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Thema | Normgewicht Drehleitern 23-12 Entwicklung? | 18 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 747479 | |||
Datum | 14.12.2012 08:24 | 12588 x gelesen | |||
Hallo zusammen, hat jemand eine Übersicht wie sich die Normgewichte der DLK 23-12 im Lauf der Jahrzehnte entwickelt hat? Mir gehts drum die entwicklung aufzuzeigen. Danke + Grüße Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 747481 | |||
Datum | 14.12.2012 08:49 | 10294 x gelesen | |||
Guten Tag 1969 noch 12 t, seit 1981 Diskussionen um eine Anhebung auf 16 t,, es bliebt aber bei der 14 t Grenze, und 2012 ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 747483 | |||
Datum | 14.12.2012 08:52 | 10307 x gelesen | |||
Moin Bernhard, Geschrieben von Bernhard D. 1969 noch 12 t, seit 1981 Diskussionen um eine Anhebung auf 16 t,, es bliebt aber bei der 14 t Grenze, und 2012 ? Weißt du zufällig seit wann es 14 Tonnen sind? Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 747499 | |||
Datum | ![]() ![]() | 11810 x gelesen | |||
Hallo, ich habe grade mal kurz nachgesehen, verschiedene GIHL Publikationen zum Thema: Offiziell besteht die Normgrenze von 14 t offensichtlich erst seit der Überarbeitung der DIN 14701, Teil 2 vom Februar 1980. Tatsächlich entwickelte sich die zGM aber schon in den 70ern zu den 14 t, seit der Überarbeitung der Norm vom Mai 1969 (Btw: Hey, keine drei bis fünf Überarbeitungen innerhalb eines Jahrzehnts! Scheint ja angesichts der aktuellen Lage kaum noch vorstellbar...). Die Teilung der Norm - DIN 14701, Teil 1: Hubrettungsfahrzeuge - Zweck, Begriffe, Sicherheitseinrichtungen, Anforderungen - erfolgte übrigens im Juni 1978, allerdings denke ich nicht, daß sich hier das gesamtgewicht der DLK 23/12 ab 1980 findet. Noch kurz zur faktischen Entwicklung: Eine DL 30 (h) hatte etwa 10 t, z.B. auf Magirus-Deutz F 150 D 10 -Fahrgestell (Eckhauber, bis etwa Mitte / zweite Hälfte der 60er Jahre). Mit der Einführung des Rettungskorbes und dadurch bedingt der hydraulischen Abstützung (vorher mechanische Fallspindel) stieg das Gewicht auf die besagten 12 t von 1969 (die ersten Magirus-Eckhauber DLK waren dann auch F 150 D 11 mit nominell 11 t). Metz experimentierte schon damals mit schwereren Fahrgestellen, z.B. dem schweren Mercedes Kurzhauber LF 1418 (nominell 14 t), die als Basis für DLK 23/12 bzw. damals noch DLK 30 mit Metz-Aufbau typischen Mercedes-Benz Kurzhauber der 70er Jahre waren dann auch die Typen LF 1313 oder 1519, also nominell 13 und 15 (!) -Tonner, beim Frontlenker (NG) handelte es sich immer um das 1419, dann 1422 oder 1425 Fahrgestell. Analog Magirus, mit Ablösung der Hauber und konsequenter Einführung der "D"-Frontlenker ab 1969 -> 170 D 12 F, 192 D 13 F und wir erhielten z.B. 1978 eine DLK 23/12 auf einem 232 D 14 F -Fahrgestell (die BF Stuttgart z.B. bereits 1975 drei Stück auf dem gleichen Fahrgestell) mit 14 t Gesamtgewicht. Bei MAN mit Metz / Magirus -Aufbau sah es gleich aus - 13.192 H-DL mit nominell 13 t zGM. Gihl reißt auch kurz an, wie es dazu kam: Erste Stufe, wie bereits erwähnt, vor allem Korb und hydraulische Abstützung, zweite Stufe Ausrüstung der DLK mit Stromerzeuger, Scheinwerfern usw. Sowie nicht zuletzt damals schon stärkere Motoren, Atomatikgetriebe, Larmdämmung und dadurch aufwendigere Abgasanlagen etc. Bringt auch alles Gewicht. Wenn ich das übrigens im Kontext mit den Diskussionen um immer schwerer werdende Fahrzeuge sehe, kann ich das hier nun nicht unbedingt schlimm oder verwerflich finden. Auf einen Stromerzeuger am Drehstuhl z.B. möchte heute wohl kaum noch jemand verzichten (und auf den Korb schon gar nicht)?! Interessant in dem Zusammenhang auch, das laut Gihl bereits am 8. Dezember 1981 ein Schreiben an den Leiter der ARGEBAU der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder mit der Bitte zur Zustimmung der Anhebung des zGG auf 16 t hinausging, das fast genau ein Jahr später abschlägig beantwortet wurde und bis heute offensichtlich wird. Obwohl sich das Gesamtgewicht faktisch inzwischen in der Regel an die 16 t angenähert hat. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 747503 | |||
Datum | 14.12.2012 11:24 | 9849 x gelesen | |||
Hallo Daniel, super, vielen Dank, Fragen beantwortet und einen sehr interessanten Beitrag geschrieben, von mir auch ein lesenswert. Gruß aus dem wilden Süden Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 747505 | |||
Datum | 14.12.2012 11:55 | 9828 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Daniel R. Gelungene Zusammenstellung, Lob ! ich habe grade mal kurz nachgesehen, verschiedene GIHL Publikationen zum Thema Da wollte ich noch näher nachschauen. Obwohl sich das Gesamtgewicht faktisch inzwischen in der Regel an die 16 t angenähert hat. Hier wird für die DLK 23 gem. DIN EN 14043 jetzt 16 t angegeben. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 747507 | |||
Datum | 14.12.2012 12:01 ![]() | 12023 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.das fast genau ein Jahr später abschlägig beantwortet wurde und bis heute offensichtlich wird. Obwohl sich das Gesamtgewicht faktisch inzwischen in der Regel an die 16 t angenähert hat. Kleine Ergänzung dazu : Befestigung und Tragfähigkeit Zu- oder Durchfahrten für die Feuerwehr, Aufstellflächen und Bewegungsflächen sind so zu befestigen, dass sie von Feuerwehrfahrzeugen mit einer Achslast bis zu 10 t und einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 16 t befahren werden können. Zur Tragfähigkeit von Decken, die im Brandfall von Feuerwehrfahrzeugen befahren werden, wird auf DIN 1055-3:2006-03 verwiesen. Deckschicht-Aufbau von Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen Im Februar 2010 erschien eine Anlage zur Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr (Anlage 7.4/1 der Musterliste Technische Baubestimmungen des DIBt - Deutsches Institut für Bautechnik unter http://www.dibt.de (Kopfzeile Bauregelliste / Technische Baubestimmungen/...). Auf folgende Punkte wird dort hingewiesen: Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen sind mindestens entsprechend der Straßen-Bauklasse VI der Richtlinien für Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 01) zu befestigen. Die RStO 01 wurde von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen als Technisches Regelwerk aufgestellt. Das Bundesministerium für Verkehr hat die Richtlinie eingeführt und empfiehlt deren Anwendung auch im kommunalen Bereich. Als oberste Deckschicht von Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen sind nach Straßen-Bauklasse VI möglich: Plattenbeläge, Rasengittersteine, Pflastersteine, Asphaltdecken oder Betondecken. Die Ausführung von Schotterrasen (Einfachbauweise nach Abschnitt 5.5 der RStO 01) entspricht nicht mehr der nunmehr geforderten Bauklasse VI der RStO 01. Genehmigte, hiervon abweichende Flächen für die Feuerwehr mit Schotterrasen haben Bestandsschutz, wenn sie für das Befahren mit einer Drehleiter geeignet sind. Über den Rasengittersteinen bzw. Rasenwaben sowie o. g. Schotterrasen darf sich keine zusätzliche Schicht durch nachträglich aufgebrachten Humus, Rasenschnitt oder anderer humusbildender Stoffe aufbauen. Es ist besonders darauf zu achten, dass bei Mäharbeiten der Rasenschnitt entfernt wird. Bei einer zu hohen Humsschicht besteht die Gefahr, dass Reifenprofile zuschmieren und Einsatzfahrzeuge (Achslast bis zu 10 t, zulässige Gesamtgewicht bis zu 16 t) stecken bleiben. Die Rettung von Personen wäre somit nicht mehr möglich. Gruß Klaus Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 747508 | |||
Datum | 14.12.2012 12:05 | 9625 x gelesen | |||
Ich habe mal eine umfassende Info in den Threadcontainer gestellt. Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen | 747515 | |||
Datum | 14.12.2012 13:15 | 9584 x gelesen | |||
Hallo, ich kann zur Normung nur beitragen, das: die DIN 14701 T1 und T2 (1989) von 14000kg zGG sprechen mit dem Index, das damit die "Brückenklasse 12/12" nach DIN 1072 noch befahrbar ist. Die DIN EN 14043 (2005) spricht nur von empfohlener GM: 15000kg. Seit 2010 gibt es zwar eine neue Ausgabe, in den Änderungen wird die zGM aber nicht erwähnt. mkg hwk | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 747588 | |||
Datum | 14.12.2012 20:02 | 9540 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel R. wir erhielten z.B. 1978 eine DLK 23/12 auf einem 232 D 14 F -Fahrgestell (die BF Stuttgart z.B. bereits 1975 drei Stück auf dem gleichen Fahrgestell) mit 14 t Gesamtgewicht. Wobei bei den Stuttgarter Leiter die Motorisierung der Hauptgrund für das Fahrgestell war, die "leichteren" waren nicht mit den 232 PS lieferbar. Inwieweit die Tonnage voll ausgenutzt wurde entzieht sich leider meiner Kenntnis, viel Reserve dürfte aber nicht übrig gewesen sein auf Grund der Ausstattung: Staffelkabine mit PA, B-Haspel am Heck, Haspel mit 30m formstabilen Schlauch seitlich am Leiterpark. Gruß Andi | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 747594 | |||
Datum | 14.12.2012 20:41 | 9555 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Bernhard D. DLK 23 gem. DIN EN 14043 jetzt 16 t angegeben Das ist vermutlich der Vorgriff auf die neue Ausgabe der DIN EN 14043, die im kommenden Jahr kommen soll. Spannend wird auch zu beobachten sein, wann die 16 t Grenze bei den Flächen für die Feuerwehr fallen wird. Auf Dauer, denke ich, werden DL und HAB nicht mit 16 t darstellbar bleiben. Ich habe erst neulich von einer Kommune gelesen, die aufgrund ihrer 18 t HAB, die Flächen für die Feuerwehr in ihrem Gemeindegebiet entsprechend verstärkt hat. Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 747595 | |||
Datum | 14.12.2012 20:47 | 9382 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Jan Ole U. Ich habe erst neulich von einer Kommune gelesen, die aufgrund ihrer 18 t HAB, die Flächen für die Feuerwehr in ihrem Gemeindegebiet entsprechend verstärkt hat. wenn das technisch bzw. wirtschaftlich machbar ist ... Ich kenne eine Aufstellfläche wo eine Tiefgarage drunter ist. Wenn das dann spitz gerechnet und ausgelegt wurde kann es durchaus vorkommen das diese Verstärkung der Aufstellfläche da nicht möglich ist. Was dann? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 747597 | |||
Datum | 14.12.2012 20:56 | 9323 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Jürgen M. wenn das technisch bzw. wirtschaftlich machbar ist ... technisch machbar, sicher. Wirtschaftlich? Ist immer die Frage, wer das bezahlen muss? Ich als Betreiber eines Objektes mit einer F-Zufahrt/F-Fläche würde mich auf eine Durchführungsverordnung zur LBO berufen, in der sicherlich 16 t als Maximum genannt sind. Die habe ich ja hergerichtet. Nur weil eine Kommune ein 18 t Hubrettungsfahrzeug kauft...? Ich als Inhaber einer "rotten" Aufstellfläche würde auch immer die Kommune zur Ertüchtigung meiner Aufstellfläche bewegen, wenn die sich einen 18 t beschafft. Dann stellt sich wieder die Frage der Wirtschaftlichkeit eines "günstigen" Fahrzeugs ;-) Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 747598 | |||
Datum | 14.12.2012 21:09 | 9304 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Wenn das dann spitz gerechnet und ausgelegt wurde kann es durchaus vorkommen das diese Verstärkung der Aufstellfläche da nicht möglich ist. Was dann? Da gibt es baurechtlich,rechtlich,wirtschaftlich und technisch mehrere Möglichkeiten: Erst mal die Frage nach der Gebäudeklasse und der Nutzung, eventuell Sonderbau? eventuelle Kompensationsmaßnahmen möglich,eventuell sogar im ersten Rettungsweg ? Bestandsschutz? Stellung eines Abweichungsantrages,je nach Datum der zu dem Zeitpunkt der Baugenehmigung gültigen Bauordnung. Notleitern nach DIN 14094 , du siehst das es mit dem Geschrieben von Jürgen M. Ich kenne eine Aufstellfläche wo eine Tiefgarage drunter ist. sehr, sehr vage ist gescheit eine befriedigende Auskunft geben zu können. Gruß Klaus Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 747607 | |||
Datum | 15.12.2012 07:38 | 9553 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Andreas R. Wobei bei den Stuttgarter Leiter die Motorisierung der Hauptgrund für das Fahrgestell war, die "leichteren" waren nicht mit den 232 PS lieferbar. Bei unserer auch. Der große 8-Zylinder bedingte einfach (ein gutes) "Etwas" an Mehrgewicht. Damals war die Teilung bei Magirus 176 PS 6-Zylinder (170 D 12/13 F mit nominell 12 bzw 13 t) oder 232 PS 8-Zylinder (232 D 14 F mit 14 t), ab 1980 waren es dann 192 PS (13 t) oder 256 PS (14 t). Wobei bei einem der "stärksten" jemals von Magirus auf dem "D"-Fahrgestell ausgelieferten RW 2 (nach meinen Infos nur ein weiteres baugleiches Fahrzeug für die FTZ Einbeck), dem 1983 gelieferten RW für den Landkreis Peine, der 8-Zylinder mit (nun) 256 PS extra in ein 11 t -Chassis "gepflanzt" wurde. Handelte sich um ein sogenanntes "Lagerfahrzeug", das auf Kundenwunsch besagten Motor, inkl. neuem, geänderten Fahrerhaus (da 8-Zyl. größer), erhielt. Ausgangsbasis 192 D 11 FA, ausgeliefert als 256 D 11 FA (habe dazu hier die (Liefer-) Unterlagen aus dem Magirus-Werksarchiv). Ging also irgendwie auch, wie auch immer (und ist hier etwas OT...). Inwieweit die Tonnage voll ausgenutzt wurde entzieht sich leider meiner Kenntnis, viel Reserve dürfte aber nicht übrig gewesen sein auf Grund der Ausstattung: Staffelkabine mit PA, B-Haspel am Heck, Haspel mit 30m formstabilen Schlauch seitlich am Leiterpark. Unsere war, bis auf den formstabilen Schlauch, baugleich. Und der Legende nach die letzte DLK 30 resp. 23/12 in Niedersachsen, die mit einer Staffelkabine *) ausgeliefert wurde (Dez. 1978, in Dienst Frühjahr 1979). Ein tolles Fahrzeug, ich bin sie wirklich sehr gerne gefahren, lag wie ein Brett auf der Straße! Und der 232 PS V8 - alleine der Sound... (hab mich mal bei einer Leiter mit dem 192 PS 6-Zylinder fast erschrocken - "Nähmaschine" ;-) ) Gruß Daniel *) Ebenfalls 1978 Metz-Leiter auf MB 1419 F für die BF Osnabrück (ein wirkliches Unikat!). Zwischenzeitlich wurden auch in Niedersachsen wieder Staffel-Leitern beschafft / in Dienst gestellt, zwei wenn ich mich nicht täusche. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Delmenhorst / Niedersachsen | 747608 | |||
Datum | 15.12.2012 09:11 | 9285 x gelesen | |||
Hallo, zumindest eine der in Niedersachsen beschafften Staffel-DLK steht bei der Feuerwehr Norden. Was die Entwicklung der Gesamtgewichte angeht, ist das auch für die n.B.-Leitern von Magirus gut nachvollziehbar. Die ersten beiden Prototypen waren auf einem 192 M 12-Fahrgestell aufgebaut, in Serie ging diese Baureihe dann auf 256 M 12-Fahrgestellen. Gesamtgewicht hier also noch bei 12 Tonnen. In dieser Serie gab es auch schon vereinzelte Fahrzeuge auf dem 256 M 14-Fahrgestell. Fahrzeuge dieser Bauausführung besaßen alle das niedrige Podium und die RK 180-HZ oder -Vario-Korbausführung. Mit Einführung der Stülpkörbe änderte sich auch die Fahrgestell-Bezeichnung in 120-25 AN, Gesamtgewicht nominell noch 12 Tonnen. 4 Fahrzeuge wurden auch mit dem Fahrerhaus der MK-Serie als n.B. DLK gebaut ( 3 Exemplare BF Berlin, 1 x Feuerwehr Zwiesel), alle auf dem Fahrgestell 140-25 A. Erst mit Einführung der wassergekühlten Motoren und einem damit verbundenen Umbau des vorderen Podiumsbereiches ( höher, mit Seitenverkleidung) erhöhte sich auch dauerhaft das Gesamtgewicht, hier kam das Fahrgestell 150 E 27 zur Verwendung. Aktuelle n.B.-Leitern basieren wie die normalen Leitern auf 160 E 30-Fahrgestellen. Also ist auch hier die Entwicklung über die Zeit von anfangs 12 Tonnen in den 80er Jahren über 14 Tonnen / 15 Tonnen Ende der 90er Jahre zu 15 / 16 Tonnen bei aktuellen DL(A)K nachvollziehbar. Bei den Fahrzeugen der D-Serien, also die von Magirus bekannten klassischen Frontlenker im Feuerwehrbereich, gab es so etwas wie das Baukasten-Prinzip. Grundregel des Marketing war seinerzeit, dass der Kunde das Fahrzeug so bekommt, wie er es möchte. Durch die Verwendung von vielen Gleichteilen, sowohl im Fahrgestell- und Motorenbau, die untereinander frei kombinierbar waren, war es möglich, diese Vorgabe auch zu erfüllen. Somit waren eigentlich alle Fahrgestell- und Motorenkombinationen möglich und wurden (sofern sie Sinn machten) auch umgesetzt. Änderungen im Kabinenbereich waren eigentlich nur Änderungen im "Kühlergrill"-Aussehen, hier wanderten Logos und Embleme je nach Ausprägung der Konzernstrukturen im Grill an andere Stellen und änderten Ihre Größe. War der Kunde allerdings deutlich genug in seinen Wünschen, so konnte auch hier noch einiges erreicht werden... So besitzt die DLK der FF Delmenhorst-Stadt, obwohl Baujahr 1984 (256 D 14 F), noch das Grill in der Optik der späten 70er Jahre; hier wurde bei der Bestellung die Einheitlichkeit gefordert (zu den anderen D-Serie-Fahrzeugen). Gruß Christian Alles Geschriebene stellt lediglich meine private Meinung dar. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 747619 | |||
Datum | 15.12.2012 11:15 | 9295 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Ole U.Spannend wird auch zu beobachten sein, wann die 16 t Grenze bei den Flächen für die Feuerwehr fallen wird. Hoffentlich nicht.. Geschrieben von Jan Ole U. uf Dauer, denke ich, werden DL und HAB nicht mit 16 t darstellbar bleiben. Das geht eigentlich für DLK alles recht problemlos - schwierig wirds mit - Zusatzausrüstung - Knickarm - HZL unmöglich ist es bei vergleichbaren Daten für HAB... Geschrieben von Jan Ole U. Ich habe erst neulich von einer Kommune gelesen, die aufgrund ihrer 18 t HAB, die Flächen für die Feuerwehr in ihrem Gemeindegebiet entsprechend verstärkt hat. Ich hab von Kommunen gelesen/gehört, die behaupten, sie hätten das Problem erst gar nicht, weil dann bekommt man ja auch für schwerere Fahrzeuge (Hubrettung, LF) Zuschüsse... Wie war das nochmal mit der Nachbarschaftshilfe? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Tim 8R., Hof / Bayern | 747625 | |||
Datum | 15.12.2012 12:38 | 9089 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian T.
Laut Dieter Hasemann (Buch Feuerwehrlegenden Magirus-Leitern) ist es so, dass nicht einmal die Prototypen der n.B.-Leitern wirklich 12-Tonner waren. Es handelte sich beim Fahrgestell um ein verstärktes 12-Tonnen-Fahrgestell, das Einsatzgewicht betrug bei allen n.B.-Leitern 14 - 14,5 Tonnen. Bis auf die beiden Prototypen hatte auch keine der Leitern den 192 PS-Motor. Also egal was auf der n.B. draufstand, ob 256 M 12 oder 120-25. Es waren 14-Tonner. (Vergleichbar war es ja auch bei den Mercedes-Benz 1019, die waren ja auch echte 12-Tonner...). Und von einer Leiter auf dem 256 M 14 hab ich noch nie etwas gehört. Hast Du da ein Beispiel? P.S.: Meine Meinung...is ja klar, oder? | |||||
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