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ThemaFeuerwehrausfahrt UVV und Parkverbote3 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorHein8z B8., Stuttgart / Baden-Württemberg566529
Datum27.06.2009 17:325882 x gelesen
Hallo,

um unser Feuerwehrhaus gibt es seit längerem Parkraumschwierigkeiten.
So ist Bspw. gegenüber der Fahrzeughalle, kein Parkverbot eingezeichnet oder ausgeschildert.
Die Folge: es wird mal 'eben' geparkt um auszuladen oder im schlimmsten Fall richtig zu parken. Ein ausrücken ist dann nicht möglich.
Gibt es hierzu einen Gesetzestext der genau dies verbietet..?

Bei vielen Feuerwehren gibt es ja extra 'Feuerwehrstellplätze' an der öffentlichen Straße, die dann als solches gekennzeichnet sind. Gibt es hierzu auch Vorschriften oder gibt es da lediglich die Empfehlung der Unfallkassen ?

Gibt es außerdem noch Vorschriften oder Gesetze, die speziell für 'Feuerwehrparkplätze' in einem 'Übungshof' gelten? Denn dieser (Übungs) Hof ist oft durch Nachbarn oder andere Parker zugestellt....

Auch hier die Frage, die Mindestzahl der Parkplätze für eine Feuerwehr ist wiederum nur eine Empfehlung..?

Bin für Hinweise und Gesetze dankbar!


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen566530
Datum27.06.2009 17:443279 x gelesen
Auf der Straße von der Gemeinde Halteverbotsschilder mit Zusatzschild Feuerwehrausfahrt aufstellen lassen, wüsste nicht warum die das nicht machen sollten, angesichts der Begründung.
Auf dem Übungshof kann man sie selber aufstellen, oder gleich "Zufahrt Verboten: Ausgenommen Feuerwehrkräfte".
Ansonsten parken die anrückenden Kräfte halt einfach dahinter.
In unserem Altbau damals war auch der gesamte Hof mit Autos vollgestellt, wenn ein Einsatz war.
Wer da widerrechtlich stand (Schilder vorhanden) musste halt warten bis wir wieder da waren.

Geschrieben von Heinz BoschGibt es hierzu einen Gesetzestext der genau dies verbietet..?

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html

§ 12 Halten und Parken

(3) Das Parken ist unzulässig...

3. ...vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber

Da das offenslichtlich nicht reicht würde ich Schilder stellen lassen.


Grüße
Jens

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW566533
Datum27.06.2009 17:573011 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Jens RugenAuf der Straße von der Gemeinde Halteverbotsschilder mit Zusatzschild Feuerwehrausfahrt aufstellen lassen, wüsste nicht warum die das nicht machen sollten, angesichts der Begründung.

"Hier ist es so eng, da darf man nach §12 StVO sowieso nicht parken. Schilder sind da überflüssig imd deswegen nicht zulässig!"

BTHT :-((

Gruß,
Henning


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 27.06.2009 17:32 ., Stuttgart
 27.06.2009 17:44 ., Bremervörde
 27.06.2009 17:57 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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