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Thema | Paar veschiedene Fragen! | 4 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Mich8ael8 D.8, Leimen / BaWü | 665462 | |||
Datum | 03.02.2011 16:07 | 3762 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich habe mal ein paar Fragen die ich hier loswerden will und vielleicht ist ja auch die ein oder andere Antwort dabei von euch! Also fang ich mal an: Wo ist der Unterschied im Brandverhalten von gedämmten und ungedämmten Dächern? (Ich schreib mal immer meine Vermutung dazu auf) ->In gedämmten Dächern ist die Brandausbreitung nicht so schnell, da die Dämmmaterialien aus A1 bestehen! Unterschied zwischen pneumatischen und hydraulischen Hebegeräte? -> logisch ist pneumatisch mit Luft, hydraulisch mit Flüssigkeit (Öl), logisch ist auch pneu. wird mit Druckluft ( Arbeitsluftflasche) gefüllt und hydr. mit Manneskraft oder über ein Aggregat! Ein weiterer Punkt ist vielleicht: pneu. muss auf eine große Fläche belastet werden wobei hydr. auch punktförmig belastet werden können! Gibt es noch irgendwelche Unterschiede? Warum haben Lufthebekissen kein Rückschlagventil ? Bei Übungen darf man ein Dummy mit 50KG aus max. 6m Höhe auf ein ST 8 fallen lassen? Bei Übungen darf man ein Dummy mit 50KG aus max. 12 m Höhe auf ein SP16 fallen lassen? Lieg ich mit der Aussage richtig? Ich habe das mal irgendwo gelesen kann es aber nicht mehr wieder finden ! So ich dank schon mal. Gruss | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Eppelheim / Baden-Württemberg | 665472 | |||
Datum | 03.02.2011 16:39 | 2129 x gelesen | |||
Hallo, bzgl Sprungrettugnsübungen sagt die GUV-V C 53 § 21. Bei Übungen sind die Sprungrettungsgeräte so zu handhaben und die Fallkörper und -höhen so zu wählen, dass die Haltemannschaft nicht gefährdet wird. Zu Übungszwecken darf nicht gesprungen werden. Zu § 21: Verletzungsgefahren werden vermieden, wenn das Sprungtuch von mindestens 16 Personen gehalten wird und das Gewicht des Fallkörpers auf 50 kg und die Fallhöhe auf 6 m begrenzt werden. Zu Übungen zählen auch Vorführungen. In der Broschüre der UK "Sicherheit im Feuerwehrdienst" (GUV-I 8651)" steh u.a. zu Übungen mit Sprungpolstern: "Jede unnötige Stoßbelastung eines Sprungpolsters durch aufprallende Fallkörper schadet dem Material und sollte unterlassen werden." Gruß Martin | |||||
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Autor | Klau8s D8., Wunstorf / Niedersachsen | 665476 | |||
Datum | 03.02.2011 17:08 | 1951 x gelesen | |||
Hydraulik / Pneumatik: Grundsätzlich arbeitet die Hydraulik mit viel höheren Drücken als die Pneumatik. Darum kann ein kleiner Zylinder eine große Kraft aufbringen. Das Medium Öl ist nicht kompressabel, d.h. das Volumen verkleinert sich bei steigendem Druck nicht (oder nur gering). Auch wenn 350bar auf dem Zylinder sind und die Last abrutscht schießt der Kolben darum nicht unkontrolliert nach vorne. Ein Pneumatikzylinder würde dies tun. Aus dem gleichen Grund ist eine hydraulisches System auch viel präzieser ragelbar. Pneumatik bietet den Vorteil, das die Luft platzsparend und leicht befördert werden kann (Luft ist kompressabel). Außerdem bist du mit Druckluft aus der Flasche unabhängig von Strom und Pumpe. Für ein Hebekissen bräuchtest du sonst Hydraulikpumpe, einen großen Öltank und lange Schläuche... Außerdem kannst du Luft jederzeit in die Umgebung ablassen, bei Öl ist das nicht so schön. | |||||
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Autor | Joha8nne8s H8., Dingolfing / Bayern | 665487 | |||
Datum | 03.02.2011 17:57 | 1944 x gelesen | |||
Mahlzeit Geschrieben von Michael Dreilich da die Dämmmaterialien aus A1 bestehen Von dieser Vermutung kannst du ganz schnell abrücken. Klasse A gilt nur für anorganische Dämmstoffe (Mineralwolle, Schaumglas, Perlit) Der Rest (Holzwolle, Schafwolle, Hanf...) spielen alle in der Klasse B mit. Mfg | |||||
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