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ThemaHBKG Außer-Kraft-Treten7 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorPete8r S8., Karben / Hessen548575
Datum16.03.2009 18:544902 x gelesen
Hallo,

ich habe mir grad mal das Hessisches Gesetz über den Brandschutz,
die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) durchgelesen, und habe überrascht festgestellt das auf der letzten Seite steht:
"Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft."

Nun meine Frage(n). Warum läuft es denn dann ab und was kommt denn danach?

P.S.: Habe mit der Suchfunktion nichts gefunden.

MfG Peter


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AutorKai 8R., Lemgo / NRW548583
Datum16.03.2009 19:102985 x gelesen
Geschrieben von Peter SchadeWarum läuft es denn dann ab und was kommt denn danach?

Hallo Peter,

ich denke mal, das hat den Grund, dass man immer noch ne Möglichkeit hat, das HBKG zu ändern und an sich verändernde Gegebenheiten anpassen kann. Hätte man die Gültigkeit nicht begrenzt, wäre das Gesetz ja bis in alle Ewigkeit in seiner jetzigen Form gültig ohne eine Möglichkeit der Veränderung, bzw. Anpassung.
Abgelöst wird das Gesetz dann von seiner Neufassung, die dann evtl. kleine veränderungen enthält. So bleibt das Gesetz aktuell und an die Gegebenheiten der Zeit angepasst.

Ob das jetzt die 100% fachlich richtige Begründung ist, vermag ich nicht zu sagen.
Allerdings würde ich mir das so erklären....

Gruß
Kai


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg548604
Datum16.03.2009 20:432850 x gelesen
Geschrieben von Peter SchadeNun meine Frage(n). Warum läuft es denn dann ab und was kommt denn danach?


Es gibt Bundesländer die haben begonnen ihre Gesetze und Erlasse mit einem Verfalldatum (z.B. 5 Jahre nach Inkrafttreten) versehen. Der Vorteil ist, daß Du wen Du was aktuelles suchst nur 5 Jahre zurück gehen mußt. Ansonsten kann es sein, daß Dir jemand eine Regelung von kurz nach dem Krieg um die Ohren haut.

Der Gesetzgeber ist damit gezwungen in periodischen Abständen jede Regelung auf ihre Erforderlichkeit, Angemessenheit, Aktualität,... zu überprüfen und bewußt zu beschließen, daß es diese oder eine geänderte Regelung auch in Zukunft geben muß. Und wenn er der Meinung ist, daß es der Regelung nicht mehr bedarf muß er nicht aufwendig ein Gesetz machen, welches die Regelung außer Kraft setzt (und dabei u.U. gegen starke Lobbygruppen ankämpfen), sondern das Ding verschwindet einfach durch Nichtstun und Zeitablauf in der Versenkung.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorPete8r S8., Karben / Hessen548611
Datum16.03.2009 21:182702 x gelesen
Aha ok ich denke ich habe es jetzt geblickt.

Danke euch zwei für die hilfreichen Antworten!


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AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz548616
Datum16.03.2009 21:352614 x gelesen
Hallo Peter

Erlasse haben eine bestimmte Laufzeit und enden zB nach 5 Jahren wenn sie nicht erneuert werden.
Gesetze oder auch nur einzelne paragraphen können jederzeit von der Legislative, also von gewählten Volksvertretern geändert werden, wenn die benötigte Mehrheit bei der Abstimmung vorhanden ist.
Das sogar rückwirkend, wie das bei einigen Steuergestzen gemacht wurde.
Von den Gestzänderungen sind nur einige Paragraphen des Grungestzes ausgeschlossen.


kameradschaftliche Grüße
Heinz

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AutorSven8 v.8, Gelnhausen / Hessen595729
Datum09.12.2009 14:512701 x gelesen
Geschrieben von Peter SchadeNun meine Frage(n). Warum läuft es denn dann ab und was kommt denn danach?

Gesetzes- und Verordnungsblatt Hessen

Gruß Sven


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AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen595769
Datum09.12.2009 18:592259 x gelesen
Hier findest du etwas dazu


Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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 16.03.2009 18:54 ., Karben
 16.03.2009 19:10 Kai 7R., Lemgo
 16.03.2009 20:43 Chri7sti7an 7F., Wernau
 16.03.2009 21:18 ., Karben
 16.03.2009 21:35 Hein7z C7., Friesenheim
 09.12.2009 14:51 ., Gelnhausen
 09.12.2009 18:59 Anne7tte7 S.7, Griesheim
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