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ThemaKörperverletzung vs. Notkompetenz (war: Notfallmedizin)14 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW671451
Datum11.03.2011 16:456566 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Knut KobbeWendet ein Rettungsassistent eine dieser Massnahmen an, begeht er Körperverletzung in besonders schwerem Fall. Er kann sich dann zwar auf §35 StGB und eine vorausgesetzte Weisung des behandelnden Arztes berufen, aber er begeht dennoch eine Straftat. Und das jeden Tag.

Kannst du den Zusammenhang der genannten Maßnahmen zu §226(2) StGB näher erläutern (bzw. eine andere Quelle für den erwähnten Tatbestand nennen?), ich sehe da erstmal keinen Zusammenhang.

Weiterhin würde mich interessieren, warum §35 StGB überhaupt noch greifen soll, wenn offensichtlich die Bedingungen von §228 nicht vorliegen.

neugierige Grüße,
Henning


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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern671462
Datum11.03.2011 17:324171 x gelesen
Geschrieben von Henning KochKannst du den Zusammenhang der genannten Maßnahmen zu §226(2) StGB näher erläutern

Hier war vom § 224 StGB die Rede, allerdings wurde bereits von besonderer Schwere (oder Härte?) der Tat gesprochen wenn das "Opfer" bewusstlos war.

Sobald ich als RA irgendetwas in den Patienten reinstecke ist das Körperverletzung (und komm mir jetzt nicht mit §225!)

§228 StGB wurde hier schon angesprochen. Ist aber eben auch nur eine "Hintertür". Nach dem Motto: Ich begehe eine Straftat mit Einwilligung des Opfers. Ist doch trotzdem eine Straftat. Und das ist doch das dämliche daran.

Gruß Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW671465
Datum11.03.2011 17:444068 x gelesen
Geschrieben von Knut KobbeMotto: Ich begehe eine Straftat mit Einwilligung des Opfers. Ist doch trotzdem eine Straftat. Und das ist doch das dämliche daran.

Ob gegen der Täter nicht verurteilt, ja regelmäßig mangels Anfangsverdacht nichtmal ein Ermittlungsverfahren, eingeleitet wird, weil:
Die Einwilligung Tatbestandsausschliesend ist
Die Einwilligung Schuldausschliesend ist
Der Gesetzgeber explizit geregelt hat "das ist nicht rechtswidrig"
ist für die Praxis des nicht-Juristen total egal.


Manuel


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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern671469
Datum11.03.2011 17:484015 x gelesen
Geschrieben von Manuel Schmidtist für die Praxis des nicht-Juristen total egal.

Für das Selbstverständnis und die Berufsehre des RettAss ist das nicht egal!

Gruß Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW671471
Datum11.03.2011 17:554024 x gelesen
Geschrieben von Knut KobbeFür das Selbstverständnis und die Berufsehre des RettAss ist das nicht egal!

Dann halte dich daran, dass die rechtskräftige Einwilligung in eine notwendige medizinische Maßnahme den Tatbestand der Körperverletzung ausschliest.
Die alternative juristische Sichtweise, die es auch gibt, ist die, dass eine rechtskräftige Einwilligung in eine notwendige Medizinische Maßnahme ein Rechtfertigungsgrund ist.

So ist es halt.
Ein schlechtes Gewissen braucht man bei beidem nicht haben.


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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern671473
Datum11.03.2011 17:593963 x gelesen
Hallo Manuel,

ein schlechtes Gewissen ist es ja nicht. Es ist halt Frust. So als ob Du einem Maurer sagst, wenn er die Mauer verputzt ist das schon OK, aber eigentlich begehst Du eine Straftat...

Das hat wie gesagt wenig mit der rechtlichen Situation zu tun. Vielmehr ist das was persönliches. Da täte gnädige Ahnungslosigkeit manchmal ganz gut...

Gruß Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW671476
Datum11.03.2011 18:123970 x gelesen
Geschrieben von Knut KobbeDa täte gnädige Ahnungslosigkeit manchmal ganz gut...

"Gnädige Ahnungslosigkeit" halte ich für einen ganz schlechten juristischen Ratgeber im Rettungsdienst.
Es ist immer gut zu wissen, warum genau man etwas darf und wie weit man gehen kann oder nicht.


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY671477
Datum11.03.2011 18:184160 x gelesen
Servus,

ist das nicht etwas an den Haaren herbeigezogen?
Ich wurde vor einigen Jahren mal in unserem örtlichen KH operiert. War nun nicht gerade eine Not-OP, aber der Anästhesist hat von mir niemals eine Einwilligung zur Narkose bekommen. In der OP-Vorbereitung habe ich nach der Einwilligung gefragt. Da antwortete er:"Wenn Sie das etzt so mit Einwilligung wollen, dann werden Sie halt ohne Narkose operiert:" Danach hantierte er weiter und nach einigen Stunden wachte ich dann im Aufwachraum auf, natürlich operiert.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen671490
Datum11.03.2011 19:403920 x gelesen
Geschrieben von Knut Kobbe Es ist halt Frust.

Ich habe nicht den Eindruck so ein Problem mit der täglichen Körperverletzung haben

Gruß
Ingo


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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin671494
Datum11.03.2011 20:103999 x gelesen
Hallo Anton,

war das denn ein geplanter Eingriff?

Normalerweise gibt es für elektive Eingriffe ja ein Vorgepräch mit Aufklärung und schriftlicher! Einwilligung.

Gruß
Sebastian


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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland671502
Datum11.03.2011 23:193857 x gelesen
Haha. Da hat der Narkose Doc einen schönen Bock geschossen. Das war definitiv nicht richtig. Kannst ja klagen und ein kleines Taschengeld herausschlagen. Wird nicht viel sein. Aber man sollte solchen Kollegen schon die Grenzen aufweisen. Auch wenn es an der medizinischen Leistung keinen Mangel gibt.


Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW671504
Datum11.03.2011 23:563808 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Knut KobbeGeschrieben von Henning KochKannst du den Zusammenhang der genannten Maßnahmen zu §226(2) StGB näher erläutern

Hier war vom § 224 StGB die Rede, allerdings wurde bereits von besonderer Schwere (oder Härte?) der Tat gesprochen wenn das "Opfer" bewusstlos war.


Du hattest von schwerer KV geschrieben, nicht von gef.KV, das war aber nur ein Grund für meine Verwunderung...

Geschrieben von Knut KobbeSobald ich als RA irgendetwas in den Patienten reinstecke ist das Körperverletzung (und komm mir jetzt nicht mit §225!)

Vom Wortlaut her ist das sogar richtig.

Von der Satzbedeutung her ist es Unfug.

Geschrieben von Knut Kobbe§228 StGB wurde hier schon angesprochen. Ist aber eben auch nur eine "Hintertür". Nach dem Motto: Ich begehe eine Straftat mit Einwilligung des Opfers. Ist doch trotzdem eine Straftat.

Es ist nicht rechtswidrig (das steht dort wörtlich!!), und damit schon gar keine Straftat.

Oder "flüchten" grad deswegen so viele deutsche Ärzte ins Ausland, um nicht wegen ständiger Straftaten eingesperrt zu werden? :-))

verwundert,
Henning


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY671525
Datum12.03.2011 09:283751 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Sebastian Rakwar das denn ein geplanter Eingriff?


ja, das war ein geplanter Eingriff. Ich habe mich schon auf der Station gewundert, dass kein Anästhesist kam.:-(


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 671526
Datum12.03.2011 09:283713 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastner ja, das war ein geplanter Eingriff. Ich habe mich schon auf der Station gewundert, dass kein Anästhesist kam.:-(

DAS kann absolut nicht der Weg sein :-(


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

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Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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 11.03.2011 13:35 Knut7 K.7, Nordendorf Notfallmedizin
 11.03.2011 16:45 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 11.03.2011 17:32 Knut7 K.7, Nordendorf
 11.03.2011 17:44 ., Dortmund
 11.03.2011 17:48 Knut7 K.7, Nordendorf
 11.03.2011 17:55 ., Dortmund
 11.03.2011 17:59 Knut7 K.7, Nordendorf
 11.03.2011 18:12 ., Dortmund
 11.03.2011 19:40 Ingo7 z.7, Handeloh
 11.03.2011 18:18 Anto7n K7., Mühlhausen
 11.03.2011 20:10 Seba7sti7an 7R., Berlin
 12.03.2011 09:28 Anto7n K7., Mühlhausen
 12.03.2011 09:28 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 11.03.2011 23:19 ., Viskafors
 11.03.2011 23:56 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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