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ThemaEinsatzgrundsätze, war: kein 'normaler' Einsatz: Kaminbrand2 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW645922
Datum22.09.2010 13:592500 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yer
starkte Worte - und das aus der Ferne.

kannst du die Situation vor Ort von München aus so gut beurteilen um die Konsequenzen die du forderst zu rechtfertigen?


ähnliches hat allerdings z.B. der "Regular" Christian Fischer hier - wenn auch nicht gleich in seinem ersten (?) Posting - und auch nicht zu diesem Fall aber zu ähnlichen Diskussionen auch schon mehrfach verlangt...

Und das m.E. durchaus mit einigem (rechtlichem) Hintergrund, wenn auch bißchen merkwürdiger Rechtschreibung/Grammatik.

Hier mal grob die Rechtslage zu den Einsatzgrundsätzen Brandbekämpfung.

1. Die jeweiilge Gemeinde ist (noch!) in Deutschland für die Sicherstellung des BS etc. verantwortlich (vgl. entsprechende Landesbrandschutzgesetze).
2. Brandrauch ist gefährlich, vgl. vfdb-RL 10/03 und Diskussionen dazu seit Mitte der 1990iger - auch hier, vgl. dazu auch die Brandrauchbestandteile je nach Brandstoff in www.einsatzleiterhandbuch.org.
3. Der Schutz der Mitarbeiter (auch von Angehörigen der FF!) ist ein sehr hohes Rechtsgut, das nur für ganz wenige Ereignisse eingeschränkt werden kann. Ein Kaminbrand gehört da m.E. nicht zu.... Geeigente PSA ist zur Verfügung zu stellen, vgl. § 12 UVV Fw.
Schutz von Menschenleben (gerade auch der eigenen Kräfte) geht vor Sachwertschutz!
4. Enthält die Luft Schadstoffe, sind Atemschutzgeräte zur Verfügung zu stellen, vgl. UVV Fw § 12, FwDV 7 Kap 2 - und richtig einzusetzen, vgl. FwDV 7, Kap 7...


"Übersetzt" hab ich das alles auch in

http://www.standardeinsatzregel.de/de/home/die_broschueren/ser_st/gr_im_loescheinsatz/index.html
http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/atemschutz.html


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHenr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen646105
Datum23.09.2010 20:061033 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Geeigente PSA ist zur Verfügung zu stellen, vgl. § 12 UVV Fw.
Schutz von Menschenleben (gerade auch der eigenen Kräfte) geht vor Sachwertschutz!
4. Enthält die Luft Schadstoffe, sind Atemschutzgeräte zur Verfügung zu stellen, vgl. UVV Fw § 12,


Dazu noch UVV Fw:
§ 17 Verhalten im Feuerwehrdienst
...
Durchführungsanweisungen
Zu § 17 Abs. 1: Diese Anforderungen ist z.B. erfüllt, wenn

- das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung überwacht wird.
Die Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung ergibt sich
aus § 14 UVV "Algemeine Vorschriften" ( GUV 0.1 )

...


H3.


Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung
und nicht die anderer !

Nach Rechtschreibreformen 1876- 2006 alles richtig !

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 22.09.2010 12:35 Jürg7en 7M., Weinstadt kein "normaler" Einsatz: Kaminbrand - mehr als 20 verletzte FW-Männer
 22.09.2010 13:59 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 23.09.2010 20:06 ., Obernkirchen
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