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ThemaMindestausbildungsstunden, war: Der neue Feuerwehr-Führerschein4 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW646192
Datum24.09.2010 10:013491 x gelesen
Geschrieben von Henning Koch
Pflichtstunden für die Klasse C sind mindestens 3 Stunden Überland, eine Stunde Autobahn und eine Stunde Nacht, also 5 Stunden. Bei Vorbesitz der Klasse C1, also z.B. auch der alten Klasse 3.


Das sind nur die "besonderen Ausbildungsstunden" und noch längst nicht alles an Grund- bzw. praktischer Ausbildung die verlangt wird, vgl. § 5 (1) FahrschAusbO! Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen i.d.R. erst begonnen werden, wenn die Grundausbildung abgeschlossen ist.

Die Praktische Ausbildung muss auf die Theorie aufbauen und mit dieser verzahnt sein, neben den reinen Fahrstunden ist auch am Fahrzeug praktisch auszubilden. (Vgl. FahrschAusbO § 5 (3) und (5))

Es ist ein Ausbildungsplan zu erstellen (11).

Sehr interessant für die von mir vorgetragenen Bedenken in Bezug auf die regelrechte Absolvierung des Fw-Fü-Scheins ist in der Diskussion um die von anderen nicht gesehene Verantwortung des Ausbilder übrigens m.E. der in der o.a. VO ausdrückliche Verweis im § 5 auf die BESONDERE Verantwortung des Fahrlehrers nach § 6 der VO.
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fahrschausbo.php?par=6

Der Fahrlehrer haftet m.E. damit mit seiner Unterschrift für die erfolgreiche Ausbildung. Kommt es hier zu nachweisbaren Versäumnissen kann ihm z.B. die Entzug der Fahrschulerlaubnis blühen...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen646197
Datum24.09.2010 10:261700 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoDer Fahrlehrer haftet m.E. damit mit seiner Unterschrift für die erfolgreiche Ausbildung. Kommt es hier zu nachweisbaren Versäumnissen kann ihm z.B. die Entzug der Fahrschulerlaubnis blühen...

Das geht aber bloß, wenn es sich um einen Fahrlehrer handelt.
Wenn nun aber der Feuerwehrführerschein von einem, sagen wir Kreisausbilder, durchgeführt wird,
für dessen Qualifikation es noch nicht mal Ausbildungsrichtlinien geschweige denn Lehrgänge gibt,
wie soll dann verfahren werden. Die Verantwortung des jenigen ist jedenfalls enorm.
Was der Ausbilder nicht hat, kann man Ihm dann auch nicht entziehen...

Ergo, alles unausgegorener Mist, mal wieder den dritten Schritt vor dem ersten getan, wie leider so häufig von Politik und DFV.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW646296
Datum24.09.2010 17:211687 x gelesen
Geschrieben von Olf RichterWenn nun aber der Feuerwehrführerschein von einem, sagen wir Kreisausbilder, durchgeführt wird,
für dessen Qualifikation es noch nicht mal Ausbildungsrichtlinien geschweige denn Lehrgänge gibt,
wie soll dann verfahren werden. Die Verantwortung des jenigen ist jedenfalls enorm.


Ich kann Dir weder sagen, in welchem Umfang was wie ausgebildet werden soll, wie die Kontrolle über das erfolgen soll und wie bei Problemen damit umgegangen wird.

Dass die Verantwortung hier m.E. voll auf den Ausbildern und den diese bestellenden Wehrführern liegt habe ich bereits mehrfach geschrieben.

(Aus Diskussionen mit Rechtsanwälten und anderen Gerichtsverfahren weiß ich, dass sich Gerichte wenns keine Gesetze oder andere Regeln gibt, schon mal an analogen Verfahren orientieren. Ich persönlich gehe übrigens davon aus, dass - solange es keine andere Beschreibung gibt, die Grundsätze der Inhalte der regulären Ausbildung gelten, die als Maßstab herangezogen werden würden.

Andere scheinen hier aber offensichtlich der Auffassung zu sein, dass wäre alles Panikmache, an den Haaren herbei gezogen, eine böswillige Unterstellung, unsachlich usw. bzw. eben weil nichts geregelt wäre, könnte genau deshalb ja nichts passieren...

Ich kann nur hoffen, dass sie recht behalten.

Beim Fahren über Landes-/Staatengrenzen siehts allerdings leider so aus, als hätte ich bisher definitiv mit meinen von Anfang an geäußerten Bedenken (Fahren ohne Führerschein, wenn keine entsprechenden Vereinbarungen getroffen) "recht", auch dazu habe ich viele kontroverse Diskussionen - und beileibe nicht nur hier - geführt.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen646301
Datum24.09.2010 17:481684 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoIch kann Dir weder sagen, in welchem Umfang was wie ausgebildet werden soll, wie die Kontrolle über das erfolgen soll und wie bei Problemen damit umgegangen wird.

Ich habe heute mal ne Anfrage bei der LFS Sachsen bezüglich eines entsprechenden Ausbilderlehrgangs gestellt und bin sehr auf eine Antwort gespannt, wenn sie denn kommen sollte.

Ich hatte ja im vorigen Jahr die Möglichkeit mich als Moderator für Fahrsicherheitstraining Feuerwehr an der Lndespolizeischule Brandenburg ausbilden zu lassen. Ein sehr gut und interessanter Lehrgang der über 2 Wochen ging und "nur" das Ziel hatte Führerscheininhaber regulärer Klassen weiterzubilden.

Und da weiß ich noch lange nicht alles über das Thema, aber eines ganz bestimmt, ein Ausbilder für FF-Führerscheine dauert , gründlich gemacht, sicher länger.

Geschrieben von Ulrich CimolinoDass die Verantwortung hier m.E. voll auf den Ausbildern und den diese bestellenden Wehrführern liegt habe ich bereits mehrfach geschrieben.

seh ich genau so, glaube aber der betrffende Personenkreis verschließt davor noch die Augen.

Geschrieben von Ulrich CimolinoAus Diskussionen mit Rechtsanwälten und anderen Gerichtsverfahren weiß ich, dass sich Gerichte wenns keine Gesetze oder andere Regeln gibt, schon mal an analogen Verfahren orientieren. Ich persönlich gehe übrigens davon aus, dass - solange es keine andere Beschreibung gibt, die Grundsätze der Inhalte der regulären Ausbildung gelten, die als Maßstab herangezogen werden würden.


Tja Rechtsanwälte, mit denen ich nur schlechte Erfahrungen gemacht habe und die laut eigener Aussage nur Ihrem Mandanten verpflichtet sind. Da könnte man auf den Gedanken kommen, die freuen sich auf Ihr neues Betätigungsfeld...

Geschrieben von Ulrich CimolinoAndere scheinen hier aber offensichtlich der Auffassung zu sein, dass wäre alles Panikmache, an den Haaren herbei gezogen, eine böswillige Unterstellung, unsachlich usw. bzw. eben weil nichts geregelt wäre, könnte genau deshalb ja nichts passieren...

Ich kann nur hoffen, dass sie recht behalten.


Wenn sie aber recht behalten, geht das immer so weiter, so traurig und entsätzlich das auch klingt.Geschrieben von Ulrich CimolinoBeim Fahren über Landes-/Staatengrenzen siehts allerdings leider so aus, als hätte ich bisher definitiv mit meinen von Anfang an geäußerten Bedenken (Fahren ohne Führerschein, wenn keine entsprechenden Vereinbarungen getroffen) "recht", auch dazu habe ich viele kontroverse Diskussionen - und beileibe nicht nur hier - geführt.

Das geht solange gut wie nichts passiert...


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 24.09.2010 08:51 Henn7ing7 K.7, Dortmund Der neue Feuerwehr-Führerschein
 24.09.2010 10:01 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 24.09.2010 10:26 Olf 7R., Hilbersdorf
 24.09.2010 17:21 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 24.09.2010 17:48 Olf 7R., Hilbersdorf
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