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ThemaSchlussantrag Generalanwältin C-160/08 Kommission ./. Deutschland2 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorJan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein609097
Datum11.02.2010 23:463292 x gelesen
Hallo Leute,

da kommt was interessantes an Schlussantrag daher:

Rn. 35

Dabei ist die Personenbeförderung als vorrangige, die medizinische Versorgung während des Transports als nachrangige Dienstleistung einzuordnen.

Ist ja auch Logisch und mit der Realität bei den Feuerwehren eigentlich auch noch voll vergleichbar:

Feuer ist ja auch nur eine Vorbereitungshandlung zur wettbewerblichen Transport (Durchleitung) von Wasser. Deshalb wird künftig die Reanimation nunmehr nur eine Vorbereitungshandlung zur Durchführung einer vorrangigen Beförderungsleistung durch eine nachrangige Sanibegleitung.....

auf htt://curia.europa.eu einfach das Az. C-16/08 eingeben und mitstaunen........

Immerhin kann man lt. Rn. 83 eine gewisse Vorhaltung für MANV bzw. Gröno doch wohl in einer Ausschreibung verlangen:

Gleiches gilt für das Argument bezüglich der Vielzahl ortsnah ansässiger ehrenamtlicher Helfer. Hierzu hat die Kommission als vergaberechtskonforme Alternative auf die Möglichkeit einer Ausschreibung hingewiesen, bei der die Verfügbarkeit vor Ort als Auswahlkriterium berücksichtigt würde.

Gruß und immer auf die Transportbereitschaft für Wasser und/oder Personene achten.....

Jan


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AutorPatr8ik 8G., Heyersum / Niedersachsen609100
Datum12.02.2010 00:101941 x gelesen
Geschrieben von Jan Osnabrüggeauf htt://curia.europa.eu einfach das Az. C-16/08 eingeben und mitstaunen........
Kleine Korrektur: Ihr sollte Az. C-160/08 eingeben wie es auch richtig in der Überschrift steht, dann seid ihr beim Richtigen Thema.
So, das nur vorne weg. ;)

Jetzt meine eigentliche Frage. Ich hab mir den Beschluss mal angeguckt, aber bei einem so langen und juristisch geprägtem Schreiben versteh ich leider recht wenig. Kann mir einer der Forumsjuristen zumindest erklären, was ich unter "Dabei ist die Personenbeförderung als vorrangige, die medizinische Versorgung während des Transports als nachrangige Dienstleistung einzuordnen." zu verstehen habe?

Gruß
Patrik


Alles ganz private Meinung!

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 11.02.2010 23:46 Jan 7O., Trennewurth
 12.02.2010 00:10 Patr7ik 7G., Heyersum
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