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ThemaEs gilt: Keine Abstützung mit Hubrettungsfahrzeugen auf Gehwegen!12 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg680025
Datum05.05.2011 20:248346 x gelesen
Moin,

zum Thema habe ich noch mal etwas zugeschickt bekommen: Klick

Ist zwar ein niederländischer Gehweg, aber der wird sicherlich ähnlich ausgeführt sein, wie ein deutscher.

Nun mag jeder Maschinist eines Hubrettungsfahrzeugs, sowie Einheitsführer und auch die Einsatzleiter, die ein Hubrettungsfahrzeug einsetzen, für sich entscheiden, ob nicht doch folgende Punkte beachtenswert sind:
  • Grundsätzlich sollte keine Abstützung auf Gehwegen erfolgen. Es kann unter den Stütztellern ein Druck entstehen, der einer Last von bis zu 6.200 kg entspricht.

  • Falls aus einsatztaktischer Sicht, z.B. bei einer Menschenrettung ein Abstützen auf einem Gehweg geboten ist, sind die zum Hubrettungsfahrzeug gehörenden Unterlegklötze zur Lastverteilung unter die Teller der Abstützung zu legen!

  • Die HAUS-Regel, speziell den Punkt "U" für Untergrund grundsätzlich beachten!



Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen680026
Datum05.05.2011 20:325548 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole UngerFalls aus einsatztaktischer Sicht, z.B. bei einer Menschenrettung ein Abstützen auf einem Gehweg geboten ist, sind die zum Hubrettungsfahrzeug gehörenden Unterlegklötze zur Lastverteilung unter die Teller der Abstützung zu legen!


so sieht das aus, weils gerade aktuell dazu passt, wir haben letzte Woche zwei DLK in Karlsruhe abgeholt.
Die Auffahrbohlen gehören zwar zum Fahrzeug, sind aber KEINE Unterlegklötze zur Lastverteilung.

Hab das Gesicht des Instrukteurs bei der Frage nicht fotografiert, war glaube ich auch besser so...:-)


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW680031
Datum05.05.2011 20:415693 x gelesen
q.e.d.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen680039
Datum05.05.2011 21:245442 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Olf RichterDie Auffahrbohlen gehören zwar zum Fahrzeug, sind aber KEINE Unterlegklötze zur Lastverteilung.


Wozu dienen sie überhaupt?
M.W. doch auch nicht als freitragende Brücke/Rampe für die Achs-/Radlast einer DLK freigegeben. Wenn zum Abstützen auch nicht - wozu dann eigentlich der Spaß insbesondere in den Abmessungen? Ne Bordsteinkante auffüttern zum drauffahren könnte man auch mit 'ner halben Schlauchbrücke...


Gruß,
Thorben


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AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen680044
Datum05.05.2011 21:545334 x gelesen
Geschrieben von Thorben Gruhl Ne Bordsteinkante auffüttern zum drauffahren könnte man auch mit 'ner halben Schlauchbrücke...


wieviele "halbe" oder auch "ganze" Schlauchbrücken sind denn auf der DLK verlastet?


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen680046
Datum05.05.2011 22:005266 x gelesen
Geschrieben von Olf Richter

wieviele "halbe" oder auch "ganze" Schlauchbrücken sind denn auf der DLK verlastet?

Warum was großes, sperriges, DL-spezifisches, wo es was kurzes, leichtes, keilförmiges, Fw-übliches es auch bzw. sogar von der Form für beschriebenes Szenario sogar besser täte und bei teilbarer Alubrücke auch noch als Schlauchbrücke genutzt werden kann?
Wozu sollen die ominösen Bohlen denn nun offiziell gut sein? Waren die nicht für 2t Radlast oder so spezifiziert?

Gruß,
Thorben


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AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen680048
Datum05.05.2011 22:175241 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlWozu sollen die ominösen Bohlen denn nun offiziell gut sein? Waren die nicht für 2t Radlast oder so spezifiziert?


Zitat aus der Bedienungsanleitung der DLK23/12 der Firma Metz: "Die Auffahrbohlen dienen dazu,Auffahrten mit steilen Böschungswinkel oder hohen Bordsteinen zu überwinden. Daher sind sie nur durch eine Radlast ausgelegt. Diese beträgt bei einer DLAk 23/12 ca. 5t.
Die Belastung durch die Abstützung kann diesen Wert bei einer großen Ausladung des Hubrettungssatzes weit überschreiten."


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AutorHolg8er 8E., Hofheim / Bayern680060
Datum06.05.2011 07:115375 x gelesen
Hallo Jan Ole,

klar das dieses Bild Wasser auf die Mühlen der "NichtGehwegsabstützer" ist. Für mich ist es ein Restrisiko, welches nicht immer komplett ausgeschlossen werden kann.

Mir fällt hierzu das Bild des Teleskopmastes ein, bei dem die Abstützung auf der Straße eingebrochen ist. Restrisiko.

Die Diskussion um dieses Thema wird geführt von den verantwortungsvollen Feuerwehrleuten (diese stützen nicht auf dem Gehweg ab) und den verantwortungslosen Feuerwehrleuten (stützen auf dem Gehweg ab). Da kommt dann auch immer der beliebte Einwand mit der guten Versicherung die man dann hoffentlich hat.

Bei der Diskussion um dieses Thema (habe ich im März auch schon so ähnlich einmal gepostet) wird vergessen das deine Aussage gleichbedeutend ist mit:

Ich stütze nicht mehr auf einer Einfahrt zu einem privaten Gelände ab.
Ich stütze nicht mehr auf dem Hof eines Unternehmens ab.
Ich stütze nicht mehr auf dem Gelände eines Landwirtschaftlichen Betriebes ab.
Ich stütze nicht mehr auf einem geschotterten Parkplatz ab.
usw.

Und ich stütze generell nur noch auf einer Straße und einer Feuerwehr-Aufstellfläche ab. Und wenn keine Straße und/oder eine Feuerwehraufstellfläche da ist, dann unterbleibt der Einsatz des Hubrettungsgerätes. Es sei denn es kommt zur berühmten Menschenrettung.

Das alles, folgerichtig zu deiner Aussage, da du in keinster Weise für eine andere Aufstellfläche als die Straße oder einer Feuerwehraufstellfläche sagen kannst, das diese den statischen Unterbau wie eine richtig gebaute Straße in Deutschland hat.

War es nicht so, das ihr euch von Drehleiter.info bei der Überarbeitung der EN-Norm für Hubrettungsfahrzeuge in Zeug gelegt habt und Haltepunkte im Korb auf den Weg gebracht habt? Denke da war was.

Warum Jan Ole legt ihr euch oder natürlich andere die hierauf Einfluss haben nicht ins Zeug und bringt die Herstelller der Hubrettungsfahrzeuge endlich dazu, vernünftiges Unterlegmaterial bei Hubrettungsgeräten mit zu verlasten, welches den Einsatz auf den vielen der oben genannten Aufstellflächen mit entsprechender Lastverteilung sicherer machen? Das wäre mal was.

Und bei einem Punkt sind wir uns einig. Auffahrbohlen gehören nicht zu geeignetem Unterlegmaterial.

MkG

Holger Eiring

www.ffw-hofheim.de


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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg680089
Datum06.05.2011 11:395153 x gelesen
Moin Holger,

in diesem Beispiel war die HAB offenbar mit einer Brandbekämpfung beauftragt. Warum also nicht einen Meter weiter weg bleiben und dafür auf der Straße stehen?

Ich habe in keiner Weise ein genrelles Gehweg-Abstützverbot eingefordert. Aussage war und ist: Grundsätzlich sollte keine Abstützung auf Gehwegen erfolgen.

Ihr seid doch ausgebildet worden, könnt den Untergrund beurteilen, Entscheidungen treffen und fertig.
Wenn Du für Deine Wehr festlegst, dass ihr grundsätzlich auf Gehwegen abstützt, dann ist das doch in Ordnung.
Ich vertrete hier eine andere Auffassung und untermauere dies mit Beispielen.

Geschrieben von Holger EiringIch stütze nicht mehr auf einer Einfahrt zu einem privaten Gelände ab.

Kann man durchaus von Abstand nehmen. Ist aber auch eine Einzelfallentscheidung. Dafür bist du als Einheitsführer einer Drehleiter aber bestimmt durch mindestens 35 Stunden Drehleiter-Maschinisten-Ausbildung gewandert und hast eine Gruppenführerausbildung, die dich dann dazu befähigen, dies zu beurteilen. Dazu habt ihr sicherlich auch eine Gefährdungsbeurteilung für euer Hubrettungsfahrzeug erstellt, die die Gefährdungen in den unterschiedlichen Einsatzsituationen beschreibt und entsprechende Maßnahmen erläutert.

Geschrieben von Holger EiringIch stütze nicht mehr auf dem Hof eines Unternehmens ab.
Ich stütze nicht mehr auf dem Gelände eines Landwirtschaftlichen Betriebes ab.
Ich stütze nicht mehr auf einem geschotterten Parkplatz ab.


Ist, denke ich, eher weniger kritisch zu sehen, da die Untergründe durch regelmäßige Belastung ausreichedn tragfähig sein dürften. Ist eine Einzelfallentscheidung (s.o.) und ich würde immer die Unterlegklötze zur Reduzierung der Bodenpressung verwenden.

Geschrieben von Holger EiringWar es nicht so, das ihr euch von Drehleiter.info bei der Überarbeitung der EN-Norm für Hubrettungsfahrzeuge in Zeug gelegt habt und Haltepunkte im Korb auf den Weg gebracht habt?

Ja, ist in der DIN EN 1777 bereits drin, im Entwurf der DIN EN 14043 und 14044 bereits enthalten und wird in der kommenden Ausgabe dann verbindlich.

Geschrieben von Holger EiringWarum Jan Ole legt ihr euch oder natürlich andere die hierauf Einfluss haben nicht ins Zeug und bringt die Herstelller der Hubrettungsfahrzeuge endlich dazu, vernünftiges Unterlegmaterial bei Hubrettungsgeräten mit zu verlasten, welches den Einsatz auf den vielen der oben genannten Aufstellflächen mit entsprechender Lastverteilung sicherer machen?

Metz bietet größere Unterlegklötze, wohl auch nicht zuletzt aufgrund der Diskussionen und Beiträge im Drehleiter-Forum, für deren Drehleitern zumindest als Option an.

Frage zurück: Warum schreiben nicht alle Beschaffer größere Unterlegklötze aus? Oder beschafft welche zusätzlich im Nachhinein?


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen680109
Datum06.05.2011 13:034957 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole UngerFrage zurück: Warum schreiben nicht alle Beschaffer größere Unterlegklötze aus?

Weil man an den Aussagen und dem grundlegenden System der Hersteller erstmal nicht rüttelt.

Geschrieben von Jan Ole UngerOder beschafft welche zusätzlich im Nachhinein?

Ein echter Deutscher macht das, was ihm vorgeschrieben wird...


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg680115
Datum06.05.2011 14:414904 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Lüder PottEin echter Deutscher macht das, was ihm vorgeschrieben wird...

Und wenn es keine Vorschrift gibt, dann sucht der echte Deutsche Wege, um irgendeine Lösung hinzufrickeln, weil diese ja nicht verboten ist...

Geht der Satz so in etwa weiter?


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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AutorChri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen680139
Datum06.05.2011 16:554714 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole UngerUnd wenn es keine Vorschrift gibt, dann sucht der echte Deutsche Wege,um eine Vorschrift dafür zu entwickeln.

So ist es richtig ;-)


Christian Tietz

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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 22.02.2011 12:59 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg Keine Abstützung mit Hubrettungsfahrzeugen auf Gehwegen!
 05.05.2011 20:24 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 05.05.2011 20:32 Olf 7R., Hilbersdorf
 05.05.2011 21:24 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 05.05.2011 21:54 Olf 7R., Hilbersdorf
 05.05.2011 22:00 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 05.05.2011 22:17 Olf 7R., Hilbersdorf
 05.05.2011 20:41 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 06.05.2011 07:11 Holg7er 7E., Hofheim
 06.05.2011 11:39 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 06.05.2011 13:03 Lüde7r P7., Kelkheim
 06.05.2011 14:41 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 06.05.2011 16:55 Chri7sti7an 7R., Wuppertal
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