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Thema | Aussonderungsfristen - Welche ist Gültig? | 22 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 761711 | |||
Datum | 10.05.2013 16:44 | 8191 x gelesen | |||
Hallo liebe Forumsgemeinde, im Internet habe ich ein Merkblatt der für mein Bundesland zuständigen FUK zu "Schutzausrüstung zum Halten" gefunden. In diesem Merkblatt geht es unter Anderem auch um Aussonderungsfristen für Feuerwehrleinen und -haltegurte. Nun steht dort, dass Feuerwehrhaltegurte nach DIN 14926 (zurückgezogen) nach 10 Jahren auszusondern sind, nach Technischer Weisung 16 des niedersächsischen Innenministeriums erst nach 20 Jahren. In meinen Feuerwehrhaltegurt sind sowohl DIN 14926 als auch NI MI TW 16 eingeprägt. Welche Aussonderungsfrist gilt denn nun für diesen Gurt? Der gesunde Menschenverstand sagt ja eigentlich "die Kürzere, die Verfasser werden sich ja etwas dabei gedacht haben". Da in unserer Samtgemeinde allerdings das Geld knapp ist, glaube ich kaum, dass das so anerkannt wird, die werden auf der längeren Frist von 20 Jahren beharren. Gibt es irgend eine Möglichkeit, hier festzulegen, dass der Gurt auszusondern ist (oder eben nicht)? MkG Felix Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 761714 | |||
Datum | 10.05.2013 17:15 | 4971 x gelesen | |||
Hallo! Auszug aus der GUV V G 9102 Seite 7/8: >>> 1.4 Anmerkungen Feuerwehr-Haltegurte nach DIN 14 927 sind nach den zur Zeit verfügbaren Erkenntnissen nach 10 Jahren auszusondern. Feuerwehr-Sicherheitsgurte nach DIN 14 923 sind nach 20 Jahren auszusondern gewesen. Gurte nach E DIN 14 926 (ab 1994) und DIN 14 926 (bis 2003) sind wie Gurte nach DIN 14 927 zu behandeln (10 Jahre). Das Seil braucht auf Grund der Ummantelung nicht während der Gebrauchsdauer des Gurtes ausgetauscht werden. <<< ________________________________________________________ Wenn ich es richtig gefunden habe dann ist der 14926 er der Gurt mit Zweidornschnalle und der Abseilachter-Öse am Karabiner. Die lebensgefährliche Klemmschnalle ist also schon mal nicht mehr dran, das wäre für mich das Kritierium schnellstmöglich auszusondern. Die Logik hinter den Vorgaben war meines Wissens, dass die DIN zunächst einmal den Wert annnahm, der als sichere Lebenserwartung des Materials zugrunde gelegt werden konnte. Durch Materialüberwachung konnte der Wert dann nachträglich hochgesetzt werden. Insofern spricht nichts dagegen, die längere Frist zu verwenden wenn ansonsten alle Prüfmerkmale nach GUV G 9102 erfüllt werden. Jetzt klarer? Gruß aus dem Saarland Jo | |||||
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Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 761715 | |||
Datum | 10.05.2013 17:22 | 4704 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef M.Wenn ich es richtig gefunden habe dann ist der 14926 er der Gurt mit Zweidornschnalle und der Abseilachter-Öse am Karabiner. Zumindest sieht meiner so aus, ja! Geschrieben von Josef M. Durch Materialüberwachung konnte der Wert dann nachträglich hochgesetzt werden. Du meinst also, wenn der Gurt regelmäßig (1x jährlich) geprüft wurde, darf er auch die 20 Jahre eingesetzt werden? Danke schon mal für die Infos! Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 761717 | |||
Datum | 10.05.2013 18:27 | 4426 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Felix H. Du meinst also, wenn der Gurt regelmäßig (1x jährlich) geprüft wurde, darf er auch die 20 Jahre eingesetzt werden? Da eine zusätzliche Aussage existiert, dass der Gurt bzw. die verwendeten Werkstoffe nicht nur zehn (wie zu Ausfertigung der DIN vermutet) sondern gemäß begleitender Produktbeobachtung 20 Jahre Lebenserwartung haben: Ja. Das Blättchen würde ich mir aber auch gut abheften ;-). Die Jahresprüfung musst Du auch innerhalb der 10 Jahre regelmäßig durchführen um auf der sicheren Seite zu sein. Gruß aus dem Saarland Jo | |||||
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Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 761722 | |||
Datum | 10.05.2013 19:01 | 4197 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef M.Da eine zusätzliche Aussage existiert, Ah, verstehe, die Technische Weisung ist dann als "Verlängerung" zu werten. Sehr schön :) Danke, jetzt ists klarer! Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Großalmerode / Hessen | 761745 | |||
Datum | 10.05.2013 22:50 | 4112 x gelesen | |||
Hallo Felix, Zur Info : Laut Gebrauchsanweisung: Für Gurte im Feuerwehreinsatz gilt als Empfehlung gemäß Geräteprüfordnung : max. Verwendungsdauer 10 Jahr nach BGR 198 6 bis 8 Jahr. Bei einer Anschaffung die alle 10 Jahre ist, sollte mann nicht so auf das Geld schauen. Sicherheit geht vor. Es muß ja auch nicht jeder einen Gurt besitzen. Oder mann beschaft sich in jeder größe welche. | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 761778 | |||
Datum | 11.05.2013 11:29 | 4020 x gelesen | |||
Hallo, ich würde von 20 Jahren ausgehen. Das dort beides aufgedruckt ist, hat einen ganz einfachen Hintergrund: Die TW 16 galt nur in Nds, der Hersteller wollte seinen Gurt aber in ganz D verkaufen. Der Gurt entspricht ja auch der DIN 14926, er ist sogar besser. Das ist ja kein Hindernisgrund für die Norm. Wenn der Rest in D ihn nach 10 Jahren aussondert .... Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Großalmerode / Hessen | 761791 | |||
Datum | 11.05.2013 13:22 | 3892 x gelesen | |||
Auf den Gerätewartlehrgang lernt mann schon, im zweifel das Strengere zu nehmen. Gebrauchsanleitug 10 Jahr, GUV 10 Jahre, BGR 10 Jahre und FUK 20 Jahre. Wenn nach 10 Jahren nichts passiert gut, wenn doch, viel spaß vor Gericht. Die FUK sitzt dann nicht mit auf der Anklagebank. Ein Gurt Kostet ca. 45 Du hast ja was in der Hand. Die Gebrauchsanleitung des Herstellers, diese ist höher als jede GUV,BGR,FUK usw. | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Großalmerode / Hessen | 761794 | |||
Datum | 11.05.2013 13:35 | 3852 x gelesen | |||
http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=196&type=1 siehe hier: FUK Niedersachsen. | |||||
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Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 761798 | |||
Datum | 11.05.2013 14:15 | 3829 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas B.Du hast ja was in der Hand. Die Gebrauchsanleitung des Herstellers, diese ist höher als jede GUV,BGR,FUK usw. Die hab ich ja eben nicht :/ Ich hab bloß die zwei Angaben, Norm vs. TW... Aber ist gut zu wissen, dann werd ich demnächst mal dafür plädieren, die Gurte entsprechend auszutauschen! Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 761799 | |||
Datum | 11.05.2013 14:16 | 3778 x gelesen | |||
Genau das Blatt habe ich schon vorliegen, aus dem ergaben sich ja erst die Unstimmigkeiten bei den Fristen... Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Großalmerode / Hessen | 761808 | |||
Datum | 11.05.2013 16:28 | 3804 x gelesen | |||
Hallo Felix, die TW 16 und DIN 14923 haben nichts mit der DIN 14926/27 zu tun. Gilt für die DIN 14923 und TW 16 Feuerwehr-Haltegurte nach DIN 14923 oder TW 16 (beide zurückgezogen) und Feuerwehrleinen sind spätestens 20 Jahre nach dem Herstellungsdatum auszumustern. Gilt für DIN 14926/27 Feuerwehr-Haltegurte nach DIN 14926 (zurückgezogen) und DIN 14927 sind vorläufig nach 10 Jahren auszumustern. Im zweifel die Gebrauchsanleitung bzw. Bedienungsanleitung verwenden. Kannst du auch der Stadtverwaltung vorlegen. Wenn alles noch unklar, hier bitte dran wenden: k.rack@medical-gmbh.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 761809 | |||
Datum | 11.05.2013 17:26 | 3767 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas B.Gebrauchsanleitug 10 Jahr, GUV 10 Jahre, BGR 10 Jahre und FUK 20 Jahre.Macht zusammen 50 Jahre ;-) Aber dann verdienen die Gurthersteller ja nix mehr... Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Großalmerode / Hessen | 761853 | |||
Datum | 12.05.2013 11:25 | 3657 x gelesen | |||
Tja. Bleiben aber bei 10 Jahr und dann weg mit den Gurt. Sicherheit geht vor. Wünsche noch einen schönen Muttertag. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 761862 | |||
Datum | 12.05.2013 12:21 | 3598 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas B.Bleiben aber bei 10 Jahr und dann weg mit den Gurt. Sicherheit geht vor.Die "Papiersicherheit" (Verantwortung) geht vor. Ich glaube bei diversen aussonderungspflichtigen Feuerwehrgerätschaften nicht, dass die Materialbedingungen für die Ersatzfristen verantwortlich sind. Wenn ein Bundesland schon einfach mal die rundherum gültige Frist verdoppeln kann... Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Großalmerode / Hessen | 761874 | |||
Datum | 12.05.2013 14:28 | 3584 x gelesen | |||
Die Hersteller gehen halt davon aus, das man diese Geräte, jeden Tag bei jeden Wettert benutzt. Wenn man sie nur ein paar mal im Monat benutzt Könnte man halt auch die Aussonderungsfristen höher setzen. Liegt aber nicht bei uns, wir richten uns halt nach GUV und Bedienungsanleitung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 761877 | |||
Datum | 12.05.2013 15:01 | 3511 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas B.Die Hersteller gehen halt davon aus, das man diese Geräte, jeden Tag bei jeden Wettert benutzt. Und das gibt es für manche Dinge auch... Da gibts dann eben bei "nur" Vorhaltung 10 jahre, bei benutzten Geräten 6 jahre... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 761879 | |||
Datum | 12.05.2013 15:04 | 3545 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thomas B. Die Hersteller gehen halt davon aus, das man diese Geräte, jeden Tag bei jeden Wettert benutzt. Wobei auch wenig genutzte Geräte altern ... Viele Materialien verändert sich auch bei Nichtbenutzung bzw. bei optimaler Lagerung ( wenig Temperaturwechsel, kein Licht usw.). Ein typischer Fall sind manche Kunststoffe die zwangläufig mit der Zeit ihre Weichmacher verlieren. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 761881 | |||
Datum | 12.05.2013 15:09 | 3519 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Wobei auch wenig genutzte Geräte altern ... Und trotzdem gibt es je nach Hersteller unterschiedliche Aussonderungsfristen... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Großalmerode / Hessen | 761883 | |||
Datum | 12.05.2013 15:23 | 3506 x gelesen | |||
Was lernen wir daraus? Wir halten uns an die Bedienungsanleitung und an die GUV. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 761885 | |||
Datum | 12.05.2013 15:25 | 3537 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas B.Wir halten uns an die Bedienungsanleitung und an die GUV. Falsch. Wir halten uns an die Bedienungsanleitung... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Großalmerode / Hessen | 761887 | |||
Datum | 12.05.2013 15:28 | 3521 x gelesen | |||
Je nach dem was Strenger ist. GUV oder Bedienungsanleitung. | |||||
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