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Thema | Vorgehen nach 'Person im Aufzug' | 2 Beträge | |||
Rubrik | Taktik | ||||
Autor | Oliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen | 753609 | |||
Datum | 12.02.2013 11:53 | 3370 x gelesen | |||
Hallo zusammen, wie im Allgemeinen bei dem Stichwort "Person im Aufzug" vorgegangen werden sollte ist mir grundsätzlich bekannt. Die Frage, die sich mir allerdings noch stellt ist, wie man nach einem solchen Einsatz vorgeht. 1. stellt ihr nach jedem Feuerwehr - Einsatz die Aufzugsanlage komplett außer Betrieb? 2. informiert ihr die zuständige Aufsichtsbehörde? 3. wer ist die zuständige Aufsichtsbehörde nach §20 BetrSichV Besten Dank schon mal für eure Infos. Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr. | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 753610 | |||
Datum | 12.02.2013 12:15 | 1763 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver H.1. stellt ihr nach jedem Feuerwehr - Einsatz die Aufzugsanlage komplett außer Betrieb? ja, bzw. übergeben sie ohne Funktion dem Betreiber oder der Wartungsfirma. Geschrieben von Oliver H. 2. informiert ihr die zuständige Aufsichtsbehörde? Nein, wir sind in § 20 nicht genannt. Geschrieben von Oliver H. 3. wer ist die zuständige Aufsichtsbehörde nach §20 BetrSichV Müsste Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sein. Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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