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Thema5-Tage-Woche?6 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorThor8ste8n W8., Oberhausen / NRW648828
Datum12.10.2010 15:466951 x gelesen
Hallo!

Wir wollen im nächsten Jahr die 48-Stunden-Woche im 24-Stunden-Dienst (3Wachabteilungen) umsetzen.
Die "zuviel" geleisteten Schichten werden mit Freischichten "vergütet". Bei der Berechnung des Urlaubs nach der Erholungsurlaubsverordnung wird die 5-Tage-Woche als Richtwert genommen. Kann es sein, dass aufgrund der herabgesetzten Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden sich auch der Urlaubsanspruch verringert? Es gibt Meinungen, die behaupten, man hätte nur noch eine 4-Tage-Woche. Aufgrund eines Paragraphen (§14) der Erholungsurlaubsverordnung würde sich der Urlaubsanspruch dementsprechend verringern...

Hat jemand schon Erfahrung mit der richtigen Berechnung dieser 5-Tage-Woche gemacht?

Vielen Dank für die kommenden Antworten... ;-)

Thorsten


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AutorRene8 B.8, Kamp-Lintfort / NRW648991
Datum13.10.2010 13:574336 x gelesen
§ 14 der Erholungsurlaubsverordnung (EUrlV) ist entfallen, den gibt es nicht mehr.

Mit kollegialen Grüßen

René Bonn


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AutorDani8el 8H., Gütersloh / NRW649539
Datum18.10.2010 14:073980 x gelesen
Hallo , da müßt ih schauen was da passiert . Wir machen die 48 stunden woche mit drei Abteilungen , wir müßen aber im Jahresmittel auf die 48 std woche kommen , heißt die Anzahl der Schichten im Monat ändert sich nicht für uns . Aber der freizeit ausgleich ist mehr geworden , deswegen wundert es mich das derUrlaub bei euch weniger werden soll ?


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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen649550
Datum18.10.2010 15:453829 x gelesen
Arbeitszeitgesetz

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.
Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs
Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich
nicht überschritten werden.


Bundesurlaubsgesetz
Gliederung
§ 3
Dauer des Urlaubs

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.


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AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen649598
Datum18.10.2010 19:053674 x gelesen
Geschrieben von Thorsten Wiemes
Wir wollen im nächsten Jahr die 48-Stunden-Woche im 24-Stunden-Dienst (3Wachabteilungen) umsetzen.

Heißt also, ihr wollt 24/48 arbeiten. Irgendwann wiederholt sich euer Dienstplan dann ja. Dann in so einem Schichtblock die Dienste zählen und durch die Anzahl der Wochen teilen. Schon hast Du die Tagewoche.

Oder lieg ich da falsch? Wenn ich das anhand unseres Dienstplanes mache, komm ich auf ne 4-Tage-Woche, auch bei durchschnittlich 48h.


Gruß

Flo

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AutorRene8 B.8, Kamp-Lintfort / NRW649663
Datum19.10.2010 10:403513 x gelesen
Hallo,

für Beamte gilt aber die Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen, Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes Erholungsurlaubsverordnung - EUrlV" und nicht das Bundesurlaubsgesetzt

somit beträgt in den Besoldungstufen A7 - A14 bis zum vollendeten 30 Lenbensjahr schon 26 Tage.

Mit kollegialen Grüßen

René


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 12.10.2010 15:46 Thor7ste7n W7., Oberhausen
 13.10.2010 13:57 Rene7 B.7, Kamp-Lintfort
 18.10.2010 14:07 Dani7el 7H., Gütersloh
 18.10.2010 15:45 ., Frankfurt
 19.10.2010 10:40 Rene7 B.7, Kamp-Lintfort
 18.10.2010 19:05 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
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