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Thema | 5-Tage-Woche? | 6 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Thor8ste8n W8., Oberhausen / NRW | 648828 | |||
Datum | 12.10.2010 15:46 | 6951 x gelesen | |||
Hallo! Wir wollen im nächsten Jahr die 48-Stunden-Woche im 24-Stunden-Dienst (3Wachabteilungen) umsetzen. Die "zuviel" geleisteten Schichten werden mit Freischichten "vergütet". Bei der Berechnung des Urlaubs nach der Erholungsurlaubsverordnung wird die 5-Tage-Woche als Richtwert genommen. Kann es sein, dass aufgrund der herabgesetzten Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden sich auch der Urlaubsanspruch verringert? Es gibt Meinungen, die behaupten, man hätte nur noch eine 4-Tage-Woche. Aufgrund eines Paragraphen (§14) der Erholungsurlaubsverordnung würde sich der Urlaubsanspruch dementsprechend verringern... Hat jemand schon Erfahrung mit der richtigen Berechnung dieser 5-Tage-Woche gemacht? Vielen Dank für die kommenden Antworten... ;-) Thorsten | |||||
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Autor | Rene8 B.8, Kamp-Lintfort / NRW | 648991 | |||
Datum | 13.10.2010 13:57 | 4336 x gelesen | |||
§ 14 der Erholungsurlaubsverordnung (EUrlV) ist entfallen, den gibt es nicht mehr. Mit kollegialen Grüßen René Bonn BlackBerry Pin 20D1159C | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Gütersloh / NRW | 649539 | |||
Datum | 18.10.2010 14:07 | 3980 x gelesen | |||
Hallo , da müßt ih schauen was da passiert . Wir machen die 48 stunden woche mit drei Abteilungen , wir müßen aber im Jahresmittel auf die 48 std woche kommen , heißt die Anzahl der Schichten im Monat ändert sich nicht für uns . Aber der freizeit ausgleich ist mehr geworden , deswegen wundert es mich das derUrlaub bei euch weniger werden soll ? | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 649550 | |||
Datum | 18.10.2010 15:45 | 3829 x gelesen | |||
Arbeitszeitgesetz § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Bundesurlaubsgesetz Gliederung § 3 Dauer des Urlaubs (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen | 649598 | |||
Datum | 18.10.2010 19:05 | 3674 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten Wiemes
Heißt also, ihr wollt 24/48 arbeiten. Irgendwann wiederholt sich euer Dienstplan dann ja. Dann in so einem Schichtblock die Dienste zählen und durch die Anzahl der Wochen teilen. Schon hast Du die Tagewoche. Oder lieg ich da falsch? Wenn ich das anhand unseres Dienstplanes mache, komm ich auf ne 4-Tage-Woche, auch bei durchschnittlich 48h. Gruß Flo | |||||
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Autor | Rene8 B.8, Kamp-Lintfort / NRW | 649663 | |||
Datum | 19.10.2010 10:40 | 3513 x gelesen | |||
Hallo, für Beamte gilt aber die Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen, Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes Erholungsurlaubsverordnung - EUrlV" und nicht das Bundesurlaubsgesetzt somit beträgt in den Besoldungstufen A7 - A14 bis zum vollendeten 30 Lenbensjahr schon 26 Tage. Mit kollegialen Grüßen René BlackBerry Pin 20D1159C | |||||
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