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Thema | Bedarf für 'FuG9a' bei den BOS | 5 Beträge | |||
Rubrik | Kommunikationstechnik | ||||
Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 761264 | |||
Datum | 04.05.2013 14:31 | 3015 x gelesen | |||
Die technische Richtlinie für Fahrzeuggeräte sieht zwar mit einem Fug8a bzw. 8a-1 ein Gerät ohne Weiche vor, das Equivalent im 2m Bereich quasi ein FuG9a ist aber aus unerfindlichen Gründen nicht definiert worden. Dabei sehe ich gerade bei den Feuerwehren erheblichen Bedarf für ein Gerät dieser Art. In BW gibt es z.B. die Möglichkeit MTW mit Zusatzausstattung als ELW1 zu klassifizieren. Diese und andere Führungsfahrzeuge müssen dann, wenn sie mit Richtliniengeräten ausgestattet werden sollen, auf Fug9b zu einem extrem hohen Preis zurück greifen. Dabei wären Geräte nach dem (virtuellen) Standard 9a sogar deutlich günstiger als 8b-1 zu haben. Bei der TÜV Abnahme gibt es jetzt je nach Prüfer häufig eine der drei Meinungen: 1. 2m Gerät, egal was ist vorhanden , ok 2. 2m Gerät muss BOS konform sein, auch ein HFG ist zugelassen wenn es an einer KFZ Antenne hängt und schließlich 3. ein HFG wird nicht zugelassen da es wenn es benötigt wird sich bestimmt einer ausgeliehen hat. Bei 3. kommt es dann manchmal zu tollen mechanischen Konstruktionen indem die Entnahme durch einen Bügel verhindert wird. Dazu meine Fragen: Wie ist das bei Euch (in den verschiedenen Ländern) geregelt? Wird der Bedarf für ein "FuG9a" ebenfalls gesehen? Wieviele verbauen einfach Betriebsfunkgeräte und wird auf die korrekte Modulationsart geachtet (also FM kein PM)? | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 761265 | |||
Datum | 04.05.2013 15:03 | 1588 x gelesen | |||
hallo, ich kenne in BaWü Einsatzleitwagen die haben z.B. ein Motorola GM-350 eingebaut. Das ist ein 2m-(Betriebs)-Funkgerät das dann mit den 2m-BOS-Kanälen programmiert ist. Das reicht dort aus. Ein FuG 9a könnte bis auf die Möglichkeit alle 2m-BOS-Kanäle zu schalten auch nicht mehr. Ich bin mir nicht sicher ob es dazu auch einen Erlass gibt in dem die Verwendung solche günstigen Geräten zugelassen wird. Analog wie in dem Erlass der die Verwendung eines 4m-Wenigkanalgerätes als zweites 4m-FuG im Feuerwehrhaus zulässt. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 761269 | |||
Datum | 04.05.2013 15:18 | 1571 x gelesen | |||
Das kenne ich auch, GM-350 oder CM340, und dann kanal 1,2 3 usw. keine direkte Ablesbarkeit des Kanals. Da muss dann immer der Zettel daneben geklebt werden 1=31, 2=50, 3=53 usw. Wehe wenn der weg ist oder jemand damit funken will der nur "BOS" kennt. Und dann machen viele PM mit allen negativen Konsequenzen. Ein Erlass gibt es nicht, nur dieses Abnahmechoas welches das IM nicht in den Griff bekommt. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 761270 | |||
Datum | 04.05.2013 15:20 | 1569 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Dirk B. GM-350 oder CM340, und dann kanal 1,2 3 usw. keine direkte Ablesbarkeit des Kanals. das GM-350 das ich kenne und mit dem ich gearbeitet habe zeigte den eingestellten Kanal im "Klartext" an. Hier z.B. "55" MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 761275 | |||
Datum | 04.05.2013 16:19 | 1571 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.eigte den eingestellten Kanal im "Klartext" an Stichwort Aliasanzeige. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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