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Thema'Leitung' war Sonderrechte von Feuerwehrleuten mit Privatfahrzeugen8 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen671056
Datum09.03.2011 14:163823 x gelesen
Geschrieben von Knut KobbeDie Rettungsleitstelle Augsburg hatt sogar die Einsätze im Landkreis Dillingen geführt

Merkwürdig, auch nach deinen Quellengaben führt auch die ILS in BY nicht!

Ihr habt doch erst letztens überhaupt ILS eingeführt....

Und selbst nach der 100 macht eine Leitstelle/ILS gefälligst was der einsatzübernehmende EL meint. Und dies genau ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Einsatzes. Ich habe es hier schon mehrfach geschrieben, rein rechtlich kann er dann mit seiner Meinung in seinem Stuhl sitzen und mit dem A... Fliegen fangen, es wird getan was der EL will.

Das eine vernünftige Zusammenarbeit sinnvoll und nötig ist hebelt keinerlei Voraussetzungen rechtlicher Art aus.

(Im Übrigen wäre ich für eine Abspaltung)

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen671059
Datum09.03.2011 14:182349 x gelesen
Hab ich doch glatt bei dem Satz in Klammern den: :-) vergessen.


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen671061
Datum09.03.2011 14:192312 x gelesen
Hallo Peter

ich bin auch für die Abspaltung, die Posts haben in der letzten Zeit zum Thema ja überproportional zugenommen, und danke für die Unterstützung

Gruß gerrit


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern671066
Datum09.03.2011 14:262400 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzUnd dies genau ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Einsatzes

Genau! Leider ist das per Gesetzt aber erst "am Schadensort". Ich habe jetzt schon etwas gestöbert, in anderen landesgesetzen ist dies eindeutiger geregelt.

Geschrieben von Peter LieffertzMerkwürdig, auch nach deinen Quellengaben führt auch die ILS in BY nicht!

Es ist von der Rettungsleitstelle die Rede, und die führte lt. BayRDG.

Geschrieben von Peter LieffertzDas eine vernünftige Zusammenarbeit sinnvoll und nötig ist hebelt keinerlei Voraussetzungen rechtlicher Art aus

Wo es aber keine rechtliche Regelung gibt, wie in Bayern, muss es auf vernünftige Zusammenarbeit hinauslaufen.

Geschrieben von Peter Lieffertz(Im Übrigen wäre ich für eine Abspaltung)

Des Themas oder der ILS?

Gruß Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg671084
Datum09.03.2011 14:462339 x gelesen
Geschrieben von Knut KobbeEs ist von der Rettungsleitstelle die Rede, und die führte lt. BayRDG.


Dann ist es doch ganz einfach.

Wenn für den Bereich des RettD eine Führungs-/ Leitungsfunktion explizit vorgesehen ist und für den Feuerwehrbereich keine derartige Regelung existiert, dann ist das kein Regelungsmangel, sondern der Hinweis darauf, dass der Vorschriftengeber für die Feuerwehr nicht die selbe Regelung wollte wie für den Rettungsdienst.

Es bedarf also gerade keiner Regelung die ausdrücklich besagt "die ILtS ist der Feuerwehr nicht weisungsbefugt", da diese Aussage bereits mit der Nicht-Regelung für die Feuerwehr bei bestehender ausdrücklicher Regelung für den RettD getroffen wird.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern671087
Datum09.03.2011 14:532305 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerEs bedarf also gerade keiner Regelung die ausdrücklich besagt "die ILtS ist der Feuerwehr nicht weisungsbefugt", da diese Aussage bereits mit der Nicht-Regelung für die Feuerwehr bei bestehender ausdrücklicher Regelung für den RettD getroffen wird.

Hoffentlich liest das jetzt mal ein Jurist, meiner macht gerade Skiurlaub. Und ich bin etwas verunsichert:

Ergibt die bloße Erwähnung einer Weisungsbefugniss gegenüber einer organisatorisch völlig anders gearteten Institution automatisch eine Negation der Befugniss für die thematisch gleichbehandelte Organisation?

Gruß Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg671109
Datum09.03.2011 15:172298 x gelesen
Geschrieben von Knut KobbeHoffentlich liest das jetzt mal ein Jurist, meiner macht gerade Skiurlaub. Und ich bin etwas verunsichert:

Ergibt die bloße Erwähnung einer Weisungsbefugniss gegenüber einer organisatorisch völlig anders gearteten Institution automatisch eine Negation der Befugniss für die thematisch gleichbehandelte Organisation?



Das nennt sich juristisch dann argumentum e contrario und ist eine gebräuchliche juristische Methode bei der Auslegung von Rechtsvorschriften.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern671151
Datum09.03.2011 19:572265 x gelesen
Geschrieben von Knut Kobbe
Es ist von der Rettungsleitstelle die Rede, und die führte lt. BayRDG.
Ja und nein. Die Rettungsleitstelle - und auch jetzt die ILS - führt grundsätzlich alle Einheiten des Rettungsdienstes. Als Ausnahme gilt nur, wenn bei einem konkreten Einsatz eine SanEL gebildet und auch tatsächlich vor Ort ist... dann führt diese die ihr unterstellten Einheiten, und die RLSt/ ILS unterstützt die SanEL (allerdings dann ohne eigenes Weisungsrecht).

Gruß
Markus


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 09.03.2011 13:58 Knut7 K.7, Nordendorf Sonderrechte von Feuerwehrleuten mit Privatfahrzeugen
 09.03.2011 14:16 Pete7r L7., Frankenberg
 09.03.2011 14:18 Pete7r L7., Frankenberg
 09.03.2011 14:19 ., Frankfurt
 09.03.2011 14:26 Knut7 K.7, Nordendorf
 09.03.2011 14:46 Chri7sti7an 7F., Wernau
 09.03.2011 14:53 Knut7 K.7, Nordendorf
 09.03.2011 15:17 Chri7sti7an 7F., Wernau
 09.03.2011 19:57 Mark7us 7R., Höhenrain
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