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ThemaSchadenersatzforderung nach P-Türe16 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorManf8red8 R.8, Rösrath / NRW710970
Datum18.01.2012 07:596573 x gelesen
Die BF Leverkusen sieht sich nach einem Einsatz P-Türe mit einer Schadenersatzforderung konfrontiert, weil der Wohnungsinhaber durch einen in seine Wohnung eingedrungenen FM angeblich traumatisiert wurde.
Unter der Dusche gerettet


Ich gebe ausschliesslich meine persönliche Meinung wieder, nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben710972
Datum18.01.2012 08:024307 x gelesen
Und jeden Tag steht ein anderer Idiot auf...


Damit Google nicht mehr bemüht werden muss: XING

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen710974
Datum18.01.2012 08:054258 x gelesen
Moin,

naja, einfach mal klagen lassen. Meine Einschätzung: selbst das ausgesprochene Hausverbot dürfte dem Herren wenig bringen, wenn wieder eine Gefahr vermutet werden muss. Wird wohl vergleichbar sein mit den Umständen, die es bei etwa einer Patientenverfügung zu prüfen gilt...

Ich glaube, ich würde das recht gelassen sehen. Und vielleicht beim nächten mal direkt die Polizei hinzu ziehen...

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorTilm8an 8M., Bensheim-Wilmshausen / Hessen710980
Datum18.01.2012 08:234051 x gelesen
Der Feuerwehrmann entschuldigte sich, ließ Emme allein. Der stapfte splitterfasernackt zum Telefon, rief die Polizei. Und beteuerte gestern noch, wie schwer ihm der Vorfall zugesetzt habe. "Ich konnte zwei Tage nicht vor die Tür gehen, bin nervlich am Ende."

Das Angebot der Feuerwehr, ihm eine Seelsorgerin vorbei zu schicken, lehnte er aber ab. Im Gegenteil: Der Schlebuscher schickte den Beamten eine E-Mail: Bis zum 20. Januar erwarte er die Zahlung von 20 000 Euro, sonst würde er klagen. Und: "Ich verbiete ihnen, auch im Falle der Not, meine Wohnung zu betreten."


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scnr


"Leute, die sich die Finger verbrennen, verstehen nichts vom Spiel mit dem Feuer." Oscar Wilde

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP710992
Datum18.01.2012 08:474110 x gelesen
Die Argumentation des Herrn spricht schon sehr dafür, dass eine Traumatisierung vorliegt...
Trotzdem hätte ich als Empfänger seiner Mail vermutlich so geantwortet: "Die seelsorgerische und psychologische Betreuung unseres Feuerwehrbeamten, der sie unter der Dusche sah, wird voraussichtlich 25.000 kosten. Überweisen Sie diese Summe bis zum ... sonst klagen wir."


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern711027
Datum18.01.2012 10:543899 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Matthias O.
Und vielleicht beim nächten mal direkt die Polizei hinzu ziehen...
werden die bei diesem Einsatzstichwort bei Euch nicht automatisch mit dazugeholt?

Gruß
Markus


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS711086
Datum18.01.2012 13:193846 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Matthias O.Meine Einschätzung: selbst das ausgesprochene Hausverbot dürfte dem Herren wenig bringen

Wenn man sich schon dazu entschlossen hat gegen Artikel 13 (1) GG, also gegen ein Grundrecht(!), zu verstoßen, dann dürfte einen §123 StGB nicht mehr sonderlich stören.

Grüße,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorFran8k S8., München / Bayern711100
Datum18.01.2012 14:103880 x gelesen
Wo war noch gleich der "Gefällt mir" Knopf?!?!?


Meine persönliche Meinung!
Wer Fehler im Text findet, darf diese gerne behalten!

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen711104
Datum18.01.2012 14:193831 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Markus R.werden die bei diesem Einsatzstichwort bei Euch nicht automatisch mit dazugeholt?

normal ja. Aber ich las das so, dass der Betroffene im nachhinein erst die Polizei rufen musste - wären die da gewesen hätte man es ja vielleicht gleich vor Ort regeln können.


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorFran8k S8., Nossen / Sachsen711106
Datum18.01.2012 14:273771 x gelesen
Geschrieben von Julian H.
Wenn man sich schon dazu entschlossen hat gegen Artikel 13 (1) GG, also gegen ein Grundrecht(!), zu verstoßen


Was meinst Du wohl, was sich im Brandschutzgesetz Deiner Wahl zu Art. 13 GG finden läßt, wenn man nur richtig sucht?


MfG

Frank


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern711107
Datum18.01.2012 14:303635 x gelesen
Geschrieben von Matthias O.
normal ja
Bei uns auch.

Geschrieben von Matthias O.
Aber ich las das so, dass der Betroffene im nachhinein erst die Polizei rufen musste
Jepp, hatte ich auch so gelesen... und mich da ein wenig gewundert.

Geschrieben von Matthias O.
wären die da gewesen hätte man es ja vielleicht gleich vor Ort regeln können.
Da wäre wahrscheinlich sehr schnell die Diskussion beendet gewesen.


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AutorTilm8an 8M., Bensheim-Wilmshausen / Hessen711108
Datum18.01.2012 14:383644 x gelesen
das HBKG sagt zum Beispiel - und wie schon erwähnt wird das überall ähnlich sein:

§ 64

Einschränkung von Grundrechten


Nach Maßgabe dieses Gesetzes können eingeschränkt werden die Grundrechte

1. der körperlichen Unversehrtheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes, Art. 3 der Verfassung des Landes Hessen),

2. der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes, Art. 5 der Verfassung des Landes Hessen),

3. der Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 des Grundgesetzes, Art. 6 der Verfassung des Landes Hessen),

4. der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 des Grundgesetzes, Art. 8 der Verfassung des Landes Hessen) und

5. der Gewährleistung des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes, Art. 45 Abs. 1 der Verfassung des Landes Hessen).



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AutorTilm8an 8M., Bensheim-Wilmshausen / Hessen711111
Datum18.01.2012 14:563593 x gelesen
Und hier nochmal fürs richtige Bundesland:

Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)

§ 38
Einschränkung von Grundrechten

Durch dieses Gesetz werden das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG),
auf Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 GG) und auf die Unverletzlichkeit der Wohnung
(Artikel 13 GG) eingeschränkt.



"Leute, die sich die Finger verbrennen, verstehen nichts vom Spiel mit dem Feuer." Oscar Wilde

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW711131
Datum18.01.2012 17:203597 x gelesen
Moin,

wieder ein Spruch für das Buch:

Richtige Argumentation für den Wehrleiter - 100 wichtige Antworten auf 100 dumme Fragen


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS711153
Datum18.01.2012 21:163237 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Frank S.Was meinst Du wohl, was sich im Brandschutzgesetz Deiner Wahl zu Art. 13 GG finden läßt, wenn man nur richtig sucht?


Die Stellen in den Brandschutzgesetzen sind mir durchaus bekannt. Ich habe auch nie behauptet, dass widerrechtlich dagegen verstoßen wurde.

Grüße,
Julian


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Thomas Morus

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AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen711409
Datum21.01.2012 00:433234 x gelesen
Geschrieben von Martin D.wieder ein Spruch für das Buch:

Richtige Argumentation für den Wehrleiter - 100 wichtige Antworten auf 100 dumme Fragen


Bei welchen Verlag kann ich das bestellen???

SCNR Jens


Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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 18.01.2012 07:59 Manf7red7 R.7, Rösrath
 18.01.2012 08:02 Knut7 K.7, Nordendorf
 18.01.2012 14:10 Fran7k S7., München
 18.01.2012 08:05 Matt7hia7s O7., Waldems
 18.01.2012 10:54 Mark7us 7R., Höhenrain
 18.01.2012 14:19 Matt7hia7s O7., Waldems
 18.01.2012 14:30 Mark7us 7R., Höhenrain
 18.01.2012 13:19 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 18.01.2012 14:27 Fran7k S7., Nossen
 18.01.2012 14:38 Tilm7an 7M., Bensheim-Wilmshausen
 18.01.2012 14:56 Tilm7an 7M., Bensheim-Wilmshausen
 18.01.2012 21:16 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 18.01.2012 08:23 Tilm7an 7M., Bensheim-Wilmshausen
 18.01.2012 08:47 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 18.01.2012 17:20 ., Dinslaken
 21.01.2012 00:43 Jens7 N.7, Ohorn
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