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Thema | Waren Lebensretter zu teuer? Feilschen wie auf einem türk. Basar :-() | 13 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 770143 | |||
Datum | 13.08.2013 15:29 | 8276 x gelesen | |||
hallo,Die Feuerwehrleute retteten ein Leben, doch waren in der Neujahrsnacht 2012 nicht zu viele Helfer im Einsatz? Die Frage hat die Anwältin eines 31-Jährigen so umgetrieben, dass sie vor das Verwaltunsgericht zog. Ziel: Die Rechnung, die ihr Mandant im Nachhinein von der Samtgemeinde Hanstedt und dem Landkreis Harburg erhalten hatte, solle reduziert werden. Dabei verkenne sie nicht das Engagement der Ehrenamtlichen, doch die Behörden sollten sich kulant zeigen, denn ihr Mandant habe nur ein geringes Einkommen von tausend Euro pro Monat: Wäre er Hartz IV-Empfänger, müsste er nichts zahlen. Die Vertreter der Kommunen wiesen das Ansinnen zurück, über eine Stundung und Ratenzahlung könne man sprechen. Das Urteil wird erst kommende Woche verkündet. vollständiger Artikel auf ![]() über diese Feilscherei kann ich nur den Kopf schütteln Ich finde die Kosten dürfte da schon angemessen sein. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 770152 | |||
Datum | 13.08.2013 16:19 | 5034 x gelesen | |||
Um ehrlich zu sein finde ich, dass "zwei Dutzend Feuerwehrleute [...] um die Straße zu sperren, den Mann zu befreien und das Haus abzustützen" ziemlich wenig sind. Weil für eine Gebäudeabstützung kann man auch schnell mal einen Technischen Zug, zumindest aber eine B1 vom THW anfordern. Wäre nicht überzogen. Auch die Einsatzdauer von 1:30h ist m.E. durchaus im Rahmen. Wenn man die Zeit zur unmittelbaren Rettung herausrechnet - wie wohl geplant gewesen - reduzieren sich die Kosten ja sogar noch. (Dass das nicht gleich passiert ist, ist tatsächlich fragwürdig...) Für solche Aktionen nach Fahrten mit massiver Trunkenheit kann ich kaum Verständnis aufbringen. Wobei ich schon eingestehe, dass in Deutschland gerne mal mit sehr viel (zu viel) Personal angerückt wird, bzw. Personal zu lange herumsteht, anstatt aus dem Einsatz herausgelöst zu werden. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 770160 | |||
Datum | 13.08.2013 16:36 | 5031 x gelesen | |||
...die Anwältin, die mehrfach erwähnte, dass ihr Klient eine Rechtsschutzversicherung besitzt,... So läuft das heute. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Fran8z-G8eor8g B8., Lippetal / Kreis Soest / NRW | 770301 | |||
Datum | 14.08.2013 21:22 ![]() | 4296 x gelesen | |||
Hallo, ich glaube daß jeder Feuerwehrangehörige nachts, und besonders in einer Neujahrsnacht, besseres zu tun hat als unvernünftige Besoffene aus dem Auto zu holen. Hätte er sich nicht verbotenerweise ans Steuer gesetzt wäre die Feuerwehr auch nicht ausgerückt. Die Flitzpiepe soll mal gaaanz kleine Brötchen backen. Gruß, F.-G. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 770423 | |||
Datum | 16.08.2013 18:51 | 3742 x gelesen | |||
hallo, so - die Feilscherei hat jetzt (zunächst) ein Ende. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden: ... In dem Verfahren gegen die Samtgemeinde Hanstedt (6 A 78/12) hat das Verwaltungsgericht den Kostenbescheid insofern aufgehoben, als darin Kosten von mehr als 509,51 EUR festgesetzt wurden. Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen. ... ... In dem Verfahren gegen die Kosten des Rüstwagens (6 A 92/12) hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen, da der Rüstwagen nicht zur Lebensrettung des Klägers, sondern zu kostenpflichtigen Hilfeleistung im Unglücksfall eingesetzt wurde und daher aus den gleichen Gründen wie im Verfahren 6 A 78/12 kostenpflichtig ist. ... vollständiger Bericht mit ausführlichen Begründungen: ![]() MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 770449 | |||
Datum | 17.08.2013 10:03 | 3137 x gelesen | |||
Ist es nicht als Vorsatz zu werten, wenn einer Hackedicht sich ins Auto setzt und einen Unfall baut? Nach meinem Verständnis : JA. P.S. Ich gebe zu, in solchen Dingen etwas naiv zu sein. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 770452 | |||
Datum | 17.08.2013 10:24 | 3116 x gelesen | |||
Moin Jürgen, Geschrieben von Jürgen M. Ich finde die Kosten dürfte da schon angemessen sein. Ich bin da eher der Meinung, bei solchen "Ursachen" darf es auch gerne noch einen Faktor X oben drauf geben..... Gruß | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 770460 | |||
Datum | 17.08.2013 12:07 | 3140 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.Ich bin da eher der Meinung, bei solchen "Ursachen" darf es auch gerne noch einen Faktor X oben drauf geben..... Den Faktor x dürfte schon das Gericht draufgelegt haben, hat nur nix mit der Feuerwehr und deren Kostensatzung zu tun. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 770465 | |||
Datum | 17.08.2013 12:58 | 3047 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Ist es nicht als Vorsatz zu werten, wenn einer Hackedicht sich ins Auto setzt und einen Unfall baut? Nein. Er wird ja den Unfall nicht absichtlich gebaut haben. Wer will das schon? Grobe Fahrlässigkeit könnte man unterstellen, sofern wir nicht schon mit >2,0 Promille im Bereich der verminderten Schuldfähigkeit sind. Und selbst wenn man grobe Fahrlässigkeit unterstellt, ist die Abrechnung der Kosten für die direkte Rettung wohl eher nicht drin. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Oliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen | 771540 | |||
Datum | 27.08.2013 10:52 | 2795 x gelesen | |||
Zitat aus dem Artikel: "Anhand der vorgelegten Verwaltungsvorgänge, der Stellungnahmen der Beteiligten sowie der Aussagen des Ortbrandmeisters in der mündlichen Verhandlung konnte ermittelt werden, dass fünf Feuerwehrleute 15 Minuten mit der Lebensrettung des Klägers befasst waren. Folglich können die dafür veranschlagten Kosten, einschließlich der anteiligen Kosten des Löschgruppenfahrzeugs als Transportmittel von insgesamt auf 64,62 EUR, nicht vom Kläger verlangt werden." Ich finde es irgendwie ganz spannend, dass die Kosten für eine Menschenrettung mit fünf Feuerwehrleuten, inklusive Fahrzeug mit 64,62 Euro angesetzt werden. Auch wenn eine Menschenrettung ja nicht abrechnungsfähig ist, kommt man doch ins grübeln, was denn solch eine Dienstleistung im Verhältnis zu anderen Dingen kosten würde. Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 771544 | |||
Datum | 27.08.2013 11:10 | 2643 x gelesen | |||
Moin, ich kann der ganzen Rechnung nicht wirklich folgen..... Was mich vor allem stutzig macht, sind die 15 Minuten. Wenn ich nach dem Satz unsere Gebührenordnung gehe, dann ist man innerhalb der 15 Minuten alarmiert, ausgerückt, gearbeitet und wieder eingerückt.... Hut ab. Gruß PS: Ja, vermutlich wird die Zeit da anders berechnet... was ich dann noch weniger verstehen würde. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 771586 | |||
Datum | 27.08.2013 18:01 | 2343 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver H.Ich finde es irgendwie ganz spannend, dass die Kosten für eine Menschenrettung mit fünf Feuerwehrleuten, inklusive Fahrzeug mit 64,62 Euro angesetzt werden. Auch wenn eine Menschenrettung ja nicht abrechnungsfähig ist, kommt man doch ins grübeln, was denn solch eine Dienstleistung im Verhältnis zu anderen Dingen kosten würde. Vielleicht ist genau das der Denkfehler: Es handelt sich bei einem Feuerwehreinsatz eben nicht um eine privatwirtschaftlich kalkulierte Dienstleistung, sondern um eine behördliche Maßnahme für die ggf. ein Kostenersatz zu zahlen ist. Das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. | |||||
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Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 771587 | |||
Datum | 27.08.2013 18:06 | 2253 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.PS: Ja, vermutlich wird die Zeit da anders berechnet... was ich dann noch weniger verstehen würde. Naja, so unlogisch ist das glaube ich gar nicht. Es wurde ja kein "Preis" für die Menschenrettung berechnet, sondern nachträglich abgezogen. Die reine Menschenrettung hat eben scheinbar nur 15 Minuten gedauert. Das Ausrücken, die Anfahrt und das Einrücken zählen da nicht dazu, weil unterstellt wird, dass die auch ohne die Menschenrettung notwendig geworden wären. Denn es werden eben nicht zwei getrennte Einsätze (Menschenrettung und der Rest) betrachtet, sondern der Anteil der Menschenrettung am Einsatz X. In Rechnung gestellt wird also jetzt nach Gerichtsbeschluss alles, was auch ohne die Menschenrettung erfolgt wäre. Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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