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ThemaEinsatz Pulverlöscher durch Privatperson -> Schadenersatz?5 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorDirk8 W.8, Hofheim/Ried / Hessen585676
Datum07.10.2009 09:434719 x gelesen
Hallo!

Besteht für eine Privatperson die ein Schadfeuer vor dem Eintreffen der Feuerwehr mit dem eigenen Feuerlöscher gelöscht hat die Möglichkeit den Feuerlöscher (-füllung) ersetzt zu bekommen?

Ich hab da irgendwas im Hinterkopf das man beim leisten von Erste Hilfe (Ersatz Verbandsmaterial, Ersatz beschädigte/beschmutzte Kleidung) Schadensersatz bekommt...
Trifft das ggf. auch auf die Erste Hilfe beim Feuer zu?

Vieleicht hat da ja jemand Erfahrungen?

Danke & Gruss
Dirk


www.feuerwehr-hofheim.com

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AutorRich8ard8 N.8, Rühningen / B-W585678
Datum07.10.2009 09:453060 x gelesen
Es ist wohl so, dass Ersatz für abgeschossene Feuerlöscher bei Fahrzeugen von der jeweiligen Fahrzeugversicherung ersetzt wird.
Bei Gebäuden könnte ich mir ähnliches von der Gebäudeversicherung vorstellen.


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AutorNiko8 B.8, Bad Emstal / Hessen585682
Datum07.10.2009 10:072935 x gelesen
im Bereich der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung werden diese Kosten als "Schadenminderungskosten" ersetzt.

MkG Niko Bernhardt


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AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H585705
Datum07.10.2009 13:252495 x gelesen
Ich hatte vor einiger Zeit auf der BAB einen Entstehungsbrand unter einer Motorhaube mit einem Schaumlöscher gelöscht.

Der Löscher wurde komplett von der KFZ Versicherung des Fahrzeughalters übernommen, obwohl die Schuldfrage des Unfalls zu diesem Zeitpunkt noch nicht geklärt war.
Ich habe mich über den Zentralruf der Autoversicherer als Geschädigter gemeldet und Datum, Uhrzeit und Kennzeichen angegeben.
Bei der Versicherung den Sachverhalt geschildert, zwei Tage später hatte ich einen Brief, eine Rechnung über einen neuen Löscher einzureichen.
Neuen gekauft, Rechnung eingereicht, nach 1 Woche ist der Verrechnungsscheck in der Post gewesen.


Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.
---
Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt.

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)585796
Datum07.10.2009 22:381998 x gelesen
Hallo,
aus eigener Erfahrung:
beim Fahrzeugbrand bekommt man Löscher/Füllung ersetzt, wenn das Fahrzeug kaskoversichert ist. Bei nur Haftpflicht bekommt man nix.

Bei Anwendung im/am Gebäude würde es die Hausratversicherung übernehmen, sofern der Brandleider eine hat bzw. diese auch brav zahlt.
Angeblich sollen für den Fall, dass er das nicht hat/zahlt und jemand mit seinem Löscher dort brandbekämpfen tut, die Gemeinden eine Versicherung haben, die das dann übernehmen würden.

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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 07.10.2009 09:43 Dirk7 W.7, Hofheim/Ried
 07.10.2009 09:45 Rich7ard7 N.7, Rühningen
 07.10.2009 10:07 Niko7 B.7, Bad Emstal
 07.10.2009 13:25 Alex7and7er 7S., Wedel
 07.10.2009 22:38 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
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