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ThemaVorgehen nach 'Person im Aufzug'2 Beträge
RubrikTaktik
 
AutorOliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen753609
Datum12.02.2013 11:533370 x gelesen
Hallo zusammen,

wie im Allgemeinen bei dem Stichwort "Person im Aufzug" vorgegangen werden sollte ist mir grundsätzlich bekannt.
Die Frage, die sich mir allerdings noch stellt ist, wie man nach einem solchen Einsatz vorgeht.

1. stellt ihr nach jedem Feuerwehr - Einsatz die Aufzugsanlage komplett außer Betrieb?
2. informiert ihr die zuständige Aufsichtsbehörde?
3. wer ist die zuständige Aufsichtsbehörde nach §20 BetrSichV

Besten Dank schon mal für eure Infos.

Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr.

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen753610
Datum12.02.2013 12:151763 x gelesen
Geschrieben von Oliver H.1. stellt ihr nach jedem Feuerwehr - Einsatz die Aufzugsanlage komplett außer Betrieb?

ja, bzw. übergeben sie ohne Funktion dem Betreiber oder der Wartungsfirma.

Geschrieben von Oliver H.2. informiert ihr die zuständige Aufsichtsbehörde?
Nein, wir sind in § 20 nicht genannt.

Geschrieben von Oliver H.3. wer ist die zuständige Aufsichtsbehörde nach §20 BetrSichV
Müsste Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sein.

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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 12.02.2013 11:53 Oliv7er 7H., Meppen
 12.02.2013 12:15 Lüde7r P7., Kelkheim
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