News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaÄnderung der FwVo RLP13 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorHolg8er 8G., Neuwied / Rheinland-Pfalz568059
Datum04.07.2009 13:308233 x gelesen
Hallo zusammen,

hat vielleicht schon jemand einen Entwurf der neuen Feuerwehrverordnung Rheinland-Pfalz unter der Nase gehabt? Habe gehört, ein Entwurf sei schon mal auf ner KFI- oder Wehrleiterbesprechung rumgegangen.
Gerne auch Infos per PM.

Schönen sonnigen Samstag

Holger


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz568076
Datum04.07.2009 15:366066 x gelesen
Bis jetzt noch nicht, wäre aber von Interesse ;-)
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP568089
Datum04.07.2009 18:016044 x gelesen
Die letzte mir bekannte Änderung betraf die neuen Dienstgrade. Was ist denn jetzt schon wieder im Busch?

Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8 L.8, Schweich / RLP568101
Datum04.07.2009 20:115968 x gelesen
Geschrieben von ---LANDTAG RHEINLAND-PFALZ, Drucksache 15/1420--- ...Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf:
– bis 2008/2009 die Novellierung der FwVO voranzubringen, mit dem Ziel einer
eindeutigen Standardflexibilisierung, die eine Kostendämpfung bei der Beschaffung
von Fahrzeugen und somit eine Reduzierung des Investitions- und Antragsstaus
ohne Qualitätsverlust ermöglicht,...


Drucksache 15/1420


MkG
Alex

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz568105
Datum04.07.2009 20:216035 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alex LoskyllGeschrieben von ---LANDTAG RHEINLAND-PFALZ, Drucksache 15/1420--- "...Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf:
– bis 2008/2009 die Novellierung der FwVO voranzubringen, mit dem Ziel einer
eindeutigen Standardflexibilisierung, die eine Kostendämpfung bei der Beschaffung
von Fahrzeugen und somit eine Reduzierung des Investitions- und Antragsstaus
ohne Qualitätsverlust ermöglicht,..."


und dazu gibt es dieses Schreiben

mit den Anlagen 1 2 und 3

Bezieht sich allerdings rein auf die Sache mit den Fahrzeugen und ist kein komplett neuer Entwurf


Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

Gruß Florian

www.ff-breitscheid.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8 L.8, Schweich / RLP568108
Datum04.07.2009 20:525829 x gelesen
Das Schreiben ist bekannt. Da gibt es u. A. hier im Forum einen ausführlichen Thread dazu.


MkG
Alex

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHolg8er 8G., Neuwied / Rheinland-Pfalz568113
Datum04.07.2009 22:085974 x gelesen
Die Ausführungsanweisung für die Fahrzeugbeschaffung ist mir auch schon bekannt. Das war ja nur eine Vorabänderung um auf die neuen Fahrzeugtypen einzugehen.
Es soll aber im Herbst eine komplett neue FwVo rauskommen. Davon soll es schon einen Entwurf geben. Würde mich deshalb interessieren, ob sich in den Risikoklasseneinteilungen und die dazu benötigten Fahrzeug was ändert.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8 L.8, Schweich / RLP568117
Datum04.07.2009 22:375849 x gelesen
Dann schau mal Hier beim Ministerium. Da gibt es ein Papier "Vorgriff" auf die Novellierung. Es gibt au für die anderen Gefahren (z. B. ABC) schon was; ist aber noch nicht dort veröffentlicht.


MkG
Alex

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz568212
Datum05.07.2009 14:375827 x gelesen
Geschrieben von Michael LinkenbachDie letzte mir bekannte Änderung betraf die neuen Dienstgrade. Das war eine Ausrüstungszulassung per Erlass aufgrund des §9 Abs4 des LBKG zur Form der Dienstgradabzeichen. Da hier aber Dienstgrade geführt werden die es nach FeVO Anlage 3 nicht gibt, muss hier noch eine Novellierung stattfinden.
Die § 5 Abs. 2 Nr. 1 und die §§ 23 und 24 Abs. 2 der Feuerwehrverordnung vom 21.
März 1991, sind ausserdem mit Änderung des LBKG außer Kraft getreten.
Die bereits bekannten Anpassungen an geltende Normen und EU-Recht sind auch noch nicht vollständig und eine Novellierung der Anlage 1 war auch schon immer in Diskussion...

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8M., Oberraden / RLP638163
Datum04.08.2010 21:595207 x gelesen
Hallo
euch allen,

ich habe heute gehört, dass im Rahmen der nuen FWV auch eine "neue" kennzeichnung von Führunskräften eingeführt werden soll.

Hat da jemand infos zu?


Es ist wichtig Träume zu haben!
Noch wichtiger ist, dafür zu Kämpfen!!!!!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8F., Wallhalben / Rheinland-Pfalz638170
Datum04.08.2010 22:265091 x gelesen
Hier der Text der aktuellen Feuerwehrverordnung RLP (gültig seit 29.07.2010)

http://internet.lfks-rlp.de/fileadmin/user_upload/Redakteur/aktuelles/FwVO-25-06-2010-Textfassung.pdf

Grüsse
Thomas


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz638195
Datum05.08.2010 00:155105 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian Merkelbachich habe heute gehört, dass im Rahmen der nuen FWV auch eine "neue" kennzeichnung von Führunskräften eingeführt werden soll.

Hat da jemand infos zu?

Hab ich keine Information zu. Kannst du was konkretes nennen oder auch nur Hören-sagen?


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP638219
Datum05.08.2010 09:005051 x gelesen
Darüber macht weder die neue, noch die alte FwVO eine Aussage. Das einzige, was uns in RLP kennzeichnungsmäßig vorgegeben ist, ist die FüRi, und da auch erst ab Stufe 4.
Wäre schön, wenn da was neues, tiefergehendes käme, aber mir ist nichts derartiges bekannt.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 04.07.2009 13:30 Holg7er 7G., Neuwied
 04.07.2009 15:36 Stef7an 7J., Birlenbach
 04.07.2009 18:01 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 04.07.2009 20:11 ., Schweich
 04.07.2009 20:21 Flor7ian7 P.7, Breitscheid
 04.07.2009 20:52 ., Schweich
 05.07.2009 14:37 Stef7an 7J., Birlenbach
 04.07.2009 22:08 Holg7er 7G., Neuwied
 04.07.2009 22:37 ., Schweich
 04.08.2010 21:59 Chri7sti7an 7M., Oberraden
 04.08.2010 22:26 Thom7as 7F., Wallhalben
 05.08.2010 00:15 Dani7el 7M., Jockgrim
 05.08.2010 09:00 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt