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Thema | Feuerwehr-Führerschein bis 7,5to (Anhänger-Regelung) | 13 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Mich8ael8 K.8, Schönkirch / Bayern | 658856 | |||
Datum | 19.12.2010 15:51 | 8127 x gelesen | |||
Hallo an alle im Forum. Vielleicht ist meine Frage schon irgendwo gestellt und beantwortet worden: Bei der neuen Regelung bis 7,5to Gesamtgewicht, ist da nur das Fahrzeug alleine gemeint, oder ist da ein Anhänger auch mit Inbegriffen? Wir haben an unserem TSF einen Geräteanhänger und da würde mich das schon Interessieren, ob der damit gefahren werden kann. Beim normalen B-Führerschein ist ja auch das Gesamtgewicht mit 3,5to inkl. Anhänger angegeben. Auskunft B-Führerschein Vielen Dank für Eure Mühe. Wünsche Euch allen ein schönes Weihnachtsfest und nen guten Rutsch ins Jahr 2011. | |||||
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Autor | Simo8n S8., Sievershausen/Lehrte / Niedersachsen | 658862 | |||
Datum | 19.12.2010 17:27 | 4956 x gelesen | |||
Beim Klasse-B darf man einen Anhänger mit max. 750kg fahren, soweit das Gg. von Kfz+Anhänger nicht mehr als 3,5t beträgt. Soweit ich weiß, gilt dies aber nicht für den Fw-Führerschein, da darf man wohl nur das Kfz führen. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein private Äußerung und haben nichts mit der Meinung meiner Fw zu tun. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 658864 | |||
Datum | 19.12.2010 17:31 | 4815 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Simon Schwedtke Beim Klasse-B darf man einen Anhänger mit max. 750kg fahren, soweit das Gg. von Kfz+Anhänger nicht mehr als 3,5t beträgt. Den Anhänger mit max. 750 kg darf man immer hinter dem Klasse B-Fahrzeug mitführen (wenn die zGM des Fahrzeugs durch den Anhängerbetrieb nicht über 3,5t steigt!). Die maximale Zug-GM von 3,5t ist nur relevant, wenn man diese seltsame Regelung für schwerere Anhänger nutzen will... Geschrieben von Simon Schwedtke Soweit ich weiß, gilt dies aber nicht für den Fw-Führerschein, da darf man wohl nur das Kfz führen. Geplant bzw. gewünscht wird da durchaus mehr, wie es denn dann mal umgesetzt wird, muss man abwarten. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 658866 | |||
Datum | 19.12.2010 17:56 | 4641 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochDen Anhänger mit max. 750 kg darf man immer hinter dem Klasse B-Fahrzeug mitführen (wenn die zGM des Fahrzeugs durch den Anhängerbetrieb nicht über 3,5t steigt!). Die maximale Zug-GM von 3,5t ist nur relevant, wenn man diese seltsame Regelung für schwerere Anhänger nutzen will... Da widersprichst du dir jetzt aber selbst. Einen 750kg-Anhänger darf ich immer anhängen, auch an ein Fahrzeug mit 3,5t zGM, damit kommt man auf die 4,25t zGG des Zuges. Ist der Anhänger allerdings schwerer als 750kg darf man ihn ohne E-Führerschein nur dann ziehen, wenn die zGM des Anhängers nicht die Leermasse des Zugfahrzeuges übersteigt und das zGG des Zuges nicht über 3,5t ist. Die Logik hinter diesem Konstrukt kann ich dir allerdings nicht erklären. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 658867 | |||
Datum | 19.12.2010 17:58 | 4378 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Steffen Wenz Da widersprichst du dir jetzt aber selbst. wo genau? grübelnd, Henning | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 658868 | |||
Datum | 19.12.2010 17:59 | 4255 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen WenzzGM - zGG Nur um Verwirrungen zu vermeiden, "zulässiges Gesamtgewicht" (zGG) und "zulässige Gesamtmasse" (zGM) werden synonym verwandt. Habe das jetzt auch wild durcheinandergewirbelt benutzt, sollte man eigentlich nicht machen um Mißverständnissen vorzubeugen. | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 658869 | |||
Datum | 19.12.2010 18:00 | 4479 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Kochwo genau? So wie ich deinen Beitrag aufgefasst habe, sagst du daß auch mit 750kg - Anhänger die zGM von 3,5t nicht überschritten werden darf. Und das ist so nicht richtig. Man kann auf maximal 4,25t zGG kommen aber eben nur mit einem 750kg - Anhänger. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 658870 | |||
Datum | 19.12.2010 18:18 | 4290 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Steffen Wenz So wie ich deinen Beitrag aufgefasst habe, sagst du daß auch mit 750kg - Anhänger die zGM von 3,5t nicht überschritten werden darf. Und das ist so nicht richtig. Natürlich darf die zGM des Zugfahrzeugs (nicht des Zuges!) diese Grenze nicht überschreiten. Manche 3,5-Tonner mutieren aber zum 3,6-Tonner, wenn man einen Anhänger anhängt. Darauf wollte ich mit der Aussage in den Klammern hinaus. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 658871 | |||
Datum | 19.12.2010 18:42 | 4165 x gelesen | |||
Dann habe ich das mißverstanden. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 658891 | |||
Datum | 19.12.2010 22:37 | 4042 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochManche 3,5-Tonner mutieren aber zum 3,6-Tonner, wenn man einen Anhänger anhängt. ? Die Stützlast darf das zGG doch nicht zum Überschreiten bringen ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 658894 | |||
Datum | 19.12.2010 22:57 | 3975 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Roleff Geschrieben von Henning Koch Das tatsächliche GG darf auch einschliesslich der Stützlast das zGG nicht überschreiten, ja. Damit man aber an ein voll ausgeladenes Fahrzeug noch einen Anhänger anhängen kann, ist bei vielen Fahrzeugen für den Anhängerbetrieb eine höhere GM und/oder eine höhere Hinterachslast zugelassen. Da steht dann in Feld 22 des Fahrzeugscheins sowas kryptisches wie "F.1/F.2 +100 bei Anh.Betr." Wenn dann bei F.2 schon 3500 steht, reich bei Anhängerbetrieb die Klasse B/BE nicht mehr aus... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 658895 | |||
Datum | 19.12.2010 23:12 | 4222 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Michael Kallmeier: Bei der neuen Regelung bis 7,5to Gesamtgewicht, ist da nur das Fahrzeug alleine gemeint, oder ist da ein Anhänger auch mit Inbegriffen? Wir haben an unserem TSF einen Geräteanhänger und da würde mich das schon Interessieren, ob der damit gefahren werden kann. Tja... Also ich durfte mit Klasse 3 einen Anhänger mit dem Anderthalbfachen des zul. Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs fahren (Einschränkung: Tandemachse nötig) -> 7,5 + (7,5 x 1,5 =) 11,25 = 18,75 t Gesamtzuggewicht. Daher: Schnell die Verbandsvertreter und die Politik anspitzen, auch diese Regelung des alten Klasse 3 Führerscheins für Feuerwehrs wiederaufleben zu lassen, damit wären alle diesbezüglichen Probleme beseitigt... ;-) Das meine ich durchaus nicht so unernst - darauf kommt es nun auch nicht mehr an. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Schönkirch / Bayern | 658980 | |||
Datum | 21.12.2010 09:27 | 3946 x gelesen | |||
Vielen Dank erst mal an Euch für die Diskussion und Infos... | |||||
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