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ThemaÜbernahme in den gD nach B IV11 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall632756
Datum07.07.2010 19:567578 x gelesen
Hallo Forum,

folgende Frage kann ich -auch nach der Befragung von Google- nicht klären:

Besteht für eine Kommune in NRW eine Verpflichtung, den Bediensteten des mD nach bestandenem B IV als Regelaufsteiger in den gD zu übernehmen?

Oder besteht (theoretisch) die Möglichkeit, dass der Bedienstete nach der Prüfung mit seiner Besoldung im mD weiter arbeiten "muss" - Stichwort HSK, Beförderungsstau, usw.

Herzlichen Dank für die Hilfe.


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW632759
Datum07.07.2010 20:055145 x gelesen
Es ist ein alter Beamtengrundsatz, dass man kein Rechtsanspruch auf Beförderung hat! Ergibt sich aus der Konkurentenklage und der Ämterstabilität aus dem Grundgesetz.

Kenne Fälle in denen Polizeibeamte nach einem erfolgreichen Abschluss an der Deutschen Hochschule in Münster Hiltrup in ihrem Bundesland (ok war Berlin) aus haushaltstechnischen Gründen nicht befördert werden konnten.

Da spielt auch die Qualifikation keine Rolle.

http://www.juraforum.de/lexikon/befoerderung-eines-beamten


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorKlau8s S8., München / Bayern632760
Datum07.07.2010 20:075054 x gelesen
siehe hier


Gott zum Gruße Klaus

„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW632761
Datum07.07.2010 20:094735 x gelesen
Besser kann man es nicht präsentieren!

Echt eine Schande, was da bei euch abläuft. Aber wie gesagt besteht eben kein Rechtsanspruch auf Beförderung!


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW632767
Datum07.07.2010 21:574845 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Ringhofer Es ist ein alter Beamtengrundsatz, dass man kein Rechtsanspruch auf Beförderung hat! Ergibt sich aus der Konkurentenklage und der Ämterstabilität aus dem Grundgesetz.Muss derjenige denn ohne Beförderung die Arbeit als BIV-Kraft machen?


MkG Axel


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Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

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Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW632768
Datum07.07.2010 22:164638 x gelesen
Tja! Dienststellung und Dienstgrad sind eben zwei Dinge. Er wäre ja dumm, wenn er es nicht machen würde, da er so zumindest auf einer entsprechenden Stelle sitzt und ggf. beim Freiwerden einer selben dann zum Zug kommt.

Wenn er es nicht macht, wird er die Stelle garantiert nie bekommen.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW632769
Datum07.07.2010 22:194727 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferTja! Dienststellung und Dienstgrad sind eben zwei Dinge. Er wäre ja dumm, wenn er es nicht machen würde, da er so zumindest auf einer entsprechenden Stelle sitzt und ggf. beim Freiwerden einer selben dann zum Zug kommt. Es kann aber irgendwie nicht sein, dass ich mich weiterbilde, mehr Verantwortung trage, mehr Arbeit habe, aber nicht entsprechchend bezahlt werde.


MkG Axel


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Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

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AutorKlau8s S8., München / Bayern632770
Datum07.07.2010 22:214735 x gelesen
Geschrieben von Axel UrbanEs kann aber irgendwie nicht sein, dass ich mich weiterbilde, mehr Verantwortung trage, mehr Arbeit habe, aber nicht entsprechchend bezahlt werde.


es ist aber so siehe meinen Link der BF Hagen da steht es schwarz auf weiss Planstelle und die besoldung


Gott zum Gruße Klaus

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW632778
Datum08.07.2010 00:064645 x gelesen
Geschrieben von Axel UrbanEs kann aber irgendwie nicht sein, dass ich mich weiterbilde, mehr Verantwortung trage, mehr Arbeit habe, aber nicht entsprechchend bezahlt werde.

Doch! Das geht heute vielen vielen Menschen so. Insbesondere in der freien Wirtschaft. Ich erwähne da nur mal den Metallmeister am Band bei Daimler. Qualifikation ist ein Türöffner aber keine Garantie. In der Polizei Baden - Württemberg machen sehr viele privat nebenher das Telekolleg und haben dann auch keine Garantie auf ein Studium u.s.w.


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen633639
Datum13.07.2010 15:083968 x gelesen
Geschrieben von Axel UrbanMuss derjenige denn ohne Beförderung die Arbeit als BIV-Kraft machen?

Ja! Und zwar auf unbestimmte Zeit. Leider.

Was nicht erlaubt ist, sind "geringerwertige Tätigkeiten", also das Ganze umgekehrt.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorClau8dia8 C.8, Mönchengladbach / NRW633640
Datum13.07.2010 15:183917 x gelesen
Hallo, schau Dich bei der BF Essen um. Da kenn ich 4 Mitarbeiter persönlch. Die waren mit A 7 auf dem Zugführerlehrgang. Und sind es nach bestandener Prüfung ersmal geblieben. Dann sagst Du als Zugführer erstmal dem DGL mit A 9Z was er zu tun hat, Ironie ausnull

Mfg


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 07.07.2010 19:56 = an7ony7m =7 a7., 3
 07.07.2010 20:05 ., Kirchheim unter Teck
 07.07.2010 21:57 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
 07.07.2010 22:16 ., Kirchheim unter Teck
 07.07.2010 22:19 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
 07.07.2010 22:21 ., München
 08.07.2010 00:06 ., Kirchheim unter Teck
 13.07.2010 15:08 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 07.07.2010 20:07 ., München
 07.07.2010 20:09 ., Kirchheim unter Teck
 13.07.2010 15:18 ., Mönchengladbach
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