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ThemaKosten der Rettung - wer zahlt ? - war: Zuständigkeit auf Autobahn ...3 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg734430
Datum14.08.2012 18:081974 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Christian F.Spannend ist dabei eben folgende Konstallation.
Fahrer des Fahrzeugs ist alleinbeteiligt und Verursacher des Unfalls. Dieser Fahrer ist eingeklemmt. Die Haftpflichtversicherung ist hier nicht zuständig (würde gf. nur die Rettung eingeklemmter Mitfahrer bezahlen). Wenn nicht eine Unfallversicherung vorliegt die Bergungskosten mit einschließt die das deckt, dann kann der Fahrer seine eigene Rettung anschließend selbst bezahlen...

war ja seither kein Problem das Personenrettungen nach der früheren Gesetzeslage von der Gemeinde finanziert wurden.

Da bin ich mal gespannt wie sich die Rechtssprechung in diesen speziellen Fällen entwickelt.

Muss die Gemeinde jetzt die Kosten anteilig nach Fahrer und Mitfahren aufschlüsseln?

MkG Jürgen Mayer

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz734435
Datum14.08.2012 19:471000 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen M.war ja seither kein Problem das Personenrettungen nach der früheren Gesetzeslage von der Gemeinde finanziert wurden.

War seither in anderen BL auch kein Problem, in RLP bekommt der Unfallverursacher/-beteiligte schon seit langem bei sowas eine Rechnung. Meines Wissens bezahl die Haftpflicht.

Geschrieben von Jürgen M.Da bin ich mal gespannt wie sich die Rechtssprechung in diesen speziellen Fällen entwickelt.

Da das in anderen BL schon lange so ist, müßte es entsprechende Urteile schon zuhauf geben, sofern es da Klärungsbedarf gibt.

Gruß,
Michael

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz734448
Datum14.08.2012 21:05922 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael W.in RLP bekommt der Unfallverursacher/-beteiligte schon seit langem bei sowas eine Rechnung. Meines Wissens bezahl die Haftpflicht

Richtig.

Ich habe viele Jahre als FW-Sachbearbeiter auch derartige Einsätze abgerechnet.
Ich habe da nie unterschieden.
Von Zeit zu Zeit haben die Versicherungen da immer wieder gebohrt (telefonisch), ich bin aber immer hart geblieben und habe auf den Rechtsweg verwiesen.
Den hat (zu meiner Zeit) keine Versicherung beschritten.

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)

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 14.08.2012 17:19 Chri7sti7an 7F., Wernau Zuständigkeit auf Autobahn an Kreisgrenze
 14.08.2012 18:08 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.08.2012 19:47 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 14.08.2012 21:05 Thom7as 7K., Hermeskeil
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