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Thema | Vergütung für Ausbilder | 13 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Fran8k W8., Mömbris / Bayern | 684168 | |||
Datum | 07.06.2011 12:39 | 6493 x gelesen | |||
Hallo, wir überlegen zur Zeit im Landkreis eine Aufwandsentschädigung für die im Landkreis tätigen überörtlichen Ausbilder bzw. Kreisausbilder zu zahlen und sind auf der Suche nach einer Art Arbeitsanweisung bzw. schriftlichen Vorlage, wie so etwas genau zu regeln ist (wer bekommt diese, Höhe, wann erfolgt die Auszahlung usw.). Kann mir hier jemand weiterhelfen? Vielen Dank. | |||||
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Autor | Klau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o) | 684172 | |||
Datum | 07.06.2011 12:56 | 4584 x gelesen | |||
Guten tag. Frank, Deine Fragen kann ich Dir nur indirekt beantworten, da ich das stets hauptberuflich gemacht habe und sich die Frage nie stellte. Aber: In anderen Zusammenhängen hat es sich als sinnvoll erwiesen, zuerst mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufzunehmen (bitte beachten: Der Auskunftsersuchende muß dazu auch legitimiert sein!), um die finanzrechtlichen Rahmenbedingungen zu klären, in denen ihr dann mittels Diskussion weiter agieren könnt. Bitte nicht google-suche und sowas alles nutzen, auch nicht Finanzbehörden anderer Länder als Referenz nutzen. Nur der direkte Kontakt zum zuständigen Finanzamt vor Ort klärt die Rahmenbedingungen des Landes. Noch ein Tip am Rande: Stellt die Fragen so konkret wie möglich, und ihr erhaltet bestmögliche Antworten. Mir sagte ein Finanzbeamter damals: Der Finanzbeamte ist verpflichtet, dem Bürger auch bei einer Beratung keinen Schaden zuzufügen. Und so geschah es bis heute. ;o) Einen schönen Tag wünsche ich weiterhin. :o) Liebe Grüße Klaus | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 684176 | |||
Datum | 07.06.2011 13:05 | 4347 x gelesen | |||
Hallo Frank, Auf der Seite des KFV-SPN findest du die bei uns gültige Ausbildungsrichtlinie. Vielleicht hilft dir das ja weiter. Beste Grüße Ralf Eine Statistik ist für Beamte das Selbe, wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne: Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung... http://twitter.com/nomex64 | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 684182 | |||
Datum | 07.06.2011 13:42 | 4213 x gelesen | |||
Hallo, da ihr im Rahmen des Landkreises den Kreisausbildern eine AE zahlen wollt (was sehr löblich ist) empfiehlt es sich, in die Aufwandsentschädigungssatzung (o.ä. Bezeichnung) eures Landkreises zu schauen. Dort wäre der richtige "Platz", um diese Zahlungen rechtssicher "unterzubringen". Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Tors8ten8 G.8, Gifhorn / Niedersachsen | 684189 | |||
Datum | 07.06.2011 14:02 | 4044 x gelesen | |||
Hallo Frank, wir haben als Kreisausbilder Arbeitsverträge mit dem Landkreis. Nach einem abgeschlossenen Lehrgang werden die Stunden in ein Formular eingetragen, durch den Kreisausbildungsleiter unterschrieben und dann landen sie beim Kreis. Mit der nächsten Lohnzahlung des Kreises bekommen auch die "nebenberuflichen" Ausbilder ihr Entgelt. Es wäre bestimmt der richtige Weg, wenn Kreisbrandmeister und / oder Kreisausbildungsleiter mit der Kreisverwaltung in Kontakt treten würden. Gruß, Torsten Alles meine persönliche Meinung, nicht zwingend die meiner eigenen Stadt- oder Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 684268 | |||
Datum | 07.06.2011 18:36 | 3794 x gelesen | |||
Hallo Frank, Geschrieben von Frank Wissel wir überlegen zur Zeit im Landkreis eine Aufwandsentschädigung für die im Landkreis tätigen überörtlichen Ausbilder bzw. Kreisausbilder zu zahlen wie soll das geregelt werden: über den Landkreis oder den KFV? Davon ist auch abhängig, was alles so zu beachten ist (z.B. Abgaben etc.). Bei uns werden durch den Landkreis die Aufwandsentschädigungen an die Kreisausbilder gezahlt, diese haben quasi eine "Planstelle" im Landratsamt. Die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung liegt derzeit bei rund 35 Euro (zzgl. Fahrtkostenerstattung). Gruß Markus | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 684287 | |||
Datum | 07.06.2011 19:15 | 3723 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Reichart Bei uns werden durch den Landkreis die Aufwandsentschädigungen an die Kreisausbilder gezahlt, diese haben quasi eine "Planstelle" im Landratsamt. Die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung liegt derzeit bei rund 35 Euro (zzgl. Fahrtkostenerstattung). Welche "Pflichten" hat so ein Ausbilder dann? Muss dann eine bestimmte Stundenanzahl ausgebildet werden? Grüße, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Fran8k W8., Mömbris / Bayern | 684347 | |||
Datum | 07.06.2011 22:35 | 3675 x gelesen | |||
Hallo, wir wollen dies über den KFV regeln - der Landkreis zahlt einen pauschalen Zuschuß an den KFV. Der KFV kümmert sich auch um die gesamte Abwicklung. Die Vergütung soll jeder Ausbilder bekommen, auch wenn er z. B. "nur" 2 Stunden a 45 Minuten im Rahmen der Grundausbildung hält. Diese Vergütung soll auch - unter anderem - die Spritkosten abgelten, da viele Ausbilder mit ihrem Privat-Pkw kommen. | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 684366 | |||
Datum | 08.06.2011 00:38 | 3552 x gelesen | |||
Servus Julian, Geschrieben von Julian Holsing Welche "Pflichten" hat so ein Ausbilder dann? die einzelnen Ausbilder werden bei uns einem oder mehreren Lehrgängen auf Kreisebene (z.B. TM, TF, Sprechfunker, Ma, AGT, Absturzsicherung etc.) zugeordnet. Innerhalb dieser Lehrgänge übernehmen sie vorab festgelegte Themen (und behalten diese auch in der Regel bis auf weiteres). Geschrieben von Julian Holsing Muss dann eine bestimmte Stundenanzahl ausgebildet werden? Im Januar findet eine Dienstbesprechung aller Kreisausbilder statt. Dort werden dann die Termine für das gesamte Jahr verbindlich festgelegt. Zu diesen Terminen müssen die jeweils eingeteilten Ausbilder dann anwesend sein, und ihre Unterrichte bzw. Praxisausbildungen halten. Eine verpflichtende Mindeststundenzahl je Ausbilder gibt es bei uns derzeit aber nicht. Gruß Markus | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 684367 | |||
Datum | 08.06.2011 00:40 | 3479 x gelesen | |||
Hallo Frank, Geschrieben von Frank Wissel wir wollen dies über den KFV regeln - der Landkreis zahlt einen pauschalen Zuschuß an den KFV. dann solltet Ihr - bzw. Euer KFV-Vorsitzender - vorab das aber unbedingt mit dem Finanzamt klären. Denn da kann ungeheurer Ärger auf Euch zukommen, wegen evtl. Abgabepflichten etc. Gab bei uns in Oberbayern diesbezüglich schon mal in einem Landkreis massiven Stress mit den Behörden... Gruß Markus | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 684370 | |||
Datum | 08.06.2011 00:56 | 3577 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus Düdder7In anderen Zusammenhängen hat es sich als sinnvoll erwiesen, zuerst mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufzunehmen (bitte beachten: Der Auskunftsersuchende muß dazu auch legitimiert sein!), um die finanzrechtlichen Rahmenbedingungen zu klären, in denen ihr dann mittels Diskussion weiter agieren könnt. Um Informationen für den zu erhalten, der die Vergütung zahlt oder für den, der die Vergütung erhalten soll? Für letzteren kann ich mit folgenden Informationen helfen: Für eine nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich, können Sie nach § 3 Nr. 26a EStG Einnahmen bis zu einer Höhe des Freibetrags von 500 Euro steuerfrei erhalten. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 684371 | |||
Datum | 08.06.2011 01:04 | 3546 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank WisselDie Vergütung soll jeder Ausbilder bekommen, auch wenn er z. B. "nur" 2 Stunden a 45 Minuten im Rahmen der Grundausbildung hält. Diese Vergütung soll auch - unter anderem - die Spritkosten abgelten, da viele Ausbilder mit ihrem Privat-Pkw kommen. Da empfiehlt es sich m.E. aber eher eine stunden-und kilometerbezogene Entschädigung zu zahlen, klappt hier wunderbar. Immer gleiche Pauschalen führen zu Ungerechtgkeiten, vor allem für die, die viele Stunden ausbilden und somit die gleiche Entschädigung erhalten wie jene, die "nur" Deine erwähnten 2 Stunden abreißen... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Fran8k W8., Mömbris / Bayern | 684377 | |||
Datum | 08.06.2011 07:42 | 3462 x gelesen | |||
Hallo, wir wollen auch eine rein stundenmässige Abrechnung machen - keine Pauschalen. Für die ersten Stunde soll es 10,-- € und für jede weitere Stunde 5,-- € geben. Im Finanzamt wurde auch bereits gesprochen. Viele Grüße Frank | |||||
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