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ThemaFeuerwehr und Politik7 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
 
AutorWinf8rie8d L8., Queis / Sachsen-Anhalt624455
Datum07.05.2010 22:044876 x gelesen
Demografie
«Feuerwehr ist Ersatz-Partei»

"In einigen Orten in ländlichen Regionen ist zum Beispiel die Feuerwehr bereits schon eine Art örtliche Ersatz-Partei "

obenstehenden Artikel zitiere ich heute aus einer grossen mitteldeutschen Zeitung

Es ist sicherlich intressant auch ein solches Thema mal hier im Forum öffentlich zu diskutieren.

Hat die Presse recht ??? Wie sieht die Realität aus ? Welche Erfahrungen habt Ihr schon mit diesem Thema ?

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1273143015815


Bitte nicht alles im Forum diskutieren, besonders Darstellung der persönlichen Meinung. Gerne auch e-mail oder ICQ

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP624456
Datum07.05.2010 22:253017 x gelesen
Das sich die Feuerwehr im Sinne einer Wählervereinigung in örtliche Gremien einbringt, ist nichts neues: http://feuerwehr-forum.de/f.php?m=405153#405153

Frankfurter Rundschau: Hier regiert die Feuerwehr

Den Ausdruck "örtliche Ersatz-Partei" finde ich nicht gelungen, er hört sich irgendwie abwertend an. Derartige Wählervereinigungen, egal ob mit Feuerwehrhintergrund oder nicht, spielen eine gleichwertige Rolle in der kommunalen Gremienarbeit. Die etablierten Parteien haben oft Probleme, Bewerber auf den untersten Ebenen zu finden, weil viele der Arbeit einer Partei auf Landes- oder Bundesebene kritisch gegenüber stehen und deshalb nicht in ihr mitarbeiten wollen, auch wenn thematisch und programmatisch insbesondere die Arbeit in den kleinsten örtlichen Gremien mit der "höheren" Politik oft nicht viele Bezugspunkte hat. Auch wenn diese Mitarbeit hier und da nicht gleichzeitig einen Parteieintritt bedeutet, finden sich interessierte Bürger dann in Wählergemeinschaften zusammen. Und wenn sich diese Bürger vorher schon gemeinsam in einer anderen Gruppierung engagiert haben, wird halt schnell mal ein Name übernommen.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorPete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg624470
Datum08.05.2010 09:002701 x gelesen
Es ist in kleinen Gemeinden so, dass es nicht viele Bürger gibt die sich für die Allgemeinheit einsetzen.
Ein Feuerwehrmann oder gar eine Führungskraft ist ja schon gelebte Sozialkompetenz.
Bei Beschaffungsfragen ist der Kommandant sollte er Gemeinderat sein befangen und darf nicht mit abstimmen. Siehe geltende Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes unter Befangenheit.

Es darf ja auch jemand aus dem Musikverein oder vom Sportverein sowie Handwerker usw. Mitglied im Gremium sein, der immer wenn Er persöhnlich, Sein Verein oder Sein Betrieb betroffen ist als befangen abrücken muss.

mfg Peter

wie immer meine private Meinung


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen624478
Datum08.05.2010 09:512618 x gelesen
Geschrieben von Peter LippBei Beschaffungsfragen ist der Kommandant sollte er Gemeinderat sein befangen und darf nicht mit abstimmen.

Wobei da zu fragen ist ob das nur die Führung betreffen würde oder alle FA. Obwohl sinnvoll dürfte das nämlich in manch kleinem Dorf die politische Willensbildung im Bereich Feuerwehr problematisch machen. Ich vermute jedoch, daß man in der Praxis selten auf einen Interessenskonflikt dieser Art achtet.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorPete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg624483
Datum08.05.2010 10:232645 x gelesen
gilt nur für die Vorstandschaft eines Vereins oder die Feuerwehrführung.

Es Wird kaum einen Menschen geben der nie in Interessenkonflikt kommen kann.

zum Beispiel Vater, Mutter beim Thema Kindergärten Schulen.

mfg Peter

wie immer meine private Meinung


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen624485
Datum08.05.2010 10:432641 x gelesen
Geschrieben von Peter Lipp gilt nur für die Vorstandschaft eines Vereins oder die Feuerwehrführung.

Beim Vereinsvorstand bin ich dir geneigt recht zu geben, bei dem für die Gemeinde tätigen FA sehe ich das etwas kritischer. Meines Erachtens umfaßt in Hessen der §25 I HGO auch diesen Personenkreis. Doof nur, daß dies (in Hessen) durch das entsprechende Gremium zu beschließen ist (§25 III HGO) und dies sich im Bezug auf die Fw. kaum einer trauen wird.


MkG
Marc


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(2) ...

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP624513
Datum08.05.2010 17:582514 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyMeines Erachtens umfaßt in Hessen der §25 I HGO auch diesen Personenkreis.Wie kommst du zu der Ansicht?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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 07.05.2010 22:04 Winf7rie7d L7., Queis
 07.05.2010 22:25 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 08.05.2010 09:00 Pete7r L7., Trochtelfingen
 08.05.2010 09:51 ., Bad Hersfeld
 08.05.2010 10:23 Pete7r L7., Trochtelfingen
 08.05.2010 10:43 ., Bad Hersfeld
 08.05.2010 17:58 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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