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ThemaVergütung für Ausbilder13 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorFran8k W8., Mömbris / Bayern684168
Datum07.06.2011 12:396493 x gelesen
Hallo,

wir überlegen zur Zeit im Landkreis eine Aufwandsentschädigung für die im Landkreis tätigen überörtlichen Ausbilder bzw. Kreisausbilder zu zahlen und sind auf der Suche nach einer Art Arbeitsanweisung bzw. schriftlichen Vorlage, wie so etwas genau zu regeln ist (wer bekommt diese, Höhe, wann erfolgt die Auszahlung usw.).

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Vielen Dank.


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AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o)684172
Datum07.06.2011 12:564584 x gelesen
Guten tag.

Frank, Deine Fragen kann ich Dir nur indirekt beantworten, da ich das stets hauptberuflich gemacht habe und sich die Frage nie stellte.

Aber:

In anderen Zusammenhängen hat es sich als sinnvoll erwiesen, zuerst mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufzunehmen (bitte beachten: Der Auskunftsersuchende muß dazu auch legitimiert sein!), um die finanzrechtlichen Rahmenbedingungen zu klären, in denen ihr dann mittels Diskussion weiter agieren könnt.

Bitte nicht google-suche und sowas alles nutzen, auch nicht Finanzbehörden anderer Länder als Referenz nutzen. Nur der direkte Kontakt zum zuständigen Finanzamt vor Ort klärt die Rahmenbedingungen des Landes.

Noch ein Tip am Rande:

Stellt die Fragen so konkret wie möglich, und ihr erhaltet bestmögliche Antworten. Mir sagte ein Finanzbeamter damals: Der Finanzbeamte ist verpflichtet, dem Bürger auch bei einer Beratung keinen Schaden zuzufügen. Und so geschah es bis heute. ;o)

Einen schönen Tag wünsche ich weiterhin. :o)


Liebe Grüße

Klaus

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg684176
Datum07.06.2011 13:054347 x gelesen
Hallo Frank,

Auf der Seite des KFV-SPN findest du die bei uns gültige Ausbildungsrichtlinie. Vielleicht hilft dir das ja weiter.

Beste Grüße Ralf


Eine Statistik ist für Beamte das Selbe,
wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne:
Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung...

http://twitter.com/nomex64

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AutorWern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt684182
Datum07.06.2011 13:424213 x gelesen
Hallo,

da ihr im Rahmen des Landkreises den Kreisausbildern eine AE zahlen wollt (was sehr löblich ist) empfiehlt es sich, in die Aufwandsentschädigungssatzung (o.ä. Bezeichnung) eures Landkreises zu schauen. Dort wäre der richtige "Platz", um diese Zahlungen rechtssicher "unterzubringen".


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Werner

"Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!"

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AutorTors8ten8 G.8, Gifhorn / Niedersachsen684189
Datum07.06.2011 14:024044 x gelesen
Hallo Frank,

wir haben als Kreisausbilder Arbeitsverträge mit dem Landkreis. Nach einem abgeschlossenen Lehrgang werden die Stunden in ein Formular eingetragen, durch den Kreisausbildungsleiter unterschrieben und dann landen sie beim Kreis. Mit der nächsten Lohnzahlung des Kreises bekommen auch die "nebenberuflichen" Ausbilder ihr Entgelt.

Es wäre bestimmt der richtige Weg, wenn Kreisbrandmeister und / oder Kreisausbildungsleiter mit der Kreisverwaltung in Kontakt treten würden.

Gruß,
Torsten


Alles meine persönliche Meinung, nicht zwingend die meiner eigenen Stadt- oder Ortsfeuerwehr.

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern684268
Datum07.06.2011 18:363794 x gelesen
Hallo Frank,

Geschrieben von Frank Wissel
wir überlegen zur Zeit im Landkreis eine Aufwandsentschädigung für die im Landkreis tätigen überörtlichen Ausbilder bzw. Kreisausbilder zu zahlen
wie soll das geregelt werden: über den Landkreis oder den KFV? Davon ist auch abhängig, was alles so zu beachten ist (z.B. Abgaben etc.).

Bei uns werden durch den Landkreis die Aufwandsentschädigungen an die Kreisausbilder gezahlt, diese haben quasi eine "Planstelle" im Landratsamt. Die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung liegt derzeit bei rund 35 Euro (zzgl. Fahrtkostenerstattung).

Gruß
Markus


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS684287
Datum07.06.2011 19:153723 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus ReichartBei uns werden durch den Landkreis die Aufwandsentschädigungen an die Kreisausbilder gezahlt, diese haben quasi eine "Planstelle" im Landratsamt. Die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung liegt derzeit bei rund 35 Euro (zzgl. Fahrtkostenerstattung).

Welche "Pflichten" hat so ein Ausbilder dann? Muss dann eine bestimmte Stundenanzahl ausgebildet werden?

Grüße,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorFran8k W8., Mömbris / Bayern684347
Datum07.06.2011 22:353675 x gelesen
Hallo,

wir wollen dies über den KFV regeln - der Landkreis zahlt einen pauschalen Zuschuß an den KFV. Der KFV kümmert sich auch um die gesamte Abwicklung.

Die Vergütung soll jeder Ausbilder bekommen, auch wenn er z. B. "nur" 2 Stunden a 45 Minuten im Rahmen der Grundausbildung hält. Diese Vergütung soll auch - unter anderem - die Spritkosten abgelten, da viele Ausbilder mit ihrem Privat-Pkw kommen.


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern684366
Datum08.06.2011 00:383552 x gelesen
Servus Julian,

Geschrieben von Julian Holsing
Welche "Pflichten" hat so ein Ausbilder dann?
die einzelnen Ausbilder werden bei uns einem oder mehreren Lehrgängen auf Kreisebene (z.B. TM, TF, Sprechfunker, Ma, AGT, Absturzsicherung etc.) zugeordnet. Innerhalb dieser Lehrgänge übernehmen sie vorab festgelegte Themen (und behalten diese auch in der Regel bis auf weiteres).

Geschrieben von Julian Holsing
Muss dann eine bestimmte Stundenanzahl ausgebildet werden?
Im Januar findet eine Dienstbesprechung aller Kreisausbilder statt. Dort werden dann die Termine für das gesamte Jahr verbindlich festgelegt. Zu diesen Terminen müssen die jeweils eingeteilten Ausbilder dann anwesend sein, und ihre Unterrichte bzw. Praxisausbildungen halten. Eine verpflichtende Mindeststundenzahl je Ausbilder gibt es bei uns derzeit aber nicht.

Gruß
Markus


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern684367
Datum08.06.2011 00:403479 x gelesen
Hallo Frank,

Geschrieben von Frank Wissel
wir wollen dies über den KFV regeln - der Landkreis zahlt einen pauschalen Zuschuß an den KFV.
dann solltet Ihr - bzw. Euer KFV-Vorsitzender - vorab das aber unbedingt mit dem Finanzamt klären. Denn da kann ungeheurer Ärger auf Euch zukommen, wegen evtl. Abgabepflichten etc. Gab bei uns in Oberbayern diesbezüglich schon mal in einem Landkreis massiven Stress mit den Behörden...

Gruß
Markus


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen684370
Datum08.06.2011 00:563577 x gelesen
Geschrieben von Klaus Düdder7
In anderen Zusammenhängen hat es sich als sinnvoll erwiesen, zuerst mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufzunehmen (bitte beachten: Der Auskunftsersuchende muß dazu auch legitimiert sein!), um die finanzrechtlichen Rahmenbedingungen zu klären, in denen ihr dann mittels Diskussion weiter agieren könnt.
Um Informationen für den zu erhalten, der die Vergütung zahlt oder für den, der die Vergütung erhalten soll? Für letzteren kann ich mit folgenden Informationen helfen:

Für eine nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich, können Sie nach § 3 Nr. 26a EStG Einnahmen bis zu einer Höhe des Freibetrags von 500 Euro steuerfrei erhalten.
Steuerfreie Einnahmen bzw. Aufwandsentschädigungen aus einer nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG sind ab dem Jahr 2007 bis zu einer Höhe von 2.100 Euro steuerfrei. Diese steuerfreien Einnahmen können z.B. aus den folgenden nebenberuflichen Tätigkeiten stammen:
- Übungsleiter oder Ausbilder (z.B. als Trainer, bzw. Mannschaftsbetreuer in Sportvereinen)
- Kinder- und Jugendbetreuer
- Lehrende/Dozenten an Schulen, Volkshochschulen und Universitäten
- nebenberufliche künstlerische Tätigkeit
- nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen
Hinweis: Eine nebenberufliche Tätigkeit wird angenommen, wenn sie (mit Hinblick auf das Kalenderjahr) nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt.



Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen684371
Datum08.06.2011 01:043546 x gelesen
Geschrieben von Frank Wissel
Die Vergütung soll jeder Ausbilder bekommen, auch wenn er z. B. "nur" 2 Stunden a 45 Minuten im Rahmen der Grundausbildung hält. Diese Vergütung soll auch - unter anderem - die Spritkosten abgelten, da viele Ausbilder mit ihrem Privat-Pkw kommen.
Da empfiehlt es sich m.E. aber eher eine stunden-und kilometerbezogene Entschädigung zu zahlen, klappt hier wunderbar. Immer gleiche Pauschalen führen zu Ungerechtgkeiten, vor allem für die, die viele Stunden ausbilden und somit die gleiche Entschädigung erhalten wie jene, die "nur" Deine erwähnten 2 Stunden abreißen...


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorFran8k W8., Mömbris / Bayern684377
Datum08.06.2011 07:423462 x gelesen
Hallo,

wir wollen auch eine rein stundenmässige Abrechnung machen - keine Pauschalen.

Für die ersten Stunde soll es 10,-- € und für jede weitere Stunde 5,-- € geben.

Im Finanzamt wurde auch bereits gesprochen.

Viele Grüße
Frank


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 07.06.2011 12:39 Fran7k W7., Mömbris
 07.06.2011 12:56 ., Nürnberg
 08.06.2011 00:56 Lars7 T.7, Oerel
 07.06.2011 13:05 Ralf7 H.7, Drebkau
 07.06.2011 13:42 Wern7er 7G., Blankenburg (Harz)
 07.06.2011 14:02 Tors7ten7 G.7, Gifhorn
 07.06.2011 18:36 Mark7us 7R., Höhenrain
 07.06.2011 19:15 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 07.06.2011 22:35 Fran7k W7., Mömbris
 08.06.2011 00:40 Mark7us 7R., Höhenrain
 08.06.2011 01:04 Lars7 T.7, Oerel
 08.06.2011 07:42 Fran7k W7., Mömbris
 08.06.2011 00:38 Mark7us 7R., Höhenrain
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