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ThemaFreigabe von CO2-gefluteten Räumen nach Fehlauslösung13 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorLudg8er 8F., Melle / Niedersachsen651063
Datum27.10.2010 13:319184 x gelesen
Hallo,

bzgl. folgender Fragestellung interessiert mich die praktizierte Vorgehensweise der Feuerwehren:

Wie wird bei der Freigabe der Einsatzstelle durch die Feuerwehr / Übergabe an den Eigentümer vorgegangen, wenn bei einer fest installierten CO2-Löschanlage eine Fehlauslösung vorlag und dabei CO2 ausgetreten ist?

- Wer führt die Belüftung der Räumlichkeiten durch? (Die BGR 134 spricht hier unter 5.7.3 von „entsprechend unterwiesenen Personen“)
- Wer ist für das „Freimessen“ zuständig?
- Wer führt das „Freimessen“ durch?
- Wer gibt die Räumlichkeiten nach dem „Freimessen“ wieder zur Nutzung frei?
- Welche Behörden – neben der Feuerwehr – werden hierbei hinzugezogen?
- Kommen von diesen Behörden Vertreter zur Einsatzstelle raus?

Mir sind diesbezüglich derzeit folgende Regelwerke bekannt bzw. liegen zumindest in Auszügen vor:

BGR 134: Einsatz von Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen

BGI 888: Sicherheitseinrichtungen beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen

VDS 3518: Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen

VDS 2093: Planung und Einbau von CO2-Löschanlagen

Ich entnehme den Unterlagen zu dieser Fragestellung ,dass das Wiederbetreten erst gestattet ist, wenn eine Freigabe der durch das Löschgas erfassten Bereiche durch eine „vom Unternehmer beauftragten Person“ erfolgt ist.

Hier schließen sich dann gleich die Fragen an:

- Welche Qualifikation muss diese „vom Unternehmer beauftragte Person“ haben?
- Wie muss sie formal vom Unternehmer benannt worden sein?

- Gibt es noch weitere Gesetze / Verordnungen oder technische Regelwerke (Arbeitsschutzbestimmungen, ...), die hierzu ergänzende bzw. präzisierende Aussagen machen?

Über Antworten zu meinen o .g. Fragen würde ich mich freuen. Bereits jetzt hierfür Danke!

Gruß
LF


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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern651072
Datum27.10.2010 13:467059 x gelesen
Hallo,

ich geb doch keine Einsatzstelle frei, bei der die Gefahr besteht das ich 10 Minuten später wieder hinfahre weil 2 im Keller liegen, oder?
Die genaue einhaltung von AGW macht dann jemand anders, aber das ist dann nicht mehr mein Bier.


Gruß


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

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AutorMatt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg651114
Datum27.10.2010 16:037016 x gelesen
Hallo,
feuerwehrtechnisch kann ich dir dazu wenig sagen, ich weis nur, wie das bei uns im Betrieb gehandhabt wird.
Nach Auslösung der CO2 - Löschanlage wird in jedem Fall die Feuerwehr alarmiert.
Die Halle(n) werden entweder von einem (vorher geschulten) Trupp der Feuerwehr oder von unserem Sicherheitsbeauftragtem freigegeben. Die Schulung wurde meines Wissens nach von der zuständigen Berufsgenossenschaft organisiert. (auch die der Feuerwehrleute)
Beide gehen mit umluftunabhängigen Atemschutzgerät und einem geeichtem Gaswarngerät vor.
Dieses Gaswarngerät wird von unserer Fa. vorgehalten und ist immer in der Pforte einsatzbereit.

Der Trupp bzw. der Sicherheitsbeauftragte gehen eine, genau vorher definierte Route mit dem Gerät. Auch in den Keller.
Desweiteren werden alle Mitarbeiter geschult. Sie haben vor Auslösung genug Zeit die Hallen zu verlassen und sind angewiesen vorher alle Tore zu öffnen, dass sofort eine Belüftung erfolgt.
...wenn dies noch nicht geschehen, dann macht das die Feuerwehr oder der Sicherheitsbeauftragte.

Frag doch enfach bei der Berufsgenossenschaft nach, die dort zuständig ist. Es muss in dem Betrieb auch jemanden geben, der dort zumindest eingewiesen ist.
Zu baulichen Fragen oder Fragen zur Belüftung ... Messtechnik ...etc. evtl. bei der Hersteller- bzw. Wartungsfirma der Löschanlagen nachfragen.
Unsere Anlage ist von
Batec.
Vielleicht hilft auch ein Anruf oder ne Mail an die örtliche Feuerwehr... einfach auf Kontakt klicken. Hier ist auch der Sachbearbeiter vorbeugender Brandschutz zu finden.

Ich hoffe ich habe geholfen MfG Matthes


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW651127
Datum27.10.2010 17:426742 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Matthes WilkeDesweiteren werden alle Mitarbeiter geschult. Sie haben vor Auslösung genug Zeit die Hallen zu verlassen und sind angewiesen vorher alle Tore zu öffnen, dass sofort eine Belüftung erfolgt.

Gilt letzteres nur für den Fall einer Fehlauslösung oder auch im Brandfall?

(Objekt- oder Raumschutz?)

Geschrieben von Matthes WilkeFrag doch enfach bei der Berufsgenossenschaft nach, die dort zuständig ist.
(...)
Vielleicht hilft auch ein Anruf oder ne Mail an die örtliche Feuerwehr...


Da es um eine Frage des Arbeitsschutzes geht, wäre die Berufsgenossenschaft wohl der richtige Ansprechpartner für die Frage nach der richtigen Vorgehensweise.

Allerdings hatte der OP gefragt, wie es in der Praxis tatsächlich gehandhabt wird, da mag es hier oder dort Unterschiede geben ;-)

Gruß,
Henning


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AutorMatt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg651136
Datum27.10.2010 18:306716 x gelesen
Geschrieben von Henning KochGilt letzteres nur für den Fall einer Fehlauslösung oder auch im Brandfall?

Soweit ich weis auch im Brandfall... der Mitarbeiter am Ende der Halle weis ja nicht ob es vorne brennt...
Die Hallen werden, laut Aussage der Verantwortlichen, mit soviel CO2 geflutet, dass ein Brennen innerhalb der nächsten 1/4 Stunde nicht möglich ist und mit dem Öffnen der Tore auch ein Zugang für die Feuerwehr geschaffen wird.
Bei Vollalarm werden zudem noch alle Anlagen (Härteöfen) mit N2 gespült, sodass hier keine Gefahr bestehen sollte. Zudem besitzt fast jede andere Maschine (Schleifmaschinen u.a.) Maschinenlöschanlagen, die mittels Bimetallstreifen bei Hitze auslösen.


Gruß Matthes


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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen651331
Datum28.10.2010 18:556475 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ludger Flohre
- Wer führt die Belüftung der Räumlichkeiten durch? (Die BGR 134 spricht hier unter 5.7.3 von „entsprechend unterwiesenen Personen“)

Da die Anlage dem Betreiber gehört, ist dieser auch dafür zuständig entsprechende Personen die sich damit auskennen vorzuhalten / zu schulen.
Dies kann z.B. die Werkfeuerwehr oder ein zusätzlich geschulter Mitarbeiter sein.
Wann und ob gelüftet werden darf (Raum-/Objektschutz) liegt u.a. an der Auslegung der Anlage.


Geschrieben von Ludger Flohre
- Wer ist für das „Freimessen“ zuständig?
- Wer führt das „Freimessen“ durch?
- Wer gibt die Räumlichkeiten nach dem „Freimessen“ wieder zur Nutzung frei?


Auch hier ist der Betreiber zuständig.... so wie bei fast allem ;) Die öffentliche Feuerwehr ist für die Gefahrenabwehr aber nicht für die Wiederherstellung der Produktionsbereitschaft zuständig.
Eine mögliche Qualifikation wäre z.B. Link

Geschrieben von Ludger Flohre
- Welche Behörden – neben der Feuerwehr – werden hierbei hinzugezogen?
- Kommen von diesen Behörden Vertreter zur Einsatzstelle raus?


Im Prinzip brauche ich keine weitere Behörde. In besonderen Fällen wäre das Amt für Arbeitsschutz eine mögliche Adresse.


Zusammenfassend: Wer eine solche Anlage errichtet muss sich auch darum kümmern das er entsprechend geschultes Personal zur Verfügung hat (Eigeninteresse und Arbeitsschutzvorschriften). Die Feuerwehr macht ggf Gefahrenabwehr, hat aber mit der Freigabe der Räume nichts am Hut.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

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AutorLudg8er 8F., Melle / Niedersachsen651407
Datum29.10.2010 10:256396 x gelesen
Danke für alle bisherigen Antworten – auch per PN!
Ein wenig verwundert bin ich über die geringe Anzahl der Antworten, insbesondere wenn man bedenkt, wie intensiv derzeit parallel hierzu das Thema „Brandmeldeanlage“ im Forum diskutiert wird.

Lässt das den Schluss zu, dass insgesamt wenig Einsatzpraxis zum Thema „fehlausgelöste CO2-Löschanlagen“ bei den Forumsteilnehmern vorhanden ist – das mag ich ja fast nicht glauben…

Ich bin natürlich noch immer daran interessiert, möglichst einen breit angelegten Überblick über die diesbezüglich „geübte Praxis“ zu bekommen und würde mich daher über weitere Beiträge sehr freuen.

Gruß
LF


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AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG651419
Datum29.10.2010 11:236210 x gelesen
Hallo Ludger

Geschrieben von Ludger FlohreLässt das den Schluss zu, dass insgesamt wenig Einsatzpraxis zum Thema „fehlausgelöste CO2-Löschanlagen“ bei den Forumsteilnehmern vorhanden ist – das mag ich ja fast nicht glauben…
Wir haben bei uns im Betrieb 6 CO2, bzw. Halon - Anlagen. Ich bin jetzt seit 10 Jahren hier in der FW und wir hatten nur 1 Auslösung der Anlage (Bedienfeher bei der Wartung). Somit ist meine Erfahrung gleich 0. Auch habe ich mir dazu bisher noch nicht viele Gedanke gemacht, aber auf Grund deines Beitrags bzw. der Antworten werde ich mich, bzw. das Kader mit dieser Aufgabe mal vertiefter beschäftigen.


Grüsse aus der Schweiz

Andy Sulser

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern651442
Datum29.10.2010 12:046299 x gelesen
Als WF fahre ich an. Prüfe ob eine (Fehl)Auslösung vorliegt (haben immer wieder mal die Meldung Anlage "hat sich gemeldet").

Wäre CO2 ausgetreten, so würden wir als WF lschlußendlich lüften. Irgendwann messen und feststellen, das Atmosphäre wieder o.k. ist und dann mit diesem Meßergebnis an den Betreiber wieder übergeben.


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern651463
Datum29.10.2010 13:326328 x gelesen
Geschrieben von Ludger Flohrewenig Einsatzpraxis zum Thema „fehlausgelöste CO2-Löschanlagen“ Ich denke dass das nicht nur bei den Forumsteilnehmern hier so ist.

Bei uns im Betrieb haben wir 8 kleine und 2 große Argonlöschanlagen und 3 kleine und 1 große CO2-Anlagen. Wobei die CO2 jetzt nach und nach abgebaut werden. In 8 Jahren als Hauptberuflicher WF'ler hab ich es auch erst ein einziges mal erlebt, das eine Anlage ausgelöst hat.
Solche ereignisse sind einfach selten.

Gruß


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen651471
Datum29.10.2010 15:596158 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ludger Flohre
Lässt das den Schluss zu, dass insgesamt wenig Einsatzpraxis zum Thema „fehlausgelöste CO2-Löschanlagen“ bei den Forumsteilnehmern vorhanden ist – das mag ich ja fast nicht glauben…

;-) Der Schein kann auch trügen ......

Geschrieben von Ludger Flohre
Ich bin natürlich noch immer daran interessiert, möglichst einen breit angelegten Überblick über die diesbezüglich „geübte Praxis“ zu bekommen und würde mich daher über weitere Beiträge sehr freuen.

Wir haben in unserem Werk mehrere Gaslöschanlagen. Alle dienen dem Objektschutz.
Mehrfach im Jahr lösen diese aus. (Realbrand, elektrische Fehler, Täuschungsalarme, etc.)

Im prinzip funktioniert das ganze wie Volker L. schon geschrieben hat.
- Erkunden
- ggf löschen ;-)
- zielgerichtet lüften und freimessen

Die Freigabe erfolgt die betriebliche Führungskraft aufgrund unserer Messergebnisse und Beratungen.


Wenn du allerdings auf Objekte mit einem Raumschutz hinzielst - das sehe ich viel kritischer und auch komplexer.
Gibt es einen bestimmten Hintergrund für deine Fragestellung oder hast du so etwas wie in Mönchengadbach link in Hinterkopf?


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW651484
Datum29.10.2010 18:206341 x gelesen
Geschrieben von Thomas BruckmeierGeschrieben von Ludger Flohre"wenig Einsatzpraxis zum Thema „fehlausgelöste CO2-Löschanlagen“" Ich denke dass das nicht nur bei den Forumsteilnehmern hier so ist.

Naja, mich beschäftigen ausgelöste CO2-Anlagen durchaus ein paar mal im Jahr.

Geschrieben von Thomas BruckmeierSolche ereignisse sind einfach selten.

Sie kommen durchaus häufiger vor und haben bisher auch größeren Schaden verhindern können.


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern651486
Datum29.10.2010 18:376191 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffNaja, mich beschäftigen ausgelöste CO2-Anlagen durchaus ein paar mal im Jahr Dich beschäftigt mehr...

Geschrieben von Michael RoleffSie kommen durchaus häufiger mAg sein. Aber nicht bei allen. WFs haben da natürlich öfters was damit zu tun alsFFs oder vielleicht sogar BFs.

Geschrieben von Michael Roleffund haben bisher auch größeren Schaden verhindern können volle Zustimmung


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

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 27.10.2010 13:31 Ludg7er 7F., Melle
 27.10.2010 13:46 ., Ergolding
 27.10.2010 16:03 Matt7hes7 W.7, Hohenseefeld
 27.10.2010 17:42 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 27.10.2010 18:30 Matt7hes7 W.7, Hohenseefeld
 28.10.2010 18:55 Oliv7er 7R., Wettenberg
 29.10.2010 10:25 Ludg7er 7F., Melle
 29.10.2010 11:23 Andy7 S.7, Rheinfelden / CH
 29.10.2010 13:32 ., Ergolding
 29.10.2010 18:20 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 29.10.2010 18:37 ., Ergolding
 29.10.2010 15:59 Oliv7er 7R., Wettenberg
 29.10.2010 12:04 Volk7er 7L., Erlangen
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