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Thema | Trier: Wenn die Feuerwehr später kommt; war: FW Trier kommt bei 25.000 | 7 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 750962 | |||
Datum | 19.01.2013 00:17 | 6014 x gelesen | |||
Hallo, die Situation in Trier ist bekannt, da will ich nicht weiter aufwärmen. Zwei Dinge aber zu dem Artikel / bzw. der Situation. 1. Es ist zutreffend, dass Bürgerinnen und Bürger keine Schadenersatzpflicht (= Rechte Dritter) aus der Verpflichtung ableiten können, dass die FW in 8 Minuten vor Ort sein muss. Das ist doch aber Pillipalle, dafür gibt es Versicherungen. Ich bin aber mal gespannt, wenn im Falle eines Personenschadens ein Staatsanwalt auf die Idee kommt, dass das Opfer noch leben könnte, wenn die FW innerhalb der gesetzlichen Verpflichtung vor Ort gewesen wäre. Da gäbe es eine völlig neue Situation, die FW kommt nicht "zufällig", sondern "politisch" geplant (mit der Billigung des ISM) zu spät. Gegen eine evtl. Strafverfolgung gibt es keine Versicherung - fragt sich nur wen's trifft. 2. Dass ausgerechnet die DLK als Rettungsgerät laut ISM nicht nach 8 min, sondern erst nach 10 Minuten vor Ort sein muss, verstehe ich nicht. MfG, Thomas PS: Meine Hochachtung an die FWler aus Trier, die trotz der prekären Situation alles geben um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu garantieren. Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8N., Neureut / Baden-Württemberg | 750973 | |||
Datum | 19.01.2013 09:46 | 2884 x gelesen | |||
Zu: Geschrieben von Thomas K. 1. Es ist zutreffend, dass Bürgerinnen und Bürger keine Schadenersatzpflicht (= Rechte Dritter) aus der Verpflichtung ableiten können Ich kenne nur die Situation in Baden-Württemberg und hier steht ganz klar im Feuerwehrgesetz: Geschrieben von Feuerwehrgesetz (FwG) in der Fassung vom 2. März 2010 § 2 Vielleicht ist in RP sowas ebenfalls vorhanden? Da ich weder Leitender Branddirektor noch Kommandant bin ist alles was ich hier schreibe meine private Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Cars8ten8 L.8, Mainz / Rheinland-Pfalz | 751018 | |||
Datum | 19.01.2013 13:20 | 2514 x gelesen | |||
Schafften es die freiwilligen Wehren der Ortsteile nicht innerhalb der acht Minuten in ihrem Bereich die Einsatzstelle zu erreichen? | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 751074 | |||
Datum | 19.01.2013 17:11 | 2380 x gelesen | |||
Hallo Sebastian, Geschrieben von Sebastian N. Vielleicht ist in RP sowas ebenfalls vorhanden? Ja, diese Regelung haben wir in RLP auch. § 1 FwVO-RLP (1) Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem an einer öffentlichen Straße gelegenen Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von acht Minuten nach der Alarmierung (Einsatzgrundzeit) wirksame Hilfe einleiten kann. (4) Aus dieser Verordnung können Dritte keine Ansprüche herleiten -.-.-.-.- Dies betrifft aber ausschließlich privatrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz, Schmerzensgeld oder auch die Forderung der Bürger an die Stadt, die Feuerwehr zu stärken. Ich meinte allerdings mehr das Strafrecht. Die FW Trier kommt ja nicht "zufällig" z.B. wegen Berufsverkehrs, Stau oder winterlichen Straßenverhältnissen zu spät. Da wird ja bewusst von den Vorgaben der FwVO per politischer Entscheidung abgewichen, weil einfach kein Geld in der Kasse ist, um die FW VO-konform aufzustellen. Natürlich hat sich die Lokalpolitik dies vom ISM absichern lassen. Lt ISM betrifft dies aber nur Spzialfahrzeuge (z.B. DLK = Menschenrettung -??-). Aber die "normale" Feuerwehr (BF), also der Löschzug (ohne DLK ??) kommt ja auch bei einem Viertel der Bevölkerung zu spät. Ob die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Trier dies kompensieren können, kann ich nicht beurteilen. Auf jeden Fall haben diese FFW keine HRF - in vielen Stadtteilen aber entsprechend hohe Wohngebäude - und im Bestand auch solche ohne zweiten baulichen Rettungsweg. Alles in allem eine schwierige Situation in Trier - das, wie viele Städte, arm ist wie eine Kirchenmaus. Falls dies aber dennoch einmal der Fall sein sollte und nachzuweisen ist, dass das Opfer noch leben könnte, wenn die FW regelkonform aufgestellt wäre, dann geht das "Bockscheren" los. Ich wünsche den Kameraden in Trier, dass es nie so weit kommen wird. Denn dann will keiner die Verantwortung dafür übernehmen, weder die FW (die kann ja nun wirklich nix dafür) - und schon gar nicht die Landes- oder Lokalpolitik. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8N., Neureut / Baden-Württemberg | 751096 | |||
Datum | 19.01.2013 18:36 | 2358 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.Ich meinte allerdings mehr das Strafrecht. Klar, Strafrechtlich hast du wohl absolut recht. Geschrieben von Thomas K. Falls dies aber dennoch einmal der Fall sein sollte und nachzuweisen ist, dass das Opfer noch leben könnte, wenn die FW regelkonform aufgestellt wäre, dann geht das "Bockscheren" los. In dem Fall dann klares Organisationsverschulden der politischen Entscheidungsträger. Die Feuerwehr kann da überhauptnix für. Was das ganze allerdings keinen deut besser macht. Geschrieben von Thomas K. Ich wünsche den Kameraden in Trier, dass es nie so weit kommen wird. Dem kann ich mich nur anschließen!! Da ich weder Leitender Branddirektor noch Kommandant bin ist alles was ich hier schreibe meine private Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz | 791059 | |||
Datum | 26.06.2014 17:37 | 1967 x gelesen | |||
http://swrmediathek.de/player.htm?show=e65303c0-dc63-11e3-8649-0026b975f2e6 | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 791069 | |||
Datum | 26.06.2014 21:57 | 1736 x gelesen | |||
Situation Mittlerweile: Wache 2 seit 01.06. als Provisorium in Betrieb. besetzt mit 1:5/ HLF 20 und (Leih)DLK. AAO ist jetzt angepasst und in der Probephase. Klingt aber mal sehr vielversprechend. Dies ist meine Meinung. | |||||
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