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Thema | Ersthelfer und 'unterlassene Hilfeleistung' | 18 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Mell8ner8 J.8, Emden / Niedersachsen | 767989 | |||
Datum | 21.07.2013 08:55 | 6743 x gelesen | |||
Moin zusammen, mich interessiert mal eure Meinung zu folgendem Thema: Als Mitglied einer FF fahre ich mit dem Auto auf der Landstrasse. Der PKW vor mir kommt von der Straße ab und prallt gegen einen Baum. Ich bin also unmittelbar Unfallzeuge. Ich halte an und sehe nach was los ist. Der Fahrer ist devinitiv eingeklemmt. Weitere Autofahrer halten an und eilen zu Hilfe. Da nun 2,3,4,... weitere Personen vor Ort sind informiere ich dieses Leute, dass ich Feuerwehrmann bin und jetzt zum FH fahre um gleich in anderem "Dresscode" wiederkomme. Zeitgleich rappelt der Melder für diese Einsatzstelle. Mache ich mich in irgendeiner Weise strafbar, wenn ich in so einer Situation die Unfalstelle verlasse? Ich komme ja wieder. Andere Personen sind schon da. Und ohne Ausrüstung und Co. wäre da eh nix zu machen. Wenn sowas dann z.B. Mittwochs morgens um 10:30 Uhr passieren würde, wüsste ich das die Personaldecke sowieso kanpp ist und jeder einzelne gebraucht wird. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 767990 | |||
Datum | 21.07.2013 09:15 ![]() | 4668 x gelesen | |||
Moin Johann, meine persönliche Meinung; Ich würde an der EST bleiben und diese bei Eintreffen der Kameraden mit den notwendigen Info`s versorgen und dann ins zweite Glied rücken. Aus meiner Sicht, kann ich nicht beurteilen, wie weit die mit dir eintreffenden Ersthelfer wireklich Hilfe leisten können. Da hast du mit deiner Ausbildung doch einen gewissen Vorteil und kannst die Ersthilfe entsprechend leiten. Rechtlich glaube ich nicht, dass in der von dir beschriebenen Situation dir jemand was kann. Gruß | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 767996 | |||
Datum | 21.07.2013 09:58 | 4500 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.Ich würde an der EST bleiben und diese bei Eintreffen der Kameraden mit den notwendigen Info`s versorgen und dann ins zweite Glied rücken. Natürlich... So haben die nachrückenden Kollegen einen entscheidenden Vorteil - es ist bereits erkundet.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 767998 | |||
Datum | 21.07.2013 10:09 | 4292 x gelesen | |||
hallo, vor vielen Jahren war ich einer ähnlichen Situation: VU mit eingeklemmter Person: PKW gegen LKW, Frontalzusammenstoss. Ersthelfer waren ausreichend da und versorgten die Verletzten. Mein Arbeitsplatz war damals im Nachbarort. Die Unfallstelle lag zwischen diesem Nachbarort und unserem Feuerwehrhaus. Da die Landstrasse durch den Unfall blockiert war stand ich auf der, für mich "falschen" Seite des Unfalls. Kurze Überlegung: Plan 1: über Feldwege aussen rum zum Feuerwehrhaus fahren (grösserer Umweg) Plan 2: Erkunden und Erstangreifer einweisen Ich hab den Plan 2 gewählt. Und ann den GF des ersten Fahrzeugs eingewiesen und nach Rücksprache mit ihm über 4m eine erste Rückmeldung an die Leitstelle abgesetzt. Da ich da dann keine PSA dabei hatte hab ich mich in den Erstangreifer verkrümelt und den Funk besetzt. Einsatzkräfte waren genügend da. Unser Erstangreifer und die nachfolgenden Fahrzeuge waren, wie damals üblich, voll besetzt. Wenn ich den Plan 1 gewählt hätte wäre es unsicher gewesen ob ich dann bedingt durch den Umweg überhaupt noch ins 2. Fahrzeug ( LF ) reingekommen wäre. Anders würde da meine Entscheidung aussehen wenn ich weiss das die Personaldecke z.Zt. eng ist. Z.B. Dienstags morgens in der Urlaubszeit o.Ä. Ein fixe Handlungsanweisung wie man in solchen Fällen reagieren sollte gibt es meiner Ansicht nach nicht. Das wird immer eine Einzelfallentscheidung sein. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Joac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern | 768000 | |||
Datum | 21.07.2013 10:57 | 4036 x gelesen | |||
Mein Vorschlag: Entweder beim Notruf absetzen oder kurzer Anruf bei der Leistelle wenn du etwas später dazukommst, mit der Bitte deine Kollegen darüber zu informieren einen Satz Schutzkleidung für dich mitzubringen. Hab ich schon selbst an einer Unfallstelle erlebt. Hat prima geklappt. Zusätzlich wissen deine Kameraden, wenn die Personaldecke vllt dünn ist, dass schon jemand vor Ort ist. Im dümmsten Fall fährst du zum Feuerwehrhaus und sie kommen dir unterbesetzt entgegen und du darfst wieder hinterherfahren... Nicht für alle Fälle pauschal, aber tendentiell würde ich es so machen. Bzw habe es schon so praktiziert. Alles meine private und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 768001 | |||
Datum | 21.07.2013 11:18 ![]() | 3937 x gelesen | |||
Ich würde sagen: - An der Einsatzstelle bleiben - Erkunden - Ggf. zweiten (qualifizierteren!) Notruf absetzen - Ggf. kompetentere Erste Hilfe leisten (Wer weiß schon was die Ersthelfer vor Ort leisten können!?) - Die Ersthelfer organisieren (Absichern etc) - Ersteintreffende Kräfte einweisen (Klarer Zeitvorteil für den GF/EL) - Die Kollegen soweit nötig weiter unterstützen; es gibt auch Jobs für die es in der Situation nicht zwingend Schutzkleidung braucht Wir führen zudem ausgemusterte Schutzjacken als Wechselkleidung mit; (falls ein Trupp mal "Naß" ist etc) zusätzlich ist die Kleidung schonmal ganz gut für Betroffene zu gebrauchen. (Unfälle oder Brände bei Regen oder niedrigen Temperaturen) Mit so einer "provisorischen" Schutzkleidung läßt sich auf jeden Fall in zweiter Reihe arbeiten. Und was das Thema ausreichendes Personal zum ausrücken angeht: Wenn ein einzelner Feuerwehrmann über das erfolgreiche Ausrücken einer Einheit entscheidet, läuft eigentlich was ganz anderes Schief... | |||||
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Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 768002 | |||
Datum | 21.07.2013 11:24 | 3815 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Mellner Johann--- Mache ich mich in irgendeiner Weise strafbar, wenn ich in so einer Situation die Unfalstelle verlasse? Hallo Johann, rechtlich ist die Situation m.E. nicht ganz eindeutig. Es ist wie so oft: Solange nichts passiert, wird keiner etwas von dir wollen. Aber leisten die anderen Autofahrer, nachdem Du die Einsatzstelle verlassen hast, wirklich Erste Hilfe? Und was passiert wenn sie falsche Erstmaßnahmen ergreifen oder eine Lageänderung eintritt (vormals noch ansprechbarer Patient wird bewusstlos), mit der die Laienhelfer überfordert sind? Wenn einer von denen dann gegenüber Polizei, Presse oder am Stammtisch aussagt, man habe ja nichts mehr machen können und der Feuerwehrmann sei nicht mehr da gewesen? Eines muss jedem klar sein: Als FM muss man damit rechnen das sowohl Staatsanwälte/Richter als auch Unfallzeugen/Laienhelfer hinsichtlich Erstmaßnahmen am Unfallort andere Anforderungen an einen stellen, als an Otto Normal. Bei "Zivilisten" gilt das vor allem dann, wenn Du (z.B. durch einen Aufkleber am Auto) als Angehöriger einer Hilfsorganisation sofort erkennbar bist. Ich würde an der Einsatzstelle bleiben, zumal wie hier schon geschrieben eine bereits durchgeführte Erkundung für den GF des Erstangreifers auch schon was wert ist. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 768003 | |||
Datum | 21.07.2013 11:28 | 3658 x gelesen | |||
Geschrieben von Mellner J.Mache ich mich in irgendeiner Weise strafbar, wenn ich in so einer Situation die Unfalstelle verlasse? m.E. nein. Es sind ja Helfer da, und eine Garantenstellung hat der Feuerwehrmann der privat unterwegs ist auch nicht. Ob es sinnvoll ist zu fahren und dann wiederzukommen steht auf einem anderen Blatt. Du kannst davon ausgehen, dass Du unter den Ersthelfern in dem Augenblick der "Höchstqualifizierte" an der Einsatzstelle bist. Vielleicht kommt ein LK vorbei, der einen Feuerlöscher an Bord hat. Dann bist Du der, der diesen bedienen kann. Und auch im Bereich EH bist Du sicherlich fitter, als alle anderen. Ebenso in Sachen Absicherung der Einsatzstelle. Und Du weißt nie, wei ein Ersthelferhühnerhauen ragiert, wenn Du weg bist. Da muss nur einer vorbei kommen und rufen "alle weg vom Auto, das kann gleich explodieren" und schon hast Du Chaos - und u.U. keine Helfer mehr beim Patienten. Bist Du da, wird das nicht passieren. Und ganz ehrlich. Wenn es personell so aussieht, dass der Einsatzerfolg davon abhängt ob Du noch mit ausrückst oder nicht, dann stimmt ohnehin etwas nicht... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 768004 | |||
Datum | 21.07.2013 11:49 ![]() | 3770 x gelesen | |||
Auf jeden Fall vor Ort bleiben. Neben der genannten Führungsfunktion für die anderen Ersthelfer, die du schon mit rudimentärsten Wissen einnehmen kannst (und sobald die wissen, du bist feuerwehrangehörig, schon eh haben wirst), musst du deine Rolle, die du für die Feuerwehr in dem Fall haben kannst, mal ganz nüchtern einschätzen: Bist du noch "in Ausbildung", bist du Truppführer, hast du eine Führungsausbildung? Spielt überhaupt keine Rolle, denn als Führungskraft kannst du in der Zeit, wo die anderen anrücken, viel mehr an der Einsatzstelle machen (Erkunden, Vorbereiten, Raumeinteilung...), was nachher ansonsten noch erledigt werden muss, und die Truppe dann vernünftig einweisen. Als Azubi hast du nicht ganz soviele Möglichkeiten, aber wenn du erst zum Feuerwehrhaus fährst, und dann stolz bekleidet wiederkommst, ist der Nutzen für den Einsatzerfolg auch nicht gestiegen. Denn die Tätigkeiten, die dann im Hilfeleistungseinsatz i.d.R. bleiben, kannst du auch in Räuberzivil, garniert max. mit ein paar Bordmitteln (Warnweste z.B.) machen, ohne dass die Welt untergeht. Und bei allen Ausbildungsständen dazwischen steigt der Nutzen, den du mit Verbleib am Unfallort hast, während der, den du hättest, wenn du den Umweg übers Gerätehaus nimmst, relativ konstant bleibt - durch den Zeitverlust aber konstant gering. Vergiss nur nicht, frühzeitig nach dem Einsatz ein Blitzdings an dir anwenden zu lassen, damit du dich niemals nie nicht daran erinnerst, dass du auch ohne 100% korrekte PSA einen Beitrag zum Einsatzerfolg leisten konntest. Es bietet sich an, sowas auch immer auf dem Erstangreifer dabei zu haben, falls die Presse oder die, die es spielen, von dir Bilder machen, die dann nur ellenlange Diskussionen hervorrufen würden... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg | 768009 | |||
Datum | 21.07.2013 13:38 | 3399 x gelesen | |||
Hallo Sebastian ! Der "Blitzdings" war gut . Ich hab das selbe gedacht. Ich bin mir sicher, ja absolut sicher, es hätte einen Aufschrei vom einen oder anderen User und Paragraphenreiter hier gegeben wenn von eben solch einem Einsatz wie Du Ihn beschreibst hier ein Bild veröffentlich worden wäre. In "knickebocker, Badelatschen und Warnweste mit Rückernschild "Feuerwehr" " So denn , Schönen Sonntag allen www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Tobi8as 8W., Abtswind / Bayern | 768010 | |||
Datum | 21.07.2013 14:02 | 3290 x gelesen | |||
Also, meiner Meinung nach ist es sinnvoller, vor ort zu bleiben, gegebenenfalls andere Ersthelfer (falls vorhanden) zu koordinieren und die Einsatzkräfte einzuweisen und eine Lagemeldung zu geben, hilft mMn mehr,als in Uniform mit aufzulaufen und irgendeine Zivile Person die Lagemeldung machen zu lassen. Grund: Ein Einsatzleiter oder Gruppenführer kann mMn mehr mit fundierten informationen einer Erfahrenen Kraft was anfangen, als mit denen eines "Ottonormalbürgers". Wenn noch Einsatzkräfte benötigt werden, kann man immer noch nachrücken, wenn die Einsatzstelle an die Einsatzleitung übergeben ist (und man evtl bei der Polizei auskunft gegeben hat). P.s. War selbst schon in der Lage als Feuerwehrler einen Brand zu melden, wusste dann auch nicht, ob ins Feuerwehrhaus gehen oder ob dortbleiben sinnvoller wäre, hab dann bei der Meldung einfach den Disponenten in der ILS gefragt, der meinte, dass man aufjedenfall an der Stelle bleiben solle und die Hilfskräfte einweisen und Lagemeldung an die Einsatzleitung geben sollte. | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW | 768012 | |||
Datum | 21.07.2013 15:36 ![]() | 3252 x gelesen | |||
Hallo, wie üblich im Forum hast du auf deine konkrete Frage: Geschrieben von Mellner J. Mache ich mich in irgendeiner Weise strafbar, wenn ich in so einer Situation die Unfalstelle verlasse?keine Antwort bekommen. Die Antwortet lautet: Nein, du machst dich nicht strafbar. Ich kann natürlich nicht ausschließen, dass ein Richter am Amtsgericht Hinten-im-Walde dies anders sieht. 1. In dem von dir beschriebenen Fall ist die Person eingeklemmt. Ich unterstelle, auch bewusstlos, so dass du ihm auch nicht gut zureden kannst. Du hast einen Notruf abgesetzt. Die Unfallstelle ist soweit gesichert. Was willst du, wenn du nicht gerade einen Zugang legen kannst usw. noch tun? Genau: Nichts. Es besteht zwar die Pflicht zu optimaler Hilfe, allerdings: "Fehlen notwendige Spezialkenntnisse, läuft die Hilfspflicht darauf hinaus, sachkundige Dritte (Notarzt, Polizei, Feuerwehr) heranzuziehen. Die Hilfeleistungspflicht ist etwas anderes als eine Erfolgsabwendungspflicht im Fall der Garantenstellung." (Heinegg, in: Heintschel-Heinegg, Beck'scher Online-Kommentar StGB, 22. Ed., § 323c StGB, Rn. 15.) 2. Wenn die anderen Helfen, kann dich das ebenfalls entlasten: "Der Umstand allein, dass auch noch andere Personen hilfepflichtig sind, entlastet den untätig Bleibenden dagegen nicht." Wolfgang Wohlers/Karsten Gaede, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, 4. Aufl. 2013, § 323c StGB , Rn. 10. Allerdings: "Keine Hilfspflicht also zB: wenn genügend Hilfe an Ort und Stelle ist [...], Kühl, in: Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl. 2011, § 323c StGB. Rn. 5. "Tatsächlich geleistete oder zu erwartende Hilfe von anderer Seite kann nicht generell entlasten. Insbesondere entfällt die Erforderlichkeit eigener Hilfe nicht deshalb, weil (auch) andere zur Hilfeleistung nach § 323c verpflichtet sind. Denn die entsprechende Rechtspflicht allein bietet noch keine hinreichende Gewähr für die Abwendung der Schädigungsmöglichkeit. Deshalb hat im Güterschutzinteresse jeder für etwaige Defizite der Pflichterfüllung bei anderen einzustehen. Eine Entlastung tritt grundsätzlich nur insoweit ein, als von anderer Seite Hilfe tatsächlich geleistet wird., Freund, in: Münchener Kommentar zum StGB, 1. Aufl., § 323c, Rn. 84 3. Im übrigen kann man die Pflicht zur Hilfeleistung auch erfüllen, in dem man weiterfährt um Hilfe zu holen. Wenn das der optimale Weg ist, zu helfen, ist § 323c keine Pflicht zum Stehenbleiben. Ich habe jetzt keine Lust, stundenlang danach zu suchen, bin mir aber recht sicher, dass du deiner Hilfeleistungspflicht auch im rechtlichen Sinne besser nachkommst als durch bloßes Warten an der Einsatzstelle, wenn du zu deiner FF fährst und den RW holst...Kenne mehr als eine FF, wo es mit Maschinisten tagsüber schwierig ist. Denn § 323c StGb trifft nicht nur die Vorbeikommenden, sondern kann auch Dritten die Pflicht auferlegen, sich zur Unglückstelle zu begeben! 4. § 323c StGB lässt die Strafbarkeit auch entfallen, wenn der Hilfeleistungspflichtige "andere wichtige Pflichten" verletzen würde mit seiner Hilfeleistung. Müsste man mal darüber nachdenken, ob die Pflicht, zu genau diesem Einsatz zu gehen (siehe mein Ma-Beispiel) nicht höher ist. Gerade wenn der RW nur durch dich gelenkt werden könnte... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 768013 | |||
Datum | 21.07.2013 15:41 | 3123 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas R.wie üblich im Forum hast du auf deine konkrete Frage: Geschrieben von Mellner J."Mache ich mich in irgendeiner Weise strafbar, wenn ich in so einer Situation die Unfalstelle verlasse?" keine Antwort bekommen. Wie üblich wird nicht richtig gelesen, die Antwort gabs nämlich schon! Geschrieben von Thomas R. Die Antwortet lautet: Nein, du machst dich nicht strafbar. Also kannst du auch nicht so pauschal antworten... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW | 768014 | |||
Datum | 21.07.2013 15:47 | 3162 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Wie üblich wird nicht richtig gelesen, die Antwort gabs nämlich schon! Das ist nun OT, aber ich ärgere mich regelmäßig hier im Forum, dass eine fachliche Frage mit "Meinungen" statt mit Wissen geantwortet wird (ich gebe ja hier bewusst auch nicht meine Meinung zu bautechnischen Fragen usw. ab) und vor allem das bei einer so wichtigen Frage wie "Mache ich mich strafbar?" ohne eine Quelle, ohnen einen Beleg oder eine längere Begründung gepostet wird. Da könnte das Niveau hier noch deutlich steigen im Forum. Geschrieben von Christian F. Also kannst du auch nicht so pauschal antworten... Pauschal kann man bei Jura nie was beantworten. Aber den konkreten Sachverhalt kann man beantworten und das habe ich getan. Da aber nicht jeder Amtsrichter etwas von Feuerwehr versteht (das es nicht überall eine BF gibt, wie viele FM (SB) bei einem Einsatz notwendig sind usw.) kann ich nicht garantieren, dass er sich meiner rechtlichen Einschätzung anschließen würde. Im übrigen gibt es bei Jura eben nicht nur 1 und Null. Meine Antwort war richtig. Eine andere kann es genau so sein. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 768017 | |||
Datum | 21.07.2013 16:02 ![]() | 3215 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas R.Pauschal kann man bei Jura nie was beantworten. Und genau das stand im einen oder anderen Beitrag... Geschrieben von Thomas R. vor allem das bei einer so wichtigen Frage wie "Mache ich mich strafbar?" ohne eine Quelle, ohnen einen Beleg oder eine längere Begründung gepostet wird. Du schreibst ja selbst, dass man pauschal nicht antworten kann. Hier in diesem Fall machst du das ganz deutlich. Das nächste Mal fährt der junge Feuerwehrmann Schotenstich weiter, steht schlußendlich vor Gericht und hat eine Verurteilung am Hals, weil er hier was gelesen hat. Gut gemacht! Wenn man ganz ehrlich ist, stellt sich die Frage eigentlich nicht. Da bleiben, helfen bzw. Ersthelfer koordinieren und dafür sorgen, dass die anrückenden Kräfte arbeiten können. Wir hatten vor einiger Zeit einen VU, da waren 2 FA vor Ort. Was Besseres hätte da kaum passieren können. Der Verletzte wurde versorgt, die Jungs haben sich dann drum gekümmert, dass ordentlich abgesichert wird und vor allem haben Platz geschaffen für RTW, LF, RW & Co.... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW | 768019 | |||
Datum | 21.07.2013 16:08 | 3122 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Du schreibst ja selbst, dass man pauschal nicht antworten kann. Hier in diesem Fall machst du das ganz deutlich. Das nächste Mal fährt der junge Feuerwehrmann Schotenstich weiter, steht schlußendlich vor Gericht und hat eine Verurteilung am Hals, weil er hier was gelesen hat. Gut gemacht! Diese Gefahr besteht natürlich bei allen Antworten hier, auch bei den Fragen ob irgendwas zugelassen ist, welchen Knoten man beim Leiterhebel macht oder ob man B-Schläuche wirklich zwischen die Beine nehmen muss...Das ist zugegeben der Nachteil eines Forums. Es kann weder eine Rechtsberatung ersetzen noch eine andere Beratung, sondern nur erste Orientierungen geben. Deshalb bezog ich meine Antwort auch auf den ganz konkreten Fall (Person engeklemmt und bewusstlos, Notruf abgesetzt, Dritte die helfen, Unfallstelle abgesichert, ggf. massive Ausrückeprobleme in der Wehr). Geschrieben von Christian F. Wenn man ganz ehrlich ist, stellt sich die Frage eigentlich nicht Wenn ich an eine meiner FFs denke, wo die Nachbarwehr den RW durchaus mit 0/1 auf die Autobahn gebracht hat (und sonst nichts), während wir mit dem LF mit 1/5 ausgerückt sind, stellt sich diese Frage schon, leider. Zeitverzögerung durch Alarmierung des nächsten RW mindestens 20 min, eher mehr. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 768025 | |||
Datum | 21.07.2013 17:10 | 3005 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Thomas R. Wenn ich an eine meiner FFs denke, wo die Nachbarwehr den RW durchaus mit 0/1 auf die Autobahn gebracht hat (und sonst nichts), während wir mit dem LF mit 1/5 ausgerückt sind, stellt sich diese Frage schon, leider. Zeitverzögerung durch Alarmierung des nächsten RW mindestens 20 min, eher mehr. Mag sein, dann gibt es da aber ein ganz anderes Problem. Sollte ein FM als Ersthelfer an einer Einsatzstelle eintreffen, dann erwarte ich von ihm, dass er sich ein Bild über die Lage macht und entsprechende Maßnahmen anleitet (Und wenn es nur darum geht, dass die anderen Ersthelfer ihre Autos bei Seite setzen, um Platz für die FW und den Rettungsdienst zu schaffen!) und als Ansprechpartner bis zum Eintreffen vor Ort bleibt. Egal, ob der Patient ansprechbar ist oder nicht. Und ja, ich sehe das abseits der Rechtlichen Beurteilung. Aber auch das habe ich schon geschrieben. Gruß | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 768066 | |||
Datum | 22.07.2013 10:01 | 2748 x gelesen | |||
Genau solche Situationen sind der Grund, warum ich privat im PKW eine einlagige Jacke Bayern 2000 und einen Helm dabei habe...... Die Bayern 2000 Jacke ersetzt mir auch die persönliche Warnweste - habe also keine "doppelte Ausrüstung" (für jedes zusätzliche Familienmitglied gibt es dann auch die normale Warnweste) ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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