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ThemaWechsel WF zur BF7 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorPaul8 K.8, Is-Letmathe / NRW621882
Datum20.04.2010 17:035843 x gelesen
Wer kann mir helfen?

Beim Wechsel von einer Werkfeuerwehr zur Berufsfeuerwehr, werden mir meine Diesntjahre angerechnet und in welcher Besoldungsgruppe und Stufe werde ich eingegliedert mit 35 Jahren. Was kostet mich die priv. Krankenversicherung

Danke


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg621884
Datum20.04.2010 17:053925 x gelesen
Hallo Thorsten,
bitte gib deinen richtigen Namen an.

Forenregeln

Gruß,
Markus


Markus Weber
Team www.FEUERWEHR.de

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AutorPaul8 K.8, Is-Letmathe / NRW621887
Datum20.04.2010 17:093658 x gelesen
Paul Kaiser ist mein richtiger Name, ich habe zur Zeit leider kein Internet. Torsten ist so nett und stellt seine E-Mail Adresse zur Verfügung.


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg621888
Datum20.04.2010 17:143522 x gelesen
Geschrieben von Paul Kaiser Paul Kaiser ist mein richtiger Name, ich habe zur Zeit leider kein Internet. Torsten ist so nett und stellt seine E-Mail Adresse zur Verfügung.

Naja, wenn er dir einen Zugang zu GMX einräumt, dann hättest du dir da auch eine Adresse zulegen können, oder? Wende dich bitte mal telefonisch an Jürgen Mayer, Telefonnummer steht im Impressum.

Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorBern8d W8., Gifhorn / Niedersachsen621891
Datum20.04.2010 17:363532 x gelesen
Hallo Paul

Im Allgemeinen stellt die jeweilige BF nur die Laufbahngruppe ein, die auch ausgeschrieben wird. Wenn also A7 ausgeschrieben wird, wird auch A7 eingestellt. Dabei ist es zunächst gleichgültig, ob du vorher A7, A8 oder A9 warst. So habe ich es erlebt und bekomme ich auch mit. Besonders interessant ist der Wechsel von einem kommunalen Arbeitgeber zum Land oder Bund. Bei einem Wechsel von einem kommunalem Arbeitgeber zu einem kommunalem Arbeitgeber hast du als Beamter 3 oder 4 Monate noch die Möglichkeit in deine alte Tätigkeit bei deinem alten Arbeitgeber unter Wiederherstellung der Besoldungsgruppe zurück zukehren. Bei einem Wechsel von einer Kommune zum Land (LFS oder MI) oder zum Bund (BW-Feuerwehr) ist diese Regelung hinfällig. Dann kannst Du Dich nur erneut bei der ehemaligen BF bewerben, durchläufst den Einstellungstest und erhälst den ausgeschriebenen A7-Posten.

Die Dienstjahre werden auch nicht angerechnet.

Die Krankenversicherung hängt davon ab, ob die BF noch die freie Heilfürsorge (z.B. BF Braunschweig) hat. Dann brauchst du dich nicht selbst versichern.

Gruß
Bernd


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AutorBern8d W8., Gifhorn / Niedersachsen621892
Datum20.04.2010 17:533243 x gelesen
Also noch mal kurz gesagt.

Wenn eine BF eine A7 Stelle ausschreibt und man ist bei einer anderen BF als A8 oder A9 bzw. bei einer Werkfeuerwehr beschäftigt, dann bewirbt man sich auf eine A7-Stelle. Man wird dann auch nur als A7 eingestellt.
Der Wechsel kommt einer selbstgewählten Degradierung gleich.

Finanziell interessant kann der Wechsel von einer Dienststelle ohne Feuerwehrzulage (z.B. LFS oder MI) oder freie Heilfürsorge zu einer Dienststelle mit freier Heilfürsorge und Feuerwehrzulage (z.B. BF) sein, dann kann man trotz "Degradierung" von A8/A9 auf A7 sorgar am Ende noch mehr verdienen.

Also vorher bei der Personalbetreuung der Wunsch-BF eingehend informieren.

Achja, zum Thema Wechsel in ein anderes Bundesland, Werkfeuerwehr oder BW-Feuerwehr.
Als Beamter benötigt man eine Laufbahnprüfung. Diese erfolgt in vielen Bundesländer als Abschluss der 1,5 jährigen Ausbildung. Fehlt diese Laufbahnprüfung, dann kann es auch Probleme mit der Bewerbung auf einen Beamtenposten geben.



Gruß
Bernd


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AutorFlor8ian8 S.8, Düsseldorf / NRW621909
Datum20.04.2010 20:053034 x gelesen
Hallo Paul!
Aus eigener Erfahrung:
Dienstjahre werden angerechnet.
Besoldungsgruppe wie in der Stellenausschreibung. Dazu kommt noch die jeweilige Untergruppe (nach Alter gestaffelt), der evtl Familienzuschlag, Feuerwehrzulage (je nach Gemeinde) und der DUZ.
Private KV in der Regel zu 50%, da die Stadt über die Beihilfe 50% der Rechnungen reguliert. (Achtung Kostendämpfungspauschale!)
Was Du nun letztendlich zu entrichten hast an Deine KV hängt vom Anbieter, bzw. auch von Deiner familiären (Mitversicherer) Situation und der Leistungen, die Du wünschst ab.
Ist alles nicht so einfach in ein paar Worte zu fassen. :-) Bei Bedarf einfach ne Mail an mich übers Forum.
Persönlich: Ich bin damals von E 7 in A 7 gewechselt und bin unterm Strich nicht viel ärmer dran.

Gruß Floh


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 20.04.2010 17:03 Paul7 K.7, Is-Letmathe
 20.04.2010 17:05 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 20.04.2010 17:09 Paul7 K.7, Is-Letmathe
 20.04.2010 17:14 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 20.04.2010 17:36 Bern7d W7., Gifhorn
 20.04.2010 17:53 Bern7d W7., Gifhorn
 20.04.2010 20:05 Flor7ian7 S.7, Düsseldorf
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