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ThemaUmgang mit Feuerwehrangehörigen4 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorDirk8 S.8, Itzehoe / S-H708220
Datum29.12.2011 11:516086 x gelesen
http://bv-feuerwehr.eu/presseerklärungen/248-pressemitteilung-23122011.html


Wieder ein Beispiel für den Einfallsreichtum der Dienstherren!!!!!!!!!

Guten Rutsch für Alle!!!!


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen708223
Datum29.12.2011 12:033480 x gelesen
Geschrieben von Dirk S.
Wieder ein Beispiel für den Einfallsreichtum der Dienstherren!!!!!!!!!


Unabhängig davon, daß deine "!"-Taste klemmt, bietet die von dir verlinkte Pressemitteilung letztlich nichts wirklich Verwertbares.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen708225
Datum29.12.2011 12:083632 x gelesen
Geschrieben von Dirk S.Wieder ein Beispiel für den Einfallsreichtum der Dienstherren!!!!!!!!!

1.) Deine "!"-Taste klemmt.

2.) Beim Versuch, den Urlaubsanspruch im Schichtdienst anhand der geltenden Regelungen auszurechnen, haben sich schon so viele das Hirn verknotet, dass man da wohl gespannt auf das Ergebnis vom VG warten darf (und sollte!). Ob es dann richtig ist, wird sich zeigen, aber es ist dann zumindest eine verbindliche Basis.

3.) Liest sich wie "Au, Mist, da haben welche geklagt, und wir haben noch gar nicht gesagt, dass wir das auch fordern" Gewerkschaften schreiben schon mal eher "In einem von der [xy] angestoßenen Musterprozess wird festgestellt werden, dass/ob..." Das liest sich dann auch irgendwie "aktiver".


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

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AutorDirk8 S.8, Itzehoe / S-H708227
Datum29.12.2011 12:243529 x gelesen
http://kg-hamburg.gdp-bundespolizei.de/2008/11/30/urteil-vom-verwaltungsgericht-magdeburg-bisherige-urlaubsberechnung-im-schichtdienst-ist-eine-ungleichbehandlung/


1. Klemmt tatsächlich! ;-)
2. Auf Gericht und hoher See, ist man in ...... Hand (siehe Link)
3. Für mich kein Au, Mist. Bin Mit-Initiator.
4. Erschreckend ist, es sind nur wenige. Der Rest, frei nach " Die drei Affen"!

Gruß



P.S. Wie immer. Nur meine Meinung


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 29.12.2011 11:51 Dirk7 S.7, Itzehoe
 29.12.2011 12:03 ., Bad Hersfeld
 29.12.2011 12:08 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 29.12.2011 12:24 Dirk7 S.7, Itzehoe
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