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Thema | Einsatz außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches | 8 Beträge | |||
Rubrik | Taktik | ||||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 729809 | |||
Datum | 06.07.2012 09:43 | 6963 x gelesen | |||
Tja, beim Surfen bin ich über die Meldung Notlage im Nachbar-Revier gestolpert. Falls der Link irgendwann nicht (mehr) funktioniert, hier eine Zusammenfassung: Ein Rettungsschwimmer (privater Dienstleister) bewacht im US Bundesstaat Florida "seinen" Strandabschnitt. Er wird auf einen ertrinkenden Bürger aufmerksam gemacht. Unglücklicherweise ertrinkt der Bürger außerhalb des offiziellen Zuständigkeitsbereiches des privaten Dienstleisters. Funkkontakt zum Chef, Chef spricht "Du bleibst in deinem Bereich, dafür ist die öffentliche Feuerwehr zuständig". Der Vorfall kam in die Nachrichten, weil der Rettungsschwimmer dann doch Hilfe leistete und vom Chef dafür gefeuert wurde. Dass der Schwimmer in Notlage zwischenzeitlich gerettet worden war ändert natürlich nichts an der Einsatztaktik, hat allerdings für die Außenwirkung PR (*grins* nicht Personalrat ;-)) Auswirkungen. Hätte der Rettungsschwimmer aktiv das Ertrinken verhindert so wäre er vermutl. nicht gefeuert worden. Nun stellt sich halt die Frage, was wäre richtig(er) gewesen? Wo genau liegt der Fehler (abgesehen vom Schwimmen außerhalb des nicht gesicherten Bereiches)? Ist das auf .de übertragbar? Gibt es doch eine berechtigte Abgrenzung Mein Feuer - Dein Feuer? [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg | 729811 | |||
Datum | 06.07.2012 09:51 | 5117 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.Gibt es doch eine berechtigte Abgrenzung Mein Feuer - Dein Feuer? Hallo, so wie ich den Artikel lese, geht es nicht um dein Feuer/mein Feuer, sondern darum, dass der Rettungsschwimmer den Abschnitt, den er zu überwachen hatte, verlassen hatte, um jemandem ausserhalb Hilfe zu leisten. Auf Deutschland übertragen: ich habe keine Ahnung von der Rechtslage, gefühlsmässig würde ich sagen, er hätte helfen müssen, wegen besonderer Qualifikation sogar eher als jeder normale vorbeikommende Mensch. Da war doch noch was mit unterlassener Hilfeleistung?. Natürlich habe ich noch weniger Ahnung, wie die diesbezüglichen Gesetze in Florida aussehen... Freundliche Grüße, Michael Schuckart | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 729815 | |||
Datum | 06.07.2012 10:18 | 4681 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael S.Auf Deutschland übertragen: ich habe keine Ahnung von der Rechtslage, gefühlsmässig würde ich sagen, er hätte helfen müssen, wegen besonderer Qualifikation sogar eher als jeder normale vorbeikommende Mensch. Da war doch noch was mit unterlassener Hilfeleistung?. Selbst in Deutschland dürfte die Sache unter Umständen nicht ganz so schnell zu beantworten sein. Es müßte im Einzelfall zumindest geprüft werden ob durch das Verlassen seines Abschnittes andere wichtige Pflichten verletzt würden und ob sich daraus wiederum Folgen ergeben hätten. MkG Marc | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg | 729817 | |||
Datum | 06.07.2012 10:40 | 4539 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc D.ob durch das Verlassen seines Abschnittes andere wichtige Pflichten verletzt würden Danke. Michael Schuckart | |||||
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Autor | Knut8 K.8, Augsburg / Bayern/Schwaben | 729826 | |||
Datum | 06.07.2012 11:32 | 4488 x gelesen | |||
Das ist jetzt nicht meine Sicht der Dinge, ich versuche mich nur einmal in die Denke des Chefs hineinzuarbeiten: "Ich biete eine Dienstleistung (Sauberer, bewachter Strand) an. Dafür bekomme ich Geld, die Leute die mir Geld zahlen sollen auch in den Genuss dieser Dienstleitung kommen. Die Leute die sparen wollen und den Strandabschnitt neben meinem nutzen haben die Konsequenzen aus ihrem Sparwillen zu tragen und gegebenenfalls zu ertrinken." Das mag in unseren deutschen Ohren erstmal ungeheuerlich klingen, entspricht aber der amerikanischen Mentalität. Ohne Versicherung oder Bares wirst Du dort ja auch nicht medizinisch versorgt. Gruß Knut Damit Google nicht mehr bemüht werden muss: XING | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 729862 | |||
Datum | 06.07.2012 19:12 | 4183 x gelesen | |||
Geschrieben von Knut K.Die Leute die sparen wollen und den Strandabschnitt neben meinem nutzen haben die Konsequenzen aus ihrem Sparwillen zu tragen und gegebenenfalls zu ertrinken." Den § 323 c StGB wirst du dann sicherlich kennen lernen. Ansonsten finde ich es schon ...komisch das viele hier an einem "VU-P" vorbei fahren wenn sie ihren Kirchturm nicht mehr sehen. Ergo hier und ich wette da drüben auch; 1. Meldung absetzten 2. Retten/ 1. Hilfe Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 729866 | |||
Datum | 06.07.2012 19:59 | 4435 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Den § 323 c StGB wirst du dann sicherlich kennen lernen. Nur gilt der in den USA nicht und die örtlich gültigen Gesetze/Regelungen decken sich bisweilen nicht ganz so explizit damit. Zudem spiegelt sich darin auch die bereits erwähnte Mentalität wieder. Und selbst hierzulande müßte man meines Erachtens im Einzelfall prüfen in welchem Umfang eine Hilfeleistung erfolgen kann/muß. MkG Marc | |||||
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Autor | Flor8ian8 K.8, St. Johann - Bleichstetten / Baden-Württemberg | 729920 | |||
Datum | 07.07.2012 13:53 | 4092 x gelesen | |||
Laut Südwest Presse vom 7.7 (heute) wurde die Kündigung widerrufen. Der 21-Jährige ex-Rettungsschwimmer will jedoch nicht mehr in dem Job arbeiten und ein Studium beginnen. | |||||
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