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Thema | Neue Verordnung verbietet Feuerwerk in Büdinger Altstadt | 6 Beträge | |||
Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | ||||
Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 599650 | |||
Datum | 29.12.2009 08:40 | 3865 x gelesen | |||
Ich habe einmal ein für mich sehr Interessanten Zeitungsbericht hier ein gestellt. Wie Regeln anderen Kommunen, diesen Umgang mit dem Feuerwerk. Büdingen hat wie der Bürgermeister beschreibt eine sehr enge Altstadt, hier gibt es Bereiche die für die Feuerwehr sehr kritisch sind wegen zufahrt enge Bebauung etc. Link Wilhelm Sperling Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken. | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 599662 | |||
Datum | 29.12.2009 09:18 | 2308 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Wilhelm Sperling Ich habe einmal ein für mich sehr Interessanten Zeitungsbericht hier ein gestellt. siehe auch ... klick Gruß Markus Groß | |||||
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Autor | Rich8ard8 N.8, Rühningen / B-W | 599663 | |||
Datum | 29.12.2009 09:19 | 2303 x gelesen | |||
Die geänderte Gesetzeslage kann hier nachgelesen werden: LFS BW | |||||
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Autor | Loth8ar 8G., Edertal / Hessen | 599825 | |||
Datum | 29.12.2009 13:26 | 2343 x gelesen | |||
Hallo, ich als FW-ler und Besitzer eines Fachwerkhauses finde die Regelung super. Nur durchsetzen wird sie sich kaum lassen. Weil es nicht möglich ist die Einhaltung zu kontrollieren. SW Presse HNA Mit kameradschaftlichen Grüßen vom schönen Edersee LOTHAR | |||||
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Autor | Hara8ld 8D., Edenstetten / Bayern | 599850 | |||
Datum | 29.12.2009 14:14 | 2138 x gelesen | |||
Der einzige echte Vorteil ist, daß damit ein Verstoß vorliegt und der Verursacher eines Schadens, sofern ermittelbar, deswegen belangt werden kann. Natürlich auch nur, wenn die "unmittelbare Nähe" nicht angezweifelt wird. Gruß Harald | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 599888 | |||
Datum | 29.12.2009 15:49 | 2114 x gelesen | |||
Auch die große Kreisstadt Kirchheim unter Teck hat diesbezüglich eine Verordnung erlassen. Es ist im kompletten Innenstadtbereich (historischer Stadtkern mit fast ausschließlicher Fachwerkbebauung) keine Feuerweke gezündet werden. Für sämtliche Fachwerkhäuser außerhalb des Stadtkerns gilt ein Mindestabstand von 100 Meter. Bin mal gespannt wie das dieses Jahr erstmalig läuft, da ansonsten immer zu Silvester direkt vor dem Rathaus (Prachtfachwerkbau) das größte Feuerwerk gezündet wurde. Bußgelder in der Höhe zwischen 100 und 50 000 EUR wurden bereits in unserer Lokalzeitung genannt. Die Behörde will aber dieses Jahr insbesondere aufklären und an das Verständnis der Bürger appelieren. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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