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Thema | Dienstkleidung Kinderfeuerwehr | 5 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Autor | Gerh8ard8 K.8, Bad Gandersheim / Niedersachsen | 618741 | |||
Datum | 08.04.2010 15:55 | 4657 x gelesen | |||
Hallo, meine Tochter besucht seit Anfang des Jahres hier in Niedersachsen eine Kinderfeuerwehr. Sie hat vor den Osterferien eine Uniform bekommen. Nun meine Frage: Muss diese Uniform zum Dienst aus versicherungstechnischen Gründen getragen werden? Gruß Feuerwehrtigger | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 618744 | |||
Datum | 08.04.2010 16:04 | 2776 x gelesen | |||
Hallo, versicherungstechnischhöchstens Helm/Handschuhe/Schuhe. Jacke und Hose schützen auch nicht mehr/weniger als die Privatkleidung. Das lässt sich zumindest so für den Bereich Jugendfeuerwehr im groben sagen. Inwiefern allerdings schon bei Kinderfeuerwehren Tätigkeiten stattfinden die das Tragen von Schutzkleidung erforderlich machen bin ich überfragt. Evtl wurden die Uniform, du schreibst nicht welche Bestandteile diese hat, nur aus anderen Gründen wie Zusammengehörigkeitsgefühl etc. zur Verfügung gestellt. Einfach mal den Betreuer fragen. Gruß, Sebastian | |||||
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Autor | Eric8 E.8, Püttlingen / Saarland | 618747 | |||
Datum | 08.04.2010 16:12 | 2779 x gelesen | |||
Hallo, in unserer Gruppe für Kinder von 8 bis 10 Jahren finden durchaus auch schon feuerwehrtechnische Tätigkeiten statt, bei denen das Tragen der Schutzkleidung Sinn macht. Angriffsübungen werden entsprechend mit Material abgehalten, dass man den kleineren auch schon in die Hand geben kann. Einfach alles eine nummer Kleiner. Außerdem finde ich, ist auch das Auftreten in der Öffentlichkeit damit besser, als würde man die kleinen mit Privatklamotten rumlaufen lassen. Gruß, Eric | |||||
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Autor | Gerh8ard8 K.8, Bad Gandersheim / Niedersachsen | 618769 | |||
Datum | 08.04.2010 18:45 | 2459 x gelesen | |||
Hallo, ja denke auch das es mehr mit einheitlichem aussehen/auftreten zu tun hat. Die Uniform besteht aus Jacke und Hose, in dunkelblau mit reflektierenden Streifen wie auf Einsatzhosen Jacken bei uns Aktiven. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 618787 | |||
Datum | 08.04.2010 20:25 | 2496 x gelesen | |||
Hallo Gerhard, deine Tochter ist während des Dienstes bei der FUK Niedersachsen versichert. Unabhängig davon, was sie trägt. Das gilt z.B. auch für den (direkten) Weg zum und vom 'Dienst'. Auf der Seite der FUK findest du viele Informationen zur Prävention und auch zu den Leistungen. 'Versicherungstechnisch' interessant kann es lediglich für den Betreuer werden, dieser kann in Regress genommen werden, wenn die ihm anvertrauten Jugendlichen ihre 'Persönliche Schutzausrüstung' (PSA) nicht tragen. Bei dieser 'PSA' geht es aber im Kinder- und Jugendbereich eher um das geeignete Schuhwerk und einen Kopfschutz (Helm). Das ist davon abhängig, was die Kiddies dort treiben. Die 'Uniform' dient lediglich der Einheitlichkeit und dem Zugehörigkeitsgefühl. Reflexstreifen machen das ganze ein wenig sicherer, auch wenn die Kleidung vermutlich nicht nach EN 471 zertifiziert ist - aber die Kleinen werden ja wohl auch nicht im fließenden Verkehr arbeiten. Wäre es mein Kind, würde ich darauf achten, dass die Betreuer konsequent Sicherheitsschuhwerk, Hand- und Kopfschutz bei entsprechender Tätigkeit verlangen. Die Uniform ist wohl eher ein nice to have - du wirst aber vermutlich von der feuerwehrbegeisterten Kleinen kaum verlangen können, dass sie die nicht anzieht - insofern dürfte sich die Frage im praktischen Leben ganz von selbst erledigen. Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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