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ThemaRostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei231 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Durchsuchung und Beschlagnahme bei der Freiwilligen Feuerwehr Rostock
  • heise.de: Wirbel um Spähsoftware bei der Freiwilligen Feuerwehr Rostock
  • NDR: Caffier dringt auf Ende des Feuerwehr-Streits
  • Auszug aus dem Protokoll der Wehrführerberatung der Hansestadt Rostock vom 10. September 2012. Unter Tagesordnungspunkt 5 geht es um Einsatz-Informationen.
  • NDR: Feuerwehr-Durchsuchung war rechtswidrig
  • Zwei offene Briefe der BTB-Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften Mecklenburg-Vorpommern an die FF Rostock
  • p.gifLandgericht Rostock bestätigt Beschlagnahme der im Rahmen der Durchsuchung vom 16.08.2013 sichergestellten Beweismittel
  • Stadt lädt Freiwillige Feuerwehr Rostock von Ehrung zum Tag des Ehrenamtes aus.
  • Rostocks OB setzt Stadtbrandmeister ab
  • NDR Datenmissbrauch bei Rostocker Feuerwehren?
  • Nach Razzia in der Wache: Feuerwehrmänner schmeißen hin
  • BF HRO Kurzübersicht
  • Einigung erzielt
  • Razzia bei Rostocks Feuerwehr
  • Nonstopnews Meldung
  • Landgericht entscheidet: Razzia bei Rostocker Feuerwehr war rechtens
  •  
    AutorPasc8al 8S., Barsbüttel / Schleswig-Holstein770434
    Datum16.08.2013 23:53149826 x gelesen
    Guten Abend,

    die Schweriner Volkszeitung berichtete heute aus Rostock: Razzia bei Rostocks Feuerwehr

    Wohl ein einzigartiger Vorgang in Feuerwehr-Deutschland.


    Grüße

    MfG
    Pascal

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW770438
    Datum17.08.2013 01:17136766 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Pascal S.die Schweriner Volkszeitung berichtete heute aus Rostock: Razzia bei Rostocks Feuerwehr

    ist das der richtige Link?

    Von einer Durchsuchung der Leitstelle steht da nichts...

    Geschrieben von Pascal S.Wohl ein einzigartiger Vorgang in Feuerwehr-Deutschland.

    Welchen Vorgang meinst du?

    Dass die Betroffenen Kritik an den Methoden der Polizei äußern (ohne jetzt aus der Ferne beurteilen zu können, ob sie berechtigt ist oder nicht) oder dass der Verdacht besteht, dass Angehörige der BOS systematisch gegen Geheimhaltungs- oder Verschwiegenheitspflichten verstoßen?

    In beiden Fällen bezweifle ich die Einmaligkeit.

    und unabhängig vom vorliegenden Fall (bei dem ich ja garnicht im Detail weiss, um was es geht):

    Gerade in Zeiten von Facebook & Co. ist im zweiten Themengebiet heute die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung von Verfehlungen größer als früher.

    Es ist auch einfach eine andere Dimension, ob man dienstliche Interna aus purer Neugierde "für den Eigenbedarf" beschafft oder ob man diese gleich an die weltweite Öffentlichkeit weiterreicht.

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW770440
    Datum17.08.2013 06:40135195 x gelesen
    Ich weis nur nicht, warum der Wehrleiter sich Aufregt. Das Amt hats der Polizei erlaubt, daher brauchten die keinen Durchsuchungsbefehl, bis auf die privaten Spinde. Und das sofort Befragungen versucht werden ist auch normal. Daher: Sie haben das Recht zu Schweigen

    Jede Führungskraft, egal wo, muss das wissen.

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    AutorPasc8al 8S., Barsbüttel / Schleswig-Holstein770442
    Datum17.08.2013 08:55133866 x gelesen
    Guten Morgen,

    Geschrieben von ---Henning K.--- ist das der richtige Link?

    Von einer Durchsuchung der Leitstelle steht da nichts...


    auf Nonstopnews ist *in Rostock alle Wachen der örtlichen Feuerwehren samt Leitstelle zeitgleich von der Polizei durchsucht.* zu lesen. Nonstopnews

    Geschrieben von ---Henning K.--- Welchen Vorgang meinst du?

    Weder die Kritik, noch den Verdacht empfinde ich als einzigartig, sondern das aktive Vorgehen der Polizei ist mir bis dato noch nicht bekanntgewesen.

    Grüße

    MfG
    Pascal

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü770443
    Datum17.08.2013 09:04133526 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Pascal S.auf Nonstopnews ist *in Rostock alle Wachen der örtlichen Feuerwehren samt Leitstelle zeitgleich von der Polizei durchsucht.* zu lesen. Nonstopnews

    Wenn ich mir die "Kommentare", um es mal neutral auszudrücken, auf der Facebookseite von Nonstopnews anschaue weiß ich mal wieder die Realnamenpflicht hier im Forum zu schätzen....


    Gruß Andi

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen770444
    Datum17.08.2013 09:17133309 x gelesen
    Moin,
    Geschrieben von Andreas R.Wenn ich mir die "Kommentare", um es mal neutral auszudrücken, auf der Facebookseite von Nonstopnews anschaue weiß ich mal wieder die Realnamenpflicht hier im Forum zu schätzen....
    Obwohl, mir haben sie ein Lächeln ins Gesicht gezaubert ;-)!
    Soviel unwissenheit und naivität findet man selten...

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770448
    Datum17.08.2013 10:02133191 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Henning K.Von einer Durchsuchung der Leitstelle steht da nichts...
    soweit ich jetzt informiert bin passt das mit der Leitstelle nicht.

    Daher habe ich die Überschrift geändert.

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770451
    Datum17.08.2013 10:13133281 x gelesen
    hallo,

    Gerade habe ich von der Polzei Rostock folgende Auskunft bekommen:

    In dieser Sache gibt es einen Pressevorbehalt der Staatsanwaltschaft.

    Das bedeutet das die Pressestelle der Polizei keine Auskunft geben darf. Die Staatsanwaltschaft übernimmt in dieser Sache die Pressearbeit.

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen770471
    Datum17.08.2013 14:51132696 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Stephan S.Obwohl, mir haben sie ein Lächeln ins Gesicht gezaubert ;-)!

    Mir jagt sowas eher kalte Schauer über den Rücken... :(

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770472
    Datum17.08.2013 14:53133324 x gelesen
    hallo,

    ich hab jetzt mal den aktuellen Stand meiner Recherche zu den Hausdurchsuchungen bei der FF Rostock hier in einer Newsmeldung zusammengefasst:

    p.gifDurchsuchung und Beschlagnahme bei der Freiwilligen Feuerwehr Rostock

    Ich werde in den nächsten Tagen weiter rechherieren und versuchen mehr Hintergrundinformationen zu diesem schon aussergewöhnlichen Fall zu bekommen.

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770483
    Datum17.08.2013 17:27133320 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.Ich werde in den nächsten Tagen weiter rechherieren und versuchen mehr Hintergrundinformationen zu diesem schon aussergewöhnlichen Fall zu bekommen.
    so - hier weitere Infos:

    Nach den inzwischen mir vorliegenen Informationen wurden die Ermittlungen die zu den Durchsuchungen und Beschlagnahme von Rechner- und Funktechnik bei der FF Rostock geführt haben durch eine Anzeige die seitens des Brandschutz- und Rettungsamt der Hansestadt Rostock angestossen ...

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen770490
    Datum17.08.2013 18:51133457 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Ich weis nur nicht, warum der Wehrleiter sich Aufregt. Das Amt hats der Polizei erlaubt, daher brauchten die keinen Durchsuchungsbefehl, bis auf die privaten Spinde.
    Vorallem stelle ich mir die Frage, wie ein Wehrführer und der Stadtwehrführer die Duchsuchung verhindern wollten bzw. wie sie dazu kamen.
    Denn das Hausrecht besitzt ja das Amt, und dieses hatte ja die Durchsuchung genehmigt.

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen770492
    Datum17.08.2013 19:51   133798 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Harald S.Ich weis nur nicht, warum der Wehrleiter sich Aufregt. Das Amt hats der Polizei erlaubt,

    Was erstmal zu beweisen wäre. Schließlich wusste der Wehrführer da offenbar nichts von. Da kann ja jeder kommen und ihm erzählen wollen, dass es wer über ihm etwas erlaubt hätte. Von daher vollauf korrekt gehandelt. Sonst wird da ganz schnell eine freiwillige Herausgabe draus, selbst wenn die Verdachtslage überhaupt nicht für einen Durchsuchungsbefehl ausgereicht hätte. Im dümmsten Falle laufen die Ermittlungen ja auch gegen seinen Dienstherren, wo der WF dann auch besser erstmal die Klappe halten sollte, als den Dienstherrn potentiell belastendes Material ohne Erfordernis preiszugeben.



    Gruß,
    Thorben

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW770494
    Datum17.08.2013 20:56132622 x gelesen
    Moin Jürgen,

    hmmmm schwere Kost. Die Fragen, die ich mir dann stelle: Warum hat das Amt die Vorwürfe nicht selbst geprüft? Oder ist die FF denen nicht untergeordnet? Warum wurde der Betrieb kleiner Leitstellen nicht untersagt? Und welche Summen müssen da geflossen sein, dass der Aufwand (und die Folgen!) das rechtfertigen.....

    Gruß

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg770495
    Datum17.08.2013 21:05132321 x gelesen
    Geschrieben von Martin D. Die Fragen, die ich mir dann stelle: Warum hat das Amt die Vorwürfe nicht selbst geprüft?

    Das ist auch das, was ich mich frage. Eine Stadt in der Größe Rostocks sollte doch eine IT-Abteilung haben, die in der Lage sein sollte, stadteigene Rechner auf Dienstvergehen hin zu überprüfen. Ganz zu schweigen davon, dass stadteigene Rechner ohnehin nur bestimmte zulässige Aktivitäten ermöglichen sollten.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW770496
    Datum17.08.2013 21:12132302 x gelesen
    Tag,

    naja, es gibt mittlerweile genug Kostenfreie Software im Netz, mit der ich mit einem Scanner alles mögliche decodieren kann, wenn ich will. Und wenn ich als Reporter diese Informationen haben will, weiß ich auch relativ fix, wie ich das aufbaue... .Google keine 5 Minuten....

    Naja.

    Mal abwarten wie sich das entwickelt.

    Gruß


    PS. Hat jemand ne Info, ob es in Rostock andere Problem gibt?

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP770498
    Datum17.08.2013 22:17132161 x gelesen
    Im aktuellen FW-Magazin wird über die FF HRO berichtet.
    Da gabs wohl Ärger mit BF-Leitung. Früher wohl mehr als heute, bzw. gestern.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen770502
    Datum17.08.2013 23:25132229 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Ich weis nur nicht, warum der Wehrleiter sich Aufregt. Das Amt hats der Polizei erlaubt, daher brauchten die keinen Durchsuchungsbefehl, bis auf die privaten Spinde. Und das sofort Befragungen versucht werden ist auch normal. Daher: Sie haben das Recht zu Schweigen

    So einfach ist das nicht. Ich hätte als Wehrführer auf einem Durchsuchungsbeschluss oder einer schriftlichen Anweisung seitens der vorgesetzten Dienststelle bestanden Alternativ hätte ich erstmal den Einsatzleiter mitgenommen und das ganze bei der vorgesetzten Dienstelle abgeklärt. Vorher hätte keiner einen Finger gerührt oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde riskiert.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW770503
    Datum17.08.2013 23:49131699 x gelesen
    Geschrieben von Gerrit L.So einfach ist das nicht.

    Doch, so einfach ist es. Wenn der Hausherr (Das Amt) Eintritt gewährt, dann dürfen die Polizisten auch ohne Durchsuchungsbeschluss rein. Eine schriftliche Genehmigung brauchen die nicht. Als Verantwortlicher würde ich mir das allerdings schon bestätigen lassen.
    Oder um Vetter zu zitieren "Sie kommen trotzdem" In wie weit dem dann wiedersprochen wird, ist eine andere Sache.

    Wenn ich die Meldung auf Nonstop richtig interpretiere ist da aber noch mehr im Busch. Wir werden es noch sehen.

    PS: Als kleiner Vorgesetzter eines Konzerns musste ich mir eine Belehrung über das Vorgehen bei einer Durchsuchung geben lassen. Inkl. Juristen als Ansprechpartner (24/7) und exakte Handlungsanweisungen für die verschiedenen Fälle. Ist das bei Behörden nicht auch so?

    Das Vorgehen des Wehrführers halte ich zur Zeit noch nicht für Elegant.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770504
    Datum18.08.2013 00:21132195 x gelesen
    hallo,

    soweit ich bis jetzt informiert bin soll da ein angespanntes Verhältnis Polizei ./. Presse eine Rolle spielen.

    Dies wurde mir von einer Quelle ausserhalb (!) der Feuerwehr berichtet ...

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 770505
    Datum18.08.2013 00:25132044 x gelesen
    Das muss wohl sein...

    Die Presse hat auf jeden Fall Angst, dass ihre Informanten belangt werden. Zwar muss der Journalist seinen Informanten nicht Preis geben, aber wenn die Polizei ihn auf anderem Wege ermittelt, hilft ihm das auch nix.

    Aber das die Feuerwehr die Feuerwehr anzeigt, ist schon ein Hammer.

    Grüße, Jan

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770506
    Datum18.08.2013 00:30131818 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jan S.Zwar muss der Journalist seinen Informanten nicht Preis geben, aber wenn die Polizei ihn auf anderem Wege ermittelt, hilft ihm das auch nix.
    Nachdem man gegen mind. einen Reporter nicht "erfolgreich" ermitteln konnte und das Verfahren eingestellt wurde versucht man es halt auf einem anderen Weg.

    Das dabei ev. sehr viel Porzellan zerschlagen wird nimmt man da wohl leichtfertig in Kauf.

    Die Berufsfeuerwehr der Hansestadt Rostok hat zwar ca. 300 Einsatzkräfte. Aber in einer Stadt mit ca. 200.000 Einwohner ist die Freiwillige Feuerwehr mit ca. 215 Einsatzkräfte ein notwendiger Bestandteil der Gefahrenabwehr.

    Wenn jetzt ein Teil der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren "den Helm und Piepser" abgibt könnte ich mir schon vorstellen das die Sicherheit in der Stadt auf wackeligen Beinen steht.

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770507
    Datum18.08.2013 00:38131870 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christian F.Eine Stadt in der Größe Rostocks sollte doch eine IT-Abteilung haben, die in der Lage sein sollte, stadteigene Rechner auf Dienstvergehen hin zu überprüfen.

    Laut den mir vorliegenden Informationen ist die Art und der Umfang der Ausstattung in den Feuerwehrhäusern die durchsucht wurden schon mind. sechs Monate vorher beim Brandschutz- und Rettungsamt der Hansestadt Rostock bekannt gewesen.

    Egal was jetzt bei den Ermittlungen rauskommt könnte ich mir vorstellen das das Brandschutz- und Rettungsamt der Hansestadt Rostock sich auf einige unangenehme Fragen einstellen kann:

    Wird nichts gefunden dann stellt sich die Frage ob die Aktion überzogen war. Wird tatsächlich was gefunden dann könnte man annehmen daß das Brandschutz- und Rettungsamt seinen Laden nicht im Griff hat.

    Ich könnte mir vorstellen das die Aktion ( = Strafanzeige ) so oder so sich zu einem kapitalen Eigentor entwickeln könnte.

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP770509
    Datum18.08.2013 01:01131668 x gelesen
    Geschrieben von Martin D. PS. Hat jemand ne Info, ob es in Rostock andere Problem gibt?Siehe FW-Magazin, August 2013. Ob das mit der aktuellen Situation etwas zu tun hat, entzieht sich meiner Kenntnis, aber das es signifikante "andere Probleme" gab, war wohl vor gar nicht allzu langer Zeit noch so. Die Zeit ändert sich zwar sekündlich, der Rest aber dauert manchmal was länger...

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt770510
    Datum18.08.2013 01:03131823 x gelesen
    Geschrieben von Martin D.Warum hat das Amt die Vorwürfe nicht selbst geprüft?
    Meine Vermutung:
    1. Bei der Polizei gibt es Fachleute, die mit sowas öfter zu tun haben
    2. Wenn man da selbst "reinfuhrwerkt" sind u.U. später (wenn man dann doch die Polizei braucht) einige Dinge nicht mehr so klar, wie sie es jetzt vielleicht sind, weil Spuren verwischt wurden o.ä. Ich hätte da sogar Bedenken, dass im schlimmsten Fall der Verdacht der Strafvereitelung im Raum steht.
    3. Der Ernst der Lage wird allen viel klarer wenn die Polizei vor der Tür steht, als wenn das Amt einen bösen Brief schickt.

    Natürlich muss aber schon irgendwie ein begründeter Verdacht entstanden sein, sonst leitet man sowas nicht ein.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770511
    Datum18.08.2013 01:13131943 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Linus D.Natürlich muss aber schon irgendwie ein begründeter Verdacht entstanden sein, sonst leitet man sowas nicht ein.
    oh doch :-( Die Realität sieht leider hin und wieder anders aus:

    z.B. durch eine Strafanzeige bei der der Anzeigeerstatter gelogen hat. Das hat neben einer unfähigen Frau Dr. Staatanwältin auch schon zu so einer massiven Grundrechtsverletzung geführt :-(

    [das bezieht sich jetzt nicht auf den aktuellen Fall in Rostock]

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW770513
    Datum18.08.2013 06:48131545 x gelesen
    Und deshalb stellt man die FF ins Schußfeld.... Respekt.

    Gruß

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY770514
    Datum18.08.2013 08:49131746 x gelesen
    Servus Gerrit,

    Geschrieben von Gerrit L.oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde riskiert.

    das mit der Dienstaufsichtsbeschwerde ist aber auch seine komische Sache.
    Ein Gemeinderat unserer Gemeinde hat z.B. mittlerweile 2 oder 3 Dienstaufsichtbeschwerden gegen unseren Bürgermeister "durchgesetzt". Der schüttelt sich dabei wie ein nasser Hund. Also können diese Beschwerden so wirksam und folgenreich nicht sein.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY770515
    Datum18.08.2013 08:54131512 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Linus D.Natürlich muss aber schon irgendwie ein begründeter Verdacht entstanden sein, sonst leitet man sowas nicht ein.

    Linus, denk doch mal an den "Fall Mollath". Wenn ich jetzt zur Polizei gehe und wilde Geschichten über dich erzähle und das noch schön ausschmücke, möchten wir beide ganz sicher nicht wissen, was dann passiert. ;-)

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP770517
    Datum18.08.2013 09:27131671 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.Also können diese Beschwerden so wirksam und folgenreich nicht sein.Die Merkmale einer Dienstaufsichtsbeschwerden werden mit der 3-F-Formel beschrieben: formlos, fristlos, fruchtlos. Eine Drohkulisse baust du mit diesem Pseudorechtsbehelf nicht auf.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770524
    Datum18.08.2013 11:18131221 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Martin D.Und deshalb stellt man die FF ins Schußfeld.... Respekt.
    Um die Situation so beurteilen zu können ist es meiner Ansicht nach zu früh

    Wie ich hier im Thread schon geschrieben haben gibt es, vereinfacht gesagt, zwei Möglichkeiten:

    - an den Vorwürfen ( = "Datenausspähung" ) ist was dran

    oder

    - an den Vorwürfen ist nichts dran.

    Das wird dann (hoffentlich) durch die Ermittlungen geklärt.

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW770541
    Datum18.08.2013 14:13130931 x gelesen
    Geschrieben von Linus D.Meine Vermutung:
    1. Bei der Polizei gibt es Fachleute, die mit sowas öfter zu tun haben
    2. Wenn man da selbst "reinfuhrwerkt" sind u.U. später (wenn man dann doch die Polizei braucht) einige Dinge nicht mehr so klar, wie sie es jetzt vielleicht sind, weil Spuren verwischt wurden o.ä. Ich hätte da sogar Bedenken, dass im schlimmsten Fall der Verdacht der Strafvereitelung im Raum steht.
    3. Der Ernst der Lage wird allen viel klarer wenn die Polizei vor der Tür steht, als wenn das Amt einen bösen Brief schickt.


    So würde ich es auch sehen, speziell zum 3. Punkt wäre es durchaus vorstellbar, je nachdem wie das Verhältnis zwischen FF und BF dort ist, dass man so was von Seiten der FF nicht ernst genommen hätte bzw sich nur über "kleinkarierte Paragraphenreiter", "Wichtigtuer von der BF" oä geärgert oder lustig gemacht hätte (kenne selber Feuerwehren wo ähnliche Denkweisen existieren, da wurde nach Angaben von FFlern zB mal wenn die FF Übungsdienste hatten vom diensthabenden B-Dienst der BF die entsprechenden Gerätehaäuser angefahren um das damals relativ neue Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden zu kontrollieren und ggf durchzusetzen und ähnliche Aktionen).

    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW770544
    Datum18.08.2013 14:16132030 x gelesen
    Geschrieben von Stephan S.Denn das Hausrecht besitzt ja das Amt, und dieses hatte ja die Durchsuchung genehmigt.

    Das frage ich mich gerade auch, evtl wäre da noch nicht mal ein Durchsuchungsbeschluss notwendig gewesen, da der Eigentümer (= die Stadt bzw deren Amt) ja selber sozusagen die Durchsuchung wollte.

    Wofür man den Beschluss gebraucht hätte, wäre wahrscheinlich bei einer Durchsuchung der persöhnlichen Spinde (falls es darum auch ging).

    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770545
    Datum18.08.2013 14:35131705 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Stephan S.Vorallem stelle ich mir die Frage, wie ein Wehrführer und der Stadtwehrführer die Duchsuchung verhindern wollten bzw. wie sie dazu kamen.
    Denn das Hausrecht besitzt ja das Amt, und dieses hatte ja die Durchsuchung genehmigt.

    wenn vom Amt niemand da war und der bzw. die Wehrführer vom Amt keine Info über die Aktion haben ist es deren Pflicht der Hausdurchsuchung zu widersprechen.

    Solange vom Amt diesbezüglich nichts kommt hat der Wehrführer stellvertretend das Hausrecht. Er ist dabei sogar verpflichtet die Interessen seines Dienstherren zu handeln. Und das beeinhaltet z.B. der Durchsung zu widersprechen und nach einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu fragen.

    Wenn aber von Anfang an ein Vertreter des Amtes dabei ist hat der natürlich den Hut auf und kann, wenn er will die Polizei auch ohne richterlichen Beschluss reinlassen.

    Anscheinend war das aber in Rostock nicht der Fall. Sonst hätte die Polizei ja nicht mühsam noch nachträglich den Beschluss organisieren müssen. Das hat ja ca. 4 Stunden gedauert.

    Aufgrund der mir vorliegenden Informationen schätze ich das Verrhalten der Wehrführer der Durchsuchung zu widersprechen und einen Durchsuchungsbeschluss zu verlangen als richtig und angemessen ein.

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW770547
    Datum18.08.2013 14:37131253 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.wenn vom Amt niemand da war und der bzw. die Wehrführer vom Amt keine Info über die Aktion haben ist es deren Pflicht der Hausdurchsuchung zu widersprechen.

    In dem Fall natürlich ja.

    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorPete8r M8., Wien / Wien770548
    Datum18.08.2013 14:48131109 x gelesen
    Spurensuche auf den Rechner, na gut (wenn gerechtfertigt), aber Beschlagnahme der Funktchnik? Ist die Einsatzbereitschaft damit noch gewährleistet? Das sieht schon sehr nach Elefant im Porzellanladen aus..

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770549
    Datum18.08.2013 15:03131175 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Peter M.aber Beschlagnahme der Funktchnik? Ist die Einsatzbereitschaft damit noch gewährleistet? Das sieht schon sehr nach Elefant im Porzellanladen aus..
    Die Frage ist in welchem Umfang da beschlagnahmt wurde. Funktechnik ist ein weiter Begriff.

    Ich denke nicht das dort die 4m-Geräte aus den Fahrzeugen ausgebaut haben ;-)

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770556
    Datum18.08.2013 18:19131554 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Dennis E.Wofür man den Beschluss gebraucht hätte, wäre wahrscheinlich bei einer Durchsuchung der persöhnlichen Spinde (falls es darum auch ging).
    oder für die Beschlagnahme von Personalcomputer die nicht der Stadt gehören.

    In wievielen Gerätehäusern stehen PCs die nicht über die Gemeinde beschafft wurden sondern z.B. von Feuerwehrangehörigen zur Verfügung gestellt werden.

    Da kann die Stadt nicht drüber verfügen. Die können dann auch nicht so ohne Weiteres beschlagnahmt werden. Da braucht man dann schon einen Beschluss der diese rechtlich ermöglicht.

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland770558
    Datum18.08.2013 18:28131055 x gelesen
    Geschrieben von Thorben G.Im dümmsten Falle laufen die Ermittlungen ja auch gegen seinen Dienstherren
    Du meinst, wenn sich herausstellt, dass in den Rechnern Trojaner laufen und der Dienstherr keine regelmäßigen Kontrollen und Suche nach solchen durchgeführt hat?
    War da nicht irgendwas mit der Pflicht, aktuelle Updates, Virenscanner usw. zu verwenden?

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen770562
    Datum18.08.2013 19:12131275 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Frank E.Du meinst, wenn sich herausstellt, dass in den Rechnern Trojaner laufen und der Dienstherr keine regelmäßigen Kontrollen und Suche nach solchen durchgeführt hat?


    Nö. das muss nicht IT-bezogen sein. Da kann es genausogut sein, dass auf Betreiben von der Stadt, Staatsanwaltschaft oder Polizei gegen "die Feuerwehr" oder die ganze Stadtverwaltung ermittelt wird, weil die als Ganzes irgendwas unberechtigt ausgeplaudert haben. Wenn die Pol nicht gerade auftaucht "wir ermitteln gegen Löschknecht Grisu Flammenheimer und wollen seinen Melder einkassieren" stellt sich für den WF halt die Frage, ob nicht er selbst oder übergeordnete Ebenen ebenfalls zur Zielgruppe gehören. Denn im Falle des Grisu Flammenheimers hätte die Stadt ihn ja vorab darüber informieren können. Geschieht das nicht, scheint man ihn ja als potentiellen Helfer (Warnung an Grisu...) oder gar selbst als Verdächtigen anzusehen. Oder - was de WF in dem Moment ja nich wissen kann - es gibt keine Erlaubnis und daher auch keine Info vom Amtsleiter, weil eben auch dieser nicht beteiligt wurde, da er möglicheweise selbst zur Zielgruppe gehört.


    Wäre jetzt mal die Frage, was die Erlaubnis eigentlich umfasste, sofern es sie gab. Darf der Amtsleiter den Zugriff auf die Spinde der Kameraden zulassen, oder zählen die u.U. zum persönlichen Bereich? Wenn man letzteres annimmt, würde dafür ohnehin ein Durchsuchungsbeschluss benötigt. Den gab es aber offensichtlich nicht, sonst hätte man nicht zu der lächerlichen Gefahr im Verzug-Krücke greifen müssen.

    Gruß,
    Thorben

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770565
    Datum18.08.2013 19:24130564 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Thorben G.Darf der Amtsleiter den Zugriff auf die Spinde der Kameraden zulassen, oder zählen die u.U. zum persönlichen Bereich?
    das würde ich analog zum Arbeitsrecht sehen:

    Wenn ein abschliesbares Fach für Wertsachen usw. vorhanden ist hat da niemand was drin zu suchen. Es sei den der Spindnutzer stimmt dem zu oder es gibt einen entsprechenden Durchsuchungsbeschluss.

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770582
    Datum18.08.2013 21:15130872 x gelesen
    Hallo,

    ich habe soeben die Newsmeldung über die Durchsuchung in Rostok mit der Pressemitteilung des Stadtfeuerwehrverband Hansestadt Rostock vom 18.08.2013 ergänzt.

    Darin wird ein sehr interessanter Punkt erwähnt:

    Ermittelt wird nach Angaben der Polizei wegen Ausspähens von Daten nach §202a StGB.

    Bei den Ermittlungen wird anscheinend darauf Bezug genommen:

    § 202a Ausspähen von Daten

    (1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


    Wenn man das nun richtig interpretiert geht es eigentlich gar nicht um, wie hier im Thread vermutet, einen Verstoss gegen das Telekommunikationsgesetz.

    Nehmen die etwa an das aus den Räumen der Feuerwehr eine EDV-Anlage gehackt wurde?

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen770584
    Datum18.08.2013 21:18130713 x gelesen
    Wenn ich einem Journalisten eine Liste mit RICs oder Schleifen oder was auch immer schicke, dann verschaffe ich ihm doch Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt waren oder?

    MfG

    (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770585
    Datum18.08.2013 21:26130706 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Stefan R.Wenn ich einem Journalisten eine Liste mit RICs oder Schleifen oder was auch immer schicke, dann verschaffe ich ihm doch Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt waren oder?
    kommt meiner Ansicht nach darauf an

    Wenn die RIC-Liste "offen rumliegen" dann dürfte der §202a nicht greifen. Wenn aber jemand sich in den Leitstellenrechner gehackt und von dort die Listen runtergeladen hat dann ja.

    ich denke da ist das mit der Überwindung einer Sicherung ausschlaggebend: "... und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, ..."

    Ich lasse mich da aber gerne von einem Juristen verbessern. (falls notwendig ;-)

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü770586
    Datum18.08.2013 21:35130618 x gelesen
    Hallo,

    was ist mit FMS-Auswertern bzw. RIC-Auswertern? Die sind ja auch "gesichert".

    Gruß Andi

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW770587
    Datum18.08.2013 21:36130679 x gelesen
    Geschrieben von Stefan R.Wenn ich einem Journalisten eine Liste mit RICs oder Schleifen oder was auch immer schicke, dann verschaffe ich ihm doch Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt waren oder?

    Da würde ich aber eher einen Verstoß gegen §353b StGB sehen (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht).

    So wie ich bei "Alarmierung auslesen und weiterleiten" (das hätte man aus der Focus-Meldung vermuten können) eher seinen Verstoß nach §148 i.V.m. §89 TKG (Abhörverbot) sehen würde.

    Aber warten wir einfach mal auf die Pressemeldung der Staatsanwaltschaft....

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP770588
    Datum18.08.2013 21:42130734 x gelesen
    Geschrieben von Stefan R.Liste mit RICs
    Bitte um kurze Aufklärung. Was ist das?
    Danke.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen770589
    Datum18.08.2013 21:48130573 x gelesen
    http://de.wikipedia.org/wiki/Radio_Identification_Code

    Quasi das digitale Gegenstück der 5-Tonfolge ("Schleife")

    MfG

    (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt770590
    Datum18.08.2013 21:58130726 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Wenn die RIC-Liste "offen rumliegen" dann dürfte der §202a nicht greifen. Wenn aber jemand sich in den Leitstellenrechner gehackt und von dort die Listen runtergeladen hat dann ja.
    Oder von einem irgendwo stehenden Rechner, der Passwortgeschützt war, und man das Passwort irgendwie herausbekommen hat...

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770598
    Datum19.08.2013 01:12130475 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Linus D.Oder von einem irgendwo stehenden Rechner, der Passwortgeschützt war, und man das Passwort irgendwie herausbekommen hat...
    wobei es da dann darauf ankommt in welcher Art und Weise man diesen Passwortschutz umgehen konnte.

    Wenn das Passwort auf der Unterseite der Tastatur notiert ist dürfte das mit dem "besonders gesichert" nicht zutreffen ;-)

    Das sind dann die Spitzfindigkeiten der Juristerei.

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770620
    Datum19.08.2013 10:37130750 x gelesen
    hallo,

    Die Staatsanwaltschaft Rostock hat nun eine Pressemitteilung herausgegeben:

    p.gifNewsmeldung, die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft

    Wenn ich die Infos die darin enthalten sind richtig interpretiere wurde dort die POGSAG-Alarmierung auf einem PC angezeigt.

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770623
    Datum19.08.2013 10:55129994 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Martin D.hmmmm schwere Kost. Die Fragen, die ich mir dann stelle: Warum hat das Amt die Vorwürfe nicht selbst geprüft? Oder ist die FF denen nicht untergeordnet? Warum wurde der Betrieb kleiner Leitstellen nicht untersagt? Und welche Summen müssen da geflossen sein, dass der Aufwand (und die Folgen!) das rechtfertigen.....
    Das Brandschutz- und Rettungsamt der Hansestadt Rostock hat es ja spätenstens am Donnerstag gewusst.

    Zitat aus der PM der Staatsanwaltschaft:
    Bei einer Kontrolle des Brandschutz- und Rettungsamtes am 15.08.2013 wurde festgestellt, dass auf nicht zugelassener, dienstfremder Rechentechnik unbefugt live alle elektronischen Auftrage der Rettungsleitstelle dargestellt wurden. Dienstlich vorgesehen ist jedoch, dass die jeweiligen Feuerwachen nur die fur ihren spezifischen Einsatz erforderlichen Daten erhalten.
    Meiner Ansicht nach wäre das der Anlass gewesen die Sache intern zu klären und den Betrieb dieser Rechnertechnik zu untersagen. Damit wäre das Problem ohne grosses Aufsehen aus der Welt geschaffen worden.

    Die Frage ist aber ob das Brandschutz- und Rettungsamt bei Kenntnis zu einer Strafanzeige verpflichtet war oder ob man eine Lösung auf dem internen Dienstweg einfach nicht wollte.

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg770641
    Datum19.08.2013 11:50130401 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Wenn ich die Infos die darin enthalten sind richtig interpretiere wurde dort die POGSAG-Alarmierung auf einem PC angezeigt.

    Da würde ich als "betroffener" Patient eher mal die Frage an das Amt stellen, wie es sein kann, dass man im 21. Jahrhundert diese höchstpersönlichen Daten immer noch vollkommen unverschlüsselt über einen BOS-Datenfunk senden kann, so dass jeder der im Aussendebereich der Antennen einen Scanner für 20 Euro aufstellt, diese Daten Abfangen und auslesen kann... Und ob dieses Vorgehen seitens des Amtes nicht schon einen Datneschutzverstoß darstellt...

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen770645
    Datum19.08.2013 11:59130161 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Egal was jetzt bei den Ermittlungen rauskommt könnte ich mir vorstellen das das Brandschutz- und Rettungsamt der Hansestadt Rostock sich auf einige unangenehme Fragen einstellen kann:

    INteressant in dem Zusammenhang vielleicht auch das hier:

    Brandschutz- und Rettungsamt Rostock Leiter

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz770647
    Datum19.08.2013 12:03129823 x gelesen
    Geschrieben von Gerrit L.
    INteressant in dem Zusammenhang vielleicht auch das hier:

    Ein Schelm wer dabei böses denkt

    "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
    AG Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Rettungsdienst

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW770648
    Datum19.08.2013 12:05130273 x gelesen
    Gefühlt haben die "Probleme" bei Stellenbesetzungen zugenommen.

    Und umstrittene Leiter der BF/HAW sind in letzter Zeit auch irgend wie mehr am werden....

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen770652
    Datum19.08.2013 12:16129903 x gelesen
    Interessant auch, dass der kommisarische Leiter zu Beginn dieses Jahres noch anders hieß:

    Pressebericht

    Ich werde das Gefühl nicht los, dass hier irgendjemand Handlungskompetenz beweisen wollte und anstatt die ganze Sache friedlich und intern zu regeln hier die große Keule rausgeholt wurde. Hier scheint im Brandschutzamt alles andere als Ordnung zu herrschen.

    Oberbürgermeister unerwünscht bei Verabschiedung des alten Leiters

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW770656
    Datum19.08.2013 12:27129748 x gelesen
    Moin Michael,

    warum sollte der Fachkräftemangel an Feuerwehrs vorbeisegeln?

    Gruß

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen770670
    Datum19.08.2013 13:29129760 x gelesen
    Ich sollte aufhören weiterzubuddeln, da scheint es ziemlich hoch herzugehen seit 2 Jahren oder länger:

    Das dürfte dann wohl der andere Kandidat sein

    und zur Zeit kommisarischer Leiter des Brandschutz- und Rettungsamtes.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW770675
    Datum19.08.2013 13:41129956 x gelesen
    hmmmmm klingt alles sehr harmonisch....

    Gruß

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW770702
    Datum19.08.2013 15:15129826 x gelesen
    Geschrieben von Michael R.Gefühlt haben die "Probleme" bei Stellenbesetzungen zugenommen.

    Na ja, wenn man in einer Feuerwehr mit HAW den Leiter der HAW und den ehrenamtlichen Wehrleiter gleichzeitig mit großem Trara und Brimborium in den Ruhestand schickt und sich in den Jahren davor null Gedanken über die Nachfolge macht, darf man sich nicht wundern (so ungefähr wirklich mal in einer Stadt in NRW passiert)

    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770703
    Datum19.08.2013 15:27130166 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian F.Da würde ich als "betroffener" Patient eher mal die Frage an das Amt stellen, wie es sein kann, dass man im 21. Jahrhundert diese höchstpersönlichen Daten immer noch vollkommen unverschlüsselt über einen BOS-Datenfunk senden kann, so dass jeder der im Aussendebereich der Antennen einen Scanner für 20 Euro aufstellt, diese Daten Abfangen und auslesen kann... Und ob dieses Vorgehen seitens des Amtes nicht schon einen Datneschutzverstoß darstellt...
    diese Problematik ist (fast) so alt wie der BOS-Funk

    Schon vor Jahrzehnten (!) konnte man mit einem UKW-Röhrenradio ohne (!) Manipulation einfach durch runterdrehen des Senderwahlknopfs ein Teil des BOS-4m-Funks abhören.

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW770711
    Datum19.08.2013 16:38129806 x gelesen
    Geschrieben von Dennis E.Na ja, wenn man in einer Feuerwehr mit HAW den Leiter der HAW und den ehrenamtlichen Wehrleiter gleichzeitig mit großem Trara und Brimborium in den Ruhestand schickt und sich in den Jahren davor null Gedanken über die Nachfolge macht, darf man sich nicht wundern (so ungefähr wirklich mal in einer Stadt in NRW passiert)

    Es gab in letzter Zeit ja diverse Berichte auch hier wo es um die Akzeptanz der LdF von HAW/BF ging.

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP770735
    Datum19.08.2013 20:12129622 x gelesen
    Danke. Und wieder was gelernt!
    da Digitalalarmierung bei uns noch in weiter ferne(erst muss das mal mit dem Sprech-Funken klappen) habe ich noch nicht viel Berührung mit dem Thema gehabt.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP770739
    Datum19.08.2013 20:28129354 x gelesen
    Wirklich? Oder liegt es einfach nur daran, das sowas (auch in Zeiten von Internet) öfter in der Öffentlichkeit präsent wird?

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP770740
    Datum19.08.2013 20:37129254 x gelesen
    Wie bei Kain und Abel;-)

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen770753
    Datum19.08.2013 21:59129440 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.da Digitalalarmierung bei uns noch in weiter ferne(erst muss das mal mit dem Sprech-Funken klappen) habe ich noch nicht viel Berührung mit dem Thema gehabt.
    Mooment, digitales Sprech-Funken ist nicht wirklich verwandt mit digitaler Alarmierung! Ersteres läuft über TETRA, zweites im Normalfall über ein extra eingerichtetes 2m-Analogfunknetz, aber mit digitalen Signalen nach POCSAC-Protokoll... Außer einem oder zwei Bundesländern erwägt soweit ich weiß niemand, auch die Alarmierung in TETRA abzubilden, weil das zu einem fast exponentiellen Anstieg der benötigten Basisstationen (Stichwort In-House-Versorgung) führen würde...

    Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770754
    Datum19.08.2013 22:14130237 x gelesen
    hallo,

    so - ein Teil der Freiwilligen Feuerwehr Rostok hat reagiert:

    p.gifVier Feuerwehren der Hansestadt Rostock nicht mehr einsatzbereit

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW770755
    Datum19.08.2013 22:24   130370 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.so - ein Teil der Freiwilligen Feuerwehr Rostok hat reagiert:

    Vier Feuerwehren der Hansestadt Rostock nicht mehr einsatzbereit


    Das hätte der Vorsitzende des Stadtfeuerwehrverbandes verhindern können.

    Wenn er gleich von Anfang an klar gesagt hätte, wer hier dem Ansehen der Feuerwehr geschadet hat (nämlich die Täter, und nicht die Ermittlungsbehörden!) und nicht den drohenden Streik auch noch in der Öffentlichkeit gepusht hätte.

    Aber ich gehe davon aus, dass diese Funktion auch in Rostock gewählt wird, und der Inhaber somit quasi ein Politiker ist, der genau das sagen muss, was seine Wähler hören wollen :-(

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP770756
    Datum19.08.2013 22:28129598 x gelesen
    Aufgrund der Einsatzzahlen dieser Wehren ist das eine andere Hausnummer, als wenn die FF Hintermwaldganzhinten mit 2 Einsätzen im Jahrzehnt abmeldet.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770757
    Datum19.08.2013 22:29   129973 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Henning K.Wenn er gleich von Anfang an klar gesagt hätte, wer hier dem Ansehen der Feuerwehr geschadet hat (nämlich die Täter, und nicht die Ermittlungsbehörden!) und nicht den drohenden Streik auch noch in der Öffentlichkeit gepusht hätte.
    du schreibst hier von Täter :-()

    ich denke das kann man, wenn überhaupt, erst nach Abschluss der Ermittlungen und der entsprechenden strafrechtlichen Behandlung der Sache sagen.

    Zunächst gilt noch die Unschuldsvermutung.

    Wobei ich hier eher das Problem in der Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden sehe. Auch wenn an den Vorwürfen was dran sein sollte hätte man da mit mehr Fingerspitzengefühl agieren können.

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW770759
    Datum19.08.2013 22:36129603 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.du schreibst hier von Täter :-()

    Da die Tat wohl zweifelsfrei nachgewiesen wurde, muss es Täter geben.

    Ob man diese ermitteln bzw. ob man jemandem die Tat nachweisen kann, das ist eine andere Frage.

    Geschrieben von Jürgen M.Wobei ich hier eher das Problem in der Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden sehe. Auch wenn an den Vorwürfen was dran sein sollte hätte man da mit mehr Fingerspitzengefühl agieren können.

    Wie hätte das deiner Meinung nach konkret aussehen können?

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770760
    Datum19.08.2013 22:38129592 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Henning K.Da die Tat wohl zweifelsfrei nachgewiesen wurde, muss es Täter geben.
    Das sehe ich jetzt noch nicht. So wurden z.B. bis heute mittag die beschlagnahmten PCs noch gar nicht untersucht.

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen770761
    Datum19.08.2013 22:39129472 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Wenn er gleich von Anfang an klar gesagt hätte, wer hier dem Ansehen der Feuerwehr geschadet hat (nämlich die Täter, und nicht die Ermittlungsbehörden!) und nicht den drohenden Streik auch noch in der Öffentlichkeit gepusht hätte.

    Ich denke hier geht es eher um die Vorgehensweise der Behörden (sowohl Polizei als auch vor allem Brandschutz- und Rettungsamt) als um den Grund an sich. Ähnlich gelagerte Fälle wurden durchaus schon geklärt ohne Einschaltung der Polizei und Staatsanwaltschaft und ohne Öffentlichkeitswirksame Polizeieinsätze.

    Eine mögliche Alternative wäre gewesen, dass das Brandschutzamt selbst die Technik einkassiert, dann dem Schuldigen die Gelegenheit gibt sich bei seiner Wehrführung oder dem Brandschutzamt zu melden und nur wenn das nicht geschieht die Technik den Behörden zur Ermittlung übergebent. Alles hätte ohne großes Trara passieren können ohne Polizeieinsatz ohne dass es nach außen dringt, aber nein hier hat man gleich von vornherein die höchste Eskalationsstufe gewählt.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW770762
    Datum19.08.2013 22:41129582 x gelesen
    Geschrieben von Gerrit L. Ähnlich gelagerte Fälle wurden durchaus schon geklärt ohne Einschaltung der Polizei und Staatsanwaltschaft und ohne Öffentlichkeitswirksame Polizeieinsätze.

    wobei aber noch die Frage offen bleibt, wer die Sache an die Öffentlichkeit gezerrt hat...

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    AutorStef8an 8H., Wuppertal / NRW770763
    Datum19.08.2013 22:43129291 x gelesen
    Geschrieben von Gerrit L. Geschrieben von Jürgen M."Egal was jetzt bei den Ermittlungen rauskommt könnte ich mir vorstellen das das Brandschutz- und Rettungsamt der Hansestadt Rostock sich auf einige unangenehme Fragen einstellen kann:"

    INteressant in dem Zusammenhang vielleicht auch das hier:


    Mit dem gab's doch auch schon Stress in Wolfsburg!

    Gruß, Stefan

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770764
    Datum19.08.2013 22:43129121 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Henning K.wobei aber noch die Frage offen bleibt, wer die Sache an die Öffentlichkeit gezerrt hat
    wie meinst du das?

    Wenn ein Dutzend Polizisten eine Feuerwache durchsuchen dürfte sich das recht schnell rumsprechen. Da muss man nicht aktiv was "in die Öffentlichkeit zerren"

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen770767
    Datum19.08.2013 22:47129395 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.wobei aber noch die Frage offen bleibt, wer die Sache an die Öffentlichkeit gezerrt hat...

    Um ehrlich zu sein hätte ich als Wehrführer vielleicht auch getan, ist natürlich nur hypothetisch. Die Polizei stürmt ein Gebäude ohne dass sie irgendeine schriftliche Berechtigung vorweisen kann. Gefahr im Verzug? Welche Gefahr im Verzug kann es denn gegeben haben ohne dass Zeit blieb sich vom Brandschutzamt eine schriftliche Genehmigung für die Aktion geben zu lassen? Nachdem dieses ja auch den Einsatz angefordert/ genehmigt hat.

    Oftmals ist eben die Öffentlichkeit die einzige verbleibende Waffe des kleinen Mannes gegen behördliche Willkür / Unkorrektheiten

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen770771
    Datum19.08.2013 22:52129088 x gelesen
    Geschrieben von Stefan H.Mit dem gab's doch auch schon Stress in Wolfsburg!

    Ja gab es, ich würde die zwei Fälle aber jetzt erstmal unabhängig voneinander betrachten

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen770776
    Datum19.08.2013 23:07   129601 x gelesen
    Moin,
    Geschrieben von Gerrit L.Um ehrlich zu sein hätte ich als Wehrführer vielleicht auch getan, ist natürlich nur hypothetisch. Die Polizei stürmt ein Gebäude ohne dass sie irgendeine schriftliche Berechtigung vorweisen kann.
    Da stimme ich dir absolut nicht zu!
    Geschrieben von StaatsanwaltschaftDie Feuerwachen sind in Anwesenheit und im Einvernehmen mit Vertretern der Hansestadt Rostock nach Beteiligung des dortigen Rechtsamtes betreten worden, so dass nach den von der Hansestadt Rostock mitgeteilten Informationen zu diesem Zeitpunkt keine Veranlassung zur Einholung einer richterlichen Anordnung bestand.
    Man sollte sich mal die Frage stellen wem das Gerätehaus gehört und wer das Hausrecht ausübt.
    Da der "Dienstherr" bei den Durchsuchungen anwesend war, und sein Einverständnis vorlag, obliegt es nicht dem Wehrführer diese zu verhindern, denn er übt das Hausrecht nur in Vertretung aus.
    Das einzige wozu ein Durchsuchungsbefehl von Nöten wäre, wäre bei den persönlichen Spinden.


    Und zur Lage allgemein.
    Herzlichen Glückwunsch an die Freiwillige Feuerwehr Rostock das sie jetzt endgültig den Karren an die Wand gefahren haben :-(!
    Anstatt offensiv Vorzugehen und nach Kräften an der Aufarbeitung mitzuarbeiten, haben sie sich jetzt komplett ins Abseits manöveriert.
    Schade das das Ganze jetzt so zu Lasten des Bürgers eskaliert ist....

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen770777
    Datum19.08.2013 23:13129545 x gelesen
    Geschrieben von Stephan S.Die Feuerwachen sind in Anwesenheit und im Einvernehmen mit Vertretern der Hansestadt Rostock nach Beteiligung des dortigen Rechtsamtes betreten worden, so dass nach den von der Hansestadt Rostock mitgeteilten Informationen zu diesem Zeitpunkt keine Veranlassung zur Einholung einer richterlichen Anordnung bestand.


    Ah ok, die Anwesenheit hatte ich überlesene mea culpa, ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen770778
    Datum19.08.2013 23:20129018 x gelesen
    Nur an der Aussage, dass man vorher möglicherweise eine tiefere Eskalationsstufe hätte wählen können ändert das nichts, genausowenig an der Tatsache dass ich nicht weiß ob vorher etwas dahingehend versucht wurde.

    Nur man sollte nicht immer gleich mit der Axt versuchen die Tür zu zertrümmern, manchmal reicht es einfach, wenn man einfach die KLinke runterdrückt

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY770779
    Datum19.08.2013 23:21129383 x gelesen
    Servus,

    ich weiß ja nicht, aber der Stadtfeuerwehrverband ist doch ein Verein, oder? Was hat der mit der aktiven Mannschaft zu tun? Da wird im Forum immer über die Strukturen in Bayern gelästert, aber wenn z.B. bei uns eine Feuerwehr nicht einsatzbereit ist, dann hat da der KFV nichts damit zu tun.
    Kann mich da mal jemand aufklären, wie das da in Rostock funktioniert?

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen770780
    Datum19.08.2013 23:27129281 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.
    Wenn ich die Infos die darin enthalten sind richtig interpretiere wurde dort die POGSAG-Alarmierung auf einem PC angezeigt.
    ...und ggf. teilweise als "SMS-Alarmierung" an die FA (SB) der FF Rostock weitergegeben?

    Wäre das der Anfang vom Ende der "SMS-(Zusatz-)Alarmierung"?

    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770781
    Datum19.08.2013 23:29128968 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Lars T....und ggf. teilweise als "SMS-Alarmierung" an die FA (SB) der FF Rostock weitergegeben?
    Wenn sich die Weitergabe per SMS auf die Schleifen beschränkt die auch für den jeweiligen Feuerwehrangehörigen zugeordnet sind dürfte das rechtlich kein Problem sein.

    Anders sieht es aber aus wenn darüber z.b. Alarmierungen von andern Einheiten mit denen der jeweilige Empfänger nichts zu tun hat weitergeleitet werden.

    Oder direkt an einen Journalisten ...

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorPete8r M8., Wien / Wien770785
    Datum20.08.2013 00:27129158 x gelesen
    Ich bin der etwas "verworrenen" Informationspolitik noch nicht überzeugt, dass der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft nicht zur geschönten Darstellung gegriffen hat - wo war denn der Vertreter der Stadt, warum war die nachträgliche Einholung de Durchsuchungsaufträge erforderlich?

    Wer den Karren an die Wand gefahren hat, wird sich (hoffentlich) noch klären lassen, allein ich glaube nicht mehr so richtig daran.

    Grüsse
    Peter

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW770786
    Datum20.08.2013 01:06129275 x gelesen
    Geschrieben von Peter M. warum war die nachträgliche Einholung de Durchsuchungsaufträge erforderlich?

    evtl. weil da Private PCs rumstanden über die das Amt nicht verfügen kann ?

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt770789
    Datum20.08.2013 07:47129231 x gelesen
    Die Feuerwehrverbände, von Kreis- bzw. Stadtebene über die Landesfeuerwehrverbände sind normalerweise die Interessenvertreter der Feuerwehrleute. Das geht in Richtung Gewerkschaft, wobei das auchn nicht ganz korrekt ist.
    Feuerwehrverband ist aber nicht mit dem Feuerwehrverein gleichzusetzen, obwohl beides e.V. sind.
    Aber das ist in Bayern auch so. Frag mal Deinen Landes- oder Kreisfeuerwehrverband!
    Wobei die Verbände diesen Fakt auch manchmal vergesssen und sich als Selbstzweck sehen.
    In diesem Fall ist es, meines Erachtens, genau das, was der Stadtfeuerwehrverband tun muss. Den Kameraden beistehen und sie bei der Vertretung ihrer Interessen zu unterstützzen.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg770790
    Datum20.08.2013 07:53128933 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.Die Frage ist aber ob das Brandschutz- und Rettungsamt bei Kenntnis zu einer Strafanzeige verpflichtet war oder ob man eine Lösung auf dem internen Dienstweg einfach nicht wollte.

    Das ist in der Tat die große Frage, aber es scheint im Bereich des Rostocker Brandschutzes und der Stadtführung nicht üblich zu sein, die Dinge intern und vielleicht sogar friedlich zu lösen ...

    Schade, weil sie bräuchten, zumindest gemäß Medienlage, ihre gesamte Kraft eher für die tatsächlichen Baustellen.


    Gruß
    Frank

    Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770828
    Datum20.08.2013 12:11129060 x gelesen
    hallo,

    gestern hat sich die Hansestadt Rostock dazu in Form einer Pressemitteilung öffentlich geäussert:

    Hansestadt Rostock erstattete Anzeige gegen unbekannt

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein770841
    Datum20.08.2013 14:09128796 x gelesen
    Moin,

    nach Landesrecht MV ist der Stadtfeuerwehrverband eine Körperschaft öffentlichen Rechts kraft Satzung. Der Stadtwehrführer ist Ehrenbeamter der Stadt Rostock. Ich halte die Einschaltung des Stadtwehrführers für gerechtfertigt, wenn nicht sogar für geboten:

    Auszug Brandschutzgesetz MV:

    § 15 Feuerwehrverbände

    (1) Die freiwilligen Feuerwehren eines Landkreises können den Kreisfeuerwehrverband, die einer kreisfreien Stadt den Stadtfeuerwehrverband, bilden. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und geben sich eine Satzung.

    (2) Betriebliche Feuerwehren können auf Antrag Verbandsmitglied werden.

    (3) Die Landkreise, Städte und Gemeinden haben zu den Kosten der Feuerwehrverbände beizutragen.

    (4) Die Feuerwehrverbände haben
    a) die Brandschutzerziehung und -aufklärung sowie die Bereitschaft der Bevölkerung, freiwillig im Brandschutz mitzuwirken, zu fördern,
    b) die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren zu unterstützen,
    c) die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren in ihren wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten, soweit sie mit dem Feuerwehrdienst im Zusammenhang stehen, zu betreuen.

    (5) Die Feuerwehrverbände und die Berufsfeuerwehren können sich zu einem Landesfeuerwehrverband zusammenschließen.

    § 16

    Kreis- und Stadtwehrführer

    (1) Der gemäß Satzung gewählte Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes und sein Stellvertreter werden dem Kreistag zur Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Kreiswehrführer und Stellvertreter für die Dauer der Wahlperiode vorgeschlagen.

    (2) Der Kreiswehrführer
    a) vertritt den Kreisfeuerwehrverband gemäß seiner Satzung,
    b) leitet die Amtswehrführer und die Gemeindewehrführer fachlich an,
    c) berät die Rechtsaufsichtsbehörden zu allen Angelegenheiten der Feuerwehren.

    (3) In kreisfreien Städten gelten für den Stadtwehrführer die Absätze 1 und 2 a) analog.

    (4) Ist der Kreis- oder Stadtwehrführer oder ein Stellvertreter den persönlichen oder fachlichen Anforderungen, die sein Amt an ihn stellt, nicht mehr gewachsen, so kann er nach Anhörung der Mitgliederversammlung vorzeitig abberufen werden. Das Gleiche gilt entsprechend, wenn ihm durch die Mitgliederversammlung das Vertrauen entzogen wurde.

    Viele Grüße von der freundlichen Ostsee

    Rainer

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen770843
    Datum20.08.2013 14:27128508 x gelesen
    Geschrieben von Michael R.evtl. weil da Private PCs rumstanden über die das Amt nicht verfügen kann ?

    Da stellt sich dann aber die Frage, was das Amt der Stadt davon hält. Man könnte sich beim Amt auch auf den Standpunkt stellen, dass ein PC (bzw. auch anderes Gerät), der von einem FA (SB) ohne vorherige Abklärung der Eigentums- bzw. Nutzungsverhältnisse herangekarrt und in den Dienstbetrieb integriert wird damit dann der Stadt überlassen wird.

    Bei einer anderen im Forum immer wieder gerne als Referenz herangezogenen Organisation (Tipp: mit vorwiegend blauen Dienstfahrzeugen) gilt eigentlich der Grundsatz, dass Fremdgerät erst nach dem schriftlichen Fixieren einer Nutzungsvereinbarung verwendet werden darf.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen770851
    Datum20.08.2013 14:58129233 x gelesen
    Ist es nicht eigentlich auch interessant, wer alles Zugang zu den Gerätehäusern hatte, bzw zu den jeweiligen Rechnern?

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW770864
    Datum20.08.2013 15:54128864 x gelesen
    Hallo Sven,

    ich gehe mal davon aus, dass in den einzelnen Einheiten vermutlich schon bekannt ist, wer da an den PC`s seine Flossen drin hat.

    Ich bleibe dabei, dass mir die ganze Sache aus der Ferne, den Info`s per Mail und hier schon "komisch" vorkommt.

    Man wird sehen, was man letztendlich findet und wer in welchem Rahmen dafür verantwortlich ist.

    Gruß

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770865
    Datum20.08.2013 16:21128765 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sven N.Ist es nicht eigentlich auch interessant, wer alles Zugang zu den Gerätehäusern hatte, bzw zu den jeweiligen Rechnern?
    Dürfte strafrechtlich nicht allzurelevant sein.

    Im Strafrecht muss eine individuelle Schuld nachgewiesen werden. Eine "Feuerwehr" bzw. ein Personenkreis kann da wegen einer Straftat nicht verknackt werden ;-)

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg770867
    Datum20.08.2013 16:28128807 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Dürfte strafrechtlich nicht allzurelevant sein.

    Im Strafrecht muss eine individuelle Schuld nachgewiesen werden. Eine "Feuerwehr" bzw. ein Personenkreis kann da wegen einer Straftat nicht verknackt werden ;-)



    Eben. Dadurch wird es relevant. Denn nur, wenn man bestimmte Handlungen an den Rechnern (sollten da überhaupt irgend welche strafbaren Dinge geschehen sein) bestimmten Personen eindeutig zuzuordnen sind, kann die StA auch gegen jemanden gezielt ermitteln. Ansonsten läuft es eben gegen unbekannt - und dann vermutlich im Sande.

    Es sei denn, man versucht so an den Journalisten heran zu kommen. Aber ob es strafbar ist, wenn man als Journalist z.B. SMS erhält und weiß nicht wer einem da "gutes" tut....

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770876
    Datum20.08.2013 16:56128809 x gelesen
    hallo,

    Die Sache jetzt jetzt die Ebene der Datenschützer erreicht. Dazu hat der Vorgang es auch auf www.heise.de geschafft. Das ist eine der führenden Webseiten im IT-Bereich:

    Wirbel um Spähsoftware bei der Freiwilligen Feuerwehr Rostock

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein770882
    Datum20.08.2013 17:11   129074 x gelesen
    Moin,

    ich verfolge den Vorgang und die Diskussionen immer noch ziemlich ratlos. Ich versuche mal, meine Gedanken zu ordnen:

    Ausgehend von der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft haben sich mutmaßlich wohl Angehörige der FF rechtswidrig verhalten. Ob sie sich tatsächlich strafbar gemacht haben, muss das weitere Verfahren ergeben. Neben den objektiven Tatbestandsmerkmalen müssen hierfür auch die subjektiven Merkmale ("Schuld") erfüllt sein.
    Ich halte es zumindest für gut vorstellbar, dass es gleiches oder ähnliches Fehlverhalten auch bei anderen FF/HiOrgs in Deutschland gibt: Für einen pfiffigen IT-Kundigen ist es wohl nicht so schwierig, die Alarmierungsdateien auch anderer RIC lesbar auszuwerten. Die Motivlage mag unterschiedlich sein: Kontrolle der Leitstellentätigkeit (Wird die AAO eingehalten? Werden wir wirklich zu jedem Einsatz in unserem Bereich auch alarmiert? usw.), schlichte Neugier/Sensationsgier (Was ist heute los in der Stadt/im Landkreis?) oder aber auch handfeste Interessen von z.B. Journalisten (Wenn hier auch noch eine Gegenleistung fließt, wäre das natürlich noch eine ganz andere Kategorie!). Die Motive der Rostocker bleiben bislang im Dunkeln, die angebliche Weitergabe der Daten an einen Journalisten ist wohl auch noch nicht nachgewiesen.

    Zum Verhalten des Brandschutz- und Rettungsamtes: Wird dieses hier eigentlich als vorgesetzte Dienststelle (der - kommissarische - Amtsleiter ist Dienstvorgesetzter der FF) oder als Aufsichtsbehörde tätig? Welches Selbstverständnis hat man hier? Egal - wenn einem Dienstvorgesetzten oder einer Aufsichtsbehörde rechtswidriges Verhalten im eigenen Zuständigkeitsbereich bekannt wird, dann muss er/sie dieses unverzüglich unterbinden. Nach Angaben des Stadtwehrführers waren die Alarmauswertemöglichkeiten in den FF-Gerätehäusern dem Amt schon länger bekannt. Spätestens bei der Kontrolle vor Ort hätten die unerlaubten Zustände beendet werden müssen ("Stecker raus!"). Denn die Beachtung der schutzwürdigen Interessen (z.B. der Patienten) steht ja wohl beim Datenschutz vor den Interessen der Allgemeinheit an Strafverfolgung.
    Jedes Verwaltungshandeln verlangt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Eine Strafanzeige "gegen unbekannt" kann nach meinem Verständnis keine ordnungsgemäße Fach- und Dienstaufsicht ersetzen. Vielmehr hätte das Amt m.E. zunächst selbst den Versuch machen müssen, den Sachverhalt aufzuklären (z.B. durch Befragung von Wehrführern, IT-Verantwortlichen usw.). Erst danach kann fundiert entschieden werden, ob im Sinne der Verhältnismäßigkeit eine Belehrung mit Ermahnung der Verantwortlichen (inkl. Wehrführung) möglicherweise ausreichend ist, oder ob das Fehlverhalten einzelner namentlich dann bekannter Personen so schwerwiegend ist, dass eine Strafanzeige als Abschluss der internen Ermittlungen geboten erscheint. Auch im Rahmen interner Ermittlungen der Dienst- oder Fachaufsicht können offen zugängliche mögliche Beweismittel vorläufig sichergestellt werden (im Sinne von "in Obhut nehmen"), ohne natürlich dabei eine private Festplatte auszulesen. Zumindest wäre so der offenbar befürchtete Verlust von Beweismaterial vermeidbar. Die Rechtsunsicherheit über das Hausrecht ist allerdings nur peinlich.
    Nicht vergessen werden darf m.E. auch, dass der (kommissarische) Amtsleiter als Dienstvorgesetzter der FF-Angehörigen auch eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Unterstellten hat (gegenüber den Beschuldigten genauso wie gegenüber den Unbeteiligten). Wie er dieser Verpflichtung im vorliegenden Fall nachgekommen ist, bleibt mir schleierhaft. Mit der Pressemitteilung der Dezernentin ist es jedenfalls nicht getan.

    Letztlich bleibt das Verhalten der Stadtwehrführung: Die Verärgerung kann ich gut nachempfinden. Schließlich geht es hier vor allem um das "wie" des Umganges miteinander. Als Ehrenbeamter der Stadt kann der Wehrführer erwarten, dass er bei entsprechenden Vorgängen rechtzeitig von seinem obersten Dienstherrn (das ist der Oberbürgermeister) informiert wird. Alles andere muss er als Affront auffassen - es sei denn, er gehört selbst zu den Beschuldigten. Dann sind wir wieder bei dem Thema interne Ermittlungen vs. Strafanzeige "gegen unbekannt".
    Allerdings ist es selten hilfreich und geschickt, die Verärgerung über das Verhalten der Verantwortlichen mit Pressemitteilungen in der Öffentlichkeit auszutragen. Denn dadurch wird ein (hier wohl unverzichtbarer) Neuanfang unnötig erschwert.

    Es bleibt nur zu hoffen, dass die Rostocker wieder zu einem vernünftigen Miteinander finden und alle anderen in ähnlicher Situation von diesem Negativbeispiel lernen (das beginnt natürlich beim allzu sorglosen Umgang mit geschützten Daten).

    Viele Grüße von der anderen Seite der Ostsee

    Rainer

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770885
    Datum20.08.2013 17:19128417 x gelesen
    hallo,

    du hast die Situation sehr gut beschrieben! Herzlichen Dank!

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen770890
    Datum20.08.2013 17:38128545 x gelesen
    So wie ich das verstanden habe, wurde es ja von jemanden, der nicht der Wehr angehört, an einem außerdienstlich besorgten PC festgestellt..? Ist das zulässig?

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770891
    Datum20.08.2013 17:39128579 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sven N.So wie ich das verstanden habe, wurde es ja von jemanden, der nicht der Wehr angehört, an einem außerdienstlich besorgten PC festgestellt..?
    wie kommst du darauf?

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen770894
    Datum20.08.2013 17:54128553 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.
    Die Sache jetzt jetzt die Ebene der Datenschützer erreicht. Dazu hat der Vorgang es auch auf www.heise.de geschafft. Das ist eine der führenden Webseiten im IT-Bereich:
    In den Nachrichten-Magazinen des NDR auf N3 hat man dazu gestern auch den Datenschutzbeauftragten des Landes Schlewsig-Holstein interviewt. Wie das eben so ist, wenn externe, nicht direkt involvierte Experten ihren Senf ihre Expertenmeinung dazu geben, ging das Interview in die Richtung die betroffenen FFn in Rostock bzw. die "Täter" hätten die Leitstelle bewußt abgehört und auspioniert, um die Daten weiterzugeben. Der (externe) Datenschutzbeauftragte vermutet gar
    - die Presse als Täter, um möglichst schnell am Einsatzort zu sein und berichten zu können (wäre noch nachvollziehbar)
    - Brandstifter als Täter, die so die Auswirkungen ihres Tuns verfolgen (schon ein wenig abenteuerlich)
    - kriminelle Einzeltäter oder Organisationen, die die ausgespähten Daten mißbrauchen, um so mit den Geschädigten in Kontakt zu treten (schon sehr abenteuerlich)

    Schließlich räumt er ein, daß auch in Schleswig-Holstein gerade erst jetzt eine neue Technik installiert wird (Anm.: vermutlich wohl digitale Alarmierung oder der sagenumwobene Digitalfunk). Hört sich summa sumarum also so an, als würden die Täter in Rostock seiner Meinung per Skimming und ohne Wissen der FF Einsatzdaten abfischen. Finde ich persönlich sehr abstrus.

    Natürlich kennen wir genauso wenig die Details wie der Datenschutzbeauftragte aus Schleswig-Holstein, aber ich vermute nach wie vor, daß auf den beschlagnahmten Rechnern in Rostock eine wie auch immer geartete Software lief und die relevanten Daten an die eigenen Mitglieder als SMS-Zusatz-Alarmierung weitergegeben hat. Oder zumindest hoffe ich das.

    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorChri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg770895
    Datum20.08.2013 17:54128377 x gelesen
    Geschrieben von ---Jürgen Mayer---
    Das sehe ich jetzt noch nicht. So wurden z.B. bis heute mittag die beschlagnahmten PCs noch gar nicht untersucht.


    Gleichzeitig wird behauptet, es wäre Software drauf, die alle Daten anzeigt. Hellseher?

    Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

    Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.

    WICHTIGER HINWEIS!
    Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung.

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW770897
    Datum20.08.2013 18:00128098 x gelesen
    Moin,

    das ist in so fern Abstrus, weil das jeder halbwegs technisch versierte Interessierte mit Scanner und frei zugänglicher Software erledigen kann.

    In so fern ist dieses ganze Dummgesabbel von Datenschutzexperten (Die bis heute nicht merken, dass unsere Daten im Netz für div. Dienste offensichtlich frei zugänglich sind) für mich teilw. unerträglich.

    Gruß

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770900
    Datum20.08.2013 18:04128118 x gelesen
    hallo,
    Geschrieben von Lars T.In den Nachrichten-Magazinen des NDR auf N3 hat man dazu gestern auch den Datenschutzbeauftragten des Landes Schlewsig-Holstein interviewt.beim Anschauen dieses Interviews bin cih auch zwischen Erstauen, Kopfschütteln und Lachen gewechselt.

    In einer solchen Positione sollte man sich fundierter Informieren und wenn das z.B. wg. laufenden Ermittlungen noch nicht möglich ist einfach zunächst mal den Mund halten.

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770901
    Datum20.08.2013 18:06128295 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christian H.Gleichzeitig wird behauptet, es wäre Software drauf, die alle Daten anzeigt. Hellseher?[Hellsehermodus ein]wenn die Software zum Zeitpunkt der Durchsuchung lief und auf dem Bildschirm sichtbar war brauchte man keinen richterlichen Beschluss. [Hellsehermodus aus]

    Das wäre eine Erklärung warum diese Aussage jetzt schon im Raum steht.

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW770903
    Datum20.08.2013 18:08128339 x gelesen
    Moin,

    interessant wäre ja zum einem zu wissen, woher haben die Ihre Daten bezogen? Direktverbindung Leitstelle? Entsprechend zugelassene Empfänger oder die Bastellösung Scanner?

    Welche Hintergründe hatte die Software? Was wurde u.a. damit gesteuert? Alarmsteuerung, Alarmfaxe usw. usf.

    Es gibt da vermutlich noch sehr viel zu klären....

    Gruß

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW770905
    Datum20.08.2013 18:10128113 x gelesen
    Geschrieben von Rainer K.nach Landesrecht MV ist der Stadtfeuerwehrverband eine Körperschaft öffentlichen Rechts kraft Satzung. Der Stadtwehrführer ist Ehrenbeamter der Stadt Rostock.

    In diesem Fall tritt er aber lediglich als "Vorsitzender des Stadtfeuerwehrverbandes" auf. Das deutet doch eher darauf hin, dass er eben nicht zum Stadtwehrführer und Ehrenbeamten ernannt wurde.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770919
    Datum20.08.2013 18:39   128930 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Martin D.interessant wäre ja zum einem zu wissen, woher haben die Ihre Daten bezogen? Direktverbindung Leitstelle? Entsprechend zugelassene Empfänger oder die Bastellösung Scanner?
    Das dürfte nicht nur interessant sein sonderm ist meiner Ansicht nach auch ein wichtiger Bestandteil der strafrechtlichen Würdigung.


    ich spekuliere mal:

    Wenn ich die Infos die in div. Pressemitteilungen und Berichten richtig interpretiere dürfte in diesem Fall unter Umständen die Alarmierungen über das POCSAG-Netz als Datenquelle verwendet worden sein.

    Das kann z.B. ein zugelassen BOS-Textmelder der in einem Schnittstellengerät steckt oder auch ein Funkscanner der sein Signal einer Auswertesoftware liefert sein.

    Und da kommt es jetzt drauf an welche Informationen die zwei Varianten auswerten und z.B. an einen PC weitergeben.

    Wenn eine Feuerwehr auf dem zugelassenen BOS-Textmelder nur die "eigenen" Schleifen ( RIC ) auswertet um die z.B. auf einem Grossdisplay in der Fahrzeughalle anzeigt ist das rechtlich unbedenklich.

    Anders dürfte es aussehen wenn auf dem Melder weitere RIC die mit der Feuerwehr nichts zu tun haben programmiert sind. Z.B. der RIC des Kreisbrandmeisters ;-) Dann werden ja Nachrichten empfangen die nicht für den Betreiber bestimmt sind.

    Bei der zweiten Variante mit dem Scanner sieht es noch etwas anders aus. Der Betrieb eines Funkscanners auf einer BOS-Frequenz ist auch für Feuerwehrs rechtlich nicht unbedenklich. Dazu kommt das bei den üblichen Scanner-Softwarelösungen so ziemlich alles was über den Kanal geht mitgelesen, dekodiert, angezeigt und u.U. sogar gespeichert wird. Da ist man ganz schnell strafrechtlich in einem Bereich der weh tun könnte.

    Wie jede Münze hat die Sache auch eine zweite Seite. Daten die, wie oben beschrieben, empfangen werden gelangen dann in der Regel auf einen PC. Dort werden sie angezeigt. Wenn das in einem Feuerwehrhaus geschieht könnte man ja mit "dienstlich" argumentieren. Ich denke da kommt es auch auf dem Umfang drauf an. Die "eigenen" Schleifen auf dem Bildschirm in der Zentrale anzeigen zu lassen ist meiner Ansicht nach unkritsch. Eng könnte es werden da dann der halbe oder gar der gesammte Landkreis aufgelistet ist.

    Die nächste Stufe ist dann die Weiterleitung der Informationen ( = Alarmierungen ). Wenn das, beschränkt auf die RICs der eigenen Feuerwehr, z.B. über SMS-Versand an die eigenen Einsatzkräfte beschränkt ist dürfte das auch kein rechtliches Problem sein. Sobald aber dieser Personenkreis erweitert wird und z.B. Pressevertreter mit einbezogen werden sieht das rechtlich schon wieder anders aus.

    Ein weiterer Aspekt der in dem Rostocker Fall eine grosse Rolle zu spielen scheint ist das Thema Datenschutz. Gerade jetzt natürlich ein Thema das in den Medien sehr heiss diskutiert wird. Da gerät man schnell mit in den Mahlstrom :-(

    Einige (oder viele?) POCSAG-Netze werden ja nicht nur für die digitale Alarmierung der Feuerwehren sondern auch für Alarmierung bzw. Datenübertragung (!) im Rettungsdienstbereich verwendet. So werden da z.B. Patientendaten an RTW-Besatzungen übermittelt.

    Wenn nun jemand mit einem Funkscanner den Datenverkehr in einem POCSAG-Netz mitliest und auf seinem PC verarbeitet bekommt er (je nach Softwareeinstellung) auch diese Daten aus dem Rettungsdienstbereich zu sehen. Dann bekommt die Sache eine andere (rechtliche) Dimension :-(

    Wie man sieht kommt es hier auf einige Details an. Die eine Variante ist strafrechtlich unkritisch. Die andere Variante birgt das Risiko das der oder die Verantwortlichen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird.

    Bisher hat man da einfach zu wenig nachgedacht. Scanner und Software sind frei verfügbar. Die technische Hürde das einzurichten ist niedrig. Und man hat eine günstige Möglichkeit die Funkzentrale aufzupeppen.


    Ich wage jetzt mal folgende Prognose:

    Egal welche Hintergründe es im aktuellen Fall in Rostok gibt - die Sache dürfte nun einen Denkprozess bei Feuerwehrs anstossen. Wer sich jetzt Gedanken macht und die bisherige Vorgehensweise im Feuerwehrhaus überprüft und ggfs. nachsteuert ist auf der sichern Seite. Wer das nicht macht lebt mit dem Risiko eines Hausbesuchs ...


    ...


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern770920
    Datum20.08.2013 18:41127888 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.dass er eben nicht zum Stadtwehrführer und Ehrenbeamten ernannt wurde.

    Hallo Henning,

    scheinbar ist er sowohl Verbandsvorsitzender als auch Stadtwehrführer (Quelle)


    Schöne Grüße

    Florian

    Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

    Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW770921
    Datum20.08.2013 18:45128272 x gelesen
    Hallo Jürgen,

    eine andere Frage die ich mir bei dem ganzen stelle:

    Eine Verschlüsselung der POCSAG - Alarmierung ist ja heute kein Hexenwerk und dürfte als Stand der Technik gelten.

    In wie weit kann daraus ein Problem für die einzelne Leitstelle entstehen, wenn diese nicht auf Stand der Technik arbeitet?

    Gruß

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770926
    Datum20.08.2013 18:56128220 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Martin D.Eine Verschlüsselung der POCSAG - Alarmierung ist ja heute kein Hexenwerk und dürfte als Stand der Technik gelten.
    Nicht alles war technisch bzw. organisatorisch verfügbar ist kann man immer gleich als Stand der Technik ansehen.

    Geschrieben von Martin D.In wie weit kann daraus ein Problem für die einzelne Leitstelle entstehen, wenn diese nicht auf Stand der Technik arbeitet?
    dürfte rechtlich genauso zu sehen sein wie in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten der 4m-BOS-Funk.

    Da gibt es ja auch nur einen "juristischen" Schutz.

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg770929
    Datum20.08.2013 19:24128064 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Nicht alles war technisch bzw. organisatorisch verfügbar ist kann man immer gleich als Stand der Technik ansehen.

    Richtig. Aber das POCSAG-Verfahren das heute noch unverschlüsselt verwendet wird stammt aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts.

    In sofern könnte man da schon mal die Frage stellen wie es sein kann, dass im Zeitalter von Datenschutz diese Daten noch unverschlüsselt durch die Luft geistern.

    In Österreich wurde die Frage bereits 2009 gestellt.

    Wenn der Datenschutzbeauftragte also tätig werden will, dann sollte er das bei denen tun, die die Patientendaten heute noch unverschlüsselt durch die Luft blasen. Das wäre so ähnlich, wie wenn der Arzt Dir eine Diagnose (oder die Bank Deine Kontoauszüge) statt per Brief per Postkarte zusenden würde und die auch noch offen im Hausflur eines Mehrfamilienhauses zur Abholung durch Dich liegen würde.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen770932
    Datum20.08.2013 19:40128258 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.wie kommst du darauf?

    Das hatte ich bei NonstopNews gelesen, da war von einer Kontrolle am Donnerstag die Rede..

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven

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    AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen770933
    Datum20.08.2013 19:46128127 x gelesen
    Wie sieht das eigentlich mit den Großdisplays aus, die dürften dann ja eigentlich nicht von außen einsehbar sein, oder?

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770934
    Datum20.08.2013 19:49128136 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sven N.Wie sieht das eigentlich mit den Großdisplays aus, die dürften dann ja eigentlich nicht von außen einsehbar sein, oder?
    Ich denke da sollte man die Kirche schon im Dorfe lassen.

    wenn auf dem Grossdisplay nur die Alarmierung der jeweiligen Feuerwehr für einen begrenzten Zeitraum nach Alarm angezeigt wird und vom Hof der Wache sichtbar ist sollte das kein allzugrosses rechtliches Problem sein.

    Man sollte halt den Text nicht unbedingt mit einem Beamer an den Kirchturm werfen ;-)

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü770935
    Datum20.08.2013 19:52128373 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.wenn auf dem Grossdisplay nur die Alarmierung der jeweiligen Feuerwehr für einen begrenzten Zeitraum nach Alarm angezeigt wird und vom Hof der Wache sichtbar ist sollte das kein allzugrosses rechtliches Problem sein.

    Wenn ich dran denke wieviele Feuerwehren ihre Pumpenstand(funk)lautsprecher ständig auf "180" haben....dürfte das tatsächlich eher nebensächlich sein.


    Gruß Andi

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    AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein770960
    Datum21.08.2013 09:36127867 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Lars T.In den Nachrichten-Magazinen des NDR auf N3 hat man dazu gestern

    Schaut Euch mal den Anfang des Berichtes an: Wie kann es eigentlich sein, dass ein Kamerateam des NDR in den geschlossenen Räumen der Feuerwache (vor dem Funktisch, dessen Geräte hoffentlich ausgeschaltet waren!) Polizeibeamte bei der laufenden Hausdurchsuchung und Befragung filmt? Wer gibt dazu die Genehmigung? Woher haben diese Journalisten ihre Informationen über die laufende Polizeiaktion?

    Viele Grüße

    Rainer

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770963
    Datum21.08.2013 10:18127730 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Rainer K.Schaut Euch mal den Anfang des Berichtes an: Wie kann es eigentlich sein, dass ein Kamerateam des NDR in den geschlossenen Räumen der Feuerwache (vor dem Funktisch, dessen Geräte hoffentlich ausgeschaltet waren!) Polizeibeamte bei der laufenden Hausdurchsuchung und Befragung filmt? Wer gibt dazu die Genehmigung? Woher haben diese Journalisten ihre Informationen über die laufende Polizeiaktion?
    bei der Durchsuchung waren auch Reporter da. Ich gehe davon aus das ein Vertreter der Stadt dies erlaubt hat. Das war zumindest zeitweise vermutlich der jeweilige Wehrführer.

    Wie ich hier im Thread schon mal geschrieben spricht sich in Zeiten des Internets so eine Durchsuchung (leider) sehr schnell herum. Das das die Presse dann Wind bekommt geht dann auch sehr schnell.

    Wenn ich den Infos die ich habe glauben kann dann liegt es im Bereich des Möglichen das die Polizei in Rostok selbst ein Problem mit Maulwürfen hat ...

    Ich kenne einen Fall da konnte man ca. 3 Stunden nach der Durchsuchung im in div. Gästebüchern Informationen über eine Durchsuchung die von der Polizei Waiblingen durchgeführt wurde nachlesen. Da hatte einer der Beamten wohl kurz nach der Durchsuchung mit einem Zeugen geplaudert :-( Blöd war nur das nach einigen Wochen es sich herausstellte das die Durchsuchung illegal war und die Beamten kaptiale Fehler gemacht hatten. Der Anzeigeerstattet hatte auch gelogen. Das Land BaWü und der Anzeigeerstatter der bei seiner Strafanzeige gelogen hatte mussten dann Schadensersatz bezahlen.

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770968
    Datum21.08.2013 11:06127886 x gelesen
    hallo,

    man spricht miteinander:

    p.gifGespräch zwischen Feuerwehren und Stadtverwaltung am 20.08.2013

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein770971
    Datum21.08.2013 11:50127745 x gelesen
    Moin,

    dazu die passende und interessante Berichterstattung im NDR:

    http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/feuerwehrrostock105.html

    Viele Grüße

    Rainer

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    AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein770991
    Datum21.08.2013 13:45   127853 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Stephan S.Da der "Dienstherr" bei den Durchsuchungen anwesend war, und sein Einverständnis vorlag, obliegt es nicht dem Wehrführer diese zu verhindern, denn er übt das Hausrecht nur in Vertretung aus.

    Das sehe ich anders:
    Es waren Vertreter der Hansestadt Rostock vor Ort, aber wohl weder der Dienstherr noch die Dienstvorgesetzten der Wehrführer.
    Die FF ist als rechtlich unselbständige Einrichtung selbst Teil der Stadt. Nach außen wird sie juristisch vertreten durch den Oberbürgermeister. Der hat formal auch das Hausrecht. Tatsächlich ausgeübt wird es jedoch durch den Wehrführer, der dazu formal legitimiert wird durch die Bestätigung seiner Wahl durch Beschluss der Ratsversammlung und Vereidigung als Ehrenbeamter. Seine Stellung ist in der Frage des Hausrechts vergleichbar mit einem Schulleiter oder einer kommunalen KiTa-Leitung.
    Der Wehrführer wird durch Organisationsverfügung des Oberbürgermeisters in die Verwaltungshierarchie eingebunden, d.h. er bekommt Dienst- und Fachvorgesetzte, die ihm gegenüber weisungsbefugt sind. Nach allem was ich bislang weiß, gilt für Rostock: Wehrführer FF - (Stadtwehrführer?) - Amtsleiter Brandschutz- und Rettungsamt - Ordnungsdezernent - Oberbürgermeister oder jeweiliger Vertreter im Amt.
    Die Vertreter der Stadt, die die Polizeiaktion begleitet haben, haben wohl im Eifer des Gefechts übersehen, dass sie den Wehrführern gegenüber - auch in Fragen des Hausrechts - nicht weisungsberechtigt sind, und sie verfügten wohl auch nicht über eine entsprechende Verfügung des Oberbürgermeisters bzw. des zuständigen Dezernenten.
    Wenn ein Wehrführer sich in dieser Situation auf den Standpunkt stellt, keine Durchsuchung zuzulassen ohne richterliche Anordnung oder Weisung seines Vorgesetzten, handelt er juristisch (und insbesondere dienstrechtlich) korrekt.

    Für mich bleibt offen: Kann man nicht erwarten, dass die Rechtsverhältnisse der FF zumindest im Brandschutz- und Rettungsamt sowie im Rechtsamt einer so großen Stadt bekannt sind? Hätte man nicht durch ordentliche Prüfung v o r Erstattung der Strafanzeige die peinlichen Abläufe verhindern können? Und vor allem: Wo waren die Dienstvorgesetzten der FF-Wehrführer und was haben sie unternommen?

    Viele Grüße von der (ansonsten) heiteren Ostsee

    Rainer

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770993
    Datum21.08.2013 13:55127471 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Rainer K.Wenn ein Wehrführer sich in dieser Situation auf den Standpunkt stellt, keine Durchsuchung zuzulassen ohne richterliche Anordnung oder Weisung seines Vorgesetzten, handelt er juristisch (und insbesondere dienstrechtlich) korrekt.
    sehe ich auch so. Das würde ja umgekehrt bedeuten daß wenn er in einer solchen Situation die Durchsuchung zulässt er sogar gegen seine Dienstpflichten verstösst.

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern771066
    Datum22.08.2013 09:54127770 x gelesen
    Razzia angeblich unzulässig.


    Gruß
    CS




    TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg771073
    Datum22.08.2013 10:37127822 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Ostseewelle Das Amtsgericht Rostock hat die Durchsuchung von Rostocker Feuerwachen ohne richterliche Genehmigung soeben für rechtswidrig erklärt. Die Durchsuchungsanordnungen der Stadt und Staatsanwaltschaft werden aufgehoben, die Maßnahmen seien unverzüglich abzubrechen, hieß es.
    [Spekulation on]

    Wenn ich das richtig interpretiere bezieht sich das nur für den Teil der Aktion bis die dann nachträglich einen richterlichen Beschluss herbeigeschaft haben.

    Als der dann da war dürfte es dann rechtlich in trockenen Tüchern weitergegangen sein.

    Das würde also bedeuten das es trotzdem möglich ist die beschlagnahmten Rechner auszuwerten und damit rechtsicher nachzuweisen was damit gemacht wurde.

    [Spekulation off]

    Für irgendwelchen "Jubel" ist es meiner Ansicht nach zu früh ...

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorJan 8M., Saarbrücken / Saarland771076
    Datum22.08.2013 10:49127344 x gelesen
    Hallo,

    Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Rostock Aufgrund der sich entwickelnden Unstimmigkeiten zwischen den Vertretern der Hansestadt Rostock und den Wehrführern der betroffenen Feuerwachen zur Frage des Hausrechts hat die daraufhin involvierte Staatsanwaltschaft Rostock die Fortführung der polizeilichen Maßnahmen wegen Gefahr im Verzuge zur Vermeidung eines etwaiges Beweismittelverlustes angeordnet. Wegen des bestehenden Verdachts eines erheblichen rechtswidrigen Zugriffs auf höchstpersönliche, geschützte Daten der Bürger, bestanden gegen die Verhältnismäßigkeit der bereits begonnenen Maßnahmen keine Bedenken. Auf Entscheidung der Staatsanwaltschaft Rostock soll die Auswertung der gesicherten, dienstfremden Rechentechnik erst nach einer richterlichen Bestätigung der Maßnahmen erfolgen.

    Ich lese das ganze so das es auch nach dem einschalten der Staatsanwaltschaft keinen Richterlichenbeschluss gab.

    Gruß Jan

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY771080
    Datum22.08.2013 11:09127687 x gelesen
    Servus,

    der Witz ist ganz gut. Sollen die Polizisten und Staatsanwälte jetzt vergessen, was sie an Daten bis jetzt rausgefischt haben? Wenn da wirklich irgendwas strafrechtlich relevantes drauf war, kannst du mit Sicherheit davon ausgehen, dass es auch verwendet wird.
    Da fallen mir immer wieder Szenen aus den amerikanischen Filmen ein, wo zu den Geschworenen gesagt wird, sie sollen vergessen, was der eine oder andere Zeuge gesagt hat. Wirklich witzig. ;-)

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg771082
    Datum22.08.2013 11:17127672 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.Wenn ich das richtig interpretiere bezieht sich das nur für den Teil der Aktion bis die dann nachträglich einen richterlichen Beschluss herbeigeschaft haben.

    Als der dann da war dürfte es dann rechtlich in trockenen Tüchern weitergegangen sein.

    falsch!

    es gab an dem Freitag keinen richterlichen Beschluss. Es gab nur eine Anordnung der Staatsanwaltschaft.

    Der einzigste richterliche Beschluss in der Sache mit der Durchsuchung ist heute gefallen! Und das ist der worin die Aktion als rechtswidrig einsgestuft wird.

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg771084
    Datum22.08.2013 11:21127386 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Anton K.der Witz ist ganz gut. Sollen die Polizisten und Staatsanwälte jetzt vergessen, was sie an Daten bis jetzt rausgefischt haben? Wenn da wirklich irgendwas strafrechtlich relevantes drauf war, kannst du mit Sicherheit davon ausgehen, dass es auch verwendet wird.
    Da mit der Auswertung der beschlagnahmten Rechnertechnik noch nicht begonnen wurde konnten bisher auch keine Erkenntnisse über die dort eingerichtete Software, deren genaue Funktion usw. erlangt werden.

    Bei einer Durchsuchung an sich wird in der Regel die Computer noch vor Ort angeschaut. Vor der Untersuchung werden die Festplatten 1:1 geklont. Die Orginalplatte wird zur Seite gelegt. Untersuchungen werden da dann an der geklonten Platte durchgeführt. Damit umgeht man möglichen Vorwürfen das dabei manipuliert wurde.

    Die Staatsanwaltschaft schreibt selbst:

    Auf Entscheidung der Staatsanwaltschaft Rostock soll die Auswertung der gesicherten, dienstfremden Rechentechnik erst nach einer richterlichen Bestätigung der Maßnahmen erfolgen.
    Aktuell wurden der oder die beschlagnahmten Rechner noch gar nicht ausgewertet. Und ob das jemals gemacht wird entscheidet im Zweifel das Landgericht. Und zwar dann wenn die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung von heute Berufung einlegt.

    Ob während der Durchsuchung andere Beweismittel sichergestellt wurden und ob die im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Rolle spielen bzw. spielen dürfen steht auf einem anderen Blatt.

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg771085
    Datum22.08.2013 11:25127069 x gelesen
    Hallo,

    ich gebe Dir in allen Punkten recht.

    Geschrieben von Rainer K.
    Für mich bleibt offen: Kann man nicht erwarten, dass die Rechtsverhältnisse der FF zumindest im Brandschutz- und Rettungsamt sowie im Rechtsamt einer so großen Stadt bekannt sind? Hätte man nicht durch ordentliche Prüfung v o r Erstattung der Strafanzeige die peinlichen Abläufe verhindern können? Und vor allem: Wo waren die Dienstvorgesetzten der FF-Wehrführer und was haben sie unternommen?


    Ich glaube da liegt das Problem. Wenn ich all die vielen Berichte so lese, dann bleibt bei mir Folgendes hängen (ihr werdet mich berichtigen, wenn das falsch ist) in Rostock gibt es keinen richtigen Chef bei der BF, es ist zwar einer ausgesucht, aber im Amt ist er nicht. Dann gibt es für das Feuerwehr- und Rettungsamt auch nur einen kommissarischen Leiter. In den Berichten wird zwar von einem Oberbürgermeister geschrieben, aber es äußert sich nur eine Stellvertreterin. Irgendwie habe ich den Eindruck gewonnen, dass es nie einen richtig, wirklich Verantwortlichen gibt.
    Dann konnten wir alle lesen, dass es Probleme mit den Gebäuden und den Fahrzeugen gäbe. Da war von Sandsäcken bei starkem Regen zu lesen und davon, dass der TÜV Einsatzfahrzeuge stillgelegt hat.

    Ich vermute, dass die Stadt Rostock sparen muss. Und das tut sie auch gründlich. Leider bringt es keinen Erfolg in der Stadtkasse, sondern vermutlich hat der Sparkurs dazu geführt, dass in allen Bereichen der Stadtverwaltung notwendige Stellen nicht besetzt werden, bzw. abgebaut wurden. Die verbliebenen Mitarbeiter sind überarbeitet und verunsichert, denn die nächste Sparrunde kommt gewiss.
    Nun gibt es bei der FF engagierte Leute, die, um die Abläufe zu verbessern (Achtung ! Spekulation!), einen Computer von zu Hause mitgebracht haben. Was genau der PC da soll, spielt für mich jetzt mal keine Rolle, er ist/war da. Nun kommt vom Fachamt ein Mitarbeiter zum FF-Standort und sieht den PC, verunsichert was er machen soll, erkundigt er sich ... aber bei wem ? Bei der FF ? Bei der BF ? In seinem Amt ? Wie oben geschrieben, immer vor dem Hintergrund äußerst unbefriedigender Personalsituation und sehr verhärteter Fronten der Beteiligten. Vielleicht ist der Mitarbeiter so verunsichert, und hat vielleicht auch die wildesten Antworten bekommen, dass er sich in seiner Not (Nichts tun = Mittäterschaft) nicht anders helfen konnte.

    Was wir sehen, dürfte nur der Gipfel des Eisberges sein. Die Problematik dürfte sich in vielen Kommunalverwaltungen landauf und landab wiederfinden. Eingesparte Stellen, der Kampf um die Mitttel, verunsichertes, vielleicht unzufriedenes Personal (ist kein Vorwurf !!). Und in Rostock, bei der Feuerwehr, ist zum ersten Mal etwas nach Aussen gedrungen. Und mit Feuerwehr ist das natürlich auch medienwirksam. Bei einem Grünflächenamt, wäre das öffentliche Interesse nicht so groß und da wären dann die Problematik Ehrenamt-Hauptamt nicht dabei. Es wird wohl keine ehrenamtlichen Gärtner geben, die dann einen PC mit zur Arbeit bringen.

    Gruß

    Frank

    P.S. Ich habe selber Einblick in ehrenamtliche, wie auch hauptamtliche Strukturen, wollte den immerwährenden Konflikt hier nicht lostreten und mich schon gar nicht auf eine Seite schlagen. Danke

    Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg771091
    Datum22.08.2013 12:30127594 x gelesen
    hallo,

    Die Staatsanwaltschaft hat jetzt gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bewerde eingelegt:

    Pressemitteilung der Staatsanwaltwschaft vom 22.08.13: Polizeiliche Maßnahmen im Bereich der Feuerwachen Mitte und Groß Klein der Freiwilligen Feuerwehr in Rostock am 16.08.2013

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg771097
    Datum22.08.2013 13:22127316 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.Aktuell wurden der oder die beschlagnahmten Rechner noch gar nicht ausgewertet. Und ob das jemals gemacht wird entscheidet im Zweifel das Landgericht. Und zwar dann wenn die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung von heute Berufung einlegt.
    es geht da in die nächste Runde. Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt. Das bedeutet das nun eine höhere Instanz über die Rechtmässigkeit der Durchsuchung entscheidet.

    Je nachdem wie das dann ausgeht kann die Auswertung der Rechner erfolgen oder auch nicht.

    Das dürfte eine wichtige Weichenstellung im Fortgang des Verfahrens werden.

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen771100
    Datum22.08.2013 13:42127387 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Die Staatsanwaltschaft hat jetzt gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bewerde eingelegt:

    Pressemitteilung der Staatsanwaltwschaft vom 22.08.13: Polizeiliche Maßnahmen im Bereich der Feuerwachen Mitte und Groß Klein der Freiwilligen Feuerwehr in Rostock am 16.08.2013


    Ich frage mich, wie sie da die Gefahr im Verzug begründen Wollen, da der Sachverhalt beinahe 1 Jahr bekannt ist.

    Auszug Protokoll Wehführerberatung 10.09.2012

    *Was ich mich hier frage, hier wurde ein Ultimatum für 4 Wochen gestellt, warum stehen die Geräte immer noch, oder stehen sie schon wieder.
    *Wenn sie immer noch stehen, wieso setzt man ein Ultimatum, wenn man es nicht anschließend durchsetzt?
    * Wenn die Anweisung so eindeutig war, warum wurden sie seitens der freiwilligen Feuerwehren nicht entfernt.
    *Warum ist es nicht möglich innerhalb eines Jahres sich vom Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss besorgen zu lassen.

    Die Antwort liegt meines Erachtens in der unklaren Führung des Brandschutz und Rettungsamtes, seit 2 Jahren ist die Stelle unbesetzt, mehrfach Wechsel der kommisarischen Leitung?!? Oder einfach nur in der Führungsschwäche des kommisarischen Leiters, der nicht in der Lage war zum veranschlagten Termin die Entfernung der Technik durchzusetzen.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorPete8r M8., Wien / Wien771101
    Datum22.08.2013 14:01127316 x gelesen
    Schön langsam sind die alle Kandidaten für einen Überweisungsschein ... in den Kindergarten
    Wir haben schon wieder zwei Szenarien: a) da wurde offensichtlich privates Equipent dazu genutzt, Daten in unzulässiger Art abzufangen/weiterzugeben, oder b) es wollte jemand für die Wache bestimmte Meldungen am großen Monitor und hat - weil von der Stadt nichts zu bekommen war - die Hardware selbst gespendet.
    Wenn ich dann keine klare Nutzungsvereinbarung zusammenbringe, obwohl das ohnehin "ewig lang" diskutiert wird oder den unkontrollierbaren Umgang nicht erfolgreich unterbinde? Passiert genau das, worüber wir seit ein paar Tagen heftig diskutieren

    Lessons learned:
    Eigeninitiative ist gut, aber über die Verwendung von sensiblen Daten auf privat gestelltem Equipment redet man vorher und trifft eine klare Vereinbarung
    Das schafft jeder intelligente Mittelbetrieb, schreibt das in eine Betriebsvereinbarung. Ich kann mir vorstellen, das Rostock das in anderen Organisationseinheiten sogar hat..

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen771104
    Datum22.08.2013 14:13126891 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Anton K.Da fallen mir immer wieder Szenen aus den amerikanischen Filmen ein, wo zu den Geschworenen gesagt wird, sie sollen vergessen, was der eine oder andere Zeuge gesagt hat. Wirklich witzig.

    Gar nicht so witzig sondern eigentlich sinnvoll, nur etwas schwer umzusetzen. Im Unterschied zu Deutschland sind unrechtmäßig ermittelte Erkentnisse in den USA generell untauglich zur Beweisführung. Also muss zumindest die Urteilsbegründung ohne jeden Bezug zu den illegalen Beweismitteln auskommen, Ansonsten wird es in der Berufung recht schnell wieder kassiert. Folglich müssen die Ermittler sich penipel an die Rechtslage halten.
    Hierzulande liegt es allein im Ermessen des Richters, ob er solche Beweismittel dennoch verwenden möchte oder sie ausschließt. Und ausgeschlossen werden sie in den wenigsten Fällen. Führt dann wiederum dazu, dass inflationär Durchsuchungen ohne Richterbeschluss durchgeführt werden, weil man sich kurzerhand auf Gefahr im Verzug beruft. Oder man einen Nebenverdacht konstruiert und dabei gemachte Zufallsfunde dann nachträglich zur Legitimierung nutzt. Eine unbeschriftete CD oder Flasche mit unbekanntem Inhalt in der Garage wird sich im Zweifelsfall bei jedem schon irgendwo finden lassen...


    Gruß,
    Thorben

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW771106
    Datum22.08.2013 14:16127272 x gelesen
    Moin Jürgen,

    bei all dem nun bekannten frage ich mich immer mehr:

    Was muss mit diesen Daten für ein Schaden entstanden sein, dass diesen Aufwand und die möglichen Folgen daraus rechtfertigt.

    Ich schüttel immer mehr mit dem Kopf....

    Gruß

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen771107
    Datum22.08.2013 14:23127313 x gelesen
    Geschrieben von Martin D.

    Was muss mit diesen Daten für ein Schaden entstanden sein, dass diesen Aufwand und die möglichen Folgen daraus rechtfertigt.



    Naja, sollten die Alarmierungsdaten auf irgendeine SMS-Nummer vom Lokalreporter/Webseite/Emailvertailer/Fratzenbuch oder dergleichen ausgeleitet werden, sollte man das schonmal abstellen. Allerdings fehlt mir bislang jeder begründete Hinweis, dass diese Weitergabe überhaupt geschehen würde. Bislang ist lediglich Darstellung der Alarmierungsmeldungen innerhalb des Feuerwehrhauses herauszulesen, was nun nicht gerade mit der breiten Öffentlichkeit zu vergleichen ist.
    Da ist "Spähsoftware" doch schon etwas herbeikonstruiert, selbst wenn man kritisieren mag, dass dort ggf. alle Schleifen ausgewertet wurden und nich nur die eigenen.


    Gruß,
    Thorben

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen771112
    Datum22.08.2013 14:44127120 x gelesen
    Geschrieben von Thorben G.Da ist "Spähsoftware" doch schon etwas herbeikonstruiert, selbst wenn man kritisieren mag, dass dort ggf. alle Schleifen ausgewertet wurden und nich nur die eigenen.



    ...und das ist etwas, das man auf dem Dienstweg schriftlich loesen koennen sollte...

    Grüße

    Lüder Pott


    www.sei-dabei.info

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    AutorAlbe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern771114
    Datum22.08.2013 14:46127314 x gelesen
    Hallo zusammen,

    je länger ich mir das nun durchlese und die Infos sortiere, desto mehr komm ich zu der Meinung, dass hier insgesamt ordentlich was schiefgelaufen ist.

    - Laut dem Protokoll ist schon länger bekannt, dass Rechner (Bildschirme?) in der Feuerwehr offensichtlich den Funkverkehr abgehört und aufgezeichnet haben (wahrscheinlich mit der altbekannten Software). Das Problem wurde erkannt, bemängelt und es wurde zur Beseitigung aufgefordert. Das ist nun beinahe ein Jahr her.
    - Vor einer knappen Woche maschiert dann die Polizei in den Feuerwachen auf und beschlagnahmt in einer Hauruckaktion augenscheinlich eben diese Rechner, weil es eine Anzeige der Stadverwaltung gegeben hat. Diese wohnt dem Ereignis auch als "Hausherr" bei.

    Wollte und konnte man nicht miteinander reden? Warum hat man ein Jahr lang dieses Rechnerproblem nicht beseitigt/geklärt?
    Und warum jetzt diese Eskalation?

    Ich denke mal, dass es hier wieder einmal an einzelnen Personen hängt, die persönlich miteinander Probleme haben. Die befinden sich jetzt im Starrsinnsmodus und waren nicht mehr bereit diplomatisch zu agieren.
    Lösung des Problems? Sehr schwierig. Der schwarze Peter liegt erst mal bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Egal was dabei rauskommt, das Vertrauensverhältnis zwischen Stadt und Feuerwehr ist nun auch bei der Mannschaft schwer zerstört. Es wird Jahre dauern, bis hier alle Egos besänftigt sind.

    Grüße,
    Albert

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen771115
    Datum22.08.2013 14:53127233 x gelesen
    Geschrieben von Albert K.je länger ich mir das nun durchlese und die Infos sortiere, desto mehr komm ich zu der Meinung, dass hier insgesamt ordentlich was schiefgelaufen ist.

    Da ist Jemanden aus irgendeinem Grund nun der "Ar..." geplatzt. Aus welchen Gründen auch immer....

    Diplomatisch war es nicht, eher so der Holzhammer.

    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW771116
    Datum22.08.2013 15:00   127600 x gelesen
    Moin,

    Holzhammer wäre gewesen, wenn die "Stadt", vertreten durch irgendein Amt, in das GH marschiert wäre, den Stecker gezogen hätte und im Härtefall die Rechner "entsorgt" hätte.

    Der jetzt gewählte Weg war schon.... eher das Streubombenprinzip.....

    Mein Fazit:

    - Wenn ich als Leitstelle einen gewissen Datenschutz bieten will, dann verschlüssel ich meine Alarmierung (Vor allem im RD!)

    - Wenn ich als Kommune keine private Rechentechnik in den GH der FF haben will, dann stelle ich denen entsprechendes Equipment für die Aus- und Weiterbildung und evtl. Verwaltung mit den entsprechenden Lizenzen (Ganz heikles Thema!) und Rechten zur Verfügung. Das ganze in Verbindung mit der Dienstanweisung, dass IT und Kommunkation nur durch das Amt gestellt wird und nur diese genutzt werden darf.

    - Wenn ich das eh schon schlechte Verhältniss (So kann man es ja div. Berichten entnehmen) zwischen FF und Amt noch weiter vernichten mag, dann wähle ich die dort gewählte Aktion.

    Allgemein:

    Bei dem ganzen Gemecker auch einfach mal vor der eigenen Türe mitkehren ;-)

    Gruß

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    AutorMarc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz771122
    Datum22.08.2013 16:22126968 x gelesen
    Für mich fehlen in der Sache zu viele Details um mir ein komplettes Bild vom Gesamtvorgang machen zu können. Weder der Anlass-Tatbestand noch die Stoßrichtung des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens sind genau benannt oder bekannt.


    Diese Sichtweise kann ich aber leider nicht ganz nachvollziehen:

    Geschrieben von Rainer K.Erst danach kann fundiert entschieden werden, ob im Sinne der Verhältnismäßigkeit eine Belehrung mit Ermahnung der Verantwortlichen (inkl. Wehrführung) möglicherweise ausreichend ist, oder ob das Fehlverhalten einzelner namentlich dann bekannter Personen so schwerwiegend ist, dass eine Strafanzeige als Abschluss der internen Ermittlungen geboten erscheint.


    Wenn es in dem Fall Grund zu der Vermutung gibt, dass Straftatbestände erfüllt sein könnten, ist die Ermittlung Sache der Strafverfolgungsbehörden.

    Es kann nicht Aufgabe des Amtes für Brandschutz und Rettungsdienst sein, strafrechtlich relevantes Verhalten sozusagen vor zu ermitteln um dann zu entscheiden, ob ein Verstoß gegen Strafgesetze vorliegt.

    Strafverfolgung ist Sache der Staatsanwaltschaft und der Polizei als deren Helfer.

    Wenn im Rahmen des Ermittlungsverfahrens dann ein disziplinarrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt wird, sind diese Feststellungen ohne weiteres für die Behörde verfügbar.

    In der Frage der Strafverfolgung kann es nicht in das Ermessen einer Behörde gestellt werden, ob Verstöße gegen allgemeinschützende Vorschriften strafrechtlich verfolgt werden sollen oder nicht. Schließlich sind die Delikte, welche Gegenstand des Verfahrens sein könnten ja keine Privatklagedelikte,

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen771606
    Datum27.08.2013 20:52126869 x gelesen
    Geschrieben von Pascal S.
    Wohl ein einzigartiger Vorgang in Feuerwehr-Deutschland.
    der durch einen offenen Brief der Freiwilligen Feuerwehren in Rostock in die nächste Runde geht:
    offener Brief auf dem Gesichtsbuch

    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorKai 8H., Köln / NRW771703
    Datum28.08.2013 21:17126825 x gelesen
    Hallo,
    das ganze nimmt jetzt richtig Fahrt auf, hoffentlich lässt sich das noch irgendwie lösen.
    Rostock-Heute.de
    Das ist das Kind aber schon lange in den Brunnen gefallen.

    Gruss Kai

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW771708
    Datum28.08.2013 22:53126876 x gelesen
    Ich fürchte da gibt es derzeit nur noch Scherben. Wie da ein Wiederaufbau möglich ist weiß ich nicht.

    Offener Brief an den Oberbürgermeister

    Offener Brief an den Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock, Beauftragter
    in der Funktion des 1. Stellvertreters Herrn Holger Matthäus



    Wir wollen nicht, dass Sie mit uns reden. Wir wollen, dass Sie handeln!





    Sehr geehrter Herr Senator,

    mit einiger Freude und Befriedigung haben die Kameradinnen und Kameraden der
    Freiwilligen Feuerwehr zur Kenntnis genommen, dass Sie die Auswirkungen
    Ihrer Strafanzeige bedauern. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren
    wünschen sich sicherlich noch eine klare Meinungsäußerung zum Auftreten der
    Polizei. Dies wird sich aber sicher noch nachholen lassen. Ebenso geben wir
    Ihnen Gelegenheit, Ihre Aussage zu belegen, die Freiwilligen Feuerwehren
    seien nie unter Generalverdacht gestellt worden, in dem Sie uns eine Kopie
    Ihrer Strafanzeige gegen unbekannt zukommen lassen. Auftauchende Namen
    können geschwärzt werden. Gegen die Zusendung der Kopie bestehen - wir haben
    uns insoweit rechtlich beraten lassen - keinerlei rechtliche Bedenken.

    Etwas verwirrt waren die Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr, als sie den
    Medien entnehmen mussten, die Feuerwehr hätte ein für Montag verabredetes
    Gespräch über den Sachverhalt abgesagt. Tatsächlich war für den 26.08.2013
    eine ordentliche turnusmäßig alle drei Monate stattfindende
    Wehrführerberatung, in der das Brandschutz- und Rettungsamt, die
    Stadtwehrführer und die jeweiligen Feuerwehren sich über aktuelle und
    dienstliche Belange austauschen. Eine solche Besprechung war in der
    derzeitigen Situation nach Auffassung der Wehrführer überflüssig, da die
    Freiwilligen Feuerwehren ihren Dienst ohnehin einstellen mussten. In Bezug
    auf den aktuellen Streit haben sich die Freiwilligen Feuerwehren genau so
    verhalten, wie es verabredet war. Am Montag, 19.08.2013 ließen sich diverse
    Kameradinnen und Kameraden vom Dienst beurlauben, so dass vier von fünf
    Freiwilligen Feuerwehren ihre Einsatzbereitschaft abmelden mussten. Am
    Nachmittag des 20.08.2013 fand im Rathaus ein Gespräch statt, in dem die
    amtierende Vertreterin des Oberbürgermeisters, Frau Dr. Melzer, die
    anwesenden Wehrführer fragte, was die Stadt tun müsse, damit die Feuerwehren
    wieder in Dienst treten. Es wurden einige Themen angerissen. Dann wurde
    vereinbart, dass die Freiwilligen Feuerwehren ein Positionspapier
    erarbeiten, in dem die Forderungen aufgelistet werden. Da dieses
    Positionspapier nicht nur unter den Wehrführern, sondern insbesondere mit
    den Kameradinnen und Kameraden abgestimmt werden musste, wurde vereinbart,
    dass es am Montag, 26.08.2013 der Stadtverwaltung übergeben wird. Bei dieser
    Vereinbarung war auch Ihr Pressesprecher zugegen. An diese Vereinbarung
    haben sich die Freiwilligen Feuerwehren gehalten. Eine Liste der Forderungen
    der Freiwilligen Feuerwehren wurde am Montag, 26.08.2013 gegen Mittag
    überreicht. Das Schreiben enthält den Hinweis, dass sich die Mitglieder der
    Freiwilligen Feuerwehren darauf eingerichtet haben, am Wochenende 31.08.2013
    / 01.09.2013 die Antwort der Stadtverwaltung auf die Forderungen zu
    diskutieren.

    Sie wissen, dass die rechtswidrige Durchsuchung der Freiwilligen Feuerwehren
    unter Mitwirkung der Mitarbeiter des Brandschutz- und Rettungsamtes nur der
    Tropfen war, der das angestaute Fass der Frustrationen zum Überlaufen
    brachte. Es reicht jetzt nicht mehr aus, dass die Stadt mit uns redet. Wir
    wollen Handlungen sehen. Die Forderungen, die sofort umgesetzt werden
    können, sollten diese Woche umgesetzt werden. Hinsichtlich der anderen
    Forderungen erwarten wir eine klare Aussage, ob und ggf. bis wann sie
    umgesetzt werden. Bevor sich die Stadtverwaltung entsprechend positioniert,
    bedarf es keiner weiteren Gespräche. Zusicherungen und Lippenbekenntnisse
    haben wir lange genug erhalten.

    Dass der derzeitige Streit zwischen der Verwaltung und den Freiwilligen
    Feuerwehren zu Lasten der öffentlichen Sicherheit ausgetragen werde, können
    wir nicht erkennen. Frau Dr. Melzer hat am 20.08.2013 öffentlich erklärt,
    der Brandschutz der Hansestadt Rostock sei durch die Berufsfeuerwehr
    weiterhin sichergestellt. Für den Fall einer anderen Erklärung bestand der
    Plan, eine Notbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren sicherzustellen und
    zumindest eine Wache wieder in Bereitschaft zu versetzen.

    Abschließend möchten wir Sie bitten, noch Folgendes an die Kameradinnen und
    Kameraden der Berufsfeuerwehr zu übermitteln: Vielen Dank für Eure
    Solidarität. Wir wissen, wie Euch die Mehrarbeit belastet, schließlich
    mussten wir sie bisher selbst erledigen. Haltet durch! Es wird nicht mehr
    lange dauern.

    Mit freundlichen Grüßen
    im Auftrag der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren



    Steffen Grafe

    Stadtwehrführer

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP771712
    Datum28.08.2013 23:08126901 x gelesen
    Geschrieben von Kai H.das ganze nimmt jetzt richtig Fahrt auf
    Ja, anscheinend immer noch nach unten.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen771720
    Datum28.08.2013 23:56126808 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.Ja, anscheinend immer noch nach unten.

    Ja und die Leid tragenden sind wieder die Dritten, die normalen Bürger, die überhaupt nichts dafür können.

    Was ist eigentlich mit dem OB ich lese immer nur etwas von Stellvertretern, das ganze scheint ja nicht so wichtig zu sein, dass sich das Stadtoberhaupt persönlich darum kümmern müsste. Oder habe ich da irgendwo etwas verpasst?

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen771721
    Datum29.08.2013 00:13126645 x gelesen
    Geschrieben von Gerrit L.Was ist eigentlich mit dem OB ich lese immer nur etwas von Stellvertretern, das ganze scheint ja nicht so wichtig zu sein, dass sich das Stadtoberhaupt persönlich darum kümmern müsste. Oder habe ich da irgendwo etwas verpasst?

    Und gerade weil der 1. Stellvertreter hier selbst tief mit im Schlamassel drinsteckt, wäre es doch ungeheuer wichtig die nächst höhere INstanz als Moderator mit ins Boot zu holen, ansonsten befürchte ich wir können darüber noch lange diskutieren. Ich kann doch nicht denjenigen als Krisenmanager beschäftigen, der letztlich den Stein ins Rollen gebracht hat. So kommen die doch nie auf eine Einigung

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorJan 8M., Hamburg / Hamburg771733
    Datum29.08.2013 09:14126778 x gelesen
    Hier die nullListe mit den Forderungen. Grundsätzlich aus der Entfernung schlecht zu beurteilen wie gut/schlecht der aktuelle Zustand ist.
    Was ich aber für schwierig erachte, ist das der Stadtwehrführer aktiv in Personalentscheidungen seitens der BF bzw Stadt eingreifen möchte (siehe Punkte 9 und 10).

    Mit solchen Forderungen wird es schwierig wieder sachlich zusammen zuarbeiten. Zumal es sich hier um pauschale Aussagen handelt.

    Ich bin gespannt wie es weiter geht...

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen771737
    Datum29.08.2013 11:08126469 x gelesen
    Nehmen wir mal an, dass die Vorwuerfe weitgehend stichhaltig sind.
    Dann zeigt das aber ein langjaehriges Kommunikations- und Handlungsproblem. Da ist die Stadt deutlich gefordert.

    Da aber offensichtlich auf vielen Positionen nur Stellvertreter sitzen, tja...

    Grüße

    Lüder Pott


    www.sei-dabei.info

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP771812
    Datum29.08.2013 22:27126152 x gelesen
    Geschrieben von Gerrit L.das ganze scheint ja nicht so wichtig zu sein, dass sich das Stadtoberhaupt persönlich darum kümmern müsste. Oder habe ich da irgendwo etwas verpasst?
    das scheint heute so üblich zu sein in der Ebene :-(
    Ist halt kein Band zu zerschneiden.
    Oder auf Deutsch: Sch...e fällt immer von oben nach unten.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP771814
    Datum29.08.2013 22:37126233 x gelesen
    Naja, da kann ich eigentlich nix überzogenes feststellen.
    Das mit den 2 BF-Leuten sollte im kleinen Kreis zu handhaben sein und macht den Forderungen einen kleinen Beigeschmack.
    Aber gute Ausbildung, klare Regeln (AAO) und vernünftige Ausstattung zu fordern halte ich jetzt für angemessen und nicht überzogen.

    Hier in der Nähe gibt es eine Stadt mit BF und FF, wo so eine Aufgabenkatalog wohl ähnlich aussehen würde :-( . Auch mit Namen.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg771825
    Datum30.08.2013 08:51126211 x gelesen
    Hallo,

    ich wiederhole das, was ich weiter oben schon mal geschrieben habe : Kaputtgespart !!

    Immer wieder Stellvertreter oder Beauftragter im Amt, fehlende Ansprechpartner, mangelnde bzw. mangelhafte bauliche und technische Ausstattung sind für mich (zwingend) Resultate von Sparwut.

    Dazu kommen dann noch EA - HA Reibereien, völlig unnötig !!
    Und an einigen Stellen schlechte Organisation (Kleiderkammer, Verkehrsregelungen), die eigentlich ohne finanziellen Mehraufwand gelöst werden können, bzw. mit geringem Geldeinsatz.

    Wenn man diese Punkte gelöst hätte, dann wäre es wohl kaum zu der Situation gekommen. Dabei ist mir klar, dass man dann auch nicht mehr Geld für die Feuerwehr gehabt hätte, aber der Sparzwang ist sicher erträglicher, wenn alle anderen Punkte gelöst sind. Allerdings bin ich nicht in Rostock und habe nur die Daten, die uns allen hier vorliegen, wer da vorher wie mit wem umgegangen ist, kann ich und will ich auch nicht beurteilen. Trotzdem glaube ich, dass auch staatsanwaltliche Ermittlungen hätten vermieden werden können. Wenn man vernünftiger miteinander umgegangen wäre ...

    Rostock sollte mahnendes Beispiel für alle sein. (In Vielerlei Hinsicht ...)

    Gruß

    Frank

    Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW771833
    Datum30.08.2013 11:17126056 x gelesen
    Geschrieben von ---Forderungen der FF HRO --- Es soll ein Konzept für eine gemeinsame Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erstellt werden, das insbesondere die Pressebetreuung vor Ort sicherstellt.
    Auslöser für die gesamten Durchsuchungen war offenbar ein angeblicher Informationsfluss
    zwischen der Freiwilligen Feuerwehr und Pressevertretern. Pressevertreter sind daran
    interessiert, über Unglücke und die Arbeit der Feuerwehren zu berichten. Die Freiwillige
    Feuerwehr ist daran interessiert, dass über ihre Arbeit auch in der Öffentlichkeit berichtet wird
    und ihre Wertschätzung in der Bevölkerung weiter erhöht wird. Ebenso hat die Freiwillige
    Feuerwehr wie die Berufsfeuerwehr auch ein Interesse daran, die Bevölkerung für Brände
    und Katastropheneinsätze zu sensibilisieren. Die Freiwillige Feuerwehr bietet ausdrücklich an,
    Kräfte aus ihren eigenen Reihen auszubilden und bereitzustellen, die die Pressebetreuung vor
    Ort übernehmen.


    Man könnte da auch vermuten das die FF ihre "Pressearbeit" auf eigene Faust betreiben will.
    Bisher war ich der Meinung das HRO nur eine Feuerwehr hat. => Eine Zentrale Pressearbeit.
    Achja war Feuerwehr nicht eh eine Außenstelle des Rathauses ? Sprich abhängige Behörde der Kommune ?

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW771834
    Datum30.08.2013 11:20126088 x gelesen
    Geschrieben von ---http://www.rostock-heute.de/wp-content/uploads/2013/08/Positionspapier_Freiwilligen_Feuerwehren_Rostock.pdf--- Das Betreten der Gerätehäuser durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung hat nur noch nach vorheriger Absprache mit dem Wehrführer oder seinem Stellvertreter zu erfolgen.
    Nicht nur die Durchsuchungsmaßnahme am 16.08.2013 hat hier für großes Missfallen bei den
    Freiwilligen Feuerwehrleuten geführt. Es ist auch sonst des Öfteren vorgekommen, dass Fotos
    vom Zustand der Gerätehäuser innerhalb des Brandschutz- und Rettungsamtes verteilt
    wurden, ohne dass vorher die Wehrführer als Verantwortliche darauf angesprochen wurden,
    dass technische Gegenstände verändert wurden, o
    hne dass die Wehrführer hiervon Kenntnis
    hatten und dass Fahrzeuge oder Gerätschaften zur Reparatur oder Instandsetzung aus den
    Gerätehäusern ohne Kenntnis der zuständigen Wehrführer entfernt wurden. Dies führt
    regelmäßig zumindest zu Verwirrungen.


    Also ich sehe die Gebäude als Städtische Liegenschaften.
    Ergo darf da auch die Stadt (und damit auch ihr Brandschutzamt=BF) rein.
    Oder gilt in HRO da irgend eine andere Regelung ?
    In anderen Orten wäre man vermutlich Froh wenn jemand die Wartungsarbeiten machen würde.........

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen771835
    Datum30.08.2013 11:41   126105 x gelesen
    Geschrieben von Michael R.Es ist auch sonst des Öfteren vorgekommen, dass Fotos
    vom Zustand der Gerätehäuser innerhalb des Brandschutz- und Rettungsamtes verteilt
    wurden, ohne dass vorher die Wehrführer als Verantwortliche darauf angesprochen wurden,


    Haben es Wehrführer nicht geschafft ihre Gerätehäuser in ordentlichem und aufgeräumtem Zustand zu halten und möchten nicht dass das in Zukunft nach oben hin bekannt wird? Wenn es des öfteren vorgekommen ist, dann wird es auch des öfteren einen Grund gegeben haben dass solche Fotos gemacht wurden. Als städtisches Eigentum sind die Wehrführer nicht die "Hausherren" ihrer Gerätehäuser, aber als temporär eingesetzte Führungskräfte für den Zustand verantwortlich. War es dem einen oder anderen vielleicht peinlich was da zu sehen war?

    Würde mich interessieren welche technischen Geräte verändert wurden. Evtl. wurde nur etwas wieder in den Ursprungszustand versetzt? Wenn Fahrzeuge und Gerätschaften zur Instandsetzung aus den Gerätehäusern den Werkstätten zugefuhrt wurden, dann waren sie ja auch nicht oder nur bedingt einsatzbereit. Da reicht meiner Meinung nach eine Benachrichtigung an einem Whiteboard im GH. Die Schadensmeldung haben die FFen ja abgegeben...

    Da sind einige Punkte in den Forderungen der Ehrenamtlichen, die ich als sehr fragwürdig ansehe und den Eindruck machen dass nur auf eine Gelegenheit gewartet wurde die Stadt "unter Druck" zu setzen. Der Schuss kann aber ganz schnell nach hinten losgehen...

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt771836
    Datum30.08.2013 11:48125915 x gelesen
    Aber nicht ohne Absprache. Für die Motivation und die Zusammenarbeit ist es nicht förderlich, wenn man bei Alarm zur Wache kommt und ein Fahrzeug oder irgendwelche Ausrüstungsteile sind nicht da und keiner weiß was davon. Genau so lese ich das heraus.

    Rein formal juristisch hat die Stadt die Möglichkeit, aber eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht anders aus.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg771837
    Datum30.08.2013 11:56126182 x gelesen
    hallo,

    heute mittag findet im Bürgerschaftssaal des Rathauses Rostock ein gemeinsamer (!) Pressetermin statt:

    An dem Termin nehmen teil:
    • Senator Holger Matthäus, Beauftragter in der Funktion des 1. Stellvertreters des Oberbürgermeisters;

    • Karin Helke, i. V. des Senators für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

    • Steffen Grafe, Stadtwehrführer und Vorsitzender des Stadtfeuerwehrverbandes.

    Ist doch ein gutes Zeichen.

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 771839
    Datum30.08.2013 12:11125782 x gelesen
    Geschrieben von Daniel H.War es dem einen oder anderen vielleicht peinlich was da zu sehen war?

    Vielleicht. Vielleicht wurde auch aus Mücken Elefanten gemacht. Vielleicht macht auch der Ton die Musik. Und da scheint es in HRO etwas dran zu hängen.

    Geschrieben von Daniel H.Wenn Fahrzeuge und Gerätschaften zur Instandsetzung aus den Gerätehäusern den Werkstätten zugefuhrt wurden, dann waren sie ja auch nicht oder nur bedingt einsatzbereit.

    TÜV? AU? Schönheitsreparaturen? Nachrüstung? Prüfung? Werkstatt = Kapott ist etwas kurz gesprungen.

    Geschrieben von Daniel H.Da reicht meiner Meinung nach eine Benachrichtigung an einem Whiteboard im GH.

    Reicht sicherlich. Eine SMS / Mail mit dem Sachverhalt "LF wird morgen gegen 9 angeholt zum Tüv" sicherlich auch. Auch hier: eine Frage des allgemeinen Umgangstons.

    Geschrieben von Daniel H.Da sind einige Punkte in den Forderungen der Ehrenamtlichen, die ich als sehr fragwürdig ansehe und den Eindruck machen dass nur auf eine Gelegenheit gewartet wurde die Stadt "unter Druck" zu setzen. Der Schuss kann aber ganz schnell nach hinten losgehen...

    Ich hab dem Eindruck das dort einiges seit sehr langem im Argen liegt und jetzt der Tropfen fiel der das Fass zum überlaufen brachte. Ist die Situation so lösbar, das niemand sein Gesicht verliert? Bestimmt aber nur wenn HA UND EA UND VERWALTUNG aufeinander zugehen.

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen771841
    Datum30.08.2013 12:13125998 x gelesen
    Geschrieben von Andreas K.Für die Motivation und die Zusammenarbeit ist es nicht förderlich, wenn man bei Alarm zur Wache kommt und ein Fahrzeug oder irgendwelche Ausrüstungsteile sind nicht da und keiner weiß was davon.

    Wie siehts bei euch aus? Bekommt jeder FA von eurem Wehrführer eine E-Mail wenn ein Fahrzeug z.B. mal für 4 Stunden auf der BF-Wache zur Reparatur ist? Oder könnte es evtl. auch mal vorkommen, dass zwar der Wehrführer bescheid weiss, es niemandem weitergegeben hat oder noch nicht dazu kam, und bei einem kurz darauf folgenden Alarm ist die Überraschung bei den eintreffenden FA auch groß? Bei meiner FF steht sowas an der Tafel/Whiteboard und jeder kann es bei Eintreffen sehen wo das Fahrzeug oder das Gerät ist. Bei längeren Ausfällen sollte es, wenn möglich, Ersatz geben.

    Die FF sollte doch eigentlich wissen, wenn etwas an einem Fahrzeug defekt ist und repariert werden muss. Schliesslich fällt denen auch der Fehler auf oder der Schaden wurde durch sie oder in ihrem Beisein verursacht. Ohne Schadensmeldung kommt doch ein Fahrzeug/Gerät eher selten ungeplant in die Werkstatt.

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen771842
    Datum30.08.2013 12:21125847 x gelesen
    Geschrieben von Florian B.TÜV? AU? Schönheitsreparaturen? Nachrüstung? Prüfung? Werkstatt = Kapott ist etwas kurz gesprungen.

    In dem Papier der FFen steht aber dass Fahrzeuge oder Gerätschaften zur Reparatur oder Instandsetzung aus den Gerätehäusern ohne Kenntnis der zuständigen Wehrführer entfernt wurden.

    Wenn es sich um TÜV, Prüfung oder Nachrüstungen handeln würde, dann könnte man bei der Textfülle doch davon ausgehen dass es da drin stehen würde... TÜV und Prüfungen kommen ja auch nicht total plötzlich. Zumindest der Monat und das Jahr sind bekannt, steht auf dem Fahrzeug oder dem Gerät. Schönheitsreparaturen werden übrigens auch nur dann gemacht, wenn etwas kaputt ist und wiederhergestellt werden muss. Bei einem Lackschaden ist auch etwas kaputt, oder nicht? Und die BF wird wohl eher nicht jeden Abend um die Fahrzeuge der FFen herumschlawenzeln und Schäden suchen die sie dann freudigst reparieren. Die Schäden meldet wohl eher doch die betroffene FF und möchte sie instandgesetzt haben.

    Geschrieben von Florian B.Reicht sicherlich. Eine SMS / Mail mit dem Sachverhalt "LF wird morgen gegen 9 angeholt zum Tüv" sicherlich auch. Auch hier: eine Frage des allgemeinen Umgangstons.

    Wie gesagt, diese Mail erhält auch nicht jeder FA. Und der steht dann auch erstmal da und macht große Augen.

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 771843
    Datum30.08.2013 12:26125735 x gelesen
    Geschrieben von Daniel H.Schönheitsreparaturen werden übrigens auch nur dann gemacht, wenn etwas kaputt ist und wiederhergestellt werden muss. Bei einem Lackschaden ist auch etwas kaputt, oder nicht?
    Unbestritten. Trotzdem wird es nicht sofort gemacht sondern wenn Zeit ist.

    Geschrieben von Daniel H.Und die BF wird wohl eher nicht jeden Abend um die Fahrzeuge der FFen herumschlawenzeln und Schäden suchen die sie dann freudigst reparieren. Die

    Nicht? Wieder ein Weltbild zerstört ;-) (ACHTUNG SATIRE)

    Trotzdem sind wir uns einig das die Zeit bis etwas zur Werkstatt kommt sehr unterschiedlich ist.

    Geschrieben von Daniel H. Wie gesagt, diese Mail erhält auch nicht jeder FA. Und der steht dann auch erstmal da und macht große Augen.

    Ja, aber dann geht es mit dem WF nach Hause.. Kenne Wehren da stand man vor einem ähnlichen Problem. Da war das Auto in der Werkstatt ohne das es jemand wusste und anschliessend war der Tank ratzebutze leer. Fiel auf als es brannte.

    Seit dem bekommt der GW und der WF eine Info wenn ein Fahrzeug in die Inst muss..

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt771844
    Datum30.08.2013 12:28125576 x gelesen
    Wieso jeder? davon war nicht die Rede. Hier geht es darum, das keiner Bescheid weiß.
    Also es gibt geplante Werkstatttermine. Über diese wird die Mannschaft bei der Ausbildung vorab informiert. Es gibt kurzfristige Defekte, bei deren Feststellung ja normalerweise auch mehr als eine Person anwesend ist. dann wird in jedem Fall der WL informiert. Somit wissen mindestens die bei der Feststellung Anwesenden und der WL Bescheid. Dann kann es schon sein, das von diesem Personenkreis niemand beim nächsten Einsatz dabei ist. Das ist allerdings die Ausnahme und nicht die Regel. Außerdem kann man dann beim WL nachfragen, der kennt den Sachverhalt und alles ist gut.
    Wenn, so lese ich das in Rostock heraus, Geräte oder Fahrzeuge einfach so für Überprüfungen (HU, SP o.ä.) oder irgendwelche Umbauten aus der Wache verschwinden und keiner der Nutzer vorab informiert wird, ist das schon fragwürdig.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg771845
    Datum30.08.2013 12:28125598 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Daniel H.Wie gesagt, diese Mail erhält auch nicht jeder FA. Und der steht dann auch erstmal da und macht große Augen.
    Muss auch nicht sein. Aber der Wehrführer und die anderen Führungskräfte sollte schon zeitnah informiert werden.

    Bei uns werden Infos über Fahrzeugzustände vom Gerätewart per Mail an die Führungskräfte verteilt. Planbare Termine im mit einigen Tagen Vorlauf.

    Das ist meiner Ansicht nach angemessen und sinnvoll. Das funktioniert in unserer FF sehr gut. Das dürfte das eine BF die die Fahrzeuge ihrer (!) FF betreut auch hinbekommen.

    Das gehört meiner Ansicht nach heutzutage zu einem guten Führungsstil in einer Feuerwehr. Egal ob mit oder ohne BF.

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 771846
    Datum30.08.2013 12:29125731 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Das dürfte das eine BF die die Fahrzeuge ihrer (!) FF betreut auch hinbekommen.

    Das gehört meiner Ansicht nach heutzutage zu einem guten Führungsstil in einer Feuerwehr. Egal ob mit oder ohne BF.


    Und wenns über DME ist..

    Grüße, BeschFl

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    AutorUwe 8T., Thallwitz / Sachsen771847
    Datum30.08.2013 12:30125658 x gelesen
    Hallo zusammen,

    sollte ein Fahrzeug wenn es das GH verläßt nicht bei der LS abgemeldet werden?!
    Und wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, wird es nicht alarmiert, ebeso Anhänger, Boot ect.

    Bei speziellen Ausrüstungsgegenständen, ist das sicherlich ander zu handhaben aber kein Ding der Unmöglichkeit.

    Gruß Uwe

    man(n) lernt nie aus

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg771848
    Datum30.08.2013 12:31125775 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Andreas K.Wenn, so lese ich das in Rostock heraus, Geräte oder Fahrzeuge einfach so für Überprüfungen (HU, SP o.ä.) oder irgendwelche Umbauten aus der Wache verschwinden und keiner der Nutzer vorab informiert wird, ist das schon fragwürdig.
    Unabhängig von den praktischen Auswirkungen einer solchen (Nicht-) Informationspolitik zeigt doch sowas wunderbar die Wertschätzung die den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen entgegengebracht wird. DAS ist doch das Problem. Mit solchen Aktionen kann man die Motivation sehr schnell kaputtmachen.

    MkG Jürgen Mayer

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt771849
    Datum30.08.2013 12:32125714 x gelesen
    Das sage ich doch.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg771850
    Datum30.08.2013 12:32125755 x gelesen
    hallo,
    Geschrieben von Florian B.Und wenns über DME ist..
    auch eine Idee ;-)

    Bei uns geht das per Mail. In Zeiten des Informationszeitalters sind doch solche Informationen an einen bestimmten Nutzerkreis doch kein Problem.

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 771851
    Datum30.08.2013 12:32125750 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.DAS ist doch das Problem.

    Eben. Und das zieht sich in Rostock wohl wie ein roter Faden durch die ganze Sache. Alleine wenn ich das Problem der Öffnungszeiten der Kleiderkammer sehe muss ich mir einfach nur an den Kopf fahren.

    Aber da ist wieder die Feuerwehr Hobbythek: Probleme, die keine sind, prima selber machen.

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen771852
    Datum30.08.2013 12:45126076 x gelesen
    Geschrieben von Florian B.Eben. Und das zieht sich in Rostock wohl wie ein roter Faden durch die ganze Sache. Alleine wenn ich das Problem der Öffnungszeiten der Kleiderkammer sehe muss ich mir einfach nur an den Kopf fahren.

    Weiss jemand welche Öffnungszeiten die Kleiderkammer hat? Im Internet habe ich dazu nichts gefunden. Kennt jemand den Dienstplan der Kollegen in HRO? Weiss jemand welche Zeiträume Arbeitsdienst sind und welche Bereitschaftszeit? Wird die Kleiderkammer aus der Schicht heraus besetzt oder von Kollegen aus dem TD? Oder vielleicht auch nur von Angestellten?

    Das spielt alles mit rein, wenn es um feste Öffnungszeiten geht. Einsatzrelevante Dinge werden bestimmt auch dort auch mal ausserhalb der festen Zeiten gemacht. Komplette Einkleidungen sind nicht einsatzrelevant und sollten terminlich vereinbart werden. Und auch dann ist es niht sicher, dass alle benötigten Größen vorhanden sind. Ist das dann auch ein Zeichen dafür, dass den ehrenamltichen FA keine Wertschätzung entgegen gebracht wird?

    Es gibt immer zwei Seiten und wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es auch wieder heraus. Bekannt ist nur die Seite der FFen, die andere kenn niemand. Wenn die bekannt wäre, würde vielleicht das eine oder andere auch anders gesehen werden können. Wenn sich der Dienstherr nicht äussern will, dann wird er auch seinen Beamten keine Aussagegenehmigung geben. Von daher wird das ganze erstmal eine sehr einseitige Sache hier im Forum bleiben.

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg771857
    Datum30.08.2013 13:03125508 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Geschrieben von Florian B.
    Und wenns über DME ist..

    auch eine Idee ;-)


    Das wird m.W. in unserer Landeshauptstadt so praktiziert. Wenn ein Fahrzeug in die Zentralwerkstatt geht oder ein bei der FF stehendes Reservefahrzeug der BF seinen Ersatzdienst an der BF-Wache antreten muss erfolgt eine Info an die Zuständigen in der betroffenen FF-Abteilung.

    Klappt eben nur, wenn diese mit dem DME gerade auch im Empfangsbereich sind ;-)

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg771858
    Datum30.08.2013 13:05125428 x gelesen
    Geschrieben von Uwe T.Und wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, wird es nicht alarmiert, ebeso Anhänger, Boot ect.

    Bei vielen (den meisten?) Wehren werden keine Fahrzeuge alarmiert, sondern einfach "Personal". Wenn da 2 LF im Stall stehen und eines nicht da ist, dann wird trotzdem personal alarmiert, aber die machen dann wenn sie ins halbleere Feuerwehrhaus kommen große Augen.

    Das andere ist das, was vor Ort nachgefordert wurde. Dass der Leitrechner von sich aus wenn zwei LF nachgefordert werden und in der betreffenden Wehr eines der beiden LF in Status 6 steht noch eine weitere Wehr dazu alarmieren muss ist klar. Macht die o.g. großen Augen aber nicht kleiner.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen771860
    Datum30.08.2013 13:14125565 x gelesen
    Moin!

    Geschrieben von Michael R.Sprich abhängige Behörde der Kommune ?

    Bitte mach jetzt aus einer FF nicht freiwillig eine Behörde (das ist nämlich äußerst umstritten)!

    Als FF sollte man sicht intelligenterweise der der Meinung anschließen KEINE Behörde zu sein ...

    Gruß Jan

    ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!


    ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)


    ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht!

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    AutorUwe 8T., Thallwitz / Sachsen771861
    Datum30.08.2013 13:27125490 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Bei vielen (den meisten?) Wehren werden keine Fahrzeuge alarmiert, sondern einfach "Personal". Wenn da 2 LF im Stall stehen und eines nicht da ist, dann wird trotzdem personal alarmiert, aber die machen dann wenn sie ins halbleere Feuerwehrhaus kommen große Augen.


    keine Frage, aber es soll unbestätigten Gerüchten zufolge noch vereinzelt Wehren geben die "nur" ein Fahrzeug im Stall haben ;-))

    man(n) lernt nie aus

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY771863
    Datum30.08.2013 13:45125858 x gelesen
    Servus,

    und in wahrscheinlich jeder anderen Stadt Deutschlands würde daran statt des 1. Stellvertreters des OB der OB selbst daran teilnehmen. Man könnte meinen, dem OB geht´s irgendwo am A.... vorbei, was da mit den Feuerwehrleuten passiert. Da sieht man auch den Stellenwert der Feuerwehr.
    Hat eigentlich der gute Mann keine Zeit? Irgendwann sollte doch der auch mal Stellung dazu nehmen.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.771866
    Datum30.08.2013 14:25125679 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.und in wahrscheinlich jeder anderen Stadt Deutschlands würde daran statt des 1. Stellvertreters des OB der OB selbst daran teilnehmen. Man könnte meinen, dem OB geht´s irgendwo am A.... vorbei, was da mit den Feuerwehrleuten passiert. Da sieht man auch den Stellenwert der Feuerwehr.
    Hat eigentlich der gute Mann keine Zeit?

    Vielleicht ist der Stellvertreter ja auch genau der Richtige, da er eben das Ressort Brandschutz leitet?
    Schweriner Volkszeitung

    Wenn der Oberbürgermeister da sitzen würde, könnte man ihm sicherlich Interesse unterstellen. Am Ende ist es aber nur Makulatur, da die fachliche Leitung dem Stellvertreter obliegt. Frage an mich bei der Beratung über eine Krankenzusatzversicherung: "Wollen Sie bei einem (Anm.: Beispiel)Bänderriß wirklich vom Chefarzt behandelt werden, der so was das letzte Mal vor zehn Jahren gemacht hat? Oder soll es nicht doch lieber der Stations- oder sogar Assistenzarzt machen, der es mehrmals im Monat durchführt?"

    Ergo: Chef nix immer gut.

    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern771868
    Datum30.08.2013 15:05125300 x gelesen
    Geschrieben von Uwe T.keine Frage, aber es soll unbestätigten Gerüchten zufolge noch vereinzelt Wehren geben die "nur" ein Fahrzeug im Stall haben ;-))

    Dann sollte hier ein Ersatzfahrzeug stehen. Zumindest bei uns geht der Alarm auch, wenn alle Fahrzeuge auf 6 sind und im Zuständigkeitsbereich ein Einsatz vorliegt.

    Audiatur et altera pars.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP771870
    Datum30.08.2013 15:50125004 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Das funktioniert in unserer FF sehr gut
    Glückwunsch.
    Geschrieben von Jürgen M.Das dürfte das eine BF die die Fahrzeuge ihrer (!) FF betreut auch hinbekommen.
    Sollte.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP771872
    Datum30.08.2013 15:53124965 x gelesen
    Viele Wehren werden Wachbezogen alarmiert.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü771874
    Datum30.08.2013 16:30125285 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian F.Das wird m.W. in unserer Landeshauptstadt so praktiziert. Wenn ein Fahrzeug in die Zentralwerkstatt geht oder ein bei der FF stehendes Reservefahrzeug der BF seinen Ersatzdienst an der BF-Wache antreten muss erfolgt eine Info an die Zuständigen in der betroffenen FF-Abteilung.

    Vollkommen richtig bei jeder Fahrzeugumsetzung, also auch bei der "Rückkehr" des Fahrzeugs, wird an den (die?) Kommandanten und den jeweiligen Gerätewart eine Nachricht per DME verschickt.

    Gruß Andi

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    AutorUwe 8T., Thallwitz / Sachsen771875
    Datum30.08.2013 16:58125044 x gelesen
    Ich meine eine Wehr mit " nur" einem Einsatzfahrzeug, welches auf Status 6 steht, ist nur bedingt einsatzbereit.
    Wenn das Fahrzeug zur Inspektion/Wartung beim Hersteller ist, muß das Fahrzeug abgemeldet werden.
    Mit welchem Fahrzeug sollen die Leute zum Einsatz? Wie gesagt es geht um eine Wehr die nur ein Fahrzeug hat, auch kein zusätzlichen MTW o.ä.

    Eine Alarmierung ist sicherlich Gerechtfertigt, wenn geklärt ist wie die Leute zur Einsatzstelle kommen.

    man(n) lernt nie aus

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern771876
    Datum30.08.2013 17:16125081 x gelesen
    In einer Stadt mit BF sollte es wohl kein Problem sein, der FF ein Ersatzfahrzeug hinzustellen. Bei ländlichen Feuerwehren mit nur einem Fahrzeug muss man eben damit leben, dass bei kurzen Ausfällen mal nicht ausgerückt werden kann. Sobald ein längerer Ausfall ansteht, sollte man sich schon um ein Ersatzfahrzeug innerhalb der Gemeinde kümmern.

    Audiatur et altera pars.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP771877
    Datum30.08.2013 17:27125073 x gelesen
    Geschrieben von Adolf H.In einer Stadt mit BF sollte es wohl kein Problem sein, der FF ein Ersatzfahrzeug hinzustellen
    Richtig. Sollte. Doch leider sieht es so nicht überall aus. Wo sollten die die Ersatz-Fahrzeuge auch herholen.
    Eine BF ganz in meiner nähe verfügt z.zZt. selbst nur über 2 HLF (und keinen RW) und ein TLF 24/50 als Löschfahrzeuge und eine eigene DLK. Mehr nicht.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen771880
    Datum30.08.2013 18:32125260 x gelesen
    hoffentlich

    Feuerwehrstreik beendet

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP771924
    Datum31.08.2013 19:57125071 x gelesen
    Geschrieben von Pascal S.Wohl ein einzigartiger Vorgang in Feuerwehr-Deutschland.
    Ich habe eben nochmal den Bericht über die FF Rostock im vorletzten FW-Magazin durchgeblättert. Mich wundert, wenn die Missstände so sind wie jetzt beschrieben, weshalb man das nicht als Plattform dazu genutzt hat. Im Gegenteil, die Entwicklungen des Verhältnisses FF-BF werden da sogar ausdrücklich gelobt.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein772297
    Datum06.09.2013 17:20124552 x gelesen
    Moin,

    offenbar gibt es Interessengruppen, die weiter Öl ins Feuer kippen - mit welchem Ziel auch immer:

    http://www.ostsee-zeitung.de/Region-Rostock/Rostock/Feuerwehrstreit-geht-intern-weiter

    Geschrieben von ---Ostseezeitung--- Hintergrund ist unter anderem ein offener Brief der BTB-Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften Mecklenburg-Vorpommern

    Ist jemandem diese Gewerkschaft (Fachgewerkschaft im dbb) als Interessenvertretung für BF-Beamte bekannt? In MV haben sie sogar eine "Fachgruppe Feuerwehr".

    Ich kannte bislang nur komba (Beamtenbund) und Verdi (DGB) mit entsprechenden Fachgruppen.

    Viele Grüße

    Rainer

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW772299
    Datum06.09.2013 17:22124265 x gelesen
    Geschrieben von ---http://www.ostsee-zeitung.de/Region-Rostock/Rostock/Feuerwehrstreit-geht-intern-weiter
    --- Das Verhältnis zwischen Berufsfeuerwehr und den Freiwilligen sei demnach beschädigt, man stehe vor einem Scherbenhaufen.

    Der einzige Satz den man wohl ungestraft glauben kann :(

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP772345
    Datum07.09.2013 15:33124046 x gelesen
    Geschrieben von Rainer K. Ist jemandem diese Gewerkschaft (Fachgewerkschaft im dbb) als Interessenvertretung für BF-Beamte bekannt? In MV haben sie sogar eine "Fachgruppe Feuerwehr".Und der Leiter dieser "Fachgruppe Feuerwehr" ist ein Herr Steffen Sieratzki, der gleichzeitig Personalrat des Rostocker Brandschutz- und Rettungsamts ist.
    Da mischt also kein Dritter mit, sondern ein bereits von Anfang an Beteiligter am Streit meint, seine Gewerkschaft mit ins Spiel bringen zu müssen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW772346
    Datum07.09.2013 15:35124094 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.der gleichzeitig Personalrat des Rostocker Brandschutz- und Rettungsamts ist.
    Da mischt also kein Dritter mit, sondern ein bereits von Anfang an Beteiligter am Streit meint, seine Gewerkschaft mit


    Wenn die FF Druck auf Personalentscheidungen des Amtes Ausübt, was soll er als BR sonst machen ?

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP772348
    Datum07.09.2013 15:40124054 x gelesen
    Geschrieben von Michael R.Wenn die FF Druck auf Personalentscheidungen des Amtes Ausübt, was soll er als BR sonst machen ?Ich habe keine Reaktion von ihm als Personalrat oder gegebenenfalls als (entscheidender/verantwortlicher, nicht lediglich ausführender) Vertreter der Behörde finden können. Ob intern darauf eingegangen wurde, weiß ich natürlich nicht, nur so ein offener Brief im Gewerkschaftsnamen ist für mich die dümmstmögliche Reaktion.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW772349
    Datum07.09.2013 16:06123858 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.nur so ein offener Brief im Gewerkschaftsnamen ist für mich die dümmstmögliche Reaktion.

    Bisher habe ich den nirgends vollständig lesen können.
    War der evtl. nur offen an die FF ?

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorStef8an 8H., Wuppertal / NRW772350
    Datum07.09.2013 16:27123733 x gelesen
    Geschrieben von Florian B. Kenne Wehren da stand man vor einem ähnlichen Problem. Da war das Auto in der Werkstatt ohne das es jemand wusste und anschliessend war der Tank ratzebutze leer. Fiel auf als es brannte.

    Da war doch ein Hinweis im Fahrzeug "Tank leer". Daraufhin hat die FF ein paar Liter Diesel nachgetankt. 2-3 Wochen später fehlte dann Wasser im Löschwassertank...

    Gruß,
    Stefan

    Gruß, Stefan

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg772397
    Datum08.09.2013 21:08124785 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von ---Ostseezeitung--- "Hintergrund ist unter anderem ein offener Brief der BTB-Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften Mecklenburg-Vorpommern"

    Ich habe die zwei offenen Briefe erhalten und nach Rücksprache hier in den Thread eingestellt:

    13-08-23_Offener_Brief_der_BTB_an_FFw.gil.gif 13-09-01_Offener_Brief_der_BTB_an_FFw.gil.gif

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern772401
    Datum08.09.2013 22:09123878 x gelesen
    ist selbst mit Lupe nicht zu lesen -bitte lesbar einstellen.

    Danke

    Bernadette

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP772402
    Datum08.09.2013 22:11123723 x gelesen
    Mal draufgeklickt? ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW772415
    Datum09.09.2013 00:33124031 x gelesen
    Die beiden Briefe sind - Interessant. Im ersten wird dazu aufgefordert die sogenannten Schuldigen auszuliefern. Das ist Witzig. Im zweiten Brief wird gegen den Stadtwehrführer geschossen und unverholen gedroht.

    In beiden Briefen schwingt ein Grundtenor mit, der nicht zum Erfolg führen kann. Egal wie man es dreht und wendet.

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    AutorPete8r I8., Freital / Sachsen772432
    Datum09.09.2013 11:35123632 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Harald S. Die beiden Briefe sind - Interessant. Im ersten wird dazu aufgefordert die sogenannten Schuldigen auszuliefern. Das ist Witzig. Im zweiten Brief wird gegen den Stadtwehrführer geschossen und unverholen gedroht.

    In beiden Briefen schwingt ein Grundtenor mit, der nicht zum Erfolg führen kann. Egal wie man es dreht und wendet.


    Ich werde das Gefühl nicht los, dass hier mit der "Spähsoftware" versucht wurde Beweise für einige der großen Probleme zwischen der BF und der FF in Rostock zusammeln. Es wurde ja z.B. darauf hingewiesen dass die FF z.T. mit erheblicher Verzögerung zur BF alarmiert wird.

    Ich kann nur hoffen dass es sich wie in vielen anderen Fällen "nur" um ein Kommunikationsproblem handelt.

    MkG Peter

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    AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen773321
    Datum20.09.2013 17:22123760 x gelesen
    Geschrieben von nordkurier.de
    Landgericht entscheidet
    Razzia bei Rostocker Feuerwehr war rechtens


    Klick mich

    MfG

    (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg773549
    Datum24.09.2013 15:34123514 x gelesen
    hallo,

    dazu hier die Pressemitteilung des Landgerichts:

    p.gifLandgericht Rostock bestätigt Beschlagnahme der im Rahmen der Durchsuchung vom 16.08.2013 sichergestellten Beweismittel

    jetzt wird es spanned. Abhängig was auf dem oder den PCs gefunden wird kann es so oder so ausgehen ...

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen777239
    Datum16.11.2013 10:02121695 x gelesen
    Moin,
    es geht in die nächste Runde.

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY777242
    Datum16.11.2013 10:32121355 x gelesen
    Servus,

    das ist aber auch jetzt "schofelig" von der Stadt.
    Ich dachte, sowas gibt´s nur im Kindergarten, aber man lernt doch immer wieder dazu. Dass sich erwachsene und ausgewachsene Leute zu sowas hergeben?

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP777243
    Datum16.11.2013 11:02121331 x gelesen
    Gibt's dazu irgendwo mehr Infos, ohne etwas zahlen zu müssen?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern777244
    Datum16.11.2013 11:05121179 x gelesen
    Vielleicht solltet ihr im Moderatorenteam einen Recherchierobulus anregen :-) eine Art Forumsinformationskasse :-) duckundweg

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP777245
    Datum16.11.2013 11:06121099 x gelesen
    Studentenrabatt, bin raus... ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg777249
    Datum16.11.2013 11:31120976 x gelesen
    hallo,

    warte mal noch etwas ab. Bin grad mitten in der Recherche

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg777263
    Datum16.11.2013 14:32121040 x gelesen
    hallo,

    hier mal einige Hintergrundinfos zu der Entscheidung der Stadt in diesem Jahr keine Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Rostock beim Tag des Ehrenamtes zu ehren:

    p.gifStadt lädt Freiwillige Feuerwehr Rostock von Ehrung zum Tag des Ehrenamtes aus.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen777268
    Datum16.11.2013 14:44120980 x gelesen
    Moin!

    Sorry, geht grad nicht anders:
    Geschrieben von Link ... Ausserdem liegt in diesem Jahr eine besondere Situation vor. Man berücksichtige mit der Auszeichnung der Ehrennagel diesmal besonders Rostocker die während des Hochwassers an der Elbe geholfen haben.


    Bekommt man den Orden jetzt eingeschlagen oder auch angeheftet ..??? ;-)

    Gruß Jan

    ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!


    ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)


    ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht!

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen777269
    Datum16.11.2013 14:45120850 x gelesen
    ...man könnte auch denken, daß man jetzt niemand ehren möchte, der nächstes Jahr vor Gericht gestellt wird...

    Grüße

    Lüder Pott


    www.sei-dabei.info

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg777270
    Datum16.11.2013 14:47120874 x gelesen
    uzps :-()

    danke für den Hinweis. Was so ein kleiner Tippfehler ( ein g statt ein d ) so alles anrichten kann ;-)

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg777272
    Datum16.11.2013 14:53120870 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Lüder P....man könnte auch denken, daß man jetzt niemand ehren möchte, der nächstes Jahr vor Gericht gestellt wird...
    Wäre ein Grund der eine solche Entscheidung beeinflussen könnte. Wäre auch verständlich.

    Aber dann erwarte ich auch daß die Stadt dies entsprechend offen kommuniziert und nicht mit Wahlhelfer usw. rumeiert.

    Aber:

    Im Vorfeld dieser Veranstaltung wurde die Freiwillige Feuerwehr aufgefordert sechs Teilnehmer dafür zu benennen. Jetzt wurde die Feuerwehr aber ausgeladen.
    Dann hätte dieser Schritt aber auch unterbleiben müssen.

    Meiner Ansicht nach hat die Stadt Rostock damit einiges an Porzellan zerschlagen.

    Die haben wohl immer noch nicht verstanden wie Freiwillige Feuerwehren funktionieren und wie labil die Motivation der ehrenamtlichen Feuerwehrleute gerade in solchen Situationen in der die FF Rostock gerade drinsteckt ist.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü777276
    Datum16.11.2013 15:00120765 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.Die haben wohl immer noch nicht verstanden wie Freiwillige Feuerwehren funktionieren


    ...und wo der Unterschied zwischen Karnickelzüchtern und kommunaler Pflichtaufgabe besteht....


    Gruß Andi

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland777283
    Datum16.11.2013 16:12120629 x gelesen
    Geschrieben von Andreas R....und wo der Unterschied zwischen Karnickelzüchtern und kommunaler Pflichtaufgabe besteht....

    Naja, also wenn sie Hochwasserhelfer besonders ehren wollen, geht in den meisten Städten wohl kein Weg an der freiwilligen Feuerwehr vorbei.
    Besonders witzig finde ich den Hinweis auf das Wahljahr: Also wenn ich so an meine FF zurückdenke... da war von jeder Partei über 10% jemand vertreten. Und wäre ich Mitglied der Regierungspartei, ich würde MEINEM Bürgermeister aber richtig Feuer unter dem Hintern machen, wenn er öffentlich wirksame "Partei Antiwerbung" betreibt. Genau das ist es nämlich, wenn Du in einem Wahljahr Ehrenamtliche ein- und wieder auslädst!

    Oder hat Rostock einen FDP Bürgermeister und die Sache ist eh gelaufen?

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP777287
    Datum16.11.2013 17:01120608 x gelesen
    Im Vorfeld dieser Veranstaltung wurde die Freiwillige Feuerwehr aufgefordert sechs Teilnehmer dafür zu benennen.Interessant wäre es, wer dort vorgeschlagen hat, wer vorgeschlagen wurde, und ob die Ausladung dann damit etwas zu tun hat.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW777294
    Datum16.11.2013 17:52120819 x gelesen
    Geschrieben von Lüder P....man könnte auch denken, daß man jetzt niemand ehren möchte, der nächstes Jahr vor Gericht gestellt wird...

    man könnte auch darüber nachdenken das man nicht geehrt werden muß, das wäre zB bei Bürgern der Fall die lieber und offensichtlich besser auf dem Sofa sitzen.
    Ein Platz den zumindest ich jetzt bevorzugen würde.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY777297
    Datum16.11.2013 18:09120637 x gelesen
    Servus,

    aber das kann´s doch nicht sein, dass ich jemanden einlade und dann, weil er mir evtl. nicht genehm ist, wieder ausladen. Der OB von Schwerin ist doch das Stadtoberhaupt aller Bürger oder vertritt er nur die Bürger, die ihn gewählt haben?
    Und das mit den Wahlen ist ja sowas von an den Haaren herbei gezogen. Dieser Mann macht sich recht unglaubwürdig.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP777299
    Datum16.11.2013 18:32120426 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.Dieser Mann macht sich recht unglaubwürdig.Unbestritten, diese Ausladung sieht an schon reichlich doof aus, für wen auch immer (klar, am Ende ists immer der OB).

    Andererseits: Das ist eine Veranstaltung für alle Ehrenamtler, wobei "Ehrenamt" hier wohl nicht die Kerndefinition bedeutet, sondern quer durch alle Vereinsgeschichten, wie bei Veranstaltungen dieser Art üblich.
    Von dreihundert Feuerwehrleuten würden eine Handvoll an diesem "Tag des Ehrenamts" teilnehmen, wenn man die Berichte vergangener Jahre anschaut würden ein oder zwei dann irgendwie "geehrt", und der Rest hat damit nix zu tun. Die paar Leute, die man dahinschickt (oder einlädt), sitzen dann zwischen Sportvereinsfunktionären, Kaninchenzüchtern, Bürgerinitiativgründern für oder gegen irgendwas,...
    Klar, die Symbolwirkung dieser Ausladung ist schon ordentlich, aber mit einem gesunden Gefühl für den eigenen Stellenwert als Feuerwehr würden es andere doch schon als Beleidigung empfinden, dort überhaupt eingeladen zu werden (bzw. Leute erstmal zur Einladung/Ehrung vorzuschlagen, wir kennen aus der Verbandsarbeit, wer da wen für was und so...).
    Auch in Rostock gibt es sicher Jahreshauptversammlungen und Feuerwehrtage/-feste mit dem üblichen Ehrungs- und Beförderungskram. Also Veranstaltungen, die explizit dem "Ehrenamt Feuerwehr" gewidmet sind.
    Jetzt kann man die Ausladung zu diesem großen "Tag des Ehrenamts" nutzen, um kurz mit dem Kopf zu schütteln, oder man macht halt ein Skandälchen draus...

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland777301
    Datum16.11.2013 19:50120273 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.Der OB von Schwerin ist doch das Stadtoberhaupt aller Bürger oder vertritt er nur die Bürger, die ihn gewählt haben?
    Freudscher Fehler - war jetzt öfter mit der Schweriner Feuerwehr im Einsatz - die schütteln auch den Kopf über die Rostocker Bürgermeisterriege, haben aber keine Probleme ihrerseits. ,-)

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY777304
    Datum16.11.2013 19:58120240 x gelesen
    Servus,

    da habe ich mich gewaltig vertippt.
    Ich entschuldige mich bei den Scwerinern, vor allem bei deren OB.
    Gemeint war in meinem Beitrag natürlich der OB von Rostock.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW777307
    Datum16.11.2013 21:20120380 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Auch in Rostock gibt es sicher Jahreshauptversammlungen und Feuerwehrtage/-feste mit dem üblichen Ehrungs- und Beförderungskram. Also Veranstaltungen, die explizit dem "Ehrenamt Feuerwehr" gewidmet sind.

    Genau wie der Sportverein, Kaninchenzuchtverein oder sonstige Bürgerinitiativen intern Ehrungen aussprechen können die dann genau so "Wertlos" sind

    Hier wurde die ehrenamtliche FW vom Tag des Ehrenamtes ausdrücklich ausgeschlossen
    und das ist eine öffentliche und amtliche (im Sinn des Wortes) Entscheidung über die Wertschätzung für ehrenamtlich Tätige in einer kommunaler Pflichtaufgabe.

    Die Stadt hätte bestimmte Personen ausschließen können in dem sie zB
    "in diesem Jahr nur junge FW-Indianer" einlädt um ein positives Signal an den Nachwuchs zu senden.
    Schlau umschifft und niemand wäre beleidigt worden ;)

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg777483
    Datum20.11.2013 12:20120136 x gelesen
    hallo,

    nächste Runde:

    Rostocks OB setzt Stadtbrandmeister ab

    Erneuter Eklat bei der Freiwilligen Feuerwehr in Rostock: Stadtbrandmeister Steffen Grafe ist am Mittwoch mit sofortiger Wirkung des Amtes enthoben. Grafe hatte Oberbürgermeister Roland Methling (parteilos) in einem Offenen Brief massiv angegriffen. In diesem Brief kritisierte Grafe, dass der Oberbürgermeister veranlasst habe, keine Vertreter der Freiwilligen Feuerwehren zum Festakt am Internationalen Tag des Ehrenamtes einzuladen.
    Grafe kritisiert in Brief "störrischen" OB

    Das Schreiben war an alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren gerichtet. Grafe schreibt darin unter anderem: "Es kann und darf nicht sein, dass ein störrischer Oberbürgermeister, der sich vielleicht in seiner Ehre gekränkt sieht, weil wir gewagt haben, seine Verwaltung zu kritisieren, die Arbeit von 300 Feuerwehrkameradinnen und Kameraden in den Dreck zieht."


    p.gifRostocks OB setzt Stadtbrandmeister ab

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP777498
    Datum20.11.2013 17:47119485 x gelesen
    Nur mal so: darf der das? Ich kenne jetzt nicht die Kompetenzen und Aufgaben eines Stadtbrandmeisters in MVP.
    Wenn ich mir hier in RLP die Aufgaben unserer Stadtfeuerwehr-Obmänner ansehe, dann würde ich sagen ja.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen777503
    Datum20.11.2013 18:41119606 x gelesen
    Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Methling: "Keine andere Handlungsmöglichkeit"
    Methling bestätigte gegenüber NDR 1 Radio MV die vorläufige Amtsenthebung Grafes: "Der Stadtbrandmeister hat mit einem Brandbrief - so muss ich das bezeichnen - an alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sich nicht nur im Ton vergriffen, sondern Loyalitätspflicht gegenüber seiner Dienststelle und den Mitstreitern in einer Weise verletzt, die keine andere Handlungsmöglichkeit zulässt." Dieses Vorgehen werde nun im Rahmen eines Disziplinarverfahrens einer gründlichen Prüfung unterzogen, so Methling.


    Zu gerne wird aber immer vergessen, dass der Loyalitätspflicht die Fürsorgepflicht gegenübersteht

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen777512
    Datum20.11.2013 21:13119280 x gelesen
    ansonsten gilt es sind noch nicht alle Eskalationsstufen ausgenutzt bevor man endlich aufeinander zugeht:

    Vorschlag für weitere Eskaltionsstufen

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP777522
    Datum20.11.2013 22:19119192 x gelesen
    Geduld. Nur Geduld. Kommt noch. ;-((

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen777527
    Datum20.11.2013 23:34119137 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Gerrit L.:
    ansonsten gilt es sind noch nicht alle Eskalationsstufen ausgenutzt bevor man endlich aufeinander zugeht: Vorschlag für weitere Eskaltionsstufen

    Geschrieben von Volker C.:
    Geduld. Nur Geduld. Kommt noch. ;-((
    Ich will ja nichts sagen, aber: Zumindest auf dieser Ebene eskaliert jetzt erst mal nichts mehr. Der Oberbürgermeister hat einen Ehrenbeamten suspendiert und ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Und das meiner Ansicht nach zumindest nicht so ganz zu unrecht und sicherlich im Rahmen seiner gesetzlichen Handhabe.

    Dass die ganze Sache von Anfang an insgesamt mindestens äußerst "denkwürdig" war - und ist - steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Maßvoll, feinfühlig, "schlau" geht auf alle Fälle anders. Zumal jetzt absehbar wieder eine Gegenreaktion der FF folgen wird.


    Gruß

    Daniel

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen777529
    Datum21.11.2013 00:54119350 x gelesen
    Mal ganz ehrlich, es wurde auch langsam mal Zeit!
    Dieser Stadtbrandmeister verfügt ganz offensichtlich weder über die fachliche noch über die charakterliche Eignung dieses Amt zu führen.
    Schade insgesamt das es so kommen musste, aber es gibt wohl keinen anderen Weg.
    Daher ziehe ich meinen Hut vor dieser Entscheidung des Rostockers OB, denn mit diesem StBM wäre in Zukunft wohl keine gescheite Zusammenarbeit mehr möglich gewesen.
    Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende!

    Edit: Fehlerteufel verjagt.

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg777627
    Datum22.11.2013 13:18118785 x gelesen
    hallo,

    Infos zum akutuellen Stand der Ermittlungsarbeiten:

    Die Auswertung der beschlagnahmten Rechner ist noch in Arbeit.

    Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft wird es auch dauern bis da Ergebnisse vorliegen.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg782965
    Datum10.02.2014 10:17115689 x gelesen
    hallo,

    aktueller Stand:

    laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Rostock dauern die Ermittlungen noch an ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg792910
    Datum31.07.2014 14:37111975 x gelesen
    hallo,

    aktueller Stand von heute, 31.07.14:

    laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Rostock dauern die Ermittlungen noch an ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg793925
    Datum18.08.2014 10:18111803 x gelesen
    Hallo,

    in Rostock gibt es was Neues:

    - Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen vorläufig ein.

    - Zwei Feuerwehrmänner müssen 500 Euro bezahlen. Die sichergestellte Technik wird einbehalten.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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