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ThemaAltersgrenze anheben6 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 647971
Datum05.10.2010 21:111674 x gelesen
Geschrieben von Benjamin P.Altersgrenze anheben

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User erhält Unterstützung aus dem Forum :-)

Ansonsten halte ich davon eher nichts. Meistens wird so eine Sau durchs Dorf getrieben wenn lieb gewonnene Führungskräfte an der Altersgrenze kratzen.

Im Saarland ist man auf 63 hoch und plant angeblich die 65 ..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP647974
Datum05.10.2010 21:181254 x gelesen
In RLP war die Grenze mal bei 60, und man konnte auf Antrag bis 63 gehen. Dann fanden einige der Kategorie:
Geschrieben von Florian BeschMeistens wird so eine Sau durchs Dorf getrieben wenn lieb gewonnene Führungskräfte an der Altersgrenze kratzen. ganz toll, wenn man das umwandeln könne: Man geht bis 63, darf aber auf Antrag ab 60 jederzeit den Dienst beenden.

Wenn man sich so umhört, was diese Änderung faktisch bisher an den Mannschaftszahlen geändert hat: Nix, Null.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP647987
Datum05.10.2010 22:291150 x gelesen
Mir war das bis am Wochenende gar nicht bewusst, das man das so gedreht hat.

Geschrieben von Sebastian KruppWenn man sich so umhört, was diese Änderung faktisch bisher an den Mannschaftszahlen geändert hat: Nix, Null.

Verhindert höchstens den einen oder anderen Generationswechsel.


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz647992
Datum05.10.2010 22:381186 x gelesen
Geschrieben von Michael Linkenbach
Mir war das bis am Wochenende gar nicht bewusst, das man das so gedreht hat.

Und ich dachte schon, ich hätte alleine was verpasst, mir war das auch vollkommen unbekannt.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP648044
Datum06.10.2010 10:331249 x gelesen
Gesetzesvorlage und -begründung aus 2008

Seitdem steht im § 12 unseres LBKG: Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst endet mit dem vollendeten 63. Lebensjahr; ab dem vollendeten 60. Lebensjahr kann der ehrenamtliche Feuerwehrangehörige durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Bürgermeister den Feuerwehrdienst mit sofortiger Wirkung beenden, ohne dass es einer Entpflichtung bedarf.

Das interessierte rheinland-pfälzische Feuerwehrangehörige das so nicht mitbekommen haben, ist nicht schlimm. Selbst der LFV schreibt noch vom 60. Lebensjahr.
Das zeugt vielleicht vom "Erfolg" der Änderung...


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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 05.10.2010 21:07 gesperrt
 05.10.2010 21:11 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 05.10.2010 21:18 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 05.10.2010 22:29 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 05.10.2010 22:38 Ralf7 R.7, Kirchen
 06.10.2010 10:33 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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