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Thema | RS ein Muß? | 5 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Chri8sti8an 8S., Velbert / NRW | 599272 | |||
Datum | 27.12.2009 14:10 | 4943 x gelesen | |||
Hallo Forumsgemeinde, wünsche euch allen nachträglich ein frohes Weihnachtsfest gehabt zu haben. Da ich mich endlich nach fast einem Jahr dazu entschloßen habe, mich hier zu registrieren, möchte ich natürlich auch direkt eine Frage los werden. Muß in NRW ein Feuerwehrbeamter zwingend einen RS haben, auch wenn die hauptamtliche Wache nur insgesamt 5 Mann Stark (nur Werkstattdienst PA und ggf. mit der DL tagsüber raus fahren)ist und keinen Rettungsdienst fährt? Es sind alle Beamte im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst und einige fast 30 Jahre dabei. Wie sieht es dann mit den Fortbildungsstunden für den RS aus? Müßen die Leute dahin, auch wenn sie keinen Rettungsdienst fahren? Bitte jetzt keine Antworten wie: naja, warum sollen sie usw., bitte wenn Ihr antwortet, dann mit Gesetztestexten usw. Vielen Dank im voraus. MkG, Christian S. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 599273 | |||
Datum | 27.12.2009 14:22 | 2887 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchiederMuß in NRW ein Feuerwehrbeamter zwingend einen RS haben, auch wenn die hauptamtliche Wache nur insgesamt 5 Mann Stark (nur Werkstattdienst PA und ggf. mit der DL tagsüber raus fahren)ist und keinen Rettungsdienst fährt? ja, gehört zur Laufbahnausbildung! Sprich: Wer schon Beamter ist und kein RS ist, darf sich als "Altlast" zurücklehnen ;-) Geschrieben von Christian Schieder Müßen die Leute dahin, auch wenn sie keinen Rettungsdienst fahren? nein Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Velbert / NRW | 599276 | |||
Datum | 27.12.2009 14:30 | 2798 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Bräutigamja, gehört zur Laufbahnausbildung! Sprich: Wer schon Beamter ist und kein RS ist, darf sich als "Altlast" zurücklehnen ;-) Ok, ich konnte es nämlich nicht glauben, aber wenn es "damals" so war, dann kann ich es verstehen, das einige sich Sanitäter schimpfen :-) Danke für die schnelle Antwort. MkG, Christian | |||||
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Autor | Marc8o S8., Niederneisen / | 599335 | |||
Datum | 27.12.2009 17:15 | 2447 x gelesen | |||
Bitte die jährliche Pflichtstundenzahl für Weiterbildung und Auffrischung (RA und RS) in NRW beachten: 30h/Jahr | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 599350 | |||
Datum | 27.12.2009 17:58 | 2374 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marco Schramm Bitte die jährliche Pflichtstundenzahl für Weiterbildung und Auffrischung (RA und RS) in NRW beachten: 30h/Jahr Das war doch Teil seiner Frage. Aber da diese "Weiterbildungspflicht" nur für im Rettungsdienst eingesetztes Personal gilt spielt das für Christian keine Rolle. Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, denen ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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