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Thema | 'Leitung' war Sonderrechte von Feuerwehrleuten mit Privatfahrzeugen | 8 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 671056 | |||
Datum | 09.03.2011 14:16 | 3823 x gelesen | |||
Geschrieben von Knut KobbeDie Rettungsleitstelle Augsburg hatt sogar die Einsätze im Landkreis Dillingen geführt Merkwürdig, auch nach deinen Quellengaben führt auch die ILS in BY nicht! Ihr habt doch erst letztens überhaupt ILS eingeführt.... Und selbst nach der 100 macht eine Leitstelle/ILS gefälligst was der einsatzübernehmende EL meint. Und dies genau ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Einsatzes. Ich habe es hier schon mehrfach geschrieben, rein rechtlich kann er dann mit seiner Meinung in seinem Stuhl sitzen und mit dem A... Fliegen fangen, es wird getan was der EL will. Das eine vernünftige Zusammenarbeit sinnvoll und nötig ist hebelt keinerlei Voraussetzungen rechtlicher Art aus. (Im Übrigen wäre ich für eine Abspaltung) Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 671059 | |||
Datum | 09.03.2011 14:18 | 2349 x gelesen | |||
Hab ich doch glatt bei dem Satz in Klammern den: :-) vergessen. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 671061 | |||
Datum | 09.03.2011 14:19 | 2312 x gelesen | |||
Hallo Peter ich bin auch für die Abspaltung, die Posts haben in der letzten Zeit zum Thema ja überproportional zugenommen, und danke für die Unterstützung Gruß gerrit Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern | 671066 | |||
Datum | 09.03.2011 14:26 | 2400 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzUnd dies genau ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Einsatzes Genau! Leider ist das per Gesetzt aber erst "am Schadensort". Ich habe jetzt schon etwas gestöbert, in anderen landesgesetzen ist dies eindeutiger geregelt. Geschrieben von Peter Lieffertz Merkwürdig, auch nach deinen Quellengaben führt auch die ILS in BY nicht! Es ist von der Rettungsleitstelle die Rede, und die führte lt. BayRDG. Geschrieben von Peter Lieffertz Das eine vernünftige Zusammenarbeit sinnvoll und nötig ist hebelt keinerlei Voraussetzungen rechtlicher Art aus Wo es aber keine rechtliche Regelung gibt, wie in Bayern, muss es auf vernünftige Zusammenarbeit hinauslaufen. Geschrieben von Peter Lieffertz (Im Übrigen wäre ich für eine Abspaltung) Des Themas oder der ILS? Gruß Knut "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!" (J. Stiegel, 2009) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 671084 | |||
Datum | 09.03.2011 14:46 | 2339 x gelesen | |||
Geschrieben von Knut KobbeEs ist von der Rettungsleitstelle die Rede, und die führte lt. BayRDG. Dann ist es doch ganz einfach. Wenn für den Bereich des RettD eine Führungs-/ Leitungsfunktion explizit vorgesehen ist und für den Feuerwehrbereich keine derartige Regelung existiert, dann ist das kein Regelungsmangel, sondern der Hinweis darauf, dass der Vorschriftengeber für die Feuerwehr nicht die selbe Regelung wollte wie für den Rettungsdienst. Es bedarf also gerade keiner Regelung die ausdrücklich besagt "die ILtS ist der Feuerwehr nicht weisungsbefugt", da diese Aussage bereits mit der Nicht-Regelung für die Feuerwehr bei bestehender ausdrücklicher Regelung für den RettD getroffen wird. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern | 671087 | |||
Datum | 09.03.2011 14:53 | 2305 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerEs bedarf also gerade keiner Regelung die ausdrücklich besagt "die ILtS ist der Feuerwehr nicht weisungsbefugt", da diese Aussage bereits mit der Nicht-Regelung für die Feuerwehr bei bestehender ausdrücklicher Regelung für den RettD getroffen wird. Hoffentlich liest das jetzt mal ein Jurist, meiner macht gerade Skiurlaub. Und ich bin etwas verunsichert: Ergibt die bloße Erwähnung einer Weisungsbefugniss gegenüber einer organisatorisch völlig anders gearteten Institution automatisch eine Negation der Befugniss für die thematisch gleichbehandelte Organisation? Gruß Knut "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!" (J. Stiegel, 2009) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 671109 | |||
Datum | 09.03.2011 15:17 | 2298 x gelesen | |||
Geschrieben von Knut KobbeHoffentlich liest das jetzt mal ein Jurist, meiner macht gerade Skiurlaub. Und ich bin etwas verunsichert: Das nennt sich juristisch dann argumentum e contrario und ist eine gebräuchliche juristische Methode bei der Auslegung von Rechtsvorschriften. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 671151 | |||
Datum | 09.03.2011 19:57 | 2265 x gelesen | |||
Geschrieben von Knut KobbeEs ist von der Rettungsleitstelle die Rede, und die führte lt. BayRDG. Ja und nein. Die Rettungsleitstelle - und auch jetzt die ILS - führt grundsätzlich alle Einheiten des Rettungsdienstes. Als Ausnahme gilt nur, wenn bei einem konkreten Einsatz eine SanEL gebildet und auch tatsächlich vor Ort ist... dann führt diese die ihr unterstellten Einheiten, und die RLSt/ ILS unterstützt die SanEL (allerdings dann ohne eigenes Weisungsrecht). Gruß Markus | |||||
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