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Thema | RA -> NotSan | 4 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 774056 | |||
Datum | 03.10.2013 22:13 | 2982 x gelesen | |||
Hallo, ich wollte jetzt mit der Ausbildung zum RA starten und dann den NotSan aufsatteln. Nun komme ich jedoch ins Grübeln. Im gesetzt steht, dass ein RA die Fortbildung machen kann, wenn man zum Inkrafttreten schon RA ist ( für mich also Lehrgang + 1600h + Abschlussgespräch) Das würde ich ja nicht mehr schaffen, wenn ich jetzt beginne. Macht es also noch Sinn, oder habe ich es einfach falsch Verstanden. MFG Sebastian | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 774058 | |||
Datum | 03.10.2013 22:30 | 1868 x gelesen | |||
So wie ich es gelesen habe muss bis zum 31.12.2013 die RA-Ausbildung begonnen sein, damit man noch den späteren Notfallsanitäter "draufsatteln" kann. Zitat von der Homepage der Johanniter: „Lohnt es sich dann überhaupt noch eine Ausbildung zum Rettungsassistenten zu beginnen?“ Ja. Alle Schüler, die eine Ausbildung zum Rettungsassistenten beginnen, werden auch die Gelegenheit haben, die Ausbildung zu beenden. Ferner erhalten alle Rettungsassistenten die Möglichkeit durch die Teilnahme an einem Ergänzungslehrgang sowie der Absolvierung einer Ergänzungsprüfung die Qualifikation zum Notfallsanitäter zu erlangen. Somit können Sie sogar zu den ersten Notfallsanitätern im deutschen Rettungsdienst gehören! ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 774059 | |||
Datum | 03.10.2013 22:38 | 1758 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.So wie ich es gelesen habe muss bis zum 31.12.2013 die RA-Ausbildung begonnen sein, damit man noch den späteren Notfallsanitäter "draufsatteln" kann. Im Jahr 2014 werden Notfallsanitäter, aber auch noch RA ausgebildet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese "letzten" RA keine Chance haben werden, Notfallsanitäter per Aufbaulehrgang und Prüfung zu werden. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Loth8ar 8L., Hilden / NRW | 774061 | |||
Datum | 03.10.2013 22:42 | 1811 x gelesen | |||
Du musst mit der Ausbildung bis zum 31.12.2014 angefangen haben. Dann hast Du drei Jahre Zeit. Einen sonnigen Tag noch! | |||||
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