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Thema | Schutzziel ein statistisches Problem / Feuerwehr ändert auf 10 Minuten | 39 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Hors8t S8., Stolzenau / Niedersachsen | 773396 | |||
Datum | 22.09.2013 20:19 | 12142 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, heute beim sonntaglichen Surfen im Netz habe ich folgenden Artikel gefunden: Vom Büro ins Feuerwehrauto Klar ist mir, dass jede Kommune das Schutzziel für sich definieren kann. Meine Frage in die Runde ist, wie solche Entscheidungen wohl vor Gericht gedeutet werden würden. Da es ja keine eindeutige Vorschrift gibt die 8 Minuten einzuhalten würde das Gericht ja wahrscheinlich auf die anerkannten Regeln der Technik zurückgreifen (Orbit-Studie etc,), oder? Gibt es weitere Kommunen, die die in NRW üblichen 8 Minuten auf sich angepasst haben? Ich denke von einem statistischen Problem kann man ja eher nicht sprechen?! Ich sehe gerade in einer Feuerwehr in der eh schon hauptamtliche Kräfte vorhanden sind, die Möglichkeit die 8 Minuten zu erreichen (mehr Personal, weitere Wachen etc.). Wahrscheinlich spielt doch letztendlich das Geld eine Rolle. Mit Grüßen Horst S. | |||||
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Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 773403 | |||
Datum | 22.09.2013 21:09 | 8138 x gelesen | |||
Geschrieben von Horst S.Wahrscheinlich spielt doch letztendlich das Geld eine Rolle. Ganz nüchtern betrachtet wird es für viele Kommunen in Deutschland genau darauf hinauslaufen: wieviel Sicherheit wollen und können wir uns noch leisten? Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. "So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn) | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 773405 | |||
Datum | 22.09.2013 21:35 | 7713 x gelesen | |||
Hallo Horst, die Frage ist doch eher: Wieviele Feuerwehren / Kommunen lügen sich die 8 min. noch vor? Gruß | |||||
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Autor | Ralf8 L.8, Pfungstadt / Hessen | 773409 | |||
Datum | 22.09.2013 22:01 | 7649 x gelesen | |||
Hallo, im Hessischen Gesetz über den Brandschutz...... steht: § 3 Aufgaben der Gemeinden (2) Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, daß sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann. Da ist das nichts, was die Kommune mal schnell verlängern kann. Das ist eine Landesregelung. Und wenn es nicht klappt, ist es im Bedarfsplan darzustellen und Lösungen aufzuzeigen. Und ich geh mal davon aus, dass das in anderen Bundesländern genauso ist. wer sich da was in die Tasche lügt, wird dann beim Gang vor Gericht schnell mit Organisationsverschulden etc "belohnt". | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 773418 | |||
Datum | 22.09.2013 23:06 | 7504 x gelesen | |||
Geschrieben von Horst S.Gibt es weitere Kommunen, die die in NRW üblichen 8 Minuten auf sich angepasst haben? Im RP Köln wurden IMO 1/8 in 8 Minuten und eine weitere 1/8 bis zur 13. Minute gefordert. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 773425 | |||
Datum | 22.09.2013 23:46 | 7443 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ralf L. Hallo, In RLP sogar nur 8 (acht) Minuten. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY | 773427 | |||
Datum | 22.09.2013 23:57 | 7349 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf L.Da ist das nichts, was die Kommune mal schnell verlängern kann. Das ist eine Landesregelung. Und wenn es nicht klappt, ist es im Bedarfsplan darzustellen und Lösungen aufzuzeigen. Ich hab aber noch nirgends gelesen, was innerhalb dieser Frist Vorort sein muss. Wirksame Hilfe kann auch ein TSF sein. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 773428 | |||
Datum | 23.09.2013 00:23 | 7451 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.In RLP sogar nur 8 (acht) Minuten. Nicht Überall ;-) Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 773431 | |||
Datum | 23.09.2013 02:07 ![]() | 8000 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Ralf L.: im Hessischen Gesetz über den Brandschutz...... steht: [...] zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann. Das klingt ja erst mal gut. Und ich geh mal davon aus, dass das in anderen Bundesländern genauso ist. Nö. In Niedersachsen gibt es keine Hilfsfrist für die Feuerwehr(en). Und ich finds auch gut so, nicht zuletzt, weil wesentlich ehrlicher. Denn: Eine Hilfsfrist - nach den meisten Landesgesetzen übrigens die Zeitspanne, die von Alarmierung der Feuerwehr bis Eintreffen abläuft, und nicht etwa ab Anruf -> 10 Minuten, und die Feuerwehr steht parat, was das Wort "Hilfsfrist" dem Bürger aber schon mal suggeriert - von 10 Minuten ist meines Erachtens vielleicht in Großstädten zu halten, in Berlin und Hamburg, sicher auch in Hannover, Stuttgart (jedenfalls für die Feuerwehr... ;-) ), Frankfurt a.M. und vielen anderen mehr. In Kleinstädten mit rein ehrenamtlicher Feuerwehr und erst recht auf dem Land ist das unter den heutigen Rahmenbedingungen - Abkömlichkeit vom Arbeitsplatz, Entfernung Arbeitsplatz vom Feuerwehr-Standort, Verkehrsdichte, Ampelanlagen (die sprießen spätestens in den letzten 20 Jahren z.B. auch wie Pilze aus dem Boden, auch auf dem platten Land...) usw. - längst ilusorisch! Und selbst in Städten wie Berlin: Hier gibt es FF mit eigenem Ausrückbereich, zum Teil sogar mit RTW. Warum? Wegen der Hilfsfrist. Was ist dann hier, wenn die FF - aus welchem Grund auch immer - mal keine Leute zusammenbekommt (interessant dazu übrigens, sich mal die Personalstärken ettlicher FF auf der HP der Berliner Feuerwehr anzusehen...)? [Ja, und mir ist bekannt, daß zum Teil trotzdem aus genau diesem Grund ein RTW der BF schon mal losfährt.] Weiter: Wir haben einen Teil Autobahn zu betreuen, 12 km Richtung Osten, 8,5 km gen Westen. Anfahrt zur Anschlußstelle von der Feuerwache 3,7 km, sehr gut ausgebaut und befahrbar (vierspurig). Nehmen wir mal an, nach 5 Minuten würde jetzt bei uns das erste Fahrzeug ausrücken, Fahrtzeit laut Google-Maps in die einer Richtung bis zum Ende 12 Minuten, in die andere 9 Minuten. Macht schon mal eine Eintreffzeit von ca. 17 bzw. 14 Minuten, ohne Stau oder ähnliche Hemnisse. Wie machen das die hessischen Feuerwehren mit Autobahnzuständigkeit (bei denen es durchaus vergleichbare Voraussetzungen geben wird)? Sie müssen doch, siehe oben "in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten können"? Da ist das nichts, was die Kommune mal schnell verlängern kann. Das ist eine Landesregelung. Und wenn es nicht klappt, ist es im Bedarfsplan darzustellen und Lösungen aufzuzeigen. Welche Lösungen? Was macht die Ortsfeuerwehr im "Schlafdörfchen" im Taunus, am Montag um 10:30 Uhr, Stützpunktwehr 8 km entfernt? Was läßt sich da in einem Bedarfsplan für eine Lösung aufzeigen? wer sich da was in die Tasche lügt, wird dann beim Gang vor Gericht schnell mit Organisationsverschulden etc "belohnt". Es könnte auch festgestellt werden, daß es sich tatsächlich, in weiten Teilen von Deutschland - mit entsprechenden Hilfsfristen - um ein kollektives in die Tasche lügen handelt. Denn was soll die Kommune machen, außer ggf. Ortswehren in entlegenen Teilorten bestmöglich zu "pampern"? Arbeitsplätze werden die Kommunen kaum verlegen können, vormittags verwaiste Dörfer kaum bevölkern. Und wenn es ums Geld geht, weil nur noch eine hauptamtliche Lösung eine Erfüllung der 8 Minuten gewährleisten kann - was sie auf dem platten Land für die Fläche auch schlicht nie können wird - wird man vielleicht auch im HMdI aufwachen, und sich Gedanken machen, ob 10 Minuten - aus einer Zeit, in der der Tischler im Dorf beim Alarm noch sein Säge ausmachte und loslief, der Bäcker seinem Lehrling(en) zurief, daß dieser die Brötchen aus dem Ofen holen muß und der Bauer den Güldner wendete, und mit der Höchstgeschwindigkeit von 18 km/h zum Gerätehaus fuhr - nicht vielleicht doch etwas "ambitioniert" sind (und das realistisch schon längst, wie geschrieben...). Gruß Daniel | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 773438 | |||
Datum | 23.09.2013 08:58 | 7136 x gelesen | |||
Hallo Volker, Geschrieben von Volker C. Geschrieben von Thomas K. Ja, bekannt. Zu der Trierer Sonderregelung hab ich eine eigene Ansicht. Als Freund klarer Worte merke ich einfach mal an: Die Trierer LokalPolitik lässt ihre Bürgerinnen und Bürger im Stich. Gruß, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 773439 | |||
Datum | 23.09.2013 09:34 | 7179 x gelesen | |||
In den 1960er jahren gab es auch in Erlangen eine "Rathausfeuerwehr". Das war praktisch eine zusätzliche Gruppe, die ihre PSA im Büro hängen hatte und bei Alarm von einem LF am Rathaus abgeholt wurde. Vom Grundsatz her eine gute Idee! Und auch ein Ansatz der heute wieder aktuell sein sollte in dien Orten mit schlechter Tagesalarmsicherheit. Was die Hilfsfristen anbelangt: Wenn jetzt Alarm der FF wäre - und ich noch im aktiven Dienst bei der FF wäre: Ad hoc vom Schreibtisch weg - quer durchs Firmengelände. Ab in das Parkhaus...bis ich unten aus dem Parkhaus rausfahre sind mindestes 7...8 Minuten vergangen. Dann stehe ich bei der hochintelligenten Ampelschaltung (man will den Bürger zum Radfahren zwangsbeglücken) an 4 Ampeln mit jeweils 1..1,5 Minuten. Die reine Fahrtstrecke beträgt bei "grün" ca. 4 Minuten zur Hauptwache.... Noch Fragen? Um Hilfesfristen gewährleisten zu können sind auch eine Vielzahl von Randbedingungen zu optimieren. Viele Kleinigekeiten verpatzen auch die Hilfsfrist. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Klau8s H8., Wächtersbach / Hessen | 773440 | |||
Datum | 23.09.2013 09:48 | 7085 x gelesen | |||
Guten Morgen Das wiederum wird in der Feuerwehrorganisationsverordnung (FwOVO) geregelt. Hier ist unter anderem zu finden: §4 Abs. 3: "Die Regelhilfsfrist gilt als eingehalten, wenn eine taktische Einheit mindestens von der Stärke einer Staffel im Sinne der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 wirksame Hilfe eingeleitet hat. Diese gilt dann als eingeleitet, wenn am Einsatzort mit Erkundungsmaßnahmen begonnen wird. Weitere Einheiten sind bei Bedarf entsprechend den taktischen Erfordernissen zeitnah nachzuführen." Dafür reicht in der Tat auch ein TSF, allerdings nur, wenn das definierte Schutzgebiet eine entsprechende Eingruppierung gemäß der Anlage zur FwOVO hat. Liegt diese höher als eins, reicht ein TSF in 10 Minuten nicht mehr aus und entsprechend dimensionierte Fahrzeuge sind vorzuhalten. LG Klaus Der Beitrag spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder.... Diese hat somit nichts mit der Meinung meiner Feuerwehr oder meines Arbeitgebers zu tun ! | |||||
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Autor | Albe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern | 773448 | |||
Datum | 23.09.2013 11:17 | 7391 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Mario D. Ganz nüchtern betrachtet wird es für viele Kommunen in Deutschland genau darauf hinauslaufen: wieviel Sicherheit wollen und können wir uns noch leisten? Das ist die passende Aussage. Die Hilfsfrist ist eine rein politisch festgelegte Zeitspanne. Je nach Bundesland bist du zwischen 8 und 15 Minuten. Wissenschaftlich fundiert gibt es hier leider "noch" :-) nichts. Ja klar ORBIT. Die angesprochene Grafik ist aber weder wissenschaftlich fundiert, noch wurde sie für diesen Zweck entwickelt. Wenn man ehrlich ist, derjenige der im Brandraum ist, hat höchstwahrscheinlich schon nach 5 Minuten keine Chance mehr. Dazu gibt es mehr als genug Videos, die uns den Brandverlauf in einem Zimmer zeigen. Viele Grüße, Albert Hier geschriebene Beiträge werden von mir nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht. Für Kritik habe ich immer ein offenes Ohr und erwarte (insbesondere von Führungskräften), dass mir diese persönlich mitgeteilt wird. | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Pasewalk / M-V | 773450 | |||
Datum | 23.09.2013 11:22 | 7143 x gelesen | |||
Zu beachten ist auch das z.B. wir hier in MV für FFs keine vorgeschriebene Hilfsfrist haben. Frei nach dem Motto, wenn wir alarmiert werden is es eh schon passiert. Und gerade bei dem Thema Person im Brandraum sollte man da der Realität ins Auge schauen und sich nichts Vormachen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 773451 | |||
Datum | 23.09.2013 11:51 | 7247 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel S.Und gerade bei dem Thema Person im Brandraum sollte man da der Realität ins Auge schauen und sich nichts Vormachen. Ja, aber die Hilfsfristen gelten ebenfalls für Verkehrsunfälle mit eingeklemmten Personen. Und nach der Golden Hour of Shock kann man sich hier durchaus bemühen. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 773452 | |||
Datum | 23.09.2013 12:24 | 6918 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.In RLP sogar nur 8 (acht) Minuten.Diese 8min hat die RLP-Wehr jedoch nicht (mehr) "an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches", sondern "an jedem an einer öffentlichen Straße gelegenen Ort ihres Zuständigkeitsbereichs". Und 3 Absätze hinter dieser Bestimmung in der FwVO RLP steht dann dieser eine Satz, der mich hier behaupten lässt: RLP hat gar keine wirksamen zeitlichen Vorgaben. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 773454 | |||
Datum | 23.09.2013 12:42 | 6817 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian K. Diese 8min hat die RLP-Wehr jedoch nicht (mehr) "an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches", sondern "an jedem an einer öffentlichen Straße gelegenen Ort ihres Zuständigkeitsbereichs". Ja, ist auch gut so. Lässt sich aber sicher auch nicht überall sicher stellen. Geschrieben von Sebastian K. Und 3 Absätze hinter dieser Bestimmung in der FwVO RLP steht dann dieser eine Satz, der mich hier behaupten lässt: Du meinst sicher, dass "Dritte" daraus keine Ansprüche ableiten können. Das bezieht sich aber m.E. nur darauf, dass Bürger nicht von der Gde verlangen können, die FW nach ihren Wünschen aufzustellen. Grundsätzlich ist die Gemeinde verpflichtet, die FW so aufzustellen, dass diese regelmäßig in acht Minuten ... Ist ja so auch schon relativ ungenau. Im Falle eines Falles wird bei einer ein Freiw. FW sicher niemand auf die Idee kommen, über einen längeren Zeitraum den Zielerreichungsgrad nachzuvollziehen. Wenn die Gde, aus welchen Gründen auch immer, mit der FW-Organisation derart "schludert", dass die acht Minuten bei weitem und regelmäßig übertroffen werden (müssen), dann kann der Schuss "nach hinten" in Richtung Bgm losgehen. Und da wird sich nach einem schweren Unglück sicher auch mal der Staatsanwalt so seine Gedanken machen. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 773455 | |||
Datum | 23.09.2013 12:49 | 7050 x gelesen | |||
"Beim Einsatz wären die Leute sofort verfügbar", erklärt Bernd Houppert, Leiter des Sachgebietes Sicherheit und Ordnung. "Sie könnten direkt ins Fahrzeug springen."Lustig wirds, wenn der erste sofort verfügbare direkt ins Fahrzeug springende Rathausfeuerwehrangehörige dann sein Büro an den wartenden Sozialamtskunden vorbei verlässt, der etwas sehr aktuell vorgelegte Antrag der XY-Fraktion zur nächsten Stadtratssitzung verspätet bearbeitet werden kann oder der Neffe vom Nachbarn des Bruders der Gattin des Beigeordneten Z auf seinen Bauantrag wartet. Oder wenn in Zeiten von "Leistungsorientierter Bezahlung" im TvÖD oder im Rahmen einer Stellenbewertung dann das Thema aufkommt, welcher Anteil der Arbeitszeit für die Feuerwehr draufgeht, welche Arbeit wie oft wie lange mal liegenbleibt... Ich rechne bei den genannten 7 bisher grundsätzlich bereiten Mitarbeitern mit viel Wohlwollen mit durchschnittlich 2 im Einsatzfall wirklich verfügbaren Einsatzkräften. Und je mehr man in den wirklichen Dienstleistungsbereichen der Verwaltung seine "Einsatzkräfte" rekrutiert, desto geringer fällt die Verfügbarkeitsquote aus. Aber natürlich siehts gut aus, die Verwaltung = Kommune geht mit gutem Beispiel voran usw... Aber wenn man die Verwaltungen immer mehr wie kundenorientierte Dienstleistungsunternehmen mit betriebswirtschaftlichen Aspekten haben will, dann kann man sie bei der Verfügbarkeit potentieller Einsatzkräfte auch nicht anders bewerten, als jedes andere Unternehmen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 773457 | |||
Datum | 23.09.2013 12:52 | 6744 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.Ist ja so auch schon relativ ungenau.Eben. Alleine solange die "wirksame Hilfe" nicht eindeutig und nachvollziehbar definiert ist, braucht auch keiner in RLP die Stoppuhr drücken. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 773459 | |||
Datum | 23.09.2013 13:13 | 6669 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Thomas K. Wenn die Gde, aus welchen Gründen auch immer, mit der FW-Organisation derart "schludert", dass die acht Minuten bei weitem und regelmäßig übertroffen werden (müssen), dann kann der Schuss "nach hinten" in Richtung Bgm losgehen. Naja, die Frage bleibt weiterhin, wie willst du das in der Fläche schaffen? Ich halte die 8 Min für eine schöne Idee, in einigen Bereichen aber so gut wie nicht umsetzbar.... Gruß | |||||
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Autor | Albe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern | 773465 | |||
Datum | 23.09.2013 14:08 | 6840 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian B.Ja, aber die Hilfsfristen gelten ebenfalls für Verkehrsunfälle mit eingeklemmten Personen. Sicherlich aber du musst dann schon unterscheiden ob du die Hilfsfrist für die Feuerwehr oder für den Rettungsdienst meinst. Das sind leider zwei verschiedene Punkte. Bei der Feuerwehr wird gerne das TH-Szenarion bei der Hilfsfrist übersehen. Das sieht man auch sehr schön an den online verfügbaren Brandschutzbedarfsplänen/Feuerwehrbedarfsplänen. Hier ist das Standardszenario der Zimmerbrand im OG mit Menschenleben in Gefahr. Ansonsten geb ich dir recht. in diesem Fall hätten wir einen sinnvollen Zeitansatz für die Menschenrettung. Daraus kannst du aber meiner Meinung nach keine exakte Hilfsfrist ableiten. Denn dafür spielen zu viele Faktoren mit (Lage und Art des Unfallwagens, Uhrzeit, Jahreszeit, Wetter...). Viele Grüße, Albert Hier geschriebene Beiträge werden von mir nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht. Für Kritik habe ich immer ein offenes Ohr und erwarte (insbesondere von Führungskräften), dass mir diese persönlich mitgeteilt wird. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 773469 | |||
Datum | 23.09.2013 14:32 | 6745 x gelesen | |||
Geschrieben von Albert K.Sicherlich aber du musst dann schon unterscheiden ob du die Hilfsfrist für die Feuerwehr oder für den Rettungsdienst meinst. Ich meine schon die Feuerwehr. Ansonsten hätte ich nicht das Ereignis VU Person eingeklemmt genommen, sondern für den RD den Standard internistischen Notfall. Geschrieben von Albert K. Bei der Feuerwehr wird gerne das TH-Szenarion bei der Hilfsfrist übersehen. Das sieht man auch sehr schön an den online verfügbaren Brandschutzbedarfsplänen/Feuerwehrbedarfsplänen. Hier ist das Standardszenario der Zimmerbrand im OG mit Menschenleben in Gefahr. Weil durch die Orbit-Studie ein vermeintliches Konstrukt zur Hilfristberechnung zur Verfügung stehen soll. Ich kenne es aber aus einigen BSBP so, dass die Hilfrist Feuer auch analog für TH mit Menschenrettung gilt. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 773477 | |||
Datum | 23.09.2013 16:25 | 6714 x gelesen | |||
Geschrieben von Albert K.Ansonsten geb ich dir recht. in diesem Fall hätten wir einen sinnvollen Zeitansatz für die Menschenrettung. Sagt wer? Die "golden hour of shock" ist bei genauer Betrachtung genau so "ausgewürfelt" wie die Reanimationsgrenze für die Brandeinsätze. Auch da spielen viel zu viele verschiedene Faktoren rein. Und nebenbei ist bei abnehmender Klinikdichte das Problem das nach der Befreiung durch die Feuerwehr auftritt (nämlich ein geeignetes und auch aufnahmebereites Zielkrankenhaus zu finden) wesentlich relevanter, als die Frage, ob sich der Spreizer nach 10 oder nach 15 Minuten das erste Mal öffnet. Und feuerwehrseitig wären hier durch Ausbildungsmaßnahmen und Spezialisierungen wiederum deutliche Zeitgewinne beider Rettung zu erzielen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY | 773488 | |||
Datum | 23.09.2013 18:40 | 6486 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus H.Dafür reicht in der Tat auch ein TSF, allerdings nur, wenn das definierte Schutzgebiet eine entsprechende Eingruppierung gemäß der Anlage zur FwOVO hat. Liegt diese höher als eins, reicht ein TSF in 10 Minuten nicht mehr aus und entsprechend dimensionierte Fahrzeuge sind vorzuhalten. Es geht ja eben nur um den ganz normalen Standard Feuerwehreinsatz. Sondersituationen wie Industrie, Autobahn, Spezialbauten usw. sind von dieser Hilfsfrist soweit ich weiß so wieso nicht betroffen. Die haben für so was immer eine Sonderlösung die für die Situation angepasst wird. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 773513 | |||
Datum | 23.09.2013 22:06 | 6368 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.Die Trierer LokalPolitik lässt ihre Bürgerinnen und Bürger im Stich. Hatten ja schon öfter inseriert: " Gut erhaltener Stadtrat abzugeben. Topzustand, da selten benutzt." ;-) Aber es war bis jetzt immer das selbe: Der Aufschrei der Räte war groß, wenn etwas passierte "...wenn wir das gewusst hätten..." Aber wir machen unseren Dienst ja so gut es eben geht für den Bürger und unsere Stadt. Nicht für unseren Stadtrat. Dann wären wir nicht mehr soviele. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Albe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern | 773559 | |||
Datum | 24.09.2013 16:38 | 6302 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha H.Es geht ja eben nur um den ganz normalen Standard Feuerwehreinsatz. Ui, jetzt bin ich neugierig. Was ist denn der Standard-Feuerwehreinsatz? Wenn ich nach der Häufigkeit hier in Wuppertal gehe, dann wäre das F-BMA und P-Tür. Viele Grüße, Albert Hier geschriebene Beiträge werden von mir nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht. Für Kritik habe ich immer ein offenes Ohr und erwarte (insbesondere von Führungskräften), dass mir diese persönlich mitgeteilt wird. | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen | 773565 | |||
Datum | 24.09.2013 17:22 | 6338 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Sascha H. Es geht ja eben nur um den ganz normalen Standard Feuerwehreinsatz. Was definierst du denn als Feuerwehr-Standardeinsatz? Notfall Tür verschlossen? Ausgelöste Brandmeldeanlage? Piepender Rauchmelder? Die Hilfsfrist bemisst sich noch an einem Wohnungsbrand im 1.OG mit Menschenleben in Gefahr. Und genau der ist heute kein Standard-Einsatz mehr. Geschrieben von Sascha H. Sondersituationen wie Industrie, Autobahn, Spezialbauten usw. sind von dieser Hilfsfrist soweit ich weiß so wieso nicht betroffen. Die haben für so was immer eine Sonderlösung die für die Situation angepasst wird. Autobahn ok, aber warum sollte die Hilfsfrist nicht für die Industrie und Sonderbauten gelten? Sind da im Zweifelsfall keine Menschenleben in Gefahr? Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 773566 | |||
Datum | 24.09.2013 17:53 | 6262 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan S.Was definierst du denn als Feuerwehr-Standardeinsatz? Leider ist es in den meisten Bedarfsplanungen eben noch genau jener Wohnungsbrand im ersten OG... Geschrieben von Stephan S. Autobahn ok, aber warum sollte die Hilfsfrist nicht für die Industrie und Sonderbauten gelten? Menschenleben in Gefahr ja. Aber für Industrie und Sonderbauten gelten auch andere Brandschutzvorschriften, besonders im Bereich VB als für die "Standardwohnung". Solange sich also bei Hilfsfristen weiter hemmungslos in die Tasche gelogen wird, sehe ich auch kein Problem darin, Industrie etc. aufgrund abweichender Vorschriftenlage anders zu bewerten. Anders wäre das natürlich, wenn man realistisch an die Sache heranginge und wirklich durchführbare Fristen definierte. Dabei wird dann aber leider vorausgesetzt, dass Menschen auch einfach mal Pech haben. Wer im Brandraum sitzt/liegt/was auch immer ist eben tot, solange er ihn nicht mehr aus eigener Kraft verlassen oder das Feuer rechtzeitig unter Kontrolle bringen kann. Und da kaum ein Politiker diese Aussage wird tätigen möchten, bleiben wir doch lieber bei Hilfsfristen auf Grund der Fehlinterpretation der (längst veralteten) ORBIT-Studie, da juckt es keinen, wenn wir die Fristen dann doch nicht schaffen, aber wir haben sie ja schön im Plan stehen... Und wenn mal jemand zu Schaden kommen sollte, wars eben einer der Fälle, die dazu führen, dass der Erreichungsgrad niemals höher als 90% definiert wird (Achtung, die letzten Sätze könnten Spuren von Ironie und/oder Sarkasmus enthalten!). Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 773568 | |||
Datum | 24.09.2013 17:59 | 6313 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Stephan S. aber warum sollte die Hilfsfrist nicht für die Industrie und Sonderbauten gelten? ein wesentlicher Unterschied zwischen einem Wohnungbrand und einem Brand in einem Industriegebäude liegt darin das in der Wohnung Menschen i.d.R. nachts schlafen. In einem Industriebetrieb ist dies eher nicht der Fall. Wenn es Brandtote gibt dann ist das in der Regel bei Wohnungsbränden. Daher sehe ich kein Problem wenn man den Wohnungsbrand in 1. OG als Referenz nimmt. Wenn die Feuerwehr dafür leistungsfähig genug ist dürften viele andere Brände mit abgedeckt sein. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen | 773569 | |||
Datum | 24.09.2013 18:05 | 6244 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix H.Leider ist es in den meisten Bedarfsplanungen eben noch genau jener Wohnungsbrand im ersten OG... Und genau dabei sollte es auch ruhig bleiben. Denn ein Wohnungsbrand mit Menschenleben in Gefahr ist der zeitkritischste Einsatz überhaupt. Geschrieben von Felix H. Menschenleben in Gefahr ja. Aber für Industrie und Sonderbauten gelten auch andere Brandschutzvorschriften, besonders im Bereich VB als für die "Standardwohnung". Und nur weil andere Bauvorschriften gelten, gilt dann die Hilfsfrist nicht mehr die für eigentlich alle Feuerwehreinsätze gilt? Geschrieben von Felix H. Dabei wird dann aber leider vorausgesetzt, dass Menschen auch einfach mal Pech haben. Und genau das ist einfach mal Fakt! Wenn ich als TF im IA entscheide das wir rechts rum gehen, und die vermisste Person liegt im ersten Zimmer links ist das einfach mal hart ausgedrückt persönliches Pech der Person. Geschrieben von Felix H. Wer im Brandraum sitzt/liegt/was auch immer ist eben tot, solange er ihn nicht mehr aus eigener Kraft verlassen oder das Feuer rechtzeitig unter Kontrolle bringen kann. Mutige Aussage! Nur weil es in einem Zimmer brennt(es muss kein Vollbrand sein) und eine Person kann sich nicht mehr selbst retten, ist es absolut falsch zu sagen das diese keine Chance mehr hat. Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 773570 | |||
Datum | 24.09.2013 18:20 | 6287 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan S.Denn ein Wohnungsbrand mit Menschenleben in Gefahr ist der zeitkritischste Einsatz überhaupt. Das schon! Aber die Verwendung des kritischen Wohnungsbrandes als Zeitbemessungskriterium hat ja zu den heutigen Hilfsfristen, die kaum/nicht haltbar sind geführt! Somit ist es, will man realistische Fristen aufstellen, zu überdenken, ob dieser weiterhin das Maß aller Dinge bleiben soll/kann/muss. Bei einer echten, fairen Betrachtung dieses Brandereignisses würde man nämlich ziemlich sicher sogar auf noch kürzere Fristen kommen, als die derzeitigen, um Menschenleben (in den meisten Fällen) noch retten zu können. Und das die noch viel utopischer sind als das derzeitige sollte einleuchtend sein. Geschrieben von Stephan S. Und nur weil andere Bauvorschriften gelten, gilt dann die Hilfsfrist nicht mehr die für eigentlich alle Feuerwehreinsätze gilt? Jein. Ich bezog das auf die in Gesetzen festgeschriebene Hilfsfrist. Die kann/muss aufgrund der (sehr schwammigen) Definition "wirksame Hilfe" oftmals nur den "Standardbrand" abdecken. In einem Industrieobjekt benötigst du aber (bei einem echten Brand, keine BMA...) zur wirksamen Hilfe aber keine Einheiten in Gruppenstärke, sondern eher in Zugstärke oder drüber hinaus. Die werden mit ziemlicher Sicherheit (zumindest in weiten Landesteilen) nicht innerhalb den gängigen Hilfsfristen von 8-10 Minuten vor Ort sein. Auch genau deshalb haben diese Gebäude ja auch eine andere Brandschutzvorschrift als die "Standardwohnung". Geschrieben von Stephan S. Nur weil es in einem Zimmer brennt(es muss kein Vollbrand sein) und eine Person kann sich nicht mehr selbst retten, ist es absolut falsch zu sagen das diese keine Chance mehr hat. Ich verweise da mal auf die Rauchentwicklung moderner Kunststoffe. Sobald es in einem Zimmer brennt, und sei es nur der Mülleimer, sind in mehr als 95% der Fälle ziemlich sicher Kunststoffe beteiligt. Die dabei entstehende Rauchentwicklung (und dessen Toxizität) ist so hoch und auch schnell, dass kaum damit gerechnet werden darf, bei Eintreffen der Einsatzkräfte noch lebende Personen im Brandraum (vorausgesetzt der hat kein außergewöhnlich großes Volumen) anzutreffen. Vergleiche auch dieses Video oder auch jenes. Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen | 773571 | |||
Datum | 24.09.2013 18:43 | 6146 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix H.Aber die Verwendung des kritischen Wohnungsbrandes als Zeitbemessungskriterium hat ja zu den heutigen Hilfsfristen, die kaum/nicht haltbar sind geführt! Somit ist es, will man realistische Fristen aufstellen, zu überdenken, ob dieser weiterhin das Maß aller Dinge bleiben soll/kann/muss. Welcher Einsatz sollte dann das Kriterium sein? Ein Wohnungsbrand mit Menschenleben ist nunmal definitiv das kritischteste Ereigniss. Geschrieben von Felix H. Bei einer echten, fairen Betrachtung dieses Brandereignisses würde man nämlich ziemlich sicher sogar auf noch kürzere Fristen kommen, als die derzeitigen, um Menschenleben (in den meisten Fällen) noch retten zu können. Das wird die Tibro-Studiezeigen. Geschrieben von Felix H. Ich bezog das auf die in Gesetzen festgeschriebene Hilfsfrist. Die kann/muss aufgrund der (sehr schwammigen) Definition "wirksame Hilfe" oftmals nur den "Standardbrand" abdecken. Nein, da liegst du falsch. Sind eine vernünftige Erkundung, Räumung/Evakuierung, gegebenfalls umfassende Nachalamierung keine wirksame Hilfe? Geschrieben von Felix H. Ich verweise da mal auf die Rauchentwicklung moderner Kunststoffe. Sind durchaus bekannt. Geschrieben von Felix H. Sobald es in einem Zimmer brennt, und sei es nur der Mülleimer, sind in mehr als 95% der Fälle ziemlich sicher Kunststoffe beteiligt. Die dabei entstehende Rauchentwicklung (und dessen Toxizität) ist so hoch und auch schnell, dass kaum damit gerechnet werden darf, bei Eintreffen der Einsatzkräfte noch lebende Personen im Brandraum (vorausgesetzt der hat kein außergewöhnlich großes Volumen) anzutreffen. Was ist wenn Tür, Fenster offen? Was wenn nicht genug Brandmaterial da ist um die Rauchschicht bis auf den Boden runterzudrücken? Nur weil Kunststoffe beteiligt sind, ist eine Person im Brandraum nicht automatisch tot. Geschrieben von Felix H. Vergleiche auch dieses Video oder auch jenes. Ebenfalls bekannt. Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 773572 | |||
Datum | 24.09.2013 19:01 | 6171 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan S.Welcher Einsatz sollte dann das Kriterium sein? Kann ich dir ad hoc nicht mit einem definitiven Stichwort beantworten. Es sollte meiner Meinung nach aber ein Einsatz sein, der mit der dann zu setzenden Hilfsfrist auch realistisch bearbeitbar ist, und gleichzeitig dem statistisch häufigsten Einsatz entspricht, denn "Standard" kann ja durchaus auch "Am Meisten vorkommend" bedeuten... Geschrieben von Stephan S. Das wird die Tibro-Studiezeigen. Ja, das wird sie hoffentlich! Sollte dort etwas anderes herauskommen als eine Verkürzung der Überlebensfrist (und damit der Hilfsfrist...), gebe ich dir in allen Punkten recht! Geschrieben von Stephan S. Sind eine vernünftige Erkundung, Räumung/Evakuierung, gegebenfalls umfassende Nachalamierung keine wirksame Hilfe? Per Gesetz, etc. schon. Für mich aber nicht, denn "wirkungsvolle Hilfe" heißt für jemanden, der im Brandraum ist, doch wohl schnellstmögliche Rettung. Und eine Rettung, die erst durch Nachalarmierung ermöglicht wird, ist nicht schnellstmöglich, sondern schnellstverfügbar... Geschrieben von Stephan S. Was ist wenn Tür, Fenster offen? Ok, ich drückte mich eventuell etwas falsch aus. Gemeint sind die Bedingungen, wie sie der kritische Wohnungsbrand (ORBIT lässt grüßen...) vorsieht, aber mit heutiger Brandlast... In allen anderen Fällen hast du recht. Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen | 773581 | |||
Datum | 24.09.2013 20:24 | 6038 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix H.Kann ich dir ad hoc nicht mit einem definitiven Stichwort beantworten. Es sollte meiner Meinung nach aber ein Einsatz sein, der mit der dann zu setzenden Hilfsfrist auch realistisch bearbeitbar ist, und gleichzeitig dem statistisch häufigsten Einsatz entspricht, denn "Standard" kann ja durchaus auch "Am Meisten vorkommend" bedeuten... Warum nicht den als Ansatzpunkt nehmen der wirklich am kritischten ist? Das wäre genau jener Wohnungsbrand. Geschrieben von Felix H. Per Gesetz, etc. schon. Für mich aber nicht, denn "wirkungsvolle Hilfe" heißt für jemanden, der im Brandraum ist, doch wohl schnellstmögliche Rettung. Und eine Rettung, die erst durch Nachalarmierung ermöglicht wird, ist nicht schnellstmöglich, sondern schnellstverfügbar... Mit wirkungsvoller Hilfe kann aber auch gemeint sein das ich bevor ich mich um die eine Person im Brandraum kümmere, evtl. alle Nachbarn gerettet und eine Schadensausweitung verhindert habe. Wir können nicht jeden retten, leider. Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 773583 | |||
Datum | 24.09.2013 20:31 | 6035 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan S.Warum nicht den als Ansatzpunkt nehmen der wirklich am kritischten ist? Weil der, unter realistischsten Zeitansätzen gesehen, nicht die Möglichkeit bietet, erfolgreich (im Sinne von Rettung der Person als wahrscheinlichster Ausgang) abgearbeitet zu werden. Geschrieben von Stephan S. Mit wirkungsvoller Hilfe kann aber auch gemeint sein das ich bevor ich mich um die eine Person im Brandraum kümmere, evtl. alle Nachbarn gerettet und eine Schadensausweitung verhindert habe. Schon klar! Das Szenario des kritischen Wohnungsbrandes sieht aber, soweit ich weiß, keine vermissten/gefährdeten Nachbarn, etc. vor... Und da liegt, im Vergleich zur Realität der Haken... Bevor hier noch ein falscher Eindruck entsteht: Ich bin bestimmt kein Fan von "Herunterregelung von Anforderungen", und ich werde mir im Einsatz bestimmt nicht "mehr Zeit lassen, weil die Person mit großer Wahrscheinlichkeit sowieso tot ist"! Ich bin aber der Meinung, dass ehrliche Bedarfsplanung nur mit ehrlichen Zielen funktioniert. Zu ehrlichen Zielen gehört "erfüllbar mit geringem bis mittelgroßem Aufwand". Für viele Feuerwehren Deutschlands trifft das auf den kritischen Wohnungsbrand nicht zu. Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen | 773584 | |||
Datum | 24.09.2013 20:41 | 6042 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix H.Weil der, unter realistischsten Zeitansätzen gesehen, nicht die Möglichkeit bietet, erfolgreich (im Sinne von Rettung der Person als wahrscheinlichster Ausgang) abgearbeitet zu werden. Das kannst du aber vorher so nicht sagen. Man kann gerne die Anforderungen herunterregeln, aber ob das dann sinnvoll ist wage ich zu bezweifeln. Geschrieben von Felix H. Das Szenario des kritischen Wohnungsbrandes sieht aber, soweit ich weiß, keine vermissten/gefährdeten Nachbarn, etc. vor... Das ist grad ne gute Frage! Wie sieht denn genau das Szenario kritischer Wohnungsbrand nach AGBF aus? Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 773585 | |||
Datum | 24.09.2013 20:55 | 5961 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan S.Wie sieht denn genau das Szenario kritischer Wohnungsbrand nach AGBF aus?Soweit ich mich erinnere ist es lediglich wie folgt beschrieben: "Wohnungsbrand im Obergeschoß eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmtem baulichen Rettungsweg mit Tendenz zur Ausbreitung" Über die genaue Brandlast, Nachbarschaft, geschlossene/offene Bebauung etc. wird also nichts gesagt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 773586 | |||
Datum | 24.09.2013 20:56 | 6143 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan S.Man kann gerne die Anforderungen herunterregeln, aber ob das dann sinnvoll ist wage ich zu bezweifeln. Ich glaube wir haben eine unterschiedliche Ansicht von Anforderungen. Du verstehst darunter das, was geleistet werden soll, erst einmal egal, wie weit das vom derzeitigen Stand weg ist. Ich verstehe darunter das, was man im Rahmen vernünftiger Entwicklung auch wirklich zu leisten im Stande ist. Und das ist nun einmal bei vielen Feuerwehren nicht die Erreichung der durch das AGBF-Papier vorgegebenen Fristen. Daher bin ich der Ansicht, Anforderungen lieber herunterzusetzen, aber dafür einen höheren Erreichungsgrad zu erzielen. Wahrscheinlich meinen wir sogar ähnliches, aber unterschiedlich verpackt. In deiner Sicht von "Anforderungen" nimmt man es in Kauf, dass diese in mehr als Ausnahmesituationen nicht erreicht werden. Dafür wird auf dem Papier ein sehr hoher "Schutzgrad" suggeriert. In meiner Sicht werden zwar die Anforderungen außer in Ausnahmesituationen erreicht, nicht ein sehr hoher "Schutzgrad" Geschrieben von Stephan S. Das ist grad ne gute Frage! Punkt für dich, in allem, was ich in der Schnelle gefunden hab ist nur vom "Im In- und Ausland gilt als "kritisches" Schadensereignis der Brand, der regelmäßig die größten Personenschäden fordert. In deutschen Städten ist dies der Wohnungsbrand im Obergeschoß eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen." die Rede, nicht von einer Anzahl von betroffenen/vermissten Personen. Somit nehme ich meine Argumente, die sich bezüglich der Hilfsfrist auf die Existenz nur einer vermissten Person beziehen, erst einmal wieder zurück. Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Albe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern | 773615 | |||
Datum | 25.09.2013 15:37 | 6121 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Felix H. Leider ist es in den meisten Bedarfsplanungen eben noch genau jener Wohnungsbrand im ersten OG... Das "leider" möchte ich jetzt nicht unterzeichnen. Fakt ist, dass es wirklich schwierig ist den Standardeinsatz zu definieren. Und da geb ich Jürgen Recht. Menschleben hat Vorrang. Allerdings wenn ich in meinem Einsatzgebiet mal recherchiere, wenn ich den letzten "kritischen Wohnungsbrand" hatte, dann muss ich doch etwas länger suchen. Ich glaube, dass man mit einem "Standard-Einsatz" das Spektrum der Menschenrettung in der Feuerwehr nicht gut genug betrachtet. Es muss mindestens noch THL mit einbezogen werden. Geschrieben von Felix H. [...] Und da kaum ein Politiker diese Aussage wird tätigen möchten, bleiben wir doch lieber bei Hilfsfristen auf Grund der Fehlinterpretation der (längst veralteten) ORBIT-Studie [...] Sind wir doch mal ehrlich. Die Hilfsfrist ist eine rein politisch festgelegte Zeitspanne. Die wahre Frage dahinter ist doch "Wieviel Feuerwehr kann und will sich eine Kommune leisten. Dem Normalbürger ist die Dauer der Hilfsfrist sowieso nicht bekannt. Wenn man auf Hilfe wartet, dann ist eine Minute schon sehr lang. Viele Grüße, Albert Beiträge hier im Forum sind meine persönliche Meinung! Infos über meine aktuelle Tätigkeit finden sich unter anderem unter: www.tibro-sicherheitsforschung.de | |||||
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