. Kann denn jemand sagen,wie viel Grad für eine Verbeamtung inordnung sind und ab wann es kritisch wird? Und wird man nur von einem Arzt untersucht oder geht es zu einer Reihe von Ärzten? | |||||
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