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ThemaKeine vollständige Ausbildung für stellvertretende Funktioner? Nds.6 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen625021
Datum12.05.2010 16:554103 x gelesen
Bisher war ich immer der Meinung, das stellvertretende Funktioner z.B. GF die gleiche Ausbildung - sprich GF-Lehrgang, genauso erhalten wie die Gruppenführer selbst.

Auch die Feuerwehrverordnung fordert 100% Reserve, damit müßte ja die Qualifikation abgedeckt sein.

Nun höhere ich, dass anderen Orts für Stellvertreter nur der Lehrgang unterhalb der Zielebene beantragt und besucht werden darf..

Meiner Meinung nach ist das nicht richtig und vom Gesetzgeber so auch nicht vorgesehen.


Welche Interpretationen / Argumente pro/contra habt ihr..?


Gruß Sven

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AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen625022
Datum12.05.2010 17:012395 x gelesen
Na is doch ganz eindeutig oder?

Wenn er ein Stellvertreter von A ist, könnte er in die Verlegenheit kommen, A zu "ersetzen" (auch zeitweilig).

Also braucht er dann die gleichen Qualifikationen wie A.


Man kann ja nicht sagen "du bist stellvertretender Kapitän, aber ich sag dir nich wie man das Schiff steuert"


MfG

(Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland625050
Datum12.05.2010 18:372301 x gelesen
Wenn das in den Orten so gehandhabt wird ist das meiner Meinung nach ein Grund in der Zeit der Abwesenheit des Funktionsinhabers die FW vom Einsatzdienst abzumelden.

BSP.: Löschgruppenführer ist 2 Wochen in Urlaub, Stellv. ist "nur" Truppführer, kein weiterer GF vorhanden -> Feuerwehr nicht Einsatzbereit


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen625084
Datum12.05.2010 21:392173 x gelesen
Hallo,
schau doch einfach mal in die FwDV 2, darin steht, das der stellv. die gleiche Ausbildunghaben soll (aber nicht muß). Wenn die Gemeinde nicht mehr bezahlen will (oder kann = Lohnausfall)
muss sie damit klar kommen.

Gruß
Heinrich


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AutorHeik8o L8., Rinteln / Niedersachsen625097
Datum12.05.2010 22:442201 x gelesen
Geschrieben von ---Sven Niclas--- Bisher war ich immer der Meinung, das stellvertretende Funktioner z.B. GF die gleiche Ausbildung - sprich GF-Lehrgang, genauso erhalten wie die Gruppenführer selbst.
Hallo,
§3 sagt ja die 100% für alle zu besetzenden Funktionen.

und in der Anlage zur Dienstgradbezeichnung findest man den Rest: Löschmeister-> stellv.Funktion, Voraussetzung: Gruppenführerlehrgang.
Heißt umgekehrt dann: wer Stellv. ist, muss einen GrFü haben und wird Löschmeister.
Danach sind alle stellv Einheitsführer Löschmeister.

Nun höhere ich, dass anderen Orts für Stellvertreter nur der Lehrgang unterhalb der Zielebene beantragt und besucht werden darf..

Wer es anders handhabt muss es auch verantworten.

Gruß Heilu


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern625168
Datum13.05.2010 13:172022 x gelesen
Hallo,


ich versteh das gezetere num die stellv. GF usw. eh nicht, wenn ich eine Funktion im Einsatz ausüben muß dann brauche ich auch die entsprechenden Ausbildungen.
Und wenn einer planmäßig GF machen muß dann hat er auch den Lehrgang zu besuchen. Manche Sachen schätze ich hier im Süden halt doch ........ ;-)


Grüßle
Christian





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 12.05.2010 16:55 Sven7 N.7, Gehrden
 12.05.2010 17:01 Stef7an 7R., Garnsdorf
 12.05.2010 18:37 Dani7el 7G., Überherrn
 12.05.2010 21:39 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 12.05.2010 22:44 Heik7o L7., Rinteln
 13.05.2010 13:17 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
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