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ThemaEinsatz außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches8 Beträge
RubrikTaktik
 
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen729809
Datum06.07.2012 09:436963 x gelesen
Tja, beim Surfen bin ich über die Meldung Notlage im Nachbar-Revier gestolpert.

Falls der Link irgendwann nicht (mehr) funktioniert, hier eine Zusammenfassung:

Ein Rettungsschwimmer (privater Dienstleister) bewacht im US Bundesstaat Florida "seinen" Strandabschnitt. Er wird auf einen ertrinkenden Bürger aufmerksam gemacht. Unglücklicherweise ertrinkt der Bürger außerhalb des offiziellen Zuständigkeitsbereiches des privaten Dienstleisters. Funkkontakt zum Chef, Chef spricht "Du bleibst in deinem Bereich, dafür ist die öffentliche Feuerwehr zuständig".

Der Vorfall kam in die Nachrichten, weil der Rettungsschwimmer dann doch Hilfe leistete und vom Chef dafür gefeuert wurde. Dass der Schwimmer in Notlage zwischenzeitlich gerettet worden war ändert natürlich nichts an der Einsatztaktik, hat allerdings für die Außenwirkung PR (*grins* nicht Personalrat ;-)) Auswirkungen. Hätte der Rettungsschwimmer aktiv das Ertrinken verhindert so wäre er vermutl. nicht gefeuert worden.

Nun stellt sich halt die Frage, was wäre richtig(er) gewesen? Wo genau liegt der Fehler (abgesehen vom Schwimmen außerhalb des nicht gesicherten Bereiches)? Ist das auf .de übertragbar? Gibt es doch eine berechtigte Abgrenzung Mein Feuer - Dein Feuer?

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorMich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg729811
Datum06.07.2012 09:515117 x gelesen
Geschrieben von Uwe S. Gibt es doch eine berechtigte Abgrenzung Mein Feuer - Dein Feuer?

Hallo,
so wie ich den Artikel lese, geht es nicht um dein Feuer/mein Feuer, sondern darum, dass der Rettungsschwimmer den Abschnitt, den er zu überwachen hatte, verlassen hatte, um jemandem ausserhalb Hilfe zu leisten.

Auf Deutschland übertragen: ich habe keine Ahnung von der Rechtslage, gefühlsmässig würde ich sagen, er hätte helfen müssen, wegen besonderer Qualifikation sogar eher als jeder normale vorbeikommende Mensch. Da war doch noch was mit unterlassener Hilfeleistung?.

Natürlich habe ich noch weniger Ahnung, wie die diesbezüglichen Gesetze in Florida aussehen...

Freundliche Grüße,

Michael Schuckart

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen729815
Datum06.07.2012 10:184681 x gelesen
Geschrieben von Michael S.Auf Deutschland übertragen: ich habe keine Ahnung von der Rechtslage, gefühlsmässig würde ich sagen, er hätte helfen müssen, wegen besonderer Qualifikation sogar eher als jeder normale vorbeikommende Mensch. Da war doch noch was mit unterlassener Hilfeleistung?.

Selbst in Deutschland dürfte die Sache unter Umständen nicht ganz so schnell zu beantworten sein. Es müßte im Einzelfall zumindest geprüft werden ob durch das Verlassen seines Abschnittes andere wichtige Pflichten verletzt würden und ob sich daraus wiederum Folgen ergeben hätten.

MkG
Marc

Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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AutorMich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg729817
Datum06.07.2012 10:404539 x gelesen
Geschrieben von Marc D. ob durch das Verlassen seines Abschnittes andere wichtige Pflichten verletzt würden

Danke.

Michael Schuckart

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AutorKnut8 K.8, Augsburg / Bayern/Schwaben729826
Datum06.07.2012 11:324488 x gelesen
Das ist jetzt nicht meine Sicht der Dinge, ich versuche mich nur einmal in die Denke des Chefs hineinzuarbeiten:

"Ich biete eine Dienstleistung (Sauberer, bewachter Strand) an. Dafür bekomme ich Geld, die Leute die mir Geld zahlen sollen auch in den Genuss dieser Dienstleitung kommen.

Die Leute die sparen wollen und den Strandabschnitt neben meinem nutzen haben die Konsequenzen aus ihrem Sparwillen zu tragen und gegebenenfalls zu ertrinken."

Das mag in unseren deutschen Ohren erstmal ungeheuerlich klingen, entspricht aber der amerikanischen Mentalität. Ohne Versicherung oder Bares wirst Du dort ja auch nicht medizinisch versorgt.

Gruß Knut

Damit Google nicht mehr bemüht werden muss: XING

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW729862
Datum06.07.2012 19:124183 x gelesen
Geschrieben von Knut K.Die Leute die sparen wollen und den Strandabschnitt neben meinem nutzen haben die Konsequenzen aus ihrem Sparwillen zu tragen und gegebenenfalls zu ertrinken."

Den § 323 c StGB wirst du dann sicherlich kennen lernen.

Ansonsten finde ich es schon ...komisch das viele hier an einem "VU-P" vorbei fahren wenn sie ihren Kirchturm nicht mehr sehen.

Ergo hier und ich wette da drüben auch;
1. Meldung absetzten
2. Retten/ 1. Hilfe

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen729866
Datum06.07.2012 19:594435 x gelesen
Geschrieben von Thomas M. Den § 323 c StGB wirst du dann sicherlich kennen lernen.

Nur gilt der in den USA nicht und die örtlich gültigen Gesetze/Regelungen decken sich bisweilen nicht ganz so explizit damit. Zudem spiegelt sich darin auch die bereits erwähnte Mentalität wieder.

Und selbst hierzulande müßte man meines Erachtens im Einzelfall prüfen in welchem Umfang eine Hilfeleistung erfolgen kann/muß.

MkG
Marc

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(2) ...


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AutorFlor8ian8 K.8, St. Johann - Bleichstetten / Baden-Württemberg729920
Datum07.07.2012 13:534092 x gelesen
Laut Südwest Presse vom 7.7 (heute) wurde die Kündigung widerrufen. Der 21-Jährige ex-Rettungsschwimmer will jedoch nicht mehr in dem Job arbeiten und ein Studium beginnen.

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 06.07.2012 09:43 Uwe 7S., Bürstadt
 06.07.2012 09:51 Mich7ael7 S.7, Lörrach
 06.07.2012 10:18 ., Bad Hersfeld
 06.07.2012 10:40 Mich7ael7 S.7, Lörrach
 06.07.2012 11:32 Knut7 K.7, Augsburg
 06.07.2012 19:12 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 06.07.2012 19:59 ., Bad Hersfeld
 07.07.2012 13:53 Flor7ian7 K.7, St. Johann - Bleichstetten
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