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Thema | Feuerwehr und Politik | 7 Beträge | |||
Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | ||||
Autor | Winf8rie8d L8., Queis / Sachsen-Anhalt | 624455 | |||
Datum | 07.05.2010 22:04 | 4876 x gelesen | |||
Demografie «Feuerwehr ist Ersatz-Partei» "In einigen Orten in ländlichen Regionen ist zum Beispiel die Feuerwehr bereits schon eine Art örtliche Ersatz-Partei " obenstehenden Artikel zitiere ich heute aus einer grossen mitteldeutschen Zeitung Es ist sicherlich intressant auch ein solches Thema mal hier im Forum öffentlich zu diskutieren. Hat die Presse recht ??? Wie sieht die Realität aus ? Welche Erfahrungen habt Ihr schon mit diesem Thema ? http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1273143015815 Bitte nicht alles im Forum diskutieren, besonders Darstellung der persönlichen Meinung. Gerne auch e-mail oder ICQ | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 624456 | |||
Datum | 07.05.2010 22:25 | 3017 x gelesen | |||
Das sich die Feuerwehr im Sinne einer Wählervereinigung in örtliche Gremien einbringt, ist nichts neues: http://feuerwehr-forum.de/f.php?m=405153#405153 Frankfurter Rundschau: Hier regiert die Feuerwehr Den Ausdruck "örtliche Ersatz-Partei" finde ich nicht gelungen, er hört sich irgendwie abwertend an. Derartige Wählervereinigungen, egal ob mit Feuerwehrhintergrund oder nicht, spielen eine gleichwertige Rolle in der kommunalen Gremienarbeit. Die etablierten Parteien haben oft Probleme, Bewerber auf den untersten Ebenen zu finden, weil viele der Arbeit einer Partei auf Landes- oder Bundesebene kritisch gegenüber stehen und deshalb nicht in ihr mitarbeiten wollen, auch wenn thematisch und programmatisch insbesondere die Arbeit in den kleinsten örtlichen Gremien mit der "höheren" Politik oft nicht viele Bezugspunkte hat. Auch wenn diese Mitarbeit hier und da nicht gleichzeitig einen Parteieintritt bedeutet, finden sich interessierte Bürger dann in Wählergemeinschaften zusammen. Und wenn sich diese Bürger vorher schon gemeinsam in einer anderen Gruppierung engagiert haben, wird halt schnell mal ein Name übernommen. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg | 624470 | |||
Datum | 08.05.2010 09:00 | 2701 x gelesen | |||
Es ist in kleinen Gemeinden so, dass es nicht viele Bürger gibt die sich für die Allgemeinheit einsetzen. Ein Feuerwehrmann oder gar eine Führungskraft ist ja schon gelebte Sozialkompetenz. Bei Beschaffungsfragen ist der Kommandant sollte er Gemeinderat sein befangen und darf nicht mit abstimmen. Siehe geltende Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes unter Befangenheit. Es darf ja auch jemand aus dem Musikverein oder vom Sportverein sowie Handwerker usw. Mitglied im Gremium sein, der immer wenn Er persöhnlich, Sein Verein oder Sein Betrieb betroffen ist als befangen abrücken muss. mfg Peter wie immer meine private Meinung | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 624478 | |||
Datum | 08.05.2010 09:51 | 2618 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LippBei Beschaffungsfragen ist der Kommandant sollte er Gemeinderat sein befangen und darf nicht mit abstimmen. Wobei da zu fragen ist ob das nur die Führung betreffen würde oder alle FA. Obwohl sinnvoll dürfte das nämlich in manch kleinem Dorf die politische Willensbildung im Bereich Feuerwehr problematisch machen. Ich vermute jedoch, daß man in der Praxis selten auf einen Interessenskonflikt dieser Art achtet. MkG Marc | |||||
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Autor | Pete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg | 624483 | |||
Datum | 08.05.2010 10:23 | 2645 x gelesen | |||
gilt nur für die Vorstandschaft eines Vereins oder die Feuerwehrführung. Es Wird kaum einen Menschen geben der nie in Interessenkonflikt kommen kann. zum Beispiel Vater, Mutter beim Thema Kindergärten Schulen. mfg Peter wie immer meine private Meinung | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 624485 | |||
Datum | 08.05.2010 10:43 | 2641 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Lippgilt nur für die Vorstandschaft eines Vereins oder die Feuerwehrführung. Beim Vereinsvorstand bin ich dir geneigt recht zu geben, bei dem für die Gemeinde tätigen FA sehe ich das etwas kritischer. Meines Erachtens umfaßt in Hessen der §25 I HGO auch diesen Personenkreis. Doof nur, daß dies (in Hessen) durch das entsprechende Gremium zu beschließen ist (§25 III HGO) und dies sich im Bezug auf die Fw. kaum einer trauen wird. MkG Marc | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 624513 | |||
Datum | 08.05.2010 17:58 | 2514 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyMeines Erachtens umfaßt in Hessen der §25 I HGO auch diesen Personenkreis.Wie kommst du zu der Ansicht? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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