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ThemaFeuerwehr-Führerschein bis 7,5to (Anhänger-Regelung)13 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorMich8ael8 K.8, Schönkirch / Bayern658856
Datum19.12.2010 15:518127 x gelesen
Hallo an alle im Forum.

Vielleicht ist meine Frage schon irgendwo gestellt und beantwortet worden:

Bei der neuen Regelung bis 7,5to Gesamtgewicht, ist da nur das Fahrzeug alleine gemeint, oder ist da ein Anhänger auch mit Inbegriffen? Wir haben an unserem TSF einen Geräteanhänger und da würde mich das schon Interessieren, ob der damit gefahren werden kann. Beim normalen B-Führerschein ist ja auch das Gesamtgewicht mit 3,5to inkl. Anhänger angegeben.

Auskunft B-Führerschein

Vielen Dank für Eure Mühe.
Wünsche Euch allen ein schönes Weihnachtsfest und nen guten Rutsch ins Jahr 2011.

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AutorSimo8n S8., Sievershausen/Lehrte / Niedersachsen658862
Datum19.12.2010 17:274956 x gelesen
Beim Klasse-B darf man einen Anhänger mit max. 750kg fahren, soweit das Gg. von Kfz+Anhänger nicht mehr als 3,5t beträgt.
Soweit ich weiß, gilt dies aber nicht für den Fw-Führerschein, da darf man wohl nur das Kfz führen.


Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein private Äußerung und haben nichts mit der Meinung meiner Fw zu tun.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW658864
Datum19.12.2010 17:314815 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Simon SchwedtkeBeim Klasse-B darf man einen Anhänger mit max. 750kg fahren, soweit das Gg. von Kfz+Anhänger nicht mehr als 3,5t beträgt.

Den Anhänger mit max. 750 kg darf man immer hinter dem Klasse B-Fahrzeug mitführen (wenn die zGM des Fahrzeugs durch den Anhängerbetrieb nicht über 3,5t steigt!). Die maximale Zug-GM von 3,5t ist nur relevant, wenn man diese seltsame Regelung für schwerere Anhänger nutzen will...

Geschrieben von Simon SchwedtkeSoweit ich weiß, gilt dies aber nicht für den Fw-Führerschein, da darf man wohl nur das Kfz führen.

Geplant bzw. gewünscht wird da durchaus mehr, wie es denn dann mal umgesetzt wird, muss man abwarten.

Gruß,
Henning


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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz658866
Datum19.12.2010 17:564641 x gelesen
Geschrieben von Henning KochDen Anhänger mit max. 750 kg darf man immer hinter dem Klasse B-Fahrzeug mitführen (wenn die zGM des Fahrzeugs durch den Anhängerbetrieb nicht über 3,5t steigt!). Die maximale Zug-GM von 3,5t ist nur relevant, wenn man diese seltsame Regelung für schwerere Anhänger nutzen will...

Da widersprichst du dir jetzt aber selbst.

Einen 750kg-Anhänger darf ich immer anhängen, auch an ein Fahrzeug mit 3,5t zGM, damit kommt man auf die 4,25t zGG des Zuges. Ist der Anhänger allerdings schwerer als 750kg darf man ihn ohne E-Führerschein nur dann ziehen, wenn die zGM des Anhängers nicht die Leermasse des Zugfahrzeuges übersteigt und das zGG des Zuges nicht über 3,5t ist.

Die Logik hinter diesem Konstrukt kann ich dir allerdings nicht erklären.


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW658867
Datum19.12.2010 17:584378 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Steffen WenzDa widersprichst du dir jetzt aber selbst.

wo genau?

grübelnd,
Henning


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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz658868
Datum19.12.2010 17:594255 x gelesen
Geschrieben von Steffen WenzzGM - zGG

Nur um Verwirrungen zu vermeiden, "zulässiges Gesamtgewicht" (zGG) und "zulässige Gesamtmasse" (zGM) werden synonym verwandt. Habe das jetzt auch wild durcheinandergewirbelt benutzt, sollte man eigentlich nicht machen um Mißverständnissen vorzubeugen.


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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz658869
Datum19.12.2010 18:004479 x gelesen
Geschrieben von Henning Kochwo genau?

So wie ich deinen Beitrag aufgefasst habe, sagst du daß auch mit 750kg - Anhänger die zGM von 3,5t nicht überschritten werden darf. Und das ist so nicht richtig. Man kann auf maximal 4,25t zGG kommen aber eben nur mit einem 750kg - Anhänger.


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW658870
Datum19.12.2010 18:184290 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Steffen WenzSo wie ich deinen Beitrag aufgefasst habe, sagst du daß auch mit 750kg - Anhänger die zGM von 3,5t nicht überschritten werden darf. Und das ist so nicht richtig.

Natürlich darf die zGM des Zugfahrzeugs (nicht des Zuges!) diese Grenze nicht überschreiten.

Manche 3,5-Tonner mutieren aber zum 3,6-Tonner, wenn man einen Anhänger anhängt. Darauf wollte ich mit der Aussage in den Klammern hinaus.

Gruß,
Henning


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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz658871
Datum19.12.2010 18:424165 x gelesen
Dann habe ich das mißverstanden.


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW658891
Datum19.12.2010 22:374042 x gelesen
Geschrieben von Henning KochManche 3,5-Tonner mutieren aber zum 3,6-Tonner, wenn man einen Anhänger anhängt.

? Die Stützlast darf das zGG doch nicht zum Überschreiten bringen ?


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW658894
Datum19.12.2010 22:573975 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael RoleffGeschrieben von Henning Koch
Manche 3,5-Tonner mutieren aber zum 3,6-Tonner, wenn man einen Anhänger anhängt.

? Die Stützlast darf das zGG doch nicht zum Überschreiten bringen ?


Das tatsächliche GG darf auch einschliesslich der Stützlast das zGG nicht überschreiten, ja.

Damit man aber an ein voll ausgeladenes Fahrzeug noch einen Anhänger anhängen kann, ist bei vielen Fahrzeugen für den Anhängerbetrieb eine höhere GM und/oder eine höhere Hinterachslast zugelassen.

Da steht dann in Feld 22 des Fahrzeugscheins sowas kryptisches wie "F.1/F.2 +100 bei Anh.Betr."

Wenn dann bei F.2 schon 3500 steht, reich bei Anhängerbetrieb die Klasse B/BE nicht mehr aus...

Gruß,
Henning


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen658895
Datum19.12.2010 23:124222 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Michael Kallmeier:
Bei der neuen Regelung bis 7,5to Gesamtgewicht, ist da nur das Fahrzeug alleine gemeint, oder ist da ein Anhänger auch mit Inbegriffen? Wir haben an unserem TSF einen Geräteanhänger und da würde mich das schon Interessieren, ob der damit gefahren werden kann.
Tja... Also ich durfte mit Klasse 3 einen Anhänger mit dem Anderthalbfachen des zul. Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs fahren (Einschränkung: Tandemachse nötig) -> 7,5 + (7,5 x 1,5 =) 11,25 = 18,75 t Gesamtzuggewicht. Daher: Schnell die Verbandsvertreter und die Politik anspitzen, auch diese Regelung des alten Klasse 3 Führerscheins für Feuerwehrs wiederaufleben zu lassen, damit wären alle diesbezüglichen Probleme beseitigt... ;-) Das meine ich durchaus nicht so unernst - darauf kommt es nun auch nicht mehr an.


Gruß

Daniel


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AutorMich8ael8 K.8, Schönkirch / Bayern658980
Datum21.12.2010 09:273946 x gelesen
Vielen Dank erst mal an Euch für die Diskussion und Infos...

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 19.12.2010 15:51 ., Schönkirch
 19.12.2010 17:27 Simo7n S7., Sievershausen/Lehrte
 19.12.2010 17:31 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 19.12.2010 17:56 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 19.12.2010 17:58 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 19.12.2010 18:00 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 19.12.2010 18:18 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 19.12.2010 18:42 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 19.12.2010 22:37 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 19.12.2010 22:57 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 19.12.2010 17:59 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 19.12.2010 23:12 Dani7el 7R., Peine
 21.12.2010 09:27 ., Schönkirch
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