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ThemaNeue Verordnung verbietet Feuerwerk in Büdinger Altstadt6 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
 
AutorWilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW599650
Datum29.12.2009 08:403865 x gelesen
Ich habe einmal ein für mich sehr Interessanten Zeitungsbericht hier ein gestellt.

Wie Regeln anderen Kommunen, diesen Umgang mit dem Feuerwerk.
Büdingen hat wie der Bürgermeister beschreibt eine sehr enge Altstadt, hier gibt es Bereiche die für die Feuerwehr sehr kritisch sind wegen zufahrt enge Bebauung etc.

Link


Wilhelm Sperling

Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG
Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken.



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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen599662
Datum29.12.2009 09:182308 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Wilhelm SperlingIch habe einmal ein für mich sehr Interessanten Zeitungsbericht hier ein gestellt.

Wie Regeln anderen Kommunen, diesen Umgang mit dem Feuerwerk.

siehe auch ... klick


Gruß
Markus Groß

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AutorRich8ard8 N.8, Rühningen / B-W599663
Datum29.12.2009 09:192303 x gelesen
Die geänderte Gesetzeslage kann hier nachgelesen werden:
LFS BW


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AutorLoth8ar 8G., Edertal / Hessen599825
Datum29.12.2009 13:262343 x gelesen
Hallo,

ich als FW-ler und Besitzer eines Fachwerkhauses finde die Regelung super.
Nur durchsetzen wird sie sich kaum lassen.
Weil es nicht möglich ist die Einhaltung zu kontrollieren.

SW Presse
HNA


Mit kameradschaftlichen Grüßen
vom schönen Edersee
LOTHAR

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AutorHara8ld 8D., Edenstetten / Bayern599850
Datum29.12.2009 14:142138 x gelesen
Der einzige echte Vorteil ist, daß damit ein Verstoß vorliegt und der Verursacher eines Schadens, sofern ermittelbar, deswegen belangt werden kann. Natürlich auch nur, wenn die "unmittelbare Nähe" nicht angezweifelt wird.

Gruß Harald


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW599888
Datum29.12.2009 15:492114 x gelesen
Auch die große Kreisstadt Kirchheim unter Teck hat diesbezüglich eine Verordnung erlassen. Es ist im kompletten Innenstadtbereich (historischer Stadtkern mit fast ausschließlicher Fachwerkbebauung) keine Feuerweke gezündet werden. Für sämtliche Fachwerkhäuser außerhalb des Stadtkerns gilt ein Mindestabstand von 100 Meter.

Bin mal gespannt wie das dieses Jahr erstmalig läuft, da ansonsten immer zu Silvester direkt vor dem Rathaus (Prachtfachwerkbau) das größte Feuerwerk gezündet wurde.

Bußgelder in der Höhe zwischen 100 und 50 000 EUR wurden bereits in unserer Lokalzeitung genannt. Die Behörde will aber dieses Jahr insbesondere aufklären und an das Verständnis der Bürger appelieren.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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 29.12.2009 08:40 ., Kierspe
 29.12.2009 09:18 ., Bockenheim
 29.12.2009 09:19 Rich7ard7 N.7, Rühningen
 29.12.2009 13:26 Loth7ar 7G., Edertal
 29.12.2009 14:14 Hara7ld 7D., Edenstetten
 29.12.2009 15:49 ., Kirchheim unter Teck
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