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Thema | Signet 'Star of Life' | 15 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Joch8en 8L., Schwäbisch Hall / Baden-Württemberg | 751305 | |||
Datum | 22.01.2013 07:07 | 6815 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Hallo zusammen! habe mal eine Frage, die kürzlich aufgekommen ist, und zwar betrifft es den Star of Life: In Deutschland ist er ja geschützt, für Unternehmen, die dem BKS angehören. Wie verhält es sich aber bei Personen im nicht-dienstlichen (quasi privaten) Bereich? Deshalb nun die Frage: Wer darf ihn als Aufkleber, Pin, auf Shirts, etc. ... verwenden? - alle: vom SanDienst bis RettDienst? - nur im Rettungsdienst Tätige? Wer da? vom RH an, oder nur RS, oder nur RA....?!? - ist es rein ein Symbol oder hängt damit auch eine bestimmte Qualifikation zusammen? Wär super, wenn sich da jemand auskennt und weiterhelfen kann! Danke schonmal !! Es geht nicht um die Sinnhaftigkeit, privat mit dem Signet auf dem T-Shirt o.ä. herumzurennen, sondern mich interessiert rein der rechtliche Hintergrund dazu! Kameradschaftliche Grüße Jochen Lutz | |||||
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Autor | mich8ael8 s.8, Nierendorf / RLP | 751312 | |||
Datum | 22.01.2013 09:30 | 4427 x gelesen | |||
Hallo, hier ein Schreiben des Kreisfeuerwehrverbandes Passau in dieser Angelegenheit. http://www.kreisfeuerwehrverband-passau.de/aktuelles/2009-04Anlage%20Star+of+life.pdf Viele Grüße aus dem Rheinland. michael | |||||
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Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 751313 | |||
Datum | 22.01.2013 09:48 | 4133 x gelesen | |||
Mal ne doofe Frage: Was passiert denn, wenn ich zB ein im Ausland legal erworbenes Shirt mit dem "Star of Life" im Dienst bei der FF trage? (Zb zufällig im Falle einer Alarmierung) | |||||
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Autor | mich8ael8 s.8, Nierendorf / RLP | 751314 | |||
Datum | 22.01.2013 09:51 | 4080 x gelesen | |||
Hallo, auch in der Schweiz ist der SOL als Markenzeichen geschützt. http://www.vrs.ch/was_ist_star_of_life.html Gruß michael | |||||
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Autor | Joch8en 8L., Schwäbisch Hall / Baden-Württemberg | 751315 | |||
Datum | 22.01.2013 09:58 | 3978 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf K.Was passiert denn, wenn ich zB ein im Ausland legal erworbenes Shirt mit dem "Star of Life" im Dienst bei der FF trage? (Zb zufällig im Falle einer Alarmierung) so doof find ich die Frage gar nicht! ...also wenn ich diese Sachlage bisher richtig interpretiert habe, darf man ja in D im privaten, also nicht-dienstlichen Bereich das Emblem tragen, egal ob auf T-shirt, Ábzeichen, etc..... Oder? Kameradschaftliche Grüße Jochen Lutz | |||||
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Autor | Hans8i S8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 751316 | |||
Datum | 22.01.2013 10:10 | 3986 x gelesen | |||
Hallo, hier ein Hinweis auf einen bereits vorhandenen Fred da steht das eine oder andere bereits drinne. Grüsse Hansi Ein dezenter Hinweis an eventuelle "Petzen": Rennt ruhig zum Chef......der hat meine Beiträge schon vor euch gelesen....... :O) Hier bin ich beschäftigt: http://www.blumen-stellmacher.de | |||||
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Autor | Joch8en 8L., Schwäbisch Hall / Baden-Württemberg | 751319 | |||
Datum | 22.01.2013 10:27 | 3838 x gelesen | |||
Ja, das stimmt! Wobei es mir ja in meiner Eingangsfrage eher um folgendes geht: 'Wer darf ihn als Aufkleber, Pin, auf Shirts, etc. ... verwenden? - alle: vom SanDienst bis RettDienst? - nur im Rettungsdienst Tätige? Wer da? vom RH an, oder nur RS, oder nur RA....?!? - ist es rein ein Symbol oder hängt damit auch eine bestimmte Qualifikation zusammen? '....' Es geht nicht um die Sinnhaftigkeit, privat mit dem Signet auf dem T-Shirt o.ä. herumzurennen, sondern mich interessiert rein der rechtliche Hintergrund dazu! MkG Jochen Lutz | |||||
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Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 751326 | |||
Datum | 22.01.2013 11:04 | 3760 x gelesen | |||
Geschrieben von Jochen L.Es geht nicht um die Sinnhaftigkeit, privat mit dem Signet auf dem T-Shirt o.ä. herumzurennen, sondern mich interessiert rein der rechtliche Hintergrund dazu! In diesem Fall empfehle ich Dir, Dich an einen entsprechenden Fachanwalt (für Marken- bzw. Patentrecht?) zu wenden. Hier im Forum wirst Du nämlich keine belastbaren rechtlichen Auskünfte dazu bekommen. Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. "So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn) | |||||
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Autor | Joch8en 8L., Schwäbisch Hall / Baden-Württemberg | 751328 | |||
Datum | 22.01.2013 11:31 | 3680 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario D.In diesem Fall empfehle ich Dir, Dich an einen entsprechenden Fachanwalt (für Marken- bzw. Patentrecht?) zu wenden. Hier im Forum wirst Du nämlich keine belastbaren rechtlichen Auskünfte dazu bekommen. ....das ist natürlich die einzig sichere Variante im Endeffekt, da geb ich dir recht. Aber es könnte ja sein, jemand hier kennt sich mit sowas aus, hat schon Erfahrungen damit gemacht oder ist vielleicht sogar so ein Fachanwalt :-). Besonders die Frage, ob sich mit dem Symbol auch eine bestimmte geforderte Qualifikation verbindet, interessiert mich. MkG Jochen | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 751332 | |||
Datum | 22.01.2013 12:53 | 3673 x gelesen | |||
Es scheint zurzeit der Trend dahinzugehend, dass die für Markenrecht und auch Patentrecht zuständigen Stellen nicht mehr richtig prüfen ob hier ein Anrecht überhaupt besteht und nach dem Motto agiert wird, wenn jemand die Erteilung nicht passt und ältere Rechte an der Sache hat wird er sich schon melden. Ich habe in letzter Zeit erteilte Patente gesehen, über Sachverhalte, die selbst Wikipedia schon kennt, Erfindungshöhe null. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 776731 | |||
Datum | 07.11.2013 09:53 | 3409 x gelesen | |||
An das BRK habe ich die Anfrage gestellt, wie man generell Betriebssanitäter kennzeichnen sollte um sie gegenüber den normalen Ersthelfern (weißes Kreuz auf grünem Grund) besser unterscheiden zu können. Die Verwendung des roten Kreuzes ist erst einmal nicht möglich, das es sich hierbei um ein egschütztes Organisationskennzeichen als auch ein Schutzzeichen handelt. In diesem Zusammenhang hat mein Ansprechpartner beim BRK (Ausbildung Betriebssanitäter) auch die Frage aufgeworfen, ob die Markenrechtsansprüche am "Star of Life" in Deutschland überhaupt rechtswirksam sein können. Jedenfalls wird diese Fragestellung von meinem Ansprechpartner beim BRK jetzt angegangen. Sobald ich Ergebnisse habe, werde ich sie hier im Forum bekanntgeben. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 776737 | |||
Datum | 07.11.2013 12:33 | 3110 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Volker L. In diesem Zusammenhang hat mein Ansprechpartner beim BRK (Ausbildung Betriebssanitäter) auch die Frage aufgeworfen, ob die Markenrechtsansprüche am "Star of Life" in Deutschland überhaupt rechtswirksam sein können. hast du da jetzt schlafende Hunde geweckt? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 776742 | |||
Datum | 07.11.2013 14:32 | 2885 x gelesen | |||
Keine Ahnung. Mein Gesprächspartner sagte das dieses Markenzeichen für einen Privatanbieter geschützt ein Unding sei. Er will innerhalb seines Verbandes jetzt mal gezielter nachfragen. Denn meine Nachfrage nach einer sinnvollen Kennzeichung für Betriebsanitäter etc. ist ja berechtigt. Das Rote Kreuz für einen betrieblichen Dienst sei nicht zulässig. (da weder Rot-Kreuz-Organisation noch Relevanz der Schutzzeichenfunktion). In meinem aktuellen Fall trifft uns das Thema nicht, da wir außerhalb der 12 sm-Zone sind und damit der Anspruch des derzeitigen Rechtebeanspruchers nicht greifen kann. Aber was ist in Zukunft, wenn wir mal Betriebssanitäter auf deutschem Staatsgebiet kennzeichnen müssen? ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 776747 | |||
Datum | 07.11.2013 17:02 | 2867 x gelesen | |||
Hier ist dieses uralte Thema angesprochen http://www.rettungsdienst.de/nachrichten/star-of-life-im-dienst-tabu-11613 Die kommunalen Rettungsdienste in Schleswig Holstein haben den Star of Live auch früher genutzt. Jetzt steht da das Wort "Rettungsdienst". Für die Sanitäter könnte der Äskulapstab mit dem Wort Sanitäter (und/oder EMT) dienen. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 776753 | |||
Datum | 07.11.2013 18:35 | 2551 x gelesen | |||
Den Sven S der in dem Beitrag eine Mitteilung gemacht hat würde ich gerne mal wegen seiner Bilder anschreiben.... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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