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ThemaEiszapfen entfernen - Aufgabe für die Feuerwehr?12 Beträge
RubrikEinsatz
Infos:
  • FW Hamburg - Entfernung von Eiszapfen
  •  
    AutorOliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen601869
    Datum08.01.2010 09:166690 x gelesen
    Hallo zusammen,

    auch in diesem Jahr sind Feuerwehren wieder damit beschäftigt, Eiszapfen an Gebäuden zu entfernen, da von diesen eine nicht unerhebliche Gefährdung ausgehen.

    Link

    Auch im letzten Jahr: Hannover

    Können sich das eigentlich nur Städte mit BF leisten? Ich frage mich, ob dies eine FF leisten kann, den ganzen Tag im Eiszapfeneinsatz zu sein. Wo fängt man damit an und an welcher Stelle hört es auf? Was machen die Feuerwehren in Bayern (z.B. im Allgäu), bei denen Eiszapfen ja nun viel häufiger vorkommen? Ist dies überhaupt Aufgabe der Feuerwehr oder lediglich "good will"?

    Viele Grüße
    Oliver


    Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW601873
    Datum08.01.2010 09:274650 x gelesen
    Geschrieben von Oliver SandersWo fängt man damit an und an welcher Stelle hört es auf? Was machen die Feuerwehren in Bayern (z.B. im Allgäu), bei denen Eiszapfen ja nun viel häufiger vorkommen? Ist dies überhaupt Aufgabe der Feuerwehr oder lediglich "good will"?

    spätestens dann, wenn eine akute Gefahr vorliegt ist es auch Aufgabe der Gefahrenabwehr sich drum zu kümmern...

    Bei allem was nicht akut und damit planbar ist, müssen das die privaten Anbieter von Hubarbeitsgeräten für solche Zwecke machen..

    Dazwischen liegt wie immer eine Grauzone...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern601878
    Datum08.01.2010 09:314285 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoDazwischen liegt wie immer eine Grauzone...


    Genau und die wird vom Hausbesitzer bzw.Hausverwaltung mit Absperrband und Beschilderung auf die drohende Gefahr von oben in Gehwegbreite abgesperrt und gekennzeichnet.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen601882
    Datum08.01.2010 09:384259 x gelesen
    Geschrieben von Oliver SandersKönnen sich das eigentlich nur Städte mit BF leisten?

    Gibt auch FF die so was machen: Link


    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen601888
    Datum08.01.2010 10:004301 x gelesen
    Geschrieben von Oliver SandersIst dies überhaupt Aufgabe der Feuerwehr oder lediglich "good will"?

    Könnte meiner Meinung nach schon Aufgabe der Feuerwehr werden; letztendlich alleine aus der Tatsache heraus, dass die FF Teil der öffentlichen Verwaltung und damit Teil der niedersächschischen Gefahrenabwehrbehörden ist!

    Grundsätzlich ist immer der verantwortlich, dem die Sache (in diesem Falle das Haus oder Grundstück) gehört ( siehe § 7 Nds.SOG).

    Gemäß § 8 Nds.SOG könnte die Gefahrenabwehr auch durch die "Inanspruchnahme nichtverantwortlicher Personen" vollzogen werden, wenn z.B. Maßnahmen gegen die nach § 6 oder 7 Verantwortlichen nicht oder nicht rechtzeitig möglich sind oder keinen Erfolg versprechen,
    und die Verwaltungsbehörde oder die Polizei die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig selbst oder durch Beauftragte abwehren kann!

    Dies kann die Verwaltungsbehörde aber, indem sich sich z.B. der örtlichen Feuerwehr bedient.

    Soll beispielhaft heißen:

    Der Verantwortliche kann nicht selbst die Gefahr beseitigen, weil er z.B. nicht selber auf sein Dach kann um die Zapfen zu entfernen. Eine entsprechend versierte Fachfirma ist aus welchen Gründen auch immer nicht greifbar. Die Gefahr ist allerdings akut und der Zustand kann nicht bleiben wie er ist. Dann ist die Gefahrenabwehrbehörde gefordert.

    MfG

    Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorSven8 G8., Neustadt a.Rbge / Niedersachsen601890
    Datum08.01.2010 10:064037 x gelesen
    Auch wir hatten gestern so ein Einsatz. Ich bin aber der Meinung das es genug Private gibt, die so etwas machen können.
    Feuerwehr Neustadt


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    AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü601898
    Datum08.01.2010 11:113831 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Sven ReimerGrundsätzlich ist immer der verantwortlich, dem die Sache (in diesem Falle das Haus oder Grundstück) gehört ( siehe § 7 Nds.SOG).


    Alternative Rechtsgrundlage für den Rest Deutschlands...


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen601905
    Datum08.01.2010 11:473742 x gelesen
    Geschrieben von Josef MäschleAlternative Rechtsgrundlage für den Rest Deutschlands...

    Wenn Du nur das Freihalten/Sichern öffentlicher Wege und Plätze meinst, ja! Ansonsten nein! Denn Gefahren könnenbekanntlicher Weise auch durch andere Umstände als "nur" Eiszapfen entstehen. Dann kommst Du mit dem von Dir Zitierten nicht mehr hin.
    Wenn, um bei der Überschrift des Thread zu bleichen, z.B. Eiszapfen drohen auf das weit tiefer liegende Dach des Nachbarhauses zu fallen und dort Beschädigungen hervorzurufen, passt Dein Beispiel nicht mehr! Die Gefahrenlage an sich ist aber gleich geblieben.

    MfG

    Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorAndr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen601944
    Datum08.01.2010 13:113622 x gelesen
    Hallo zusammen,
    jetzt bekomm ich wieder eins auf die Mütze!
    Aber ich wär im Traum nicht auf die Idee gekommen dafür die FW zu holen!
    Bin da vielleicht viel zu pragmatisch veranlagt!
    Ich hätte mir ne Schaufel o.Ä genommen, Fenster auf, nach unten geguckt, und die Dinger weggehauen, und zwar bevor dir "15 Kilo wiegen".

    Zur Not gibts dafür ja auch noch
    Spezialwerkzeug

    Gruß André


    www.feuerwehr-bad-honnef.de

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    AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW601946
    Datum08.01.2010 13:135028 x gelesen
    Geschrieben von Oliver Sanderso fängt man damit an und an welcher Stelle hört es auf? Was machen die Feuerwehren in Bayern (z.B. im Allgäu), bei denen Eiszapfen ja nun viel häufiger vorkommen

    Wenn ich mir die Fotos so anschaue, dann scheint es sich um Gebäude zu handeln, die man schon als Hochhaus bezeichnen könnte. Ausser in den Größeren Städten in Bayern kenne ich jetzt nicht soviele Hochhäuser, oder höher gebaute Gebäude im Allgäu oder auf irgendeiner Alm.

    Daher würde ich mal sagen, wenn ich über den Gehweg laufe und 6 Etagen übermir hängen Eiszapfen so kann ich die Gefahr ja gar nicht Wahrnehmen. Wenn ich jetzt aber durch ein bayrisches Dorf laufe und am Balkon des Obergeschoßes hängt ein Eiszapfen, oder auch mehrer so ist die Gefahr zwar scheinbar die gleiche, aber irgendwie auch nicht.

    Noch dazu, wird entweder der Hauseigentümer selber tätig und beauftragt ein Unternehmen damit und bezahlt dieses, kann aber auch die feuerwehr alarmieren und wird diese für diesen Einsatz wohl auch bezahlen müssen, wahrscheinlich wirds dann teurer als mit nem privaten. Anderseits könnte auch eine andere Ordnungsbehörde selber darauf aufmerksam werden oder durch Anwohner/ Bewohner darauf aufmerksam gemacht werden und der Eigentümer ist aber nicht zu erreichen, kommt noch dazu die Einschätzung Gefahr in Verzug, was machst du dann? Im Namen des Eigentümers eine Frime beauftragen (geht so aber rechtlich auch gar nicht) oder du greifst auf deinen kommunalen Dienstleister zurück, der diese Gefahr beseitigen kann, in den meisten Fällen die Feuerwehr. Natürlich könnten dies auch andere Behörden übernehmen, Grünflächenamt, wenn es Hubsteiger oder ähnliches hat, aber wären die eher dafür zuständig als die Feuerwehr?

    Ich vermute mal die Einsatzleitstelle und der Einsatzleiter vor Ort werden die Zuständigkeit schon geprüft haben.

    Grüße
    Thobias


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW601993
    Datum08.01.2010 16:033515 x gelesen
    Wenn eine konkrete Gefahr vorliegt und mit dem Eintritt des schädigenden Ereignisses in allernächster Zeit zu rechnen ist, wenn die Feuerwehr nicht eingreift, dann könnte auch eine Aufgabe für die Feuerwehr vorliegen.

    Wie sieht es aber aus, wenn die Polizei die gefährdeten Flächen mit Flatterband und ggf. mit Beschilderung absperrt und dann bis zum Eingreifen eines Privatunternehmens gewartet werden kann.

    Fazit: Wird wohl immer eine Ermessensentscheidung des Entscheidungsträgers vor Ort sein, welcher hier abwägen muss, ob und wie die Gefahr am besten beseitigt werden kann. Ich würde im Zweifelsfall immer die Beseitigung der Zapfen durchführen lassen, da eine reine Absperrung ja überwunden oder von Dritten beseitigt werden kann und dann bin ich ggf. wieder im Rennen. Wenn die Zapfen weg sind ,dann ist die Gefahr weg.

    Aber auch andere Entscheidungen sind möglich: Kein Tauwetter (Zapfen sitzen fest), Absperrung steht und privates Unternehmen kommt während der polizeilichen Absperrung sofort vor Ort (dann ggf. keine Aufgabe der Feuerwehr).

    Auf der sicheren Seite ist man wohl immer, wenn man die Dinger entfernt!

    Ach ja! Ist wohl nur ein Problem in Deutschland. Wenn man da aufgrund eines Loches im Geweg stolpert wird sofort nach dem Haftunsträger gefragt. Im Ausland steht man wieder auf und stellt für sich fest, dass man nicht aufmerksam war und zu blöd zum laufen gewesen ist ;-) so ist es mit den Eiszapfen auch! In Russland meiden die Bürger zu solchen Zeiten Dächer u. ä. und laufen auf der Straße und nicht mehr an den Häusern entlang und wenn doch, dann höchst aufmerksam und im V-Fall noch reagieren zu können.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorUwe 8S., Nordheim / Hessen601997
    Datum08.01.2010 16:113499 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen Ringhofer
    Ist wohl nur ein Problem in Deutschland. Wenn man da aufgrund eines Loches im Geweg stolpert wird sofort nach dem Haftunsträger gefragt.

    da fällt mir doch glatt Katja Fußzeile ein

    "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky


    Gruß
    Uwe

    Glaube nicht, es muss so sein, weil es so ist und immer so war. Unmöglichkeiten sind Ausflüchte steriler Gehirne. Schaffe Möglichkeiten.
    Hedwig Dohm

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     08.01.2010 09:16 Oliv7er 7H., Meppen
     08.01.2010 09:27 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     08.01.2010 09:31 ., München
     08.01.2010 09:38 ., Bad Hersfeld
     08.01.2010 10:00 Sven7 R.7, Cuxhaven
     08.01.2010 10:06 Sven7 G7., Neustadt a.Rbge
     08.01.2010 11:11 Jose7f M7., Bad Urach
     08.01.2010 11:47 Sven7 R.7, Cuxhaven
     08.01.2010 13:11 Andr7é D7., Bad Honnef
     08.01.2010 13:13 ., Dortmund
     08.01.2010 16:03 ., Kirchheim unter Teck
     08.01.2010 16:11 ., Nordheim
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