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Thema | Gründung einer EVD Gruppe | 5 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Andi8 S.8, Ulm / BW | 614768 | |||
Datum | 17.03.2010 13:01 | 4464 x gelesen | |||
hallo wir sind gerade am planen einer EVD Gruppe und mich würde interesieren wer von euch die funktion des EVD im RD hat und was dieser für aufgaben hat. | |||||
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Autor | Marc8us 8P., Rahden / NRW | 614789 | |||
Datum | 17.03.2010 13:35 | 2657 x gelesen | |||
Geschrieben von Andi Schönweltwir sind gerade am planen einer EVD Gruppe und mich würde interesieren wer von euch die funktion des EVD im RD hat und was dieser für aufgaben hat. Wo bzw. auf welcher Ebene soll dieser "EVD" denn angesiedelt sein?? In aller Regel gibt es für besondere Lagen den OrgL-RD. Meiner Meinung nach wäre es allerdings sinnvoll, ERST über die Aufgaben eines Einsatzleiters vom Dienst nachzudenken und DANACH ggf. solch eine Gruppe gründen. --- Marcus Pansing Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder! http://www.feuerwehr-rahden.de | |||||
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Autor | Andi8 S.8, Ulm / BW | 614791 | |||
Datum | 17.03.2010 13:41 | 2555 x gelesen | |||
ja wie geschrieben ist die gruppe ja noch nicht gegründet ich denke er sollte die aufgaben denn Wachablauf auserhalb der geschäfstzeiten der Wachenleiter sein. Er sollte bei größeren schadenslage ansprchpartner für den Orgl sein (da dieser von einer anderen Orga kommt)was denke ihr noch wären sinnvolle aufgaben für ihn? | |||||
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Autor | Marc8us 8P., Rahden / NRW | 614795 | |||
Datum | 17.03.2010 13:55 | 2607 x gelesen | |||
Geschrieben von Andi Schönwelter sollte die aufgaben denn Wachablauf auserhalb der geschäfstzeiten der Wachenleiter sein Dafür sollte es idR einen Stellvertreter geben. Wenn kein Stv. explizit benannt, macht das bei uns laut D-Ordnung der dienstälteteste Kollege bzw. der diensthabende NEF-Fahrer. Geschrieben von Andi Schönwelt Er sollte bei größeren schadenslage ansprchpartner für den Orgl sein. Die Funktion des OrgL-RD sollte eigentlich bis zu dessen Eintreffen der ersteintreffende NEF-Fahrer übernehmen. Genauso wie der ersteintreffende NA die LNA-Funktion bis zu dessen Eintreffen übernimmt. Mir erschliesst sich nicht der Sinn einer EVD-Funktion im Rettungsdienst. Entweder nutze ich die vorhandene OrgL-Struktur (auch wenn der ggf. von der "bösen" anderen Organisation kommt) oder aber für den Dienstbetrieb benenne ich einen Stellvertreter für den Wachleiter. --- Marcus Pansing Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder! http://www.feuerwehr-rahden.de | |||||
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Autor | Manu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW | 614863 | |||
Datum | 17.03.2010 18:16 | 2496 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcus PansingMir erschliesst sich nicht der Sinn einer EVD-Funktion im Rettungsdienst. Entweder nutze ich die vorhandene OrgL-Struktur (auch wenn der ggf. von der "bösen" anderen Organisation kommt) oder aber für den Dienstbetrieb benenne ich einen Stellvertreter für den Wachleiter. Wenn man weiß, was der "EvD" machen soll, kann man sich vermutlich darauf einigen, dass die Bezeichnung "EvD" sicherlich maximal unglücklich ist. Auch wenn andere es leider auch so nennen, obwohl es kein Einsatzleiter ist. Eine Gruppe mit qualifiziertem Einsatz-Führungspersonal im Alarmzugriff zu haben wird auch bei vorhandenem OrgL-System i.d.R. Sinn machen. Vor allem: WEnn der ersteintreffende NEF-FAhrer nicht regelhaft eine Führungsausbildung die mind. auf ZF-Ebene anzusiedeln ist hat und gleichzeitig die Eingreifzeiten des regulären OrgL recht groß sind und durch den "EvD" verkürzt werden könnten. Ebenso wird der OrgL bei entsprechend großer Lage als "Abschnittsleiter Rettungsdienst" geeignete Unterführer benötigen. Auch dafür kann eine "EvD-Gruppe" alarmiert werden. Als Vertretung des Wachleiters mag ein "EvD" nur bedingt notwendig sein. Vieles kann der "Schichtführer vom Dienst", der entsprechend durch eine Dienstanweisung zu bestimmen ist, sicherlich übernehmen. Allerdings gibt es denke ich viele Dinge die rund um die Uhr anfallen können, die ein Vertreter der Organisation mit weitreichenden Befugnissen und Vollmachten warnehmen muss. - Etwa Aufnahme und Konsequenz von Eigenunfällen - Dienstverpflichtungen von Personal (kurzfristiger Krankheitsausfall) und sonstige PErsonalhoheit - Aussagegenehmigungen Was davon konkret notwendig ist hängt auch von der Einbindung der Organisation in den Rettungsdienst und dem Träger des Rettungsdienstes ab. Gerade bei Hilfsorganisationen kann ein Vertreter der Organisation mit weitreichenden Befugnissen auch als rund-um-die-Uhr Ansprechpartner für die öffentliche Gefahrenabwehr Sinn machen. Die Leitstelle hat nur indirekten Zugriff auf die Organisationseigenen Resourcen. Ggf. ist eine SEG o.ä. für die Alarmierung der LEitstelle "überlassen". Auf die restlichen, teils erheblichen, Organisationsresourchen kann die öffentliche Gefahrenabwehr mangels Weisungsbefugnis nicht zugreifen. Aber der "EvD"... (wenn das in der Organisation entsprechend geregelt ist). Letztendlich finde ich: Eine Solche Gruppe ist es Wert überdacht zu werden. Einsatzmöglichkeiten und IMO auch Einsatznotwendigkeiten gibt es genug (s.o.). Allerdings sollte man sich dafür einen anderen Namen einfallen lassen. "CvD": Chef vom Dienst oder meinetwegen auch "Offizier vom Dienst". Bei der Feuerwehr nennt man sowas ja öfter mal A-Dienst :) | |||||
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