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Thema | Suche Dienstvereinbarung ! | 9 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Matt8hia8s M8., Eislingen / BW | 573412 | |||
Datum | 31.07.2009 17:00 | 5414 x gelesen | |||
Ich suche eine Dienstvereinbarung in der Überstunden von Beamten einer Feuerwehr auf ein Lebenszeitkonto übertragen werden bzw können. Info bitte per e-mail an mich wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 573417 | |||
Datum | 31.07.2009 17:15 | 3543 x gelesen | |||
Dürfte schwierig werden, da i. d. R. Jahresarbeitszeitkonten geführt werden. Bei Lebensarbeitszeitkonten ist die Planbarkeit des Personals nicht mehr so gegeben und die Kollegen bolzen die Stunden um früher in Pension gehen zu können. Das will dann auch wieder keiner ;-) Außerdem dürften da die Arbeitszeitvorschriften einschlägig sein und eine Dienstvereinbarung kann hier die geltende Arbeitszeitrichtline nicht aushebeln. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 573438 | |||
Datum | 31.07.2009 18:59 | 3426 x gelesen | |||
Hallo, das kann von einer einzelnen Kommune für den Berreich der Beamten nicht so einfach per Dienstvereinbarung geregelt werden. Dies ins geltende Beamtenrecht einzubinden dürfte nicht so einfach sein. Ihr solltet auf jeden Fall Fachleute fürs Beamtenrecht/Verwaltungsjuristen mit ins Boot holen, nicht dass es durch bestehende Möglichkeiten (z.B. wann, wieviel und unter welchen Umständen können einem Beamten unentgeltliche Überstunden zugemutet werden) dann zu einem Schuss nach hinten kommt. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 573453 | |||
Datum | 31.07.2009 20:23 | 3328 x gelesen | |||
Dienstvereinbarungen können, rechtswirksam, nur abgeschlossen werden wenn für die angestrebte Regelung keine rechtliche Regelung vorliegt. Siehe für Hessen § 85 HBG Link insbesondere Absatz 2, hier ist innerhalb von zwölf Monaten für den Mehrdienst der Freizeitausgleich zu gewähren. Siehe auch Landesbeamtengesetz (LBG) Baden Würtemberg Link § 90 Absatz 2, hier steht inhaltlich das gleiche wie im Hessischen Beamtengesetz. Das heist im Klartext, da hier eine gesetzliche Regelung vorliegt kann keine Dienstvereinbarung abgeschlossen werden (übergeordnetes Recht). ![]() | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 573454 | |||
Datum | 31.07.2009 20:42 | 3360 x gelesen | |||
Geschrieben von Bach RüdigerDienstvereinbarungen können, rechtswirksam, nur abgeschlossen werden wenn für die angestrebte Regelung keine rechtliche Regelung vorliegt. So sagte ich es ja bereits! Die Arbeitszeitkonten sind i. d. R. auf Jahresarbeitszeit ausgelegt, da nur so eine verlässliche Personalplanung und Stellenbewirtschaftung überhaupt möglich wird. Sonst würden Stunden angesammelt und kein Mensch wüsste, wann ihm welches Personal wegbricht. Man stelle sich vor, dass jemand über 10 Jahre hinweg ca. 4000 Stunden hereinarbeitet. Das würde ihn über zwei Jahre vor der regulären Zeit in die Pension "treiben" und der Nachersatz ist haushaltstechnisch nicht geregelt und für über zwei Jahre vakant. Das wird auch nicht durch die Förderalismusreform und die zu erwartende Lebensarbeitszeitverlängerung besser! Kein Bundesland wird sich diesem Risiko aussetzten wollen. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 573458 | |||
Datum | 31.07.2009 20:57 | 3422 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferKein Bundesland wird sich diesem Risiko aussetzten wollen. Kein vernünftig denkender Mensch wird sich selbst diesem (gesundheitlichen) Risiko aussetzen wollen. Ich finde die Idee und alle mir dazu bekannten Begründungen weder logisch noch sinnvoll. Nicht nur wegen der völlig fehlenden Planbarkeit, sondern auch, weil damit das Problem, dass die Leistungsfähigkeit mit steigendem Lebensalter im Mittel(!) nachlässt und Verschleiß eintritt, IMHO deutlich verschärft wird. Der jüngere Arbeitnehmer (oder Beamte) wird ggf von dem Gedanken getragen "was ich jetzt kloppe muss ich später nicht arbeiten" oder sogar "wieviel Stunden muss ich im Jahr mehr machen um ein Jahr eher gehen zu können?" Dass dies sich - ungebremst - negativ auf den Gesundheitsschutz auswirken wird, ist wohl klar, oder? Andererseits: Wer nach Gründung einer Familie in jungen Jahren ein "Soll" aufbaut, weil er seine Kinder öfter sehen möchte (an sich eine tolle Sache), der wird sich später ziemlich wundern, was er alles nacharbeiten muss (oder müsste...). Und: Wer macht in dieser Zeit die Arbeit, für die er eingestellt wurde? Alles in allem: Klingt erstmal toll, ist bei näherem Hinsehen aber ein wenig durchdachter "Wunschtraum". Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 573485 | |||
Datum | 01.08.2009 00:32 | 3303 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferMan stelle sich vor, dass jemand über 10 Jahre hinweg ca. 4000 Stunden hereinarbeitet. Das würde ihn über zwei Jahre vor der regulären Zeit in die Pension "treiben" und der Nachersatz ist haushaltstechnisch nicht geregelt und für über zwei Jahre vakant. Komisch aber, daß genau solche Regelungen in anderen Bereichen (zwischen den Tarifparteien vereinbart) vollkommen normal sind und sogar bewußt als Möglichkeit geschaffen werden, vor erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters ohne Abzüge vorgezogen aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Ich fülle auch mein Langfristkonto, das ich dann als Sabatjahr nehmen kann, eine längere Weltumsegelung machen kann oder eben bis zu zwei jahre früher aus dem aktiven Erwerbsleben ausscheiden. Ob die Stelle dann wieer besetzt wird oder anschließend abgebaut wird ist dann noch eine Entscheidung die getroffen werden muß. Und ja, ich weiß daß das (und wieviel) Geld kosten kann... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 573488 | |||
Datum | 01.08.2009 00:52 | 3238 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerKomisch aber, daß genau solche Regelungen in anderen Bereichen (zwischen den Tarifparteien vereinbart) vollkommen normal sind ... Im Beamtenbereich gibt es Regelungen, die im Tarifbereich undenkbar sind, ich denke da nur an die Elternzeit, die jedem Arbeitnehmer mit einigen Wochen Vorlauf zusteht, die Beamten in NRW müssen, um in den Genuss der Elternzeit zu kommen, dies bis zum 2. Lebensjahr des Kindes anmelden, tun sie dies nicht, verlieren sie den Anspruch...:-( Geschrieben von Christian Fischer Ich fülle auch mein Langfristkonto, das ich dann als Sabatjahr nehmen kann, eine längere Weltumsegelung machen kann oder eben bis zu zwei jahre früher aus dem aktiven Erwerbsleben ausscheiden. Wenn Du diese Vereinbarung mit Deinem jetzigen Arbeitgeber abgeschlossen hast, was passiert denn mit den Stunden bei einem Firmenwechsel? Da kommen u.U. ja mehr Stunden zusammen, als Du innerhalb der Kündigungsfrist abfeiern könntest... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 573597 | |||
Datum | 01.08.2009 20:13 | 3243 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerWenn Du diese Vereinbarung mit Deinem jetzigen Arbeitgeber abgeschlossen hast, was passiert denn mit den Stunden bei einem Firmenwechsel? Ggf. ausbezahlen lassen. Oder verrenten lassen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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