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ThemaLF und Sprungrettungsgeräte, war: Einsatzmittelketten Bayern6 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW605208
Datum25.01.2010 17:456236 x gelesen
Geschrieben von Stefan HartlGeschrieben von Alexander Horcher
Seit wann gehört nach Norm aufm LF ein Sprungretter?


Das "selige" LF 16/12 musste nach Normbeladung ein Sprungrettungsgerät haben.


auch davor hatten die LFs Sprungrettungsgeräte (damals Sprungtücher).


Geschrieben von Stefan HartlMit Einführung der (H)LF 20/16 war dem nicht mehr so, sondern nur noch auf Wunsch des Bestellers. Warum das so eingeführt wurde, ist mir nicht klar, vielleicht könnte es mir mal einer erklären.

1. Weil es plötzlich viele nicht mehr so wichtig fanden...
2. weil ein Hersteller mit dem Sprungrettungsgerät (Sprungpolster) ein Alleinstellungsmerkmal hatte, was normschädlich ist, weil sowas nach Normstatuten m.W. nicht genormt werden darf. (Deshalb wird sich auch kein Rauchverschluß in der DIN der LF finden....)


Geschrieben von Stefan HartlAus Erkenntnissen im laufenden Betrieb (Redunanz für Fahrzeugausfälle, Paralleleinsätze, Übungsbetrieb, Prüfungen) führen wir auf unseren beiden "großen LF´s" Sprungretter mit. Gab auch bei der Fahrzeugkonzeption keine großen Diskussionen darüber.

Seh ich genauso - und damit streng konservativ.... Ein (H)LF 20/16 mit Schiebleiter (und auch ALLE anderen Fahrzeuge mit Schiebleitern kommen da zum Einsatz, wo Bebauungshöhen vorhanden sind, die das erforderlich machen.

Bin gespannt, was bei der Überarbeitung der Normen hier herauskommt, ich hoffe aber, dass das Sprungrettungsgerät wieder "Mindestbeladung" wird, weil die Patente abgelaufen sind und es mehrere Alternativen gibt...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional605214
Datum25.01.2010 18:444028 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich Cimolino2. weil ein Hersteller mit dem Sprungrettungsgerät (Sprungpolster) ein Alleinstellungsmerkmal hatte, was normschädlich ist, weil sowas nach Normstatuten m.W. nicht genormt werden darf.

Richtig, siehe DIN 820-1.
Der Sprungretter war m.W. ein Versehen (bzw. Übersehen des Patentes), wobei letzteres mittlerweile wohl ausgelaufen ist.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen605215
Datum25.01.2010 18:463954 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino2. weil ein Hersteller mit dem Sprungrettungsgerät (Sprungpolster) ein Alleinstellungsmerkmal hatte, was normschädlich ist, weil sowas nach Normstatuten m.W. nicht genormt werden darf. (Deshalb wird sich auch kein Rauchverschluß in der DIN der LF finden....)

3. Weil am Standort ein LF 16/12 mit Sprungretter vorhanden ist und nicht noch einer gekauft werden soll/muss/darf.


Gruß Michael

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW605309
Datum26.01.2010 14:153730 x gelesen
Geschrieben von Michael Tiedemann
3. Weil am Standort ein LF 16/12 mit Sprungretter vorhanden ist und nicht noch einer gekauft werden soll/muss/darf.


unsinniger Grund, weil dann kann man auch auf die Schiebleiter, die Steckleiter, die Schläuche und was weiß ich noch alles verzichten... - und kauft ggf. besser ein TSF-W oder TLF 20/40...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg605312
Datum26.01.2010 14:253589 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinounsinniger Grund, weil dann kann man auch auf die Schiebleiter, die Steckleiter, die Schläuche und was weiß ich noch alles verzichten... - und kauft ggf. besser ein TSF-W oder TLF 20/40...


Aber hör mal. Du kannst doch nicht einer "16er Wehr" die ein LF 16-TS oder ein TLF 16/25 abgibt sagen, daß sie so ein kleiner Auto kaufen soll.
Egal was geladen ist. Hauptsache groß (laut Typenschild).

*Ironie aus*


Ansonsten kennst Du den alten Erlass aus Ba-Wü. Du konntest ja wahlweise auf jede Menge Material verzichten. Bis hin zu Saugschläuchen. LF 16/12 ohne RettSatz waren hier eine wahre Seuche (VRW und TLF 16/25 mit RettSatz sei dank). Immer mit dem Grund "haben wir doch schon auf dem anderen Auto". Daß damit ein unsinniges Konzept auf die nächsten 25 Jahre fortgeschrieben wurde (weil wenn das TLF dann ersetzt wurde dann wieder durch ein TLF mit RettSatz, weil den brauchte man ja und "auf dem LF ist ja keiner drauf"). Aber so sind eben die schlichten Gemüter der dt. Feuerwehrführungen...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW605320
Datum26.01.2010 14:563635 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoweil dann kann man auch auf die Schiebleiter, die Steckleiter, die Schläuche und was weiß ich noch alles verzichten... - und kauft ggf. besser ein TSF-W oder TLF 20/40...

Wenn da eh nur ein Taxi gebraucht wir, gehts auch ganz mit einem MTW......


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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 25.01.2010 09:46 Stef7an 7H., Ismaning Einsatzmittelketten Bayern DL bei B3 ?
 25.01.2010 17:45 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 25.01.2010 18:44 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 25.01.2010 18:46 Mich7ael7 T.7, Butzbach
 26.01.2010 14:15 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 26.01.2010 14:25 Chri7sti7an 7F., Wernau
 26.01.2010 14:56 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
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