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Thema | Finanzierung der Freiwilligen Feuerwehr | 11 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Chri8sti8an 8S., Darlingerode / Sachsen-Anhalt | 742970 | |||
Datum | 25.10.2012 21:21 | 7113 x gelesen | |||
Hallo Forumsgemeinde, ich hab da mal wieder ein Frage an Euch. Und zwar wollte ich ganz gern mal wissen welchen finanziellen Aufwand eine Stadt/Gemeinde betreiben soll bzw. muss um eine schlagkräftige Feuerwehr aufzustellen. Denn schließlich ist die Finazierung eine Pflichtaufgabe. Was wäre nämlich wenn die Stadt einen absoluten Sparkurs fährt und dabei auch vor der FW nicht halt macht. So wie bei uns momentan. Gibt es dafür evtl. so etwas wie eine Berechnungsformel für die Unterhaltung einer FW oder ist das nicht festgelegt wieviel eine Stadt/Gemeinde aufwenden sollte? Gruß Christian | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 742971 | |||
Datum | 25.10.2012 21:30 | 4335 x gelesen | |||
Ich denke nicht, dass es sowas gibt. Man hat ja überall andere Gegebenheiten. Ich glaube aber, dass ein Brandschutzbedarfsplan oä. eine Grundlage bietet, um weitere Aussagen treffen zu können. MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Darlingerode / Sachsen-Anhalt | 742972 | |||
Datum | 25.10.2012 21:32 | 4181 x gelesen | |||
Hallo Stefan, ja den Bedarfsplan gibt es, nur steht da keine Summe drin. Momentan ist es so das keine Ausrüstung mehr gekauft bzw. bestellt werden darf obwohl sie im Haushalt beschlossen wurde, | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 742973 | |||
Datum | 25.10.2012 21:33 | 3864 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian S.Gibt es dafür evtl. so etwas wie eine Berechnungsformel für die Unterhaltung einer FW oder ist das nicht festgelegt wieviel eine Stadt/Gemeinde aufwenden sollte?Letzteres. Geschrieben von Christian S. Denn schließlich ist die Finazierung eine Pflichtaufgabe.Versteift euch nicht zu sehr auf die "Pflichtaufgabe". Das Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Darlingerode / Sachsen-Anhalt | 742974 | |||
Datum | 25.10.2012 21:36 | 3720 x gelesen | |||
Soll heißen solange die Stadt den Sprit für die Einsatzfahrzeuge kauft kommen Sie der Pflichtaufgabe schon nach. | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 742975 | |||
Datum | 25.10.2012 21:38 | 3968 x gelesen | |||
Hallo, hm eine Summe nicht, aber es müsste ja darin stehen, was noch gebraucht wird, oder ob im groben alles vorhanden ist. Einen genauen Überblick, was darin steht bzw. was darin stehen muss habe ich aber auch nicht. Genauso wenig weiß ich nicht, ob Fristen genannt sind, wann das Soll erreicht sein musst. Ich glaube aber eher nicht. Die Sache, dass etwas im Haushaltsplan beschlossen wurde und über Jahre trotzdem nicht realisiert wird kenne ich auch zu;) Aber ob/was man machen kann hängt denke davon ab, was genau fehlt. Allgemein wird dir da keiner großartig weiterhelfen können?! MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 742976 | |||
Datum | 25.10.2012 21:42 | 3747 x gelesen | |||
Wenn die Einsatzfahrzeuge und der Rest der Feuerwehr ansonsten in einem Zustand sind, der für die Pflichtaufgabe Brandschutz obejektiv als ausreichend anzusehen ist, dann ja. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 742977 | |||
Datum | 25.10.2012 21:57 | 3735 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.(...) der für die Pflichtaufgabe Brandschutz obejektiv als ausreichend anzusehen ist, dann ja. Und was als objektiv ausreichend zu sehen ist, sehen externe Gutachter oftmals anders als der jeweils ortsansässige FA. MkG Marc | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 742980 | |||
Datum | 25.10.2012 22:05 | 3694 x gelesen | |||
Dumm nur, wenn die dann dafür einen Betrag haben wollen, der dann plötzlich ein Vielfaches von dem ist, was hinterher kurz- bis mittelfristig gerechnet eingespart werden kann. Oder wenn die dann "Sparvorschläge" hervorzaubern, die kurioserweise kurzfristig (und kreditfinanziert) erstmal so aussehen: Neues Gerätehaus, neues Fahrzeug... Weniger Feuerwehr für mehr Geld. Sowas solls auch geben, aber heutzutage läuft "politisches Sparen" halt immer öfter so. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 742981 | |||
Datum | 25.10.2012 22:08 | 3628 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Dumm nur, wenn die dann dafür einen Betrag haben wollen, der dann plötzlich ein Vielfaches von dem ist, was hinterher kurz- bis mittelfristig gerechnet eingespart werden kann. Das sowieso. Aber mir ging es eher um die Fälle wo Dritte der Kommune nachweisen wollen, daß sie zu wenig Mittel bereitstellt. Die sind dann nicht selten etwas verwundert. MkG Marc | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 742982 | |||
Datum | 25.10.2012 22:27 | 3738 x gelesen | |||
So lange die Feuerwehr mit dem vorhandenen Material ihren Aufgaben nachkommen kann, kann die Anschaffung von neuem Material, auch wenn sie in der Bedarfsplanung drin sind, zurück gestellt werden. Wenn beispielsweise die für 2012 geplante Ersatzbeschaffung für das LF16 erst 2014 erfolt oder wenn der defekte Reservestromerzeuger erst im folgenden Haushaltsjahr angeschafft wird. Die alte Ausrüstung muss nur die gültigen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Bei Anschaffungen von bisher nicht vorhandenem Material, welches aber im Bedarfsplan gefordert wird, hat der Träger der Feuerwehr ein Problem wenn wegen der Verzögerung der Beschaffung ein Schaden entsteht. BSP: In der Bedarfsplanung wird festgestellt, dass die Feuerwehr ein bisher nicht vorhandenes Hubrettungsgerät vorhalten muss, die Gemeinde schiebt die Anschaffung aber über mehrere Jahre hinaus und es kommt wegen des Fehlens der DL nun zu einem Personenschaden...........Problem. Fazit: Ist die alte Ausrüstung noch OK und erfüllt die Sicherheitsstandarts kann die Ersatzbeschaffung auch hinaus geschoben werden (in der Bedarfsplanung unserer Gemeinde stehen die Fahrzeuge mit der Ersatzbeschaffung mit einer Jahreszahl und dem Zusatz "ab" drin). Eine Summe zu finden ist schwer, was Planbar ist, sind TÜV Termine (Fahrzeuge, Druckbehälter), technische Überprüfung von Material für die ich keinen Sachkundigen in der Feuerwehr habe (Feuerlöscher, Abstusi Material) kann ich einplanen. Wie ich allerdings mit meinem vorhandenen Material haushalte ist eine andere Sache. Und wenn unverzichtbare Ausrüstung früher ausgemustert werden muss ist die Kostenplanung schon dahin. Es soll schon Feuewehren gegeben haben da durften zeitweise die Einsatzfahrzeuge, wegen der Haushaltslage, nur mit Genehmigung des Gemeindewehrführers betankt werden, weil die Summe im Haushalt für den Sprit bereits nach 10 Monaten aufgebraucht war . ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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