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| Thema | Altersgrenze anheben | 6 Beträge | |||
| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 647971 | |||
| Datum | 05.10.2010 21:11 | 1674 x gelesen | |||
Geschrieben von Benjamin P.Altersgrenze anheben Nachnamen ergänzen User erhält Unterstützung aus dem Forum :-) Ansonsten halte ich davon eher nichts. Meistens wird so eine Sau durchs Dorf getrieben wenn lieb gewonnene Führungskräfte an der Altersgrenze kratzen. Im Saarland ist man auf 63 hoch und plant angeblich die 65 .. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit: Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 647974 | |||
| Datum | 05.10.2010 21:18 | 1254 x gelesen | |||
| In RLP war die Grenze mal bei 60, und man konnte auf Antrag bis 63 gehen. Dann fanden einige der Kategorie: Geschrieben von Florian Besch Meistens wird so eine Sau durchs Dorf getrieben wenn lieb gewonnene Führungskräfte an der Altersgrenze kratzen.ganz toll, wenn man das umwandeln könne: Man geht bis 63, darf aber auf Antrag ab 60 jederzeit den Dienst beenden. Wenn man sich so umhört, was diese Änderung faktisch bisher an den Mannschaftszahlen geändert hat: Nix, Null. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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| Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 647987 | |||
| Datum | 05.10.2010 22:29 | 1150 x gelesen | |||
| Mir war das bis am Wochenende gar nicht bewusst, das man das so gedreht hat. Geschrieben von Sebastian Krupp Wenn man sich so umhört, was diese Änderung faktisch bisher an den Mannschaftszahlen geändert hat: Nix, Null. Verhindert höchstens den einen oder anderen Generationswechsel. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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| Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 647992 | |||
| Datum | 05.10.2010 22:38 | 1186 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael LinkenbachMir war das bis am Wochenende gar nicht bewusst, das man das so gedreht hat. Und ich dachte schon, ich hätte alleine was verpasst, mir war das auch vollkommen unbekannt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 648044 | |||
| Datum | 06.10.2010 10:33 | 1249 x gelesen | |||
| Gesetzesvorlage und -begründung aus 2008 Seitdem steht im § 12 unseres LBKG: Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst endet mit dem vollendeten 63. Lebensjahr; ab dem vollendeten 60. Lebensjahr kann der ehrenamtliche Feuerwehrangehörige durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Bürgermeister den Feuerwehrdienst mit sofortiger Wirkung beenden, ohne dass es einer Entpflichtung bedarf. Das interessierte rheinland-pfälzische Feuerwehrangehörige das so nicht mitbekommen haben, ist nicht schlimm. Selbst der LFV schreibt noch vom 60. Lebensjahr. Das zeugt vielleicht vom "Erfolg" der Änderung... Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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