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ThemaBereitstellen von Gesetzeskommentaren gegenüber Führungskräften4 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP768764
Datum29.07.2013 18:353543 x gelesen
Beim Lesen eines Auszugs aus einer Kommentierung des LBKG RLP in der aktuellen Brandhilfe fiel mir folgender Satz auf:

Der komplette Beitrag mit weiteren Praxishinweisen findet sich im Kommentarbeitrag "ABC der Feuerwehr"; es wird davon ausgegangen, dass dieser Kommentar, den Anforderungen der Rechtsprechung an die Informationspflicht von Ehrenbeamten entsprechend, jeder Führungskraft der Freiwilligen Feuerwehr als unverzichtbares "juristisches Handwerkszeug" zur Verfügung steht.
Wer bekommt bei euch solche "unverzichtbaren juristischen Handwerkszeuge" zur Verfügung gestellt? Wie umfangreich?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz768768
Datum29.07.2013 19:002276 x gelesen
Hallo,

gute Frage, ich beziehe die Kommentierung des LBKG (3 Ordner des Neckar-Verlags inkl. Updates) selbst auf eigene Rechnung, da ich sie eigentlich für einen Wehrführer als unverzichtbar halte.

Weitere Frage wäre, wie es mit dem Bezug der "Brandhilfe" in RLP aussieht: Welche Kommune stellt die allen Führungskräften (oder genauer: Teileinheiten, Ortswehren) zur Verfügung?

Gruß,
Michael

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg768770
Datum29.07.2013 19:421950 x gelesen
hallo,

bei uns steht schon seit sehr vielen Jahren das kommentierte Feuerwehrgesetz im Feuerwehrhaus für die Führungskräfte und natürlich auch für die Mannschaft zur Verfügung. Beschafft hat es die Stadt.

Ich denke in einer Feuerwehr sollte das Standard sein.

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP768785
Datum29.07.2013 21:371801 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Weitere Frage wäre, wie es mit dem Bezug der "Brandhilfe" in RLP aussieht: Welche Kommune stellt die allen Führungskräften (oder genauer: Teileinheiten, Ortswehren) zur Verfügung?Bei uns bekommt die jeder örtliche Wehrführer.
Und 4-5 Seiten pro Ausgabe sind ja wirklich lesenswert ;-)
(Aktuell: Rauchmelderalarme und Türöffnungen, vorherige Ausgaben einige klasse Aufarbeitungen des Themas "Rauswurf"...)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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