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ThemaKann man mit einer Schwerhörigkeit zur Berufsfeuerwehr?3 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorJean8 F.8, Köln / NRW733893
Datum10.08.2012 11:123697 x gelesen
Hallo zusammen,
mein großer Wunsch ist es, Berufsfeuerwehrmann zu werden. Doch ich wurde letztens Operiert und dabei wurde mir ein Stück Knochen aus dem Kopf gebohrt. Seitdem habe ich ein sogenantes Bohrtrauma, d.h für mich ich habe ein Hörverlust von 60% auf dem linken Ohr. Ich hab mich mal ungehört und man hat mir empfohlen einen GdB zu beantragen, da meine Chancen als behinderter in die Kölner BF aufgrund dieses behindertengleichstellungsgesetz größer wären. Doch der Antrag wurde abgelehnt.
Meine Frage an euch, kann ich mit dieser Schwerhörigkeit zur BF?
bzw. Kann man mit Schwerhörigkeit den G26.3 bestehen?

Vielen Dank schon einmal im vorraus für die Beantwortung meiner Fragen!

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AutorMarc8o S8., Otzberg / Hessen733898
Datum10.08.2012 12:192153 x gelesen
naja wird so eine Sache sein,

Du musst ja den Hörtest schaffen wieviel Prozent da gelten weiss ich nicht.


Nach dem ganzen kram wird er sich alle Ergebnisse, und Vor Erkrankungen anschauen

Dann kommt noch die Beurteilung des Arztes hinzu.
Hierbei gelten ja auch solche Schäden am Ohr , die er ja beurteilen kann, wie er möchte.

Sehe es doch mal so, hast du das Zeugs, und den willen dazu einen Einstellungtest zu meistern?!

wenn ja, dann mach weiter so, und mach dir darüber keine Gedanken.

Und wenn es wirklich daran hängen bleibt, dann ist es leider so :-/



Also ich drücke dir die Daumen !

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 733904
Datum10.08.2012 12:532021 x gelesen
Hallo!

Im G 26 werden für Gruppe 2 und 3 beispielhaft folgende dauernden gesundheitlichen Bedenken genannt:

- Lebensalter unter 18 Jahre
- Übergewicht (mehr als 30 % nach Broca bzw. BMI > 30)
- Bewusstseins- oder Gleichgewichtsstörungen
- Anfallsleiden
- allgemeine Körperschwäche
- Erkrankungen oder Schäden des Nervensystems
- Gemüts- oder Geisteskrankheiten
- abnormale Verhaltensweisen (z. B. Platzangst)
- Alkohol-, Suchtmittel- oder Medikamentenabhängigkeit
- Erkrankungen oder Veränderungen der Atemorgane
- zur Ver-schlimmerung neigende Hauterkrankungen
- Herz- oder Kreislauferkrankungen (z.B. Zustand nach Herzinfarkt, Blutdruck)
- Erkrankungen oder Veränderungen des Stütz- oder Bewegungsapparates
- Hörverlust, Schwerhörigkeit, Trommelfellperforation
- Veränderungen (z.B. Narben), die den Dichtsitz der Maske beeinträchtigen
- Augenerkran-kungen, nicht korrigierte Sehschärfe unter 0,7 auf jedem Auge
- Stoffwechselerkrankungen (z.B. Zuckerkrankheit)
- Eingeweidebrüche.

Ich denke dies Aufzählung dürfte noch aktuell sein.

Es ist jedoch Aufgabe des untersuchenden Arztes zu bewerten, ob die untersuchte Person als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden kann oder nicht.

Aber wirf die Flinte nicht ins Korn. Vorbereiten, Bewerben und sehen was passiert. Man kann nicht mehr als abgelehnt werden. Und wenn auch die geringste Chance auf eine erfolgreiche Bewerbung besteht, sollte man diese unbedingt nutzen. Ich drück Dir die Daumen das Du es schaffst.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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 10.08.2012 11:12 ., Köln
 10.08.2012 12:19 ., Otzberg
 10.08.2012 12:53 Jako7b T7., Bischheim
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