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ThemaFinanzierung der Freiwilligen Feuerwehr11 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorChri8sti8an 8S., Darlingerode / Sachsen-Anhalt742970
Datum25.10.2012 21:217113 x gelesen
Hallo Forumsgemeinde,

ich hab da mal wieder ein Frage an Euch.

Und zwar wollte ich ganz gern mal wissen welchen finanziellen Aufwand eine Stadt/Gemeinde betreiben soll bzw. muss um eine schlagkräftige Feuerwehr aufzustellen. Denn schließlich ist die Finazierung eine Pflichtaufgabe.

Was wäre nämlich wenn die Stadt einen absoluten Sparkurs fährt und dabei auch vor der FW nicht halt macht. So wie bei uns momentan.

Gibt es dafür evtl. so etwas wie eine Berechnungsformel für die Unterhaltung einer FW oder ist das nicht festgelegt wieviel eine Stadt/Gemeinde aufwenden sollte?

Gruß Christian

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AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen742971
Datum25.10.2012 21:304335 x gelesen
Ich denke nicht, dass es sowas gibt. Man hat ja überall andere Gegebenheiten.


Ich glaube aber, dass ein Brandschutzbedarfsplan oä. eine Grundlage bietet, um weitere Aussagen treffen zu können.

MfG

(Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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AutorChri8sti8an 8S., Darlingerode / Sachsen-Anhalt742972
Datum25.10.2012 21:324181 x gelesen
Hallo Stefan,

ja den Bedarfsplan gibt es, nur steht da keine Summe drin.

Momentan ist es so das keine Ausrüstung mehr gekauft bzw. bestellt werden darf obwohl sie im Haushalt beschlossen wurde,

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP742973
Datum25.10.2012 21:333864 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Gibt es dafür evtl. so etwas wie eine Berechnungsformel für die Unterhaltung einer FW oder ist das nicht festgelegt wieviel eine Stadt/Gemeinde aufwenden sollte?Letzteres.

Geschrieben von Christian S.Denn schließlich ist die Finazierung eine Pflichtaufgabe.Versteift euch nicht zu sehr auf die "Pflichtaufgabe". Das Retten vorübergehende Pseudosparen kommunaler Haushalte kann nicht nur mit freiwilligen Aufgaben funktionieren, und man wundert sich schnell, was heutzutage rein rechtlich schon als Pflichtaufgabe anzusehen ist (von den "faktischen Pflichtaufgaben" mal ganz zu schweigen).

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorChri8sti8an 8S., Darlingerode / Sachsen-Anhalt742974
Datum25.10.2012 21:363720 x gelesen
Soll heißen solange die Stadt den Sprit für die Einsatzfahrzeuge kauft kommen Sie der Pflichtaufgabe schon nach.

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AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen742975
Datum25.10.2012 21:383968 x gelesen
Hallo,

hm eine Summe nicht, aber es müsste ja darin stehen, was noch gebraucht wird, oder ob im groben alles vorhanden ist. Einen genauen Überblick, was darin steht bzw. was darin stehen muss habe ich aber auch nicht. Genauso wenig weiß ich nicht, ob Fristen genannt sind, wann das Soll erreicht sein musst. Ich glaube aber eher nicht.

Die Sache, dass etwas im Haushaltsplan beschlossen wurde und über Jahre trotzdem nicht realisiert wird kenne ich auch zu;)

Aber ob/was man machen kann hängt denke davon ab, was genau fehlt.

Allgemein wird dir da keiner großartig weiterhelfen können?!

MfG

(Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP742976
Datum25.10.2012 21:423747 x gelesen
Wenn die Einsatzfahrzeuge und der Rest der Feuerwehr ansonsten in einem Zustand sind, der für die Pflichtaufgabe Brandschutz obejektiv als ausreichend anzusehen ist, dann ja.

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen742977
Datum25.10.2012 21:573735 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.(...) der für die Pflichtaufgabe Brandschutz obejektiv als ausreichend anzusehen ist, dann ja.

Und was als objektiv ausreichend zu sehen ist, sehen externe Gutachter oftmals anders als der jeweils ortsansässige FA.

MkG
Marc

Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP742980
Datum25.10.2012 22:053694 x gelesen
Dumm nur, wenn die dann dafür einen Betrag haben wollen, der dann plötzlich ein Vielfaches von dem ist, was hinterher kurz- bis mittelfristig gerechnet eingespart werden kann. Oder wenn die dann "Sparvorschläge" hervorzaubern, die kurioserweise kurzfristig (und kreditfinanziert) erstmal so aussehen: Neues Gerätehaus, neues Fahrzeug... Weniger Feuerwehr für mehr Geld.
Sowas solls auch geben, aber heutzutage läuft "politisches Sparen" halt immer öfter so.

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen742981
Datum25.10.2012 22:083628 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Dumm nur, wenn die dann dafür einen Betrag haben wollen, der dann plötzlich ein Vielfaches von dem ist, was hinterher kurz- bis mittelfristig gerechnet eingespart werden kann.

Das sowieso. Aber mir ging es eher um die Fälle wo Dritte der Kommune nachweisen wollen, daß sie zu wenig Mittel bereitstellt. Die sind dann nicht selten etwas verwundert.

MkG
Marc

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland742982
Datum25.10.2012 22:273738 x gelesen
So lange die Feuerwehr mit dem vorhandenen Material ihren Aufgaben nachkommen kann, kann die Anschaffung von neuem Material, auch wenn sie in der Bedarfsplanung drin sind, zurück gestellt werden. Wenn beispielsweise die für 2012 geplante Ersatzbeschaffung für das LF16 erst 2014 erfolt oder wenn der defekte Reservestromerzeuger erst im folgenden Haushaltsjahr angeschafft wird. Die alte Ausrüstung muss nur die gültigen Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Bei Anschaffungen von bisher nicht vorhandenem Material, welches aber im Bedarfsplan gefordert wird, hat der Träger der Feuerwehr ein Problem wenn wegen der Verzögerung der Beschaffung ein Schaden entsteht. BSP: In der Bedarfsplanung wird festgestellt, dass die Feuerwehr ein bisher nicht vorhandenes Hubrettungsgerät vorhalten muss, die Gemeinde schiebt die Anschaffung aber über mehrere Jahre hinaus und es kommt wegen des Fehlens der DL nun zu einem Personenschaden...........Problem.

Fazit:
Ist die alte Ausrüstung noch OK und erfüllt die Sicherheitsstandarts kann die Ersatzbeschaffung auch hinaus geschoben werden (in der Bedarfsplanung unserer Gemeinde stehen die Fahrzeuge mit der Ersatzbeschaffung mit einer Jahreszahl und dem Zusatz "ab" drin).

Eine Summe zu finden ist schwer, was Planbar ist, sind TÜV Termine (Fahrzeuge, Druckbehälter), technische Überprüfung von Material für die ich keinen Sachkundigen in der Feuerwehr habe (Feuerlöscher, Abstusi Material) kann ich einplanen. Wie ich allerdings mit meinem vorhandenen Material haushalte ist eine andere Sache. Und wenn unverzichtbare Ausrüstung früher ausgemustert werden muss ist die Kostenplanung schon dahin.
Es soll schon Feuewehren gegeben haben da durften zeitweise die Einsatzfahrzeuge, wegen der Haushaltslage, nur mit Genehmigung des Gemeindewehrführers betankt werden, weil die Summe im Haushalt für den Sprit bereits nach 10 Monaten aufgebraucht war .

________________________________________________

Gruß Daniel

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 25.10.2012 21:21 Chri7sti7an 7S., Darlingerode
 25.10.2012 21:30 Stef7an 7R., Garnsdorf
 25.10.2012 21:32 Chri7sti7an 7S., Darlingerode
 25.10.2012 21:38 Stef7an 7R., Garnsdorf
 25.10.2012 22:27 Dani7el 7G., Überherrn
 25.10.2012 21:33 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 25.10.2012 21:36 Chri7sti7an 7S., Darlingerode
 25.10.2012 21:42 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 25.10.2012 21:57 ., Bad Hersfeld
 25.10.2012 22:05 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 25.10.2012 22:08 ., Bad Hersfeld
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