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| Thema | Es gilt: Keine Abstützung mit Hubrettungsfahrzeugen auf Gehwegen! | 12 Beträge | |||
| Rubrik | Einsatz | ||||
| Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 680025 | |||
| Datum | 05.05.2011 20:24 | 8346 x gelesen | |||
| Moin, zum Thema habe ich noch mal etwas zugeschickt bekommen: Klick Ist zwar ein niederländischer Gehweg, aber der wird sicherlich ähnlich ausgeführt sein, wie ein deutscher. Nun mag jeder Maschinist eines Hubrettungsfahrzeugs, sowie Einheitsführer und auch die Einsatzleiter, die ein Hubrettungsfahrzeug einsetzen, für sich entscheiden, ob nicht doch folgende Punkte beachtenswert sind:
Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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| Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 680026 | |||
| Datum | 05.05.2011 20:32 | 5548 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Ole UngerFalls aus einsatztaktischer Sicht, z.B. bei einer Menschenrettung ein Abstützen auf einem Gehweg geboten ist, sind die zum Hubrettungsfahrzeug gehörenden Unterlegklötze zur Lastverteilung unter die Teller der Abstützung zu legen! so sieht das aus, weils gerade aktuell dazu passt, wir haben letzte Woche zwei DLK in Karlsruhe abgeholt. Die Auffahrbohlen gehören zwar zum Fahrzeug, sind aber KEINE Unterlegklötze zur Lastverteilung. Hab das Gesicht des Instrukteurs bei der Frage nicht fotografiert, war glaube ich auch besser so...:-) | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 680031 | |||
| Datum | 05.05.2011 20:41 | 5693 x gelesen | |||
| q.e.d. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 680039 | |||
| Datum | 05.05.2011 21:24 | 5442 x gelesen | |||
| Moin, Geschrieben von Olf Richter Die Auffahrbohlen gehören zwar zum Fahrzeug, sind aber KEINE Unterlegklötze zur Lastverteilung. Wozu dienen sie überhaupt? M.W. doch auch nicht als freitragende Brücke/Rampe für die Achs-/Radlast einer DLK freigegeben. Wenn zum Abstützen auch nicht - wozu dann eigentlich der Spaß insbesondere in den Abmessungen? Ne Bordsteinkante auffüttern zum drauffahren könnte man auch mit 'ner halben Schlauchbrücke... Gruß, Thorben | |||||
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| Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 680044 | |||
| Datum | 05.05.2011 21:54 | 5334 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlNe Bordsteinkante auffüttern zum drauffahren könnte man auch mit 'ner halben Schlauchbrücke... wieviele "halbe" oder auch "ganze" Schlauchbrücken sind denn auf der DLK verlastet? | |||||
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| Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 680046 | |||
| Datum | 05.05.2011 22:00 | 5266 x gelesen | |||
Geschrieben von Olf Richter
Warum was großes, sperriges, DL-spezifisches, wo es was kurzes, leichtes, keilförmiges, Fw-übliches es auch bzw. sogar von der Form für beschriebenes Szenario sogar besser täte und bei teilbarer Alubrücke auch noch als Schlauchbrücke genutzt werden kann? Wozu sollen die ominösen Bohlen denn nun offiziell gut sein? Waren die nicht für 2t Radlast oder so spezifiziert? Gruß, Thorben | |||||
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| Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 680048 | |||
| Datum | 05.05.2011 22:17 | 5241 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlWozu sollen die ominösen Bohlen denn nun offiziell gut sein? Waren die nicht für 2t Radlast oder so spezifiziert? Zitat aus der Bedienungsanleitung der DLK23/12 der Firma Metz: "Die Auffahrbohlen dienen dazu,Auffahrten mit steilen Böschungswinkel oder hohen Bordsteinen zu überwinden. Daher sind sie nur durch eine Radlast ausgelegt. Diese beträgt bei einer DLAk 23/12 ca. 5t. Die Belastung durch die Abstützung kann diesen Wert bei einer großen Ausladung des Hubrettungssatzes weit überschreiten." | |||||
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| Autor | Holg8er 8E., Hofheim / Bayern | 680060 | |||
| Datum | 06.05.2011 07:11 | 5375 x gelesen | |||
| Hallo Jan Ole, klar das dieses Bild Wasser auf die Mühlen der "NichtGehwegsabstützer" ist. Für mich ist es ein Restrisiko, welches nicht immer komplett ausgeschlossen werden kann. Mir fällt hierzu das Bild des Teleskopmastes ein, bei dem die Abstützung auf der Straße eingebrochen ist. Restrisiko. Die Diskussion um dieses Thema wird geführt von den verantwortungsvollen Feuerwehrleuten (diese stützen nicht auf dem Gehweg ab) und den verantwortungslosen Feuerwehrleuten (stützen auf dem Gehweg ab). Da kommt dann auch immer der beliebte Einwand mit der guten Versicherung die man dann hoffentlich hat. Bei der Diskussion um dieses Thema (habe ich im März auch schon so ähnlich einmal gepostet) wird vergessen das deine Aussage gleichbedeutend ist mit: Ich stütze nicht mehr auf einer Einfahrt zu einem privaten Gelände ab. Ich stütze nicht mehr auf dem Hof eines Unternehmens ab. Ich stütze nicht mehr auf dem Gelände eines Landwirtschaftlichen Betriebes ab. Ich stütze nicht mehr auf einem geschotterten Parkplatz ab. usw. Und ich stütze generell nur noch auf einer Straße und einer Feuerwehr-Aufstellfläche ab. Und wenn keine Straße und/oder eine Feuerwehraufstellfläche da ist, dann unterbleibt der Einsatz des Hubrettungsgerätes. Es sei denn es kommt zur berühmten Menschenrettung. Das alles, folgerichtig zu deiner Aussage, da du in keinster Weise für eine andere Aufstellfläche als die Straße oder einer Feuerwehraufstellfläche sagen kannst, das diese den statischen Unterbau wie eine richtig gebaute Straße in Deutschland hat. War es nicht so, das ihr euch von Drehleiter.info bei der Überarbeitung der EN-Norm für Hubrettungsfahrzeuge in Zeug gelegt habt und Haltepunkte im Korb auf den Weg gebracht habt? Denke da war was. Warum Jan Ole legt ihr euch oder natürlich andere die hierauf Einfluss haben nicht ins Zeug und bringt die Herstelller der Hubrettungsfahrzeuge endlich dazu, vernünftiges Unterlegmaterial bei Hubrettungsgeräten mit zu verlasten, welches den Einsatz auf den vielen der oben genannten Aufstellflächen mit entsprechender Lastverteilung sicherer machen? Das wäre mal was. Und bei einem Punkt sind wir uns einig. Auffahrbohlen gehören nicht zu geeignetem Unterlegmaterial. MkG Holger Eiring www.ffw-hofheim.de | |||||
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| Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 680089 | |||
| Datum | 06.05.2011 11:39 | 5153 x gelesen | |||
| Moin Holger, in diesem Beispiel war die HAB offenbar mit einer Brandbekämpfung beauftragt. Warum also nicht einen Meter weiter weg bleiben und dafür auf der Straße stehen? Ich habe in keiner Weise ein genrelles Gehweg-Abstützverbot eingefordert. Aussage war und ist: Grundsätzlich sollte keine Abstützung auf Gehwegen erfolgen. Ihr seid doch ausgebildet worden, könnt den Untergrund beurteilen, Entscheidungen treffen und fertig. Wenn Du für Deine Wehr festlegst, dass ihr grundsätzlich auf Gehwegen abstützt, dann ist das doch in Ordnung. Ich vertrete hier eine andere Auffassung und untermauere dies mit Beispielen. Geschrieben von Holger Eiring Ich stütze nicht mehr auf einer Einfahrt zu einem privaten Gelände ab. Kann man durchaus von Abstand nehmen. Ist aber auch eine Einzelfallentscheidung. Dafür bist du als Einheitsführer einer Drehleiter aber bestimmt durch mindestens 35 Stunden Drehleiter-Maschinisten-Ausbildung gewandert und hast eine Gruppenführerausbildung, die dich dann dazu befähigen, dies zu beurteilen. Dazu habt ihr sicherlich auch eine Gefährdungsbeurteilung für euer Hubrettungsfahrzeug erstellt, die die Gefährdungen in den unterschiedlichen Einsatzsituationen beschreibt und entsprechende Maßnahmen erläutert. Geschrieben von Holger Eiring Ich stütze nicht mehr auf dem Hof eines Unternehmens ab. Ist, denke ich, eher weniger kritisch zu sehen, da die Untergründe durch regelmäßige Belastung ausreichedn tragfähig sein dürften. Ist eine Einzelfallentscheidung (s.o.) und ich würde immer die Unterlegklötze zur Reduzierung der Bodenpressung verwenden. Geschrieben von Holger Eiring War es nicht so, das ihr euch von Drehleiter.info bei der Überarbeitung der EN-Norm für Hubrettungsfahrzeuge in Zeug gelegt habt und Haltepunkte im Korb auf den Weg gebracht habt? Ja, ist in der DIN EN 1777 bereits drin, im Entwurf der DIN EN 14043 und 14044 bereits enthalten und wird in der kommenden Ausgabe dann verbindlich. Geschrieben von Holger Eiring Warum Jan Ole legt ihr euch oder natürlich andere die hierauf Einfluss haben nicht ins Zeug und bringt die Herstelller der Hubrettungsfahrzeuge endlich dazu, vernünftiges Unterlegmaterial bei Hubrettungsgeräten mit zu verlasten, welches den Einsatz auf den vielen der oben genannten Aufstellflächen mit entsprechender Lastverteilung sicherer machen? Metz bietet größere Unterlegklötze, wohl auch nicht zuletzt aufgrund der Diskussionen und Beiträge im Drehleiter-Forum, für deren Drehleitern zumindest als Option an. Frage zurück: Warum schreiben nicht alle Beschaffer größere Unterlegklötze aus? Oder beschafft welche zusätzlich im Nachhinein? Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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| Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 680109 | |||
| Datum | 06.05.2011 13:03 | 4957 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Ole UngerFrage zurück: Warum schreiben nicht alle Beschaffer größere Unterlegklötze aus? Weil man an den Aussagen und dem grundlegenden System der Hersteller erstmal nicht rüttelt. Geschrieben von Jan Ole Unger Oder beschafft welche zusätzlich im Nachhinein? Ein echter Deutscher macht das, was ihm vorgeschrieben wird... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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| Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 680115 | |||
| Datum | 06.05.2011 14:41 | 4904 x gelesen | |||
| Moin, Geschrieben von Lüder Pott Ein echter Deutscher macht das, was ihm vorgeschrieben wird... Und wenn es keine Vorschrift gibt, dann sucht der echte Deutsche Wege, um irgendeine Lösung hinzufrickeln, weil diese ja nicht verboten ist... Geht der Satz so in etwa weiter? Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen | 680139 | |||
| Datum | 06.05.2011 16:55 | 4714 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Ole UngerUnd wenn es keine Vorschrift gibt, dann sucht der echte Deutsche Wege,um eine Vorschrift dafür zu entwickeln. So ist es richtig ;-) Christian Tietz Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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